Mitarbeiterberatung

Techniker Krankenkasse

Die TK beabsichtigt, eine bundesweite externe Beratung von ca. 11 500 MA einzurichten. Diese muss durch den Auftragnehmer (AN) für alle MA der TK sowie deren Angehörige gewährleistet werden. Die Beratung ist vorrangig telefonisch zu erbringen. Der AN muss die Vermittlung persönlicher Beratung und Betreuung - möglichst in der Nähe des Aufenthaltsortes des Ratsuchenden - durch Kooperationspartner gewährleisten, sobald aufgrund einer akuten Krisensituation oder einer gravierenden und dringenden Problemsituation eine telefonische Beratung nicht ausreicht. Unter Vermittlung ist grundsätzlich lediglich die Übermittlung von Kontaktdaten des Kooperationspartners an den Ratsuchenden zu verstehen. Für die persönliche Beratung durch Kooperationspartner dürfen der TK und dem Ratsuchenden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der AN muss gewährleisten, dass die Themenfelder Beratung von Führungskräften, arbeitsbezogene Fragen, gesundheitliche und psychosoziale Fragen, persönliche und familiäre Fragen, Alkohol-/Medikamentenabhängigkeit oder andere Suchtgefährdungen und betriebliches Eingliederungsmanagement den ihnen zugrunde liegenden Ansprüchen entsprechend bedient werden können.
Die TK geht davon aus, dass etwa 4-9 Prozent der MA pro Jahr die Mitarbeiterberatung nutzen werden. Dem Ratsuchenden muss die Möglichkeit gegeben werden, den AN montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr zu erreichen. Der AN muss sicherstellen, dass eingehende Anrufe entgegen genommen sowie entsprechend ihrer Thematik von einem qualifizierten Berater bearbeitet werden. Dabei muss zugesichert werden, dass zu jeder Zeit je Themengebiet mindestens 2 Ratsuchende zur gleichen Zeit beraten werden können. Darüber hinaus stellt der AN einen hohen Qualitätsstandard nicht nur durch ein exzellentes Case - Management sicher, sondern gewährleistet diesen auch in Form von akademisch qualifizierten Beratern, die entsprechend der Anzahl der MA der TK in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Der AN verpflichtet sich weiter, jeweils pro Vertragsjahr bundesweit bis zu 30 etwa 90 minütige Vorträge, z. B. bei Seminaren, auf Personalversammlungen oder auf Gesundheitstagen in Geschäftsstellen der TK zu erbringen. Der AN muss über ein Qualitätsmanagement sowie über eine Beschwerdestelle verfügen, so dass die Leistungserbringung auf einem gleichbleibend hohen Niveau sicherstellt ist. Der AN verpflichtet sich, der TK regelmäßig Bericht in Form von Vierteljahres- und Jahresberichten zu erstatten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-03-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-07 Auftragsbekanntmachung
2011-07-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge