ÖPP-Projekt "Neugestaltung der Bäderlandschaft"
Die Stadt Königswinter (nachfolgend: „Stadt“) beabsichtigt, den Neubau/die Sanierung und den Betrieb ihres kommunalen Hallenbades sowie die Sanierung und den Betrieb ihres kommunalen „Lemmerz-Freibades“ durch einen Privaten Partner im Rahmen eines PPP-Modells erbringen zu lassen. Der Private Partner soll planen, errichten/sanieren und über einen vertraglichen Zeitraum von 30 Jahren betreiben, warten, Instand halten und bestimmte, in den Verdingungsunterlagen näher ausgeführte, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (bspw. Schulschwimmen) gewährleisten. Das geschätzte Nettoinvestitionsvolumen für das Hallenbad liegt zwischen 6 000 000 EUR und 8 000 000 EUR. Das Hallenbad kann nach Entscheidung der beteiligten Bieter im Vergabeverfahren entweder als Neubau errichtet werden oder die Sanierung des bestehenden Hallenbades (als Nebenangebot) umfassen. Für den Neubau des Hallenbades stehen 2 alternative städtische Grundstücke zur Verfügung, die von den beteiligten Bietern nach ihrer unternehmerischen Entscheidung für den Neubau ausgewählt werden können. Das erste Grundstück befindet sich in Rheinnähe. Das zweite Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe des alten Sportplatzes in Königswinter-Oberpleis. Für beide Grundstücke liegt ein positiver Bauvorbescheid zur Errichtung eines Hallenbades vor. Für den Fall des Neubaus des Hallenbades ist der Abriss des alten Hallenbades nicht Gegenstand der vom Privaten Partner zu erbringenden Leistungen.
Im Hinblick auf das Freibad soll eine Sanierung im Bestand vorgenommen werden (geschätztes Nettosanierungsvolumen 1 500 000 EUR). Es steht dem Privaten Partner frei, im Freibad zusätzliche bauliche Maßnahmen und Attraktivierungen (bspw. Gastronomie) zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der öffentlich-rechtlich vorgegebenen Möglichkeiten vorzunehmen.
Der Private Partner soll auch die erforderlichen Finanzierungsleistungen erbringen. Die Stadt ist bereit, an den Privaten Partner eine Zuzahlung in festgelegter Höhe zu leisten. Die Höhe der Zuzahlung ist auf einen Betrag von maximal 900 000 EUR netto p.a. begrenzt. Die Zuzahlung für die Erbringung der Planungs- und Bauleistung kann bis maximal 600 000 EUR netto p.a. einwendungs- und einredefrei gestellt werden, um insoweit eine Finanzierung durch Forfaitierung zu ermöglichen.
Zudem beabsichtigt die Stadt, dem Privaten Partner bzgl. der projektrelevanten Bädergrundstücke ein Erbbaurecht oder ein sonstiges Nutzungsrecht einzuräumen. Die Konditionen und nähere Ausgestaltung sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2011-12-20
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Auftragsbekanntmachung
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