Lebensmittel und Getränke

KfW

Belieferung aller drei Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin mit verschiedenen Lebensmitteln und Getränken ab dem II. Quartal 2012. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der Mitarbeiter der KfW (Kasino) sowie zur Deckung des Bedarfs bei besonderen Anlässen. Allein in dem Kasino der KfW an ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main werden täglich etwa 2 000 Mitarbeiter verpflegt. Die KfW legt bei der Beschaffung besonderen Wert auf eine nachhaltige Erzeugung und Herstellung sowie auf hohe Qualität der Lebensmittel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-12-02 Auftragsbekanntmachung
2012-05-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse
Menge oder Umfang: 4 200 000,005 000 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 235-380868
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 205-333920
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20. November 2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die KfW beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern pro Los abzuschließen. Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle (Prof. Dr. Heiko Höfler bei der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing) angefordert werden müssen. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei Prof. Dr. Heiko Höfler bei der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing schriftlich per E-Mail oder per Telefax spätestens am 23. Januar 2012 angefordert werden. Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Zusätzlich ist das Angebot auch in elektronischer Form auf einer CD-ROM einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Nicht unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 1.2.2012, 23:59 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. Der Umschlag muss mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel versehen werden. Entscheidend für den fristgerechten Eingang der Unterlagen ist der Eingangsstempel der KfW. Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing (Herrn Prof. Dr. Heiko Höfler) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes schriftlich per E-Mail oder per Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Kanzlei Orrick Hölters & Elsing wird nach Abstimmung mit der KfW dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen. Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 200 000,00 💰
5 000 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Belieferung aller drei Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin mit verschiedenen Lebensmitteln und Getränken ab dem II. Quartal 2012. Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der Mitarbeiter der KfW (Kasino) sowie zur Deckung des Bedarfs bei besonderen Anlässen. Allein in dem Kasino der KfW an ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main werden täglich etwa 2 000 Mitarbeiter verpflegt. Die KfW legt bei der Beschaffung besonderen Wert auf eine nachhaltige Erzeugung und Herstellung sowie auf hohe Qualität der Lebensmittel.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Süßwaren
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Süßwaren für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000,00 💰
130 000,00 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote können für ein Los oder für mehrere oder für alle Lose zusammen abgegeben werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Tee
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Teesorten in Teebeutelform mit umweltschonenden Papiereinzelverpackungen für alle 3 Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000,00 💰
250 000,00 💰
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Frischfisch, Tiefkühl-Fischfilets und Krebstiere
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Fischprodukten für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 550 000,00 💰
620 000,00 💰
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Suppen und Soßen (Instantprodukte)
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Suppen und Soßen für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 270 000,00 💰
300 000,00 💰
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Molkereiprodukte
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Molkereiprodukten für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 850 000,00 💰
1 000 000,00 💰
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Lebensmittel Trockensortiment, Tiefkühlsortiment und Instant-Dessertprodukte
Kurze Beschreibung:
Lierferung von verschiedenen Trockensortimenten und Dessert für den Standort der KfW in Frankfurt am Main.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000,00 💰
1 400 000,00 💰
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Kaffee
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fair-Trade Kaffee in einer umweltfreundlichen Verpackung für alle 3 Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 650 000,00 💰
800 000,00 💰
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Getränke
Kurze Beschreibung:
Lieferung von verschiedenen Getränken in Mehrwegverpackungen für alle 3 Standorte der KfW in Frankfurt am Main, Bonn und Berlin.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 430 000,00 💰
500 000,00 💰
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VSt. 171/10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bieter oder der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
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Eigenerklärung, dass.
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschrif-ten des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebo-tenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bieters er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
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— sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bieters er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind,
