Signallieferung, Modernisierung und Betrieb von Breitbandkabelnetzen

WBG Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg GmbH

Die Kabelnetzstrategie der WBG ist die Übertragung der Verantwortlichkeiten für die Versorgung der Mieter mit Rundfunkprogrammen und Medien auf einen neuen Kabelnetzbetreiber.
Es ist beabsichtigt, die heute vorhandenen und integrierbaren Breitbandkabelanlagen auf den neuen Kabelnetzbetreiber zu übertragen. Soweit dies nicht möglich sein sollte, sind vom neuen Kabelnetzbetreiber parