Die KfW plant in einem europaweiten Vergabeverfahren ein Bündel von IT-Betriebsleistungen sowie damit verbundene Beratungsleistungen extern zu vergeben. Dazu wird voraussichtlich ab November 2011 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens schließt der Teilnahmewettbewerb mit der Prüfung ab, ob der Bewerber geeignet ist sämtliche geforderten Leistungen innerhalb jedes Arbeitspakets für die KfW zu erbringen. Unter den gegebenen Bewerbern werden von der KfW entsprechend 4-6 Unternehmen ausgewählt und zum weiteren Verfahren zugelassen. Am Ende des Verhandlungsverfahrens schließt die KfW mit 3-5 Unternehmen jeweils eine Rahmenvereinbarung (Panelvertrag) ab. Des Weiteren wird die KfW ggf. weitere EU-Vergaben für IT-Betriebsdienstleistungen platzieren. Jeder Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist insbesondere zur Teilnahme an einer einzelauftrags- und arbeitspaketsübergreifenden Governance-Struktur verpflichtet, die den regelmäßigen Austausch von Informationen, die Definition von Anforderungen und Schnittstellen sowie die Zurverfügungstellung von IP-Rechten zwischen den Vertragspartnern und der KfW und unter den Vertragspartnern umfasst, um einheitliche Vorgehensweisen, Methoden und technologische Standards für die KfW sicherzustellen. Die Vergabe einzelner Leistungen erfolgt dann durch sogenannte Miniwettbewerbe zwischen den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung (Panelvertrag) zwischen allen ausgewählten Vertragspartnern. Die KfW behält sich vor, dass einzelne Teile eines Arbeitspaketes bzw. ganze Arbeitspakete der IT-Betriebsdienstleistungen in einer zusätzlichen EU-Vergabe ausgeschrieben werden. Im Einzelnen sind dies die nachfolgenden Leistungen bezogenen auf den IT Betrieb: — Projektsteuerung, — Markterkundung und Evaluierung von Lösungen, — Fachliche und technische Konzeption, — Adaption von Standard Tools auf die Prozesse der KfW, — Kapazitätsunterstützung, — Dokumentation, — Outsourcing von Services, z.B. Host Outsourcing. Bei der Durchführung des vorab beschriebenen EU-Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren und Miniwettbwerb) und ggf. zusätzlichen EU-Vergaben benötigt die IT der KfW fachliche Unterstützung durch externe Experten. Eine rechtliche Unterstützung erfolgt durch eine von der KfW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistung. Zur Leistungserbringung ist die Bereitstellung eines Projektteams durch den Bieter Voraussetzung. Das Projektteam muss mindestens aus. 1. einem Projektleiter / Verhandlungsführer und; 2. zwei Senior Manager / Direktoren und; 3. einer ausreichenden Anzahl an Consultants bestehen. Folgende Leistungen sind von diesem Projektteam zur erbringen: 1.) Modul 1: Erstellung des fachlichen Teils der Vergabeunterlagen für das europaweite Verhandlungsverfahren über IT-Betriebsdienstleistungen 2.) Modul 2: Begleitung des Verhandlungsverfahrens 3.) Modul 3: Umsetzung der IT-Betriebsdienstleistungen auf Basis der abgeschlossenen Panelverträge durch Erstellung und Begleitung der sogenannten Miniausschreibungen sowie zusätzlicher EU-Vergaben Die KfW wird ihren Bedarf durch Abschluss eines auf 24 Monate befristeten Rahmenvertrages decken. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um sechs (6) Monate zu verlängern. Dieses Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht 2 Mal. Auf Basis dieses Rahmenvertrags werden die konkret benötigten Leistungen durch Einzelverträge abgerufen. Mit Zuschlagsersteilung erfolgt unmittelbar die Beauftragung von Modul 1. Alle anderen Module werden jeweils gesondert per Abruf beauftragt. Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Rahmenvereinbarungspartners auf die Erteilung eines oder mehrerer Einzelaufträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974312996📞
Fax: +49 6974313106 📠
Vor Versand der erforderlichen Formblätter hat der Bieter zunächst die nachfolgende Bieter-Vertraulichkeitserklärung bei der im Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle per e-Mail oder Fax anzufordern. Diese wird dem Bieter per E-Mail sodann übermittelt und ist auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen und an die Kontaktstelle der KfW per Fax zurückzusenden. Nach Eingang der ausfgefüllten und unterzeichneten Bieter-Vertraulichkeitserklärung werden dem Bieter die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes per Kurier übersandt.
Bieter-Vertraulichkeitserklärung:
"Vorbemerkung.
Die Auftraggeberin (KfW) beabsichtigt ein umfangreiches europaweites Vergabeverfahren von IT-Betriebsdienstleistungen durchzuführen, das gemeinsam mit dem Bieter erarbeitet werden soll. Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ein Panel von Anbietern zu bilden und mit diesen Rahmenvereinbarungen abzuschließen, auf deren Grundlage die Auftraggeberin im Rahmen möglichst kurzfristiger Vergaben jeweils Einzelaufträge an einen Panel-Teilnehmer vergeben kann. Die Erarbeitung der Vergabeunterlagen, sowie die Begleitung des Verfahrens ist Inhalt des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, dem Bieter/Subunternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“ auch „Vertrauliche Informationen“ (wie im Folgenden definiert) zugänglich zu machen, und wünscht, dass diese vom Bieter/Subunternehmer vertraulich behandelt werden. Das vorausgeschickt, erklärt der Bieter/Subunternehmer Folgendes:
Erklärung.
Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin,
1. die „Vertraulichen Informationen“, sei es im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder anderweitig, nicht an Dritte weiterzugeben (außer an seine Vorstände oder Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, oder Berater, die die Vertraulichen Informationen jeweils zum Zweck der Bewertung benötigen, ob und ggf. zu welchen Bedingungen der Bieter/Subunternehmer den ausgeschriebenen Auftrag durchführen will - gemeinsam: „Bevollmächtigte“), und die Vertraulichen Informationen unter allen Umständen nur für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden;
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Erklärung beinhalten neben dem Bieter/Subunternehmer in Gestalt der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen alle Informationen, die, gleichgültig, ob vor oder nach der Unterzeichnung dieser Erklärung und ob schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich, durch die Auftraggeberin oder ihre jeweiligen Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater (gemeinsam „Bevollmächtigte der Auftraggeberin“) im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, d.h. von der Bekanntmachung dieses Verfahrens bis zur Erteilung des Zuschlags, an den Bieter/Subunternehmer gegeben wurden. „Vertrauliche Informationen“ beinhalten außerdem alle Notizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien und andere Dokumente, ob schriftlich oder in elektronischer Form, die von dem Bieter/Subunternehmer oder dessen Bevollmächtigten angefertigt wurden und die Vertrauliche Informationen enthalten, wiedergeben oder auf solchen Vertraulichen Informationen beruhen.
„Vertrauliche Informationen“ umfassen keine Information, die.
(i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist und die nicht das Resultat einer Offenlegung durch den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten ist,
(ii) die dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis vor der Weitergabe an ihn durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wurde, oder
(iii) dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis aus anderen Quellen als durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wird, vorausgesetzt, dass diese Quelle nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung mit der Auftraggeberin oder den Bevollmächtigten der Auftraggeberin gebunden ist oder anderweitig durch vertragliche, rechtliche oder treuhänderische Verpflichtung daran gehindert ist, die Information an den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten weiterzuleiten;
2. jeden Bevollmächtigten, dem die Vertraulichen Informationen zugänglich gemacht werden soll, zu verpflichten, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitserklärung zu befolgen. Der Bieter/Subunternehmer ist auf Verlangen der Auftraggeberin verpflichtet, ihr gegenüber gesondert schriftlich zu versichern, dass er diese Verpflichtung befolgt hat;
3. zu jeder Zeit auf schriftliches Verlangen der Auftraggeberin jede Vertrauliche Information zurückzugeben (oder – wenn ein solches Verlangen nicht vorliegt – sobald der Bieter/Subunternehmer sich entscheidet, sich nicht weiter am Vergabeverfahren zu beteiligen), ohne Kopien, Auszüge oder andere Reproduktionen der Vertraulichen Informationen zurückzubehalten; und
4. die Auftraggeberin umgehend und, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren und unverzüglich das weitere Vorgehen mit dieser abzusprechen, falls die Vertraulichen Informationen von dem Bieter/Subunternehmer oder seinem Bevollmächtigten aus rechtlichen Gründen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, alle von der Auftraggeberin in diesem Zusammenhang verlangten Schritte einzuleiten und mit dieser in Bezug auf die Art der Offenlegung zusammenzuarbeiten.
5. Der Bieter/Subunternehmer erkennt an, dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, im gesetzlich zulässigen Rahmen, weder eine Zusicherung noch eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertraulichen Informationen übernehmen und dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin keinerlei Haftung ihm oder seinen Bevollmächtigten gegenüber übernehmen, die aus der Verwendung der Vertraulichen Informationen herrührt. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich hiermit, die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, soweit rechtlich zulässig, von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden oder Haftungsfolgen (einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung), die aus einer Verletzung dieser Erklärung erwachsen, freizustellen.
6. Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
7. Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Sollten einzelne der in dieser Erklärung getroffenen Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, soll dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Erklärung entspricht.
9. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin, für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 000 EUR. Sollte der Bieter/Subunternehmer fortwährend und kontinuierlich gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen, stellt dieser fortwährende und kontinuierliche Verstoß alle 2 Wochen einen neuen Verstoß im Sinne des Satzes 1 dar. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bieters/Subunternehmers sind beschränkt auf 5 % des Angebotspreises. Das Recht der Auftraggeberin Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt.
10. Verstöße gegen die vorliegende Vertraulichkeitserklärung führen ferner zu einem Ausschluss des Bieters von Vergabeverfahren."
Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nicht unterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 28.9.2011 gestellt werden.
Vor Versand der erforderlichen Formblätter hat der Bieter zunächst die nachfolgende Bieter-Vertraulichkeitserklärung bei der im Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle per e-Mail oder Fax anzufordern. Diese wird dem Bieter per E-Mail sodann übermittelt und ist auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen und an die Kontaktstelle der KfW per Fax zurückzusenden. Nach Eingang der ausfgefüllten und unterzeichneten Bieter-Vertraulichkeitserklärung werden dem Bieter die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes per Kurier übersandt.
Bieter-Vertraulichkeitserklärung:
"Vorbemerkung.
Die Auftraggeberin (KfW) beabsichtigt ein umfangreiches europaweites Vergabeverfahren von IT-Betriebsdienstleistungen durchzuführen, das gemeinsam mit dem Bieter erarbeitet werden soll. Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ein Panel von Anbietern zu bilden und mit diesen Rahmenvereinbarungen abzuschließen, auf deren Grundlage die Auftraggeberin im Rahmen möglichst kurzfristiger Vergaben jeweils Einzelaufträge an einen Panel-Teilnehmer vergeben kann. Die Erarbeitung der Vergabeunterlagen, sowie die Begleitung des Verfahrens ist Inhalt des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, dem Bieter/Subunternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“ auch „Vertrauliche Informationen“ (wie im Folgenden definiert) zugänglich zu machen, und wünscht, dass diese vom Bieter/Subunternehmer vertraulich behandelt werden. Das vorausgeschickt, erklärt der Bieter/Subunternehmer Folgendes:
Erklärung.
Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin,
1. die „Vertraulichen Informationen“, sei es im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder anderweitig, nicht an Dritte weiterzugeben (außer an seine Vorstände oder Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, oder Berater, die die Vertraulichen Informationen jeweils zum Zweck der Bewertung benötigen, ob und ggf. zu welchen Bedingungen der Bieter/Subunternehmer den ausgeschriebenen Auftrag durchführen will - gemeinsam: „Bevollmächtigte“), und die Vertraulichen Informationen unter allen Umständen nur für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden;
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Erklärung beinhalten neben dem Bieter/Subunternehmer in Gestalt der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen alle Informationen, die, gleichgültig, ob vor oder nach der Unterzeichnung dieser Erklärung und ob schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich, durch die Auftraggeberin oder ihre jeweiligen Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater (gemeinsam „Bevollmächtigte der Auftraggeberin“) im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, d.h. von der Bekanntmachung dieses Verfahrens bis zur Erteilung des Zuschlags, an den Bieter/Subunternehmer gegeben wurden. „Vertrauliche Informationen“ beinhalten außerdem alle Notizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien und andere Dokumente, ob schriftlich oder in elektronischer Form, die von dem Bieter/Subunternehmer oder dessen Bevollmächtigten angefertigt wurden und die Vertrauliche Informationen enthalten, wiedergeben oder auf solchen Vertraulichen Informationen beruhen.
„Vertrauliche Informationen“ umfassen keine Information, die.
(i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist und die nicht das Resultat einer Offenlegung durch den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten ist,
(ii) die dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis vor der Weitergabe an ihn durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wurde, oder
(iii) dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis aus anderen Quellen als durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wird, vorausgesetzt, dass diese Quelle nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung mit der Auftraggeberin oder den Bevollmächtigten der Auftraggeberin gebunden ist oder anderweitig durch vertragliche, rechtliche oder treuhänderische Verpflichtung daran gehindert ist, die Information an den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten weiterzuleiten;
2. jeden Bevollmächtigten, dem die Vertraulichen Informationen zugänglich gemacht werden soll, zu verpflichten, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitserklärung zu befolgen. Der Bieter/Subunternehmer ist auf Verlangen der Auftraggeberin verpflichtet, ihr gegenüber gesondert schriftlich zu versichern, dass er diese Verpflichtung befolgt hat;
3. zu jeder Zeit auf schriftliches Verlangen der Auftraggeberin jede Vertrauliche Information zurückzugeben (oder – wenn ein solches Verlangen nicht vorliegt – sobald der Bieter/Subunternehmer sich entscheidet, sich nicht weiter am Vergabeverfahren zu beteiligen), ohne Kopien, Auszüge oder andere Reproduktionen der Vertraulichen Informationen zurückzubehalten; und
4. die Auftraggeberin umgehend und, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren und unverzüglich das weitere Vorgehen mit dieser abzusprechen, falls die Vertraulichen Informationen von dem Bieter/Subunternehmer oder seinem Bevollmächtigten aus rechtlichen Gründen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, alle von der Auftraggeberin in diesem Zusammenhang verlangten Schritte einzuleiten und mit dieser in Bezug auf die Art der Offenlegung zusammenzuarbeiten.
5. Der Bieter/Subunternehmer erkennt an, dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, im gesetzlich zulässigen Rahmen, weder eine Zusicherung noch eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertraulichen Informationen übernehmen und dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin keinerlei Haftung ihm oder seinen Bevollmächtigten gegenüber übernehmen, die aus der Verwendung der Vertraulichen Informationen herrührt. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich hiermit, die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, soweit rechtlich zulässig, von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden oder Haftungsfolgen (einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung), die aus einer Verletzung dieser Erklärung erwachsen, freizustellen.
6. Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
7. Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Sollten einzelne der in dieser Erklärung getroffenen Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, soll dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Erklärung entspricht.
9. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin, für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 000 EUR. Sollte der Bieter/Subunternehmer fortwährend und kontinuierlich gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen, stellt dieser fortwährende und kontinuierliche Verstoß alle 2 Wochen einen neuen Verstoß im Sinne des Satzes 1 dar. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bieters/Subunternehmers sind beschränkt auf 5 % des Angebotspreises. Das Recht der Auftraggeberin Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt.
10. Verstöße gegen die vorliegende Vertraulichkeitserklärung führen ferner zu einem Ausschluss des Bieters von Vergabeverfahren."
Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nicht unterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 28.9.2011 gestellt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW plant in einem europaweiten Vergabeverfahren ein Bündel von IT-Betriebsleistungen sowie damit verbundene Beratungsleistungen extern zu vergeben. Dazu wird voraussichtlich ab November 2011 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens schließt der Teilnahmewettbewerb mit der Prüfung ab, ob der Bewerber geeignet ist sämtliche geforderten Leistungen innerhalb jedes Arbeitspakets für die KfW zu erbringen. Unter den gegebenen Bewerbern werden von der KfW entsprechend 4-6 Unternehmen ausgewählt und zum weiteren Verfahren zugelassen. Am Ende des Verhandlungsverfahrens schließt die KfW mit 3-5 Unternehmen jeweils eine Rahmenvereinbarung (Panelvertrag) ab. Des Weiteren wird die KfW ggf. weitere EU-Vergaben für IT-Betriebsdienstleistungen platzieren.