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— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur ge-setzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
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— er im Rahmen der Leistungserbringung nur geeignete und zuverlässige Nachunternehmer einsetzen wird,
— er oder eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern mit einer Haftstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagen oder mehr als 2.500,00 EUR bestraft wurde und
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— die Voraussetzungen für einen Ausschluss seiner Person oder seines Unternehmens als Bieter nach § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht vorliegen, wobei er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
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§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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2. Der Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen, sofern sie eintragungspflichtig sind.
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Die Eigenerklärung ist Teil der Vergabeunterlagen, die für die Abgabe des Angebots zwingend zu verwenden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bieter oder der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben:
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1.1 Eigenerklärung über den Nettojahresgesamtumsatz sowie den Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
1.2 Eigenerklärung zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
1.3 Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung oder Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung im Auftragsfall innerhalb von 2 Wochen ab Zuschlagserteilung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach jahresmaximiert, die alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos abdeckt.
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Die Eigenerklärungen sind Teil der Vergabeunterlagen, die für die Abgabe des Angebots zwingend zu verwenden sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kurzdarstellung des Unternehmens der Bieter, aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft und jedes Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, unter Darstellung des Leistungsspektrums und der Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit sowie Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau),
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2. Mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekte, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Leistungen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen die Ansprechpartner bei den Auftraggebern inklusive Telefonnummer und E-Mail Adresse nennen. Bieter bzw. Bietergemeinschaften müssen hinsichtlich der Referenzprojekte den Auftragsinhalt stichpunktartig beschreiben und Inhalt und Umfang seiner/ihrer Beteiligung darlegen. Die Referenzprojekte müssen Leistungen betreffen, die vom Bieter bzw. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder von Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht wurden. Der Abschluss der Referenzprojekte darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen drei vergleichbare Leistungen angeben,
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3. Wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte und seine/ihre Eignung nur unter Verweis auf die Ressourcen dieser Unternehmen nachweisen kann, hat er/sie bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen und der jeweiligen Ansprechpartner anzugeben, die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen sowie zum Nachweis, dass er/sie über die Ressourcen dieser Unternehmen verfügen kann, eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Angabe der Namen und der Nachweis der Eignung der übrigen Nachunternehmer müssen erst auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers erfolgen,
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4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss mit seinem/ihrem Angebot des Weiteren folgende Konzepte und Erklärungen abgeben:
4.1 Nachhaltigkeitskonzept des Bieters,
4.2 Servicekonzept des Bieters,
4.3 Netzbasiertes Informations- und Kommunikationskonzept des Bieters,
4.4 HACCP-Konzept des Bieters,
4.5 Liste der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder deklarationspflichtigen Zutaten (lt. LMKV, ZZulV),
4.6 Tourenplan über die Belieferung der einzelnen Lieferorte,
4.7 Beschreibung des Fuhrparks, insbesondere der Kühlfahrzeuge und der Fahrzeughöhe,
4.8 Rücknahme-Konzept des Bieters bezüglich Falsch- und Schlechtlieferungen,
4.9 Gutschriftverfahren des Bieters,
5. Jedes Unternehmens, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, muss mindestens folgende Konzepte und Erklärungen abgeben:
5.1 Nachhaltigkeitskonzept,
5.2 HACCP-Konzept des Unternehmens.
Die weiteren unter Ziffer 4. aufgelisteten Konzepte und Erklärungen sind von einem Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, dann einzureichen, wenn diese die Leistungen betreffen, die das Unternehmen erbringen soll.
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Die Vergabeunterlagen beinhalten Vorlagen für alle geforderten Erklärungen und Nachweise.
Mindeststandards:
Mindestens drei Referenzprojekte mit allen geforderten Angaben, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind.
Einreichung folgender Konzepte und Erklärungen:
4.1 Nachhaltigkeitskonzept des Bieters,
4.2 Servicekonzept des Bieters,
4.3 Netzbasiertes Informations- und Kommunikationskonzept des Bieters,
4.4 HACCP-Konzept des Bieters,
4.5 Liste der kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und/oder deklarationspflichtigen Zutaten (lt. LMKV, ZZulV),
4.6 Tourenplan über die Belieferung der einzelnen Lieferorte,
4.7 Beschreibung des Fuhrparks, insbesondere der Kühlfahrzeuge und der Fahrzeughöhe,
4.8 Rücknahme-Konzept des Bieters bezüglich Falsch- und Schlechtlieferungen,
