Prozess- und Terminsvertretung erster Instanz vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit auf dem Gebiet des SGB II

Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg

Prozess- und Terminsvertretung in bis zu gegenwärtig geschätzt 1 400 erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gem. dem Sozialgerichtsgesetz (SGG), in denen Rechtshängigkeit bis einschließlich 31.12.2012 eintritt, sowie rechtliche Beratung des Auftraggebers bezogen auf die übertragenen Klageverfahren.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers an den Auftragnehmer während der Laufzeit eine bestimmte Anzahl von Verfahren zu übertragen besteht nicht. Eine Übertragung erfolgt lediglich im Einzelfall bei zuvor allein durch den Auftraggeberfestgestellten Bedarfen.
Bei den maximal zu vergebenden Verfahren handelt es sich zum überwiegenden Teil (geschätzt 90 %) um bereits laufende Verfahren, in denen bereits mindestens eine Klageerwiderung gefertigt wurde.
Gegenstand der Verfahren sind grundsätzliche sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Schwerpunkt der für eine Übertragung vorgesehenen Verfahren bilden die folgenden Leistungen:
— §§ 45, 48 SGB X inkl. § 328 SGB III mit ca. 25 % und § 11 SGB II mit ca. 25 %.
Die restliche Anzahl der rechtshängigen Klageverfahren betreffen im Schwerpunkt Verfahren nach § 22 SGB II mit ca. 25 %, wobei eine Übertragung dieser Verfahren, soweit allein Tatsachen und Rechtsfragen des § 22 SGB II betroffen sind, ohne dass daneben Fragen der Einkommensanrechnung und/oder andere Inhalte streitig sind, lediglich im Einzelfall vorgesehen ist. Darüber hinaus sind sämtliche weitere Leistungen nach dem SGB II Gegenstand der rechtshängigen Verfahren, wobei deren Anteil gegenwärtig jeweils maximal bis zu 5 % der Verfahren betrifft. Auch eine Übertragung dieser Verfahren soll lediglich vereinzelt und im Ausnahmefall erfolgen.
In sämtlichen Verfahren kann es aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes dazu kommen, dass auch andere Leistungen des SGB II, als die oben genannten Schwerpunkte, Gegenstand des Verfahrens sind.
In jedem Fall ist nach Übergabe der Verfahren ein von dem bisherigen Bearbeitungsstand unabhängige, an der aktuellen Sach- und Rechtslage ausgerichtete Neubewertung der Verfahren anhand der aktuellen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der gültigen Weisungslage der Träger der Leistungen gemäß § 6 SGB II, die sich der Rechtsanwalt grundsätzlich über die Selbstinformationseinrichtungen der Träger eigenständig zu beschaffen hat, vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Neubewertung ist in einem Entscheidungsvorschlag zur Verfahrens- und Prozessoptimierung binnen der dem eingereichten Angebot hierfür durch den Bieter benannten Frist an den Auftraggeber ausschließlich per E-Mail zu übermitteln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-02-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Juristische Beratung und Vertretung
Menge oder Umfang:
Prozess- und Terminsvertretung in bis zu gegenwärtig geschätzt 1 400 erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gem. dem Sozialgerichtsgesetz (SGG), in denen Rechtshängigkeit bis einschließlich 31.12.2012 eintritt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Juristische Beratung und Vertretung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Rudi-Dutschke-Straße 3
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: mirko.jurk@arge-sgb2.de 📧
Telefon: +49 30555544-1411 📞
Fax: +49 30555544-1010 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2011-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 33-054871
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibung Nr. 01/11-T 702 verschlossen - nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prozess- und Terminsvertretung in bis zu gegenwärtig geschätzt 1 400 erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Verfahren nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gem. dem Sozialgerichtsgesetz (SGG), in denen Rechtshängigkeit bis einschließlich 31.12.2012 eintritt, sowie rechtliche Beratung des Auftraggebers bezogen auf die übertragenen Klageverfahren.
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Eine Verpflichtung des Auftraggebers an den Auftragnehmer während der Laufzeit eine bestimmte Anzahl von Verfahren zu übertragen besteht nicht. Eine Übertragung erfolgt lediglich im Einzelfall bei zuvor allein durch den Auftraggeberfestgestellten Bedarfen.
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Bei den maximal zu vergebenden Verfahren handelt es sich zum überwiegenden Teil (geschätzt 90 %) um bereits laufende Verfahren, in denen bereits mindestens eine Klageerwiderung gefertigt wurde.