Die KfW plant in einem europaweiten Vergabeverfahren ein Bündel von IT-Betriebsleistungen sowie damit verbundene Beratungsleistungen extern zu vergeben. Dazu wird voraussichtlich ab November 2011 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens schließt der Teilnahmewettbewerb mit der Prüfung ab, ob der Bewerber geeignet ist sämtliche geforderten Leistungen innerhalb jedes Arbeitspakets für die KfW zu erbringen. Unter den gegebenen Bewerbern werden von der KfW entsprechend 4-6 Unternehmen ausgewählt und zum weiteren Verfahren zugelassen. Am Ende des Verhandlungsverfahrens schließt die KfW mit 3-5 Unternehmen jeweils eine Rahmenvereinbarung (Panelvertrag) ab. Des Weiteren wird die KfW ggf. weitere EU-Vergaben für IT-Betriebsdienstleistungen platzieren.
Jeder Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist insbesondere zur Teilnahme an einer einzelauftrags- und arbeitspaketsübergreifenden Governance-Struktur verpflichtet, die den regelmäßigen Austausch von Informationen, die Definition von Anforderungen und Schnittstellen sowie die Zurverfügungstellung von IP-Rechten zwischen den Vertragspartnern und der KfW und unter den Vertragspartnern umfasst, um einheitliche Vorgehensweisen, Methoden und technologische Standards für die KfW sicherzustellen.
Jeder Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist insbesondere zur Teilnahme an einer einzelauftrags- und arbeitspaketsübergreifenden Governance-Struktur verpflichtet, die den regelmäßigen Austausch von Informationen, die Definition von Anforderungen und Schnittstellen sowie die Zurverfügungstellung von IP-Rechten zwischen den Vertragspartnern und der KfW und unter den Vertragspartnern umfasst, um einheitliche Vorgehensweisen, Methoden und technologische Standards für die KfW sicherzustellen.
Die Vergabe einzelner Leistungen erfolgt dann durch sogenannte Miniwettbewerbe zwischen den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung (Panelvertrag) zwischen allen ausgewählten Vertragspartnern. Die KfW behält sich vor, dass einzelne Teile eines Arbeitspaketes bzw. ganze Arbeitspakete der IT-Betriebsdienstleistungen in einer zusätzlichen EU-Vergabe ausgeschrieben werden.
Die Vergabe einzelner Leistungen erfolgt dann durch sogenannte Miniwettbewerbe zwischen den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung (Panelvertrag) zwischen allen ausgewählten Vertragspartnern. Die KfW behält sich vor, dass einzelne Teile eines Arbeitspaketes bzw. ganze Arbeitspakete der IT-Betriebsdienstleistungen in einer zusätzlichen EU-Vergabe ausgeschrieben werden.
Im Einzelnen sind dies die nachfolgenden Leistungen bezogenen auf den IT Betrieb:
— Projektsteuerung,
— Markterkundung und Evaluierung von Lösungen,
— Fachliche und technische Konzeption,
— Adaption von Standard Tools auf die Prozesse der KfW,
— Kapazitätsunterstützung,
— Dokumentation,
— Outsourcing von Services, z.B. Host Outsourcing.
Bei der Durchführung des vorab beschriebenen EU-Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren und Miniwettbwerb) und ggf. zusätzlichen EU-Vergaben benötigt die IT der KfW fachliche Unterstützung durch externe Experten. Eine rechtliche Unterstützung erfolgt durch eine von der KfW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistung.
Bei der Durchführung des vorab beschriebenen EU-Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren und Miniwettbwerb) und ggf. zusätzlichen EU-Vergaben benötigt die IT der KfW fachliche Unterstützung durch externe Experten. Eine rechtliche Unterstützung erfolgt durch eine von der KfW beauftragten Rechtsanwaltskanzlei und ist nicht Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistung.
Zur Leistungserbringung ist die Bereitstellung eines Projektteams durch den Bieter Voraussetzung. Das Projektteam muss mindestens aus.
1. einem Projektleiter / Verhandlungsführer und;
2. zwei Senior Manager / Direktoren und;
3. einer ausreichenden Anzahl an Consultants bestehen.
Folgende Leistungen sind von diesem Projektteam zur erbringen:
1.) Modul 1: Erstellung des fachlichen Teils der Vergabeunterlagen für das europaweite Verhandlungsverfahren über IT-Betriebsdienstleistungen
2.) Modul 2: Begleitung des Verhandlungsverfahrens
3.) Modul 3: Umsetzung der IT-Betriebsdienstleistungen auf Basis der abgeschlossenen Panelverträge durch Erstellung und Begleitung der sogenannten Miniausschreibungen sowie zusätzlicher EU-Vergaben
Die KfW wird ihren Bedarf durch Abschluss eines auf 24 Monate befristeten Rahmenvertrages decken. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um sechs (6) Monate zu verlängern. Dieses Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht 2 Mal. Auf Basis dieses Rahmenvertrags werden die konkret benötigten Leistungen durch Einzelverträge abgerufen.
Die KfW wird ihren Bedarf durch Abschluss eines auf 24 Monate befristeten Rahmenvertrages decken. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um sechs (6) Monate zu verlängern. Dieses Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht 2 Mal. Auf Basis dieses Rahmenvertrags werden die konkret benötigten Leistungen durch Einzelverträge abgerufen.
Mit Zuschlagsersteilung erfolgt unmittelbar die Beauftragung von Modul 1. Alle anderen Module werden jeweils gesondert per Abruf beauftragt.
Die ausgeschriebene Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Rahmenvereinbarungspartners auf die Erteilung eines oder mehrerer Einzelaufträge.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW wird ihren Bedarf durch Abschluss eines auf 24 Monate befristeten Rahmenvertrages decken. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um sechs (6) Monate zu verlängern. Dieses Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht 2 Mal.
