Die Schwarzwald-Baar Klinikum GmbH plant den Neubau eines Zentralversorgungskrankenhauses mit insgesamt 750 Betten inkl. 18 Kurzzeittherapieplätzen und einer Komfortstation mit 36 Betten, 15 OPs sowie einer Energiezentrale in Villingen-Schwenningen. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 100 000 m², der Bruttorauminhalt ca. 415 000 m³.
Für den Neubau des Schwarzwald-Baar-Klinikums soll durch den Bieter die Inbetrieb- und Umzugsplanung für das Klinikum erstellt werden. Des Weiteren soll der Bieter die Inbetriebnahmekonzeption und den Umzug des Personals und der Patienten aus den Bestandsstandorten in den Neubau organisieren, betreuen und begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2011-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Postanschrift: Vöhrenbacherstr. 23
Postleitzahl: 78050
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
E-Mail: projektleitung.neubau@sbk-vs.de📧
Telefon: +49 7720931980📞
Fax: +49 7720931998 📠
“Die Paragraphenangaben beziehen sich auf die Neufassung der VOF (VOF 2009). Der Teilnahmeantrag für das Auswahlverfahren (§ 10 VOF) ist zwingend auf dem von...”
Die Paragraphenangaben beziehen sich auf die Neufassung der VOF (VOF 2009). Der Teilnahmeantrag für das Auswahlverfahren (§ 10 VOF) ist zwingend auf dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsformular abzugeben. Änderungen und/oder Ergänzungen des Bewerbungsformulars führen zum Ausschluss. Fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden (§ 5 Abs. 3 VOF).
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Quelle: OJS 2011/S 047-077602 (2011-03-04)