4.9 Gutschriftverfahren des Bieters.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu nennen und eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bildet, einen bevollmächtigten Vertreter benennt, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-05-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-02-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Name: Orrick Hölters & Elsing
Postanschrift: Friedrichstraße 31
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: Prof. Dr. Heiko Höfler
Telefon: +49 6971588270 📞
E-Mail: hhoefler@orrick.com 📧
Fax: +49 6971588588 📠
URL für weitere Informationen: http://www.orrick.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.orrick.com 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. 171/10
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 205-333920
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20. November 2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Die KfW beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern pro Los abzuschließen.
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Für die Abgabe der Angebote müssen Bieter bzw. Bietergemeinschaften (im Folgenden Bieter genannt) zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die bei der in I.1 (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle (Prof. Dr. Heiko Höfler bei der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing) angefordert werden müssen. Zusätzliche Auskünfte können ebenfalls bei Prof. Dr. Heiko Höfler bei der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing schriftlich per E-Mail oder per Telefax spätestens am 23. Januar 2012 angefordert werden.
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Das Angebot muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und zwei Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. Zwei Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Zusätzlich ist das Angebot auch in elektronischer Form auf einer CD-ROM einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und handschriftlich unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Nicht unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
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Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 1.2.2012, 23:59 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main zugegangen sein. Der Umschlag muss mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Kennzettel versehen werden. Entscheidend für den fristgerechten Eingang der Unterlagen ist der Eingangsstempel der KfW.
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Bei einer direkten Abgabe des Angebotes (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung.
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Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 Abs. 5 EG VOL/A). Der Bieter muss der Kanzlei Orrick Hölters & Elsing (Herrn Prof. Dr. Heiko Höfler) in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebotes schriftlich per E-Mail oder per Telefax anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und in diesem Zusammenhang den stichhaltigen Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Kanzlei Orrick Hölters & Elsing wird nach Abstimmung mit der KfW dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann ggf. den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
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Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW und erfolgt ggf. unter kurzer Fristsetzung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. § 107 ff. GWB. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.".
Quelle: OJS 2011/S 235-380868 (2011-12-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 96-159176
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 235-380868
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgte in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wurde in deutscher Sprache durchgeführt. Die KfW schließt, soweit mehrere Bieter den Zuschlag erteilt bekommen haben, Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern pro Los ab.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Frankfurt am Main, Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Servicequalität (30)
3. Produktqualität (20)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-30 📅
Name: Schwälbchen Frischdienst GmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 44
Postort: Mainz-Hechtsheim
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: OHG REWE Foddservice GmbH & Co.
Postanschrift: Röntgenstraße 7
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291

3️⃣

4️⃣
Name: OHG REWE Foodservice GmbH & Co.

5️⃣

6️⃣
Name: Frickel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Fritz-Lenges-Straße 15
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 55252

7️⃣
Name: Siegmund Haus & Sohn e.K.
Postanschrift: Gewerbegebiet 15
Postort: Kenn
Postleitzahl: 54344

8️⃣
Postort: Meinz-Hechtsheim

9️⃣

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣
Name: Gerhard Denecke Molkereierzeugnisse GmbH
Postanschrift: Karl Eidmann Straße 17
Postort: Bruchköbel
Postleitzahl: 63486

1️⃣4️⃣
Name: Lebensmittel Becker GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schöneweibergasse 107-109
Postort: Griesheim
Postleitzahl: 64347

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣
Name: GEPA - The Fair Trade Company
Postanschrift: GEPA-Weg 1
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42327

1️⃣9️⃣
Name: Steinhäuser Getränke
Postanschrift: Alt-Erlenbach 103
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60437
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
7
4
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499163 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. §§ 101a, 101b sowie 107 ff. GWB.
§ 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB: Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder;
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union".
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Quelle: OJS 2012/S 096-159176 (2012-05-18)