Die KfW wird ihren Bedarf durch Abschluss eines auf 24 Monate befristeten Rahmenvertrages decken. Die KfW ist berechtigt, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung mittels einer einseitigen schriftlichen Erklärung um sechs (6) Monate zu verlängern. Dieses Recht zur Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung besteht 2 Mal.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Tage
Referenznummer: VSt.Nr. 33/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
2.) Der Bieter hat im Auftragsfall der KfW eine Police der geforderten Berufshaftpflicht/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Im Auftragsfall ist vom Bieter für die Dauer des Vertrages vom Vertragspartner eine Berufshaftpflicht/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und Betriebshaftplichtversicherung von jeweils mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden abzuschließen, jeweils je Schadensereignis und jeweils für mindestens 2 Schadensereignisse je Kalenderjahr.
2.) Der Bieter hat im Auftragsfall der KfW eine Police der geforderten Berufshaftpflicht/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Im Auftragsfall ist vom Bieter für die Dauer des Vertrages vom Vertragspartner eine Berufshaftpflicht/Vermögensschadenshaftpflichtversicherung und Betriebshaftplichtversicherung von jeweils mindestens 5 000 000 EUR für Personen-, Sachschäden und Vermögensschäden abzuschließen, jeweils je Schadensereignis und jeweils für mindestens 2 Schadensereignisse je Kalenderjahr.
3.) Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe in Form vorgegebener Eigenerklärungen, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebo-tenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungs-auftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
Und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— während der Vertragslaufzeit zur Vermeidung von Interessenskonflikten keine Beratung von Dritten auf die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen auszuschreibenden IT-Betriebsdienstleistungen durchgeführt wird,
— und dass die eigene Teilnahme am Verfahren der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen auszuschreibenden IT-Betriebsdienstleistungen ausgeschlossen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich Sourcingberatung* für IT-Infrastrukturen in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
*Sourcing: Bezug von Leistungen von externen Dienstleistern zur Erbringung von IT-Betriebsleistungen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung:
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Einzelbieter bzw. Bietergemeinschaften zu belegen, dass die Nettoumsätze, die sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Dienstleistungen im Bereich Sourcingberatung für IT-Infrastrukturen erzielt haben, im Durchschnitt jährlich mindestens 6 000 000 EUR betragen.
Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben Einzelbieter bzw. Bietergemeinschaften zu belegen, dass die Nettoumsätze, die sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Dienstleistungen im Bereich Sourcingberatung für IT-Infrastrukturen erzielt haben, im Durchschnitt jährlich mindestens 6 000 000 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung.
1.) zur Kurzdarstellung des Unternehmens
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit/Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Beratung von Sourcingprojekten*)
*Sourcingprojekte: Entwicklung einer Strategie für Ausschreibung von Verhandlung und Überleitung von internen IT-Betriebstleistungen an einen externen Dienstleister im Rahmen eines Projektes.
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
2.) Zum Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen sind die vorgegebenen Kurzlebensläufe (ggf. auf gesonderte Anforderung der KfW durch Arbeitszeugnisse belegt) vollständig auszufüllen. Soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen. Es sind mindestens 12 Kurzlebensläufe von Mitarbeitern einzureichen, die konkret für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden können. Werden mehr als 12 Lebensläufe angegeben, gehen die 12 erstgenannten Lebensläufe in die Wertung ein. Doppelnennungen von Lebensläufen sind nicht zulässig.
2.) Zum Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen sind die vorgegebenen Kurzlebensläufe (ggf. auf gesonderte Anforderung der KfW durch Arbeitszeugnisse belegt) vollständig auszufüllen. Soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen. Es sind mindestens 12 Kurzlebensläufe von Mitarbeitern einzureichen, die konkret für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden können. Werden mehr als 12 Lebensläufe angegeben, gehen die 12 erstgenannten Lebensläufe in die Wertung ein. Doppelnennungen von Lebensläufen sind nicht zulässig.
Werden mehr als 12 Lebensläufe angegeben, gehen die 12 erstgenannten Lebensläufe in die Wertung ein. Doppelnennungen von Lebensläufen sind nicht zulässig.
3.) zu vergleichbaren Leistungen
Die anzugebenden vergleichbaren Leistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und vom Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht worden sein; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen. Es sind sieben vergleichbare Leistungen anzugeben. Werden mehr als 7 Leistungen angegeben, gehen die 7 erstgenannten Leistungen in die Wertung ein. Doppelnennungen von Projekten die mehr als ein gefordertes Kriterium erfüllen sind möglich und wünschenswert.
Die anzugebenden vergleichbaren Leistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und vom Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht worden sein; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen. Es sind sieben vergleichbare Leistungen anzugeben. Werden mehr als 7 Leistungen angegeben, gehen die 7 erstgenannten Leistungen in die Wertung ein. Doppelnennungen von Projekten die mehr als ein gefordertes Kriterium erfüllen sind möglich und wünschenswert.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen die Mindestanforderungen erfüllen.
Mindeststandards:
Zu 2.) Es sind mindestens 12 Kurzlebensläufe von Mitarbeitern einzureichen, die konkret für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt werden können. Doppelnennungen von Lebensläufen sind nicht zulässig.
Es sind jeweils.
— 2 Kurzlebensläufe für das Beraterprofil Projektleiter / Verhandlungsführer und,
— 4 Kurzlebensläufe für das Profil Senior Manager / Direktoren und,
— 6 Kurzlebensläufe für das Profil Consultant einzureichen.
