Lieferung von elektrischer Energie 2012-2013 für die Standardlastprofil-Lieferstellen im Netz der STAWAG Netz GmbH

Wasserverband Eifel-Rur

Stromlieferung an 32 Abnahmestellen des Auftraggebers in den Kalenderjahren 2012 und 2013.
Zu liefern ist Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz.
Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 316 232 kWh pro Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-09-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-08-01 Auftragsbekanntmachung
2011-11-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Menge oder Umfang: Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 316 232 kWh pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Eisenbahnstr. 5
Postleitzahl: 52353
Postort: Düren
Kontakt
Internetadresse: http://www.wver.de 🌏
E-Mail: melanie.wolff@wver.de 📧
Telefon: +49 2421494-1133 📞
Fax: +49 2421494-1509 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2011-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 148-246253
ABl. S-Ausgabe: 148

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung an 32 Abnahmestellen des Auftraggebers in den Kalenderjahren 2012 und 2013.
Zu liefern ist Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz.
Die Gesamtliefermenge beläuft sich auf ca. 316 232 kWh pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbandsgebiet des WVER.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 3 Monate. AusländischeBieter haben bei entsprechendem Verlangen des Auftraggebers eine gleichwertige Bescheinigung ihresHerkunftslandes vorzulegen;
2) bei Bietergemeinschaften: Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerischhaften; Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage des Geschäftsberichtes, der zumindest den letzten Jahresabschluss des Unternehmens enthält.
Mindeststandards:
Nachweis eines Geschäftsvolumens, das die ordnungsgemäße Vertragsausführung erwarten lässt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von Referenzen aus den letzten drei Jahren über die laufende Belieferung vergleichbarer Objekte mit Strom.
Mindeststandards:
Nachweis von Referenzen, die einen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die zu vergebende Leistung zulassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Rechnungsstellung hat monatlich pro Abnahmestelle zu erfolgen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können zu den üblichen Bürozeiten beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabestelle, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren eingesehen werden.
Um vorherige Terminabsprache wird gebeten.
Telefon: +49 2421494–1133, E-Mail: melanie.wolff@wver.de.
Die Vergabeunterlagen stehen vom 3.8.2011 bis zum 26.9.2011 auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.
Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig, beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabestelle, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren, DEUTSCHLAND, Fax: +49 2421494–1509, angefordert werden.
Zahlungsempfänger: Wasserverband Eifel-Rur.
Sparkasse Düren.
Konto-Nr.: 169 060.
BLZ: 395 501 10.
IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60.
Swift-Bic SDUEDE33XXX.
Im Verwendungszweck sind der Firmenname sowie der Vermerk “KST 110.410“ zu nennen. Der schriftlichen Anforderung der Verdingungsunterlagen ist die Einzahlungsquittung beizufügen. Die eingezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-09-27 📅
Öffnungsort: Wasserverband Eifel-Rur, Raum U 01, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Wasserverband Eifel-Rur, Raum U 01, Eisenbahnstr. 5, 52353 Düren, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserverband Eifel-Rur
Kontakt
Kontaktperson: - Zentrale Vergabestelle -
Frau Wolff
Internetadresse: www.wver.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50677
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: oland.gloeckner@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-2120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antragauf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wiederkehrender Auftrag
Ca. Juli 2013.
Quelle: OJS 2011/S 148-246253 (2011-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-11-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 221-358838
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 148-246253
ABl. S-Ausgabe: 221

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-31 📅
Name: enwor - energie & wasser vor ort gmbh
Postanschrift: Kaiserstr. 86
Postort: Herzogenrath
Postleitzahl: 52134
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@enwor-vorort.de 📧
Internetadresse: http://www.enwor-vorort.de/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
E-Mail: roland.gloeckner@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 GWB ist einAntragauf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 221-358838 (2011-11-15)
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