Gegenstand der Verfahren sind grundsätzliche sämtliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Schwerpunkt der für eine Übertragung vorgesehenen Verfahren bilden die folgenden Leistungen:
— §§ 45, 48 SGB X inkl. § 328 SGB III mit ca. 25 % und § 11 SGB II mit ca. 25 %.
Die restliche Anzahl der rechtshängigen Klageverfahren betreffen im Schwerpunkt Verfahren nach § 22 SGB II mit ca. 25 %, wobei eine Übertragung dieser Verfahren, soweit allein Tatsachen und Rechtsfragen des § 22 SGB II betroffen sind, ohne dass daneben Fragen der Einkommensanrechnung und/oder andere Inhalte streitig sind, lediglich im Einzelfall vorgesehen ist. Darüber hinaus sind sämtliche weitere Leistungen nach dem SGB II Gegenstand der rechtshängigen Verfahren, wobei deren Anteil gegenwärtig jeweils maximal bis zu 5 % der Verfahren betrifft. Auch eine Übertragung dieser Verfahren soll lediglich vereinzelt und im Ausnahmefall erfolgen.
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In sämtlichen Verfahren kann es aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes dazu kommen, dass auch andere Leistungen des SGB II, als die oben genannten Schwerpunkte, Gegenstand des Verfahrens sind.
In jedem Fall ist nach Übergabe der Verfahren ein von dem bisherigen Bearbeitungsstand unabhängige, an der aktuellen Sach- und Rechtslage ausgerichtete Neubewertung der Verfahren anhand der aktuellen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der gültigen Weisungslage der Träger der Leistungen gemäß § 6 SGB II, die sich der Rechtsanwalt grundsätzlich über die Selbstinformationseinrichtungen der Träger eigenständig zu beschaffen hat, vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Neubewertung ist in einem Entscheidungsvorschlag zur Verfahrens- und Prozessoptimierung binnen der dem eingereichten Angebot hierfür durch den Bieter benannten Frist an den Auftraggeber ausschließlich per E-Mail zu übermitteln.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Prozess- und Terminsvertretung erstinstanzlicher Verfahren vor dem Sozialgericht nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf dem Gebiet des SGB II
Kurze Beschreibung: Wie Abschnitt II.1.5) dieser Vergabebekanntmachung.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Auftragnehmer erwirbt weder ein Recht auf die Übertragung von Klageverfahren dem Grunde nach, noch auf die Übertragung einer bestimmten Anzahl von Klageverfahren. Eine Übertragung erfolgt lediglich im Einzelfall nach einem zuvor allein durch den Auftraggeber festgestellten individuellen Bedarf.
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Losnummer: 2
Referenznummer: 01/11-T702
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die Zulassung zur Rechtsanwaltskammer
2. Nachweis über die Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung
3. Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) bzw. vergleichbare Bescheinigung des Mitgliedsstaates bzw. soweit bereits an der gleichlautenden Ausschreibung 2010 teilgenommen wurde, Fehlblatt unter Hinweis auf die Teilnahme in 2010.
4. Urkunde Fachanwalt Sozialrecht oder Teilnahmenachweis Fachanwaltslehrgang FA Sozialrecht.
5. Der Bieter ist als fachkundig anzusehen, wenn er über mindestens 150 geführte Klageverfahren auf dem Gebiet des SGB II innerhalb der letzten drei (3) Jahre vor dem 1.4.2011 verfügt, wovon mindestens 50 Verfahren als Schwerpunkt die §§ 45 ff SGB X bzw. § 40 SGB II i. V. m. § 328 SGB III und / oder § 11 SGB II zum Gegenstand haben müssen.
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Zum Nachweis hat der Bieter eine Referenzliste in tabelarischer Form, gegliedert nach 1. fortlaufender Nr., 2.
Aktenzeichen des Sozialgerichts, 3. Verfahrensgegenstand unter Bezeichnung der Vorschrift des SGB II und.
4. Schwierigkeitsgrad, differenziert nach leicht, mittlel und schwer, über auf dem Gebiet des SGB II in den letzten drei (3) Jahren vor dem 1.4.2011 geführten Verfahren als Vertreter natürlicher oder juristischer Personen vorzulegen. Hierbei ist eine Tätigkeit des Bieters auf Seiten des Klägers und des Beklagten, die jeweils natürliche oder juristische Personen sein können, als gleichwertig anzusehen.