Die Mitarbeiter müssen pro Profil mindestens folgende Qualifikationsanforderungen erfüllen:
Projektleiter / Verhandlungsführer:
Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Sourcingumfeld bei Auftraggebern und/oder Providern, Erfahrungen in der Beratung von Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Investment-gesellschaften) im Sourcingumfeld, Leitende fachliche Rolle in Beratungsprojekten mit einem verhandelten Vertragsvolumen von mindestens 30 000 000 EUR per annum und 100 000 000 EUR Gesamtvertragsvolumen und die Teilnahme an Vertragsverhandlungen als Projektleiter / Verhandlungsfüher im Sourcingumfeld auf Auftraggeberseite. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Sourcingumfeld bei Auftraggebern und/oder Providern, Erfahrungen in der Beratung von Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Investment-gesellschaften) im Sourcingumfeld, Leitende fachliche Rolle in Beratungsprojekten mit einem verhandelten Vertragsvolumen von mindestens 30 000 000 EUR per annum und 100 000 000 EUR Gesamtvertragsvolumen und die Teilnahme an Vertragsverhandlungen als Projektleiter / Verhandlungsfüher im Sourcingumfeld auf Auftraggeberseite. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Senior Manager / Direktoren:
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Sourcingumfeld bei Auftraggebern und/oder Providern, Erfahrungen in der Beratung von Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Investment-gesellschaften) im Sourcingumfeld, Leitende fachliche Rolle in Beratungsprojekte mit eine verhandelten Vertragsvolumen von über 10 000 000 EUR per annum. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Sourcingumfeld bei Auftraggebern und/oder Providern, Erfahrungen in der Beratung von Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Investment-gesellschaften) im Sourcingumfeld, Leitende fachliche Rolle in Beratungsprojekte mit eine verhandelten Vertragsvolumen von über 10 000 000 EUR per annum. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Consultant:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Sourcingumfeld bei Auftraggebern und/oder Providern, Erfahrungen in der Beratung von Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften) im Sourcingumfeld, sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Sourcingumfeld bei Auftraggebern und/oder Providern, Erfahrungen in der Beratung von Finanzdienstleistern (Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften) im Sourcingumfeld, sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
In den vorgegebenen Kurzlebensläufen sind folgende Angaben zu machen:
a.) Ausbildung/ Studium
b.) Funktion/Rolle bei Bieter
c.) Bei Bieter beschäftigt seit/ als freie Mitarbeiter oder Subunternehmer bei Bieter tätig seit (MM/JJJJ)
d.) Funktion/Rolle für ausgeschriebene Leistung
e.) Projekterfahrung (Kunde, Projektbezeichnung/ Projektthema, Zeitraum von MM/JJJJ bis MM/JJJJ, Funktion/Rolle)
f.) Berufserfahrung (außerhalb der dargestellten Projekterfahrung) (Arbeitgeber, Zeitraum von MM/JJJJ bis M/JJJJ, Aufgabe/Tätigkeit, Funktion/ Rolle).
g.) Sonstiges (z.B. Kenntnisse Methoden, Tools).
Zu 3.) Es sind 7 Leistungen anzugeben, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und vom Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht worden sein; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen.
Zu 3.) Es sind 7 Leistungen anzugeben, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und vom Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht worden sein; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen.
Die nachfolgenden Mindestanforderungen sind zum Nachweis der Eignung zu erfüllen und gemäß den in den vorgegebenen Tabellen aufgeführten Anforderungen anzugeben:
— 2 Sourcingprojekte für Finanzdienstleister (Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften) in Deutschland mit einem Vertragsvolumen des Sourcinggegenstands von mindestens 30 000 000 EUR per annum und 100 000 000 EUR Gesamtvertragsvolumen und,
— ein Sourcingprojekt nach dem EU-Vergaberecht bei einem öffentlichen Auftraggeber (dazu gehören auch Auftraggeber im Sektorenbereich) und,
— ein Projekt zum Aufbau einer Providersteuerung und,
— ein Projekt für Finanzdienstleister (Banken, Versicherungen, Investmentgesellschaften) zur Entwicklung einer Sourcingstrategie und,
— 2 Sourcingprojekte mit Leistungsgegenstand Host, Server oder Client; eine Kombinationen aller Leistungsgegenstände in einer vergleichbaren Leistung sind wünschenswert.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A). Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Orignal zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A). Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Orignal zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Iris Wallmann
Vor Versand der erforderlichen Formblätter hat der Bieter zunächst die nachfolgende Bieter-Vertraulichkeitserklärung bei der im Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle per e-Mail oder Fax anzufordern. Diese wird dem Bieter per E-Mail sodann übermittelt und ist auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen und an die Kontaktstelle der KfW per Fax zurückzusenden. Nach Eingang der ausfgefüllten und unterzeichneten Bieter-Vertraulichkeitserklärung werden dem Bieter die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes per Kurier übersandt.
Vor Versand der erforderlichen Formblätter hat der Bieter zunächst die nachfolgende Bieter-Vertraulichkeitserklärung bei der im Abschnitt I.1 genannten Kontaktstelle per e-Mail oder Fax anzufordern. Diese wird dem Bieter per E-Mail sodann übermittelt und ist auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen und an die Kontaktstelle der KfW per Fax zurückzusenden. Nach Eingang der ausfgefüllten und unterzeichneten Bieter-Vertraulichkeitserklärung werden dem Bieter die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Angebotes per Kurier übersandt.
Bieter-Vertraulichkeitserklärung:
"Vorbemerkung.
Die Auftraggeberin (KfW) beabsichtigt ein umfangreiches europaweites Vergabeverfahren von IT-Betriebsdienstleistungen durchzuführen, das gemeinsam mit dem Bieter erarbeitet werden soll. Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ein Panel von Anbietern zu bilden und mit diesen Rahmenvereinbarungen abzuschließen, auf deren Grundlage die Auftraggeberin im Rahmen möglichst kurzfristiger Vergaben jeweils Einzelaufträge an einen Panel-Teilnehmer vergeben kann. Die Erarbeitung der Vergabeunterlagen, sowie die Begleitung des Verfahrens ist Inhalt des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“.
