Lieferung von einem Fahrgestell und einem Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug 4000 einschließlich Beladung

Stadt Hamm, Der Oberbürgermeister

Lieferung von einem Fahrgestell und einem Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000, DIN 14530-21:2011-04) einschließlich Beladung für die Feuerwehr Hamm.
Los 1: Allrad-Frontlenker-Feuerwehrfahrgestell, geeignet zum Aufbau von einem Tanklöschfahrzeug (zulässige Gesamtmasse 18to mit Auflastungsmöglichkeit auf 19to) gemäß Los 2.
Los 2: Lieferung (inkl. Montage) eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-27.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Lieferung von einem Fahrgestell und einem Aufbau für ein Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000, DIN 14530-21:2011-04) einschließlich Beladung für die Feuerwehr...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: weischer@stadt.hamm.de 📧
Telefon: +49 2381179851 📞
Fax: +49 2381172852 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2011-07-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 104-170401
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen

“Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.”
Quelle: OJS 2011/S 104-170401 (2011-05-27)