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Bei der Beurteilung und dem Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird auch eine Referenzliste von Dritten, über deren Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bieter verfügen kann, zu Gunsten des Bieters berücksichtigt, soweit deren Referenzliste die vorstehend genannten Anforderungen erfüllt und die Dritten die sonstigen Voraussetzungen nach Abschnitt III.2.1 dieser Bekanntmachung erfüllen sowie der Bieter in geeigneter Weise nachweist, dass er tatsächlich über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Dritten verfügen kann.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern,
2. Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung für sich selbst und angestelltes Personal,
3. Bonitätsauskunft (durch Schufa- oder Bankauskuft oder vergleichbarer Bescheingung),
4. Umsatzerklärung für die Jahre 2008, 2009, 2010
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Beschreibung der technischen Ausstattung der Kanzlei.
2) Beschreibung der personellen Ausstattung der Kanzlei in den letzten drei (3) Jahren.
Mindeststandards:
— Vorhalten eines e-mail-accounts,
— telefonische Erreichbarkeit (mobil und Festnetz),
— Erreichbarkeit über Fax,
— Kanzleisoftware zur Erfassung und Pflege der Verfahren.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Verpflichtung des Auftragnehmers, keine Mandate gegen den Auftraggeber oder einen seiner Träger auf dem Gebiet des SGB II, SGB III und SGB XII im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin anzunehmen bzw. fortzuführen (Wettbewerbsverbot).
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2. Nach einer im Einzelfall erfolgenden Übertragung von Verfahren nimmt der Auftragnehmer eine umfassende Prüfung der Angelegenheiten nach Aktenlage hinsichtlich der Sach- und Rechtslage unter Abgleich mit der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung unter Berücksichtigung der fachlichen Hinweise der Träger der Leistungen gemäß § 6 SGB II, die sich der Auftragnehmer grundsätzlich eigenverantwortlich über die Selbstinformationseinrichtungen der Träger beschafft, vor.
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3. Über das Ergebnis zu 2.) erstellt der Auftragnehmer eine entsprechende Zusammenfassung mit einem Entscheidungsvorschlag binnen einer dem Angebot zu benennen Frist. Dieses Ergebnis wird dem Auftraggeber ausschließlich per E-Mail zur Kenntnis gereicht. Der Entscheidungsvorschlag ist während des laufenden Verfahrens durch den Auftragnehmer an die jeweilige Entwicklung/den Fortgang der Verfahren unter Berücksichtigung des Vortrages des Klägers regelmäßig anzupassen.
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4. Schriftsätze sowie prozessrechtliche Erklärungen sind erst nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Basis der erstellten Zusammenfassung/ des Entscheidungsvorschlages nach Ziff. 2.) und 3.) abzugeben.
5. Der Bieter hat ein Konzept über die Auftragserfüllung und die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, gegliedert in Aufbau- und Ablauforganisation, sowie eine hypothetische Kalkulation der Dauer der Erstellung von Entscheidungsvorschlägen bei hypothetisch übertragenen 100 Verfahren zu übersenden.
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6. Dem Auftraggeber wird ein umfassendes Informations- und Prüfrecht eingeräumt.
7. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
8. Vergütung nach Vergütungsvereinbarung entsprechend Betragsrahmengebühren des RVG unter Offenlegung der Kalkulation des Angebotspreises. Es soll eine Vergütungsvereinbarung auf Basis eines Pauschalpreises je Verfahren vereinbart werden. Im Rahmen der Kalkulation sollte Berücksichtigung finden, dass bis zu 2/3 der Verfahren mit einem Vergleich zum Abschluss gebracht werden. Stundensätze werden nicht akzeptiert.
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9. Der Auftragnehmer ist am Geschäftsort des Auftraggebers persönlich erreichbar.
10. Geschäftssprache ist deutsch.
11. Der Auftrag darf nur durch Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden, die selbst oder durch Dritte die Teilnahmebedingungen nach Punkt III.2) erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nach der BRAO.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2011-04-03 📅
Öffnungsort:
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Rudi-Dutschke-Str. 3, 10969 Berlin, Zi.: 1.115.
Ort des Eröffnungstermins: Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Rudi-Dutschke-Str. 3, 10969 Berlin, Zi.: 1.115.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (70)
2. Ausführungsfrist: Dauer der Erstellung der Entscheidungsvorschläge bei hypothetischer Übertragung von angenommen 100 Verfahren (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Kontakt
Kontaktperson: Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, Rechtsbehelfsstelle
Herrn Jurk

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-04-15 📅
Datum des Endes: 2012-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-09-09 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01/11-T702
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 178-271790
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibung Nr. 01/11-T 702 verschlossen - nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass das Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Quelle: OJS 2011/S 033-054871 (2011-02-15)