Die Auftraggeberin (KfW) beabsichtigt ein umfangreiches europaweites Vergabeverfahren von IT-Betriebsdienstleistungen durchzuführen, das gemeinsam mit dem Bieter erarbeitet werden soll. Die Auftraggeberin hat sich entschlossen, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ein Panel von Anbietern zu bilden und mit diesen Rahmenvereinbarungen abzuschließen, auf deren Grundlage die Auftraggeberin im Rahmen möglichst kurzfristiger Vergaben jeweils Einzelaufträge an einen Panel-Teilnehmer vergeben kann. Die Erarbeitung der Vergabeunterlagen, sowie die Begleitung des Verfahrens ist Inhalt des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, dem Bieter/Subunternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“ auch „Vertrauliche Informationen“ (wie im Folgenden definiert) zugänglich zu machen, und wünscht, dass diese vom Bieter/Subunternehmer vertraulich behandelt werden. Das vorausgeschickt, erklärt der Bieter/Subunternehmer Folgendes:
Die Auftraggeberin beabsichtigt, dem Bieter/Subunternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens „Beratung Vergabe IT-Betriebsdienstleistungen“ auch „Vertrauliche Informationen“ (wie im Folgenden definiert) zugänglich zu machen, und wünscht, dass diese vom Bieter/Subunternehmer vertraulich behandelt werden. Das vorausgeschickt, erklärt der Bieter/Subunternehmer Folgendes:
Erklärung.
Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin,
1. die „Vertraulichen Informationen“, sei es im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder anderweitig, nicht an Dritte weiterzugeben (außer an seine Vorstände oder Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, oder Berater, die die Vertraulichen Informationen jeweils zum Zweck der Bewertung benötigen, ob und ggf. zu welchen Bedingungen der Bieter/Subunternehmer den ausgeschriebenen Auftrag durchführen will - gemeinsam: „Bevollmächtigte“), und die Vertraulichen Informationen unter allen Umständen nur für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden;
1. die „Vertraulichen Informationen“, sei es im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder anderweitig, nicht an Dritte weiterzugeben (außer an seine Vorstände oder Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, oder Berater, die die Vertraulichen Informationen jeweils zum Zweck der Bewertung benötigen, ob und ggf. zu welchen Bedingungen der Bieter/Subunternehmer den ausgeschriebenen Auftrag durchführen will - gemeinsam: „Bevollmächtigte“), und die Vertraulichen Informationen unter allen Umständen nur für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens zu verwenden;
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Erklärung beinhalten neben dem Bieter/Subunternehmer in Gestalt der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen alle Informationen, die, gleichgültig, ob vor oder nach der Unterzeichnung dieser Erklärung und ob schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich, durch die Auftraggeberin oder ihre jeweiligen Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater (gemeinsam „Bevollmächtigte der Auftraggeberin“) im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, d.h. von der Bekanntmachung dieses Verfahrens bis zur Erteilung des Zuschlags, an den Bieter/Subunternehmer gegeben wurden. „Vertrauliche Informationen“ beinhalten außerdem alle Notizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien und andere Dokumente, ob schriftlich oder in elektronischer Form, die von dem Bieter/Subunternehmer oder dessen Bevollmächtigten angefertigt wurden und die Vertrauliche Informationen enthalten, wiedergeben oder auf solchen Vertraulichen Informationen beruhen.
„Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Erklärung beinhalten neben dem Bieter/Subunternehmer in Gestalt der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen alle Informationen, die, gleichgültig, ob vor oder nach der Unterzeichnung dieser Erklärung und ob schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich, durch die Auftraggeberin oder ihre jeweiligen Organe, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater (gemeinsam „Bevollmächtigte der Auftraggeberin“) im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren, d.h. von der Bekanntmachung dieses Verfahrens bis zur Erteilung des Zuschlags, an den Bieter/Subunternehmer gegeben wurden. „Vertrauliche Informationen“ beinhalten außerdem alle Notizen, Analysen, Zusammenstellungen, Studien und andere Dokumente, ob schriftlich oder in elektronischer Form, die von dem Bieter/Subunternehmer oder dessen Bevollmächtigten angefertigt wurden und die Vertrauliche Informationen enthalten, wiedergeben oder auf solchen Vertraulichen Informationen beruhen.
„Vertrauliche Informationen“ umfassen keine Information, die.
(i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist und die nicht das Resultat einer Offenlegung durch den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten ist,
(ii) die dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis vor der Weitergabe an ihn durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wurde, oder
(iii) dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis aus anderen Quellen als durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wird, vorausgesetzt, dass diese Quelle nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung mit der Auftraggeberin oder den Bevollmächtigten der Auftraggeberin gebunden ist oder anderweitig durch vertragliche, rechtliche oder treuhänderische Verpflichtung daran gehindert ist, die Information an den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten weiterzuleiten;
(iii) dem Bieter/Subunternehmer auf nichtvertraulicher Basis aus anderen Quellen als durch die Auftraggeberin oder die Bevollmächtigten der Auftraggeberin zugänglich wird, vorausgesetzt, dass diese Quelle nicht durch eine Vertraulichkeitserklärung mit der Auftraggeberin oder den Bevollmächtigten der Auftraggeberin gebunden ist oder anderweitig durch vertragliche, rechtliche oder treuhänderische Verpflichtung daran gehindert ist, die Information an den Bieter/Subunternehmer oder seine Bevollmächtigten weiterzuleiten;
2. jeden Bevollmächtigten, dem die Vertraulichen Informationen zugänglich gemacht werden soll, zu verpflichten, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitserklärung zu befolgen. Der Bieter/Subunternehmer ist auf Verlangen der Auftraggeberin verpflichtet, ihr gegenüber gesondert schriftlich zu versichern, dass er diese Verpflichtung befolgt hat;
2. jeden Bevollmächtigten, dem die Vertraulichen Informationen zugänglich gemacht werden soll, zu verpflichten, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitserklärung zu befolgen. Der Bieter/Subunternehmer ist auf Verlangen der Auftraggeberin verpflichtet, ihr gegenüber gesondert schriftlich zu versichern, dass er diese Verpflichtung befolgt hat;
3. zu jeder Zeit auf schriftliches Verlangen der Auftraggeberin jede Vertrauliche Information zurückzugeben (oder – wenn ein solches Verlangen nicht vorliegt – sobald der Bieter/Subunternehmer sich entscheidet, sich nicht weiter am Vergabeverfahren zu beteiligen), ohne Kopien, Auszüge oder andere Reproduktionen der Vertraulichen Informationen zurückzubehalten; und
3. zu jeder Zeit auf schriftliches Verlangen der Auftraggeberin jede Vertrauliche Information zurückzugeben (oder – wenn ein solches Verlangen nicht vorliegt – sobald der Bieter/Subunternehmer sich entscheidet, sich nicht weiter am Vergabeverfahren zu beteiligen), ohne Kopien, Auszüge oder andere Reproduktionen der Vertraulichen Informationen zurückzubehalten; und
4. die Auftraggeberin umgehend und, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren und unverzüglich das weitere Vorgehen mit dieser abzusprechen, falls die Vertraulichen Informationen von dem Bieter/Subunternehmer oder seinem Bevollmächtigten aus rechtlichen Gründen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, alle von der Auftraggeberin in diesem Zusammenhang verlangten Schritte einzuleiten und mit dieser in Bezug auf die Art der Offenlegung zusammenzuarbeiten.
4. die Auftraggeberin umgehend und, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren und unverzüglich das weitere Vorgehen mit dieser abzusprechen, falls die Vertraulichen Informationen von dem Bieter/Subunternehmer oder seinem Bevollmächtigten aus rechtlichen Gründen oder aufgrund aufsichtsrechtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen, alle von der Auftraggeberin in diesem Zusammenhang verlangten Schritte einzuleiten und mit dieser in Bezug auf die Art der Offenlegung zusammenzuarbeiten.
5. Der Bieter/Subunternehmer erkennt an, dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, im gesetzlich zulässigen Rahmen, weder eine Zusicherung noch eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertraulichen Informationen übernehmen und dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin keinerlei Haftung ihm oder seinen Bevollmächtigten gegenüber übernehmen, die aus der Verwendung der Vertraulichen Informationen herrührt. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich hiermit, die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, soweit rechtlich zulässig, von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden oder Haftungsfolgen (einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung), die aus einer Verletzung dieser Erklärung erwachsen, freizustellen.
5. Der Bieter/Subunternehmer erkennt an, dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, im gesetzlich zulässigen Rahmen, weder eine Zusicherung noch eine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Vertraulichen Informationen übernehmen und dass die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin keinerlei Haftung ihm oder seinen Bevollmächtigten gegenüber übernehmen, die aus der Verwendung der Vertraulichen Informationen herrührt. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich hiermit, die Auftraggeberin und die Bevollmächtigten der Auftraggeberin, soweit rechtlich zulässig, von allen Verlusten, Ansprüchen, Schäden oder Haftungsfolgen (einschließlich der Kosten für die Rechtsverfolgung), die aus einer Verletzung dieser Erklärung erwachsen, freizustellen.
6. Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
7. Änderungen und Ergänzungen dieser Erklärung, einschließlich dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Sollten einzelne der in dieser Erklärung getroffenen Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, soll dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Erklärung entspricht.
8. Sollten einzelne der in dieser Erklärung getroffenen Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, soll dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieser Erklärung entspricht.
9. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin, für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 000 EUR. Sollte der Bieter/Subunternehmer fortwährend und kontinuierlich gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen, stellt dieser fortwährende und kontinuierliche Verstoß alle 2 Wochen einen neuen Verstoß im Sinne des Satzes 1 dar. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bieters/Subunternehmers sind beschränkt auf 5 % des Angebotspreises. Das Recht der Auftraggeberin Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt.
9. Der Bieter/Subunternehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin, für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100 000 EUR. Sollte der Bieter/Subunternehmer fortwährend und kontinuierlich gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen, stellt dieser fortwährende und kontinuierliche Verstoß alle 2 Wochen einen neuen Verstoß im Sinne des Satzes 1 dar. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Bieters/Subunternehmers sind beschränkt auf 5 % des Angebotspreises. Das Recht der Auftraggeberin Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt.
10. Verstöße gegen die vorliegende Vertraulichkeitserklärung führen ferner zu einem Ausschluss des Bieters von Vergabeverfahren."
Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nicht unterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 28.9.2011 gestellt werden.
Für die Abgabe eines Angebotes haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend zu unterzeichnen. Die Angebotsunterlagen sollen alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Nicht unterschriebene Angebotsunterlagen werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden (ein Original und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Die KfW behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis einschließlich 28.9.2011 gestellt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vgl. §107 ff GWB.
Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2011/S 159-262556 (2011-08-17)
Ergänzende Angaben (2011-08-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität: Konzept zur Darstellung der Vorgehensweise, Methodik, Toolset und Templates, Arbeitsplan und Projektstruktur (20)
3. Qualität: Konzept zur Darstellung der Projektorganisation für die Module 1-3 unter Berücksichtigung der für das Verfahren notwendigen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, anderen Beratungsunternehmen und Kanzleien (15)
4. Qualität: Konzept zur Darstellung der Ressourcensteuerung (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-10-28 📅
Name: TPI Eurosourcing Germany GmbH
Postanschrift: An der Welle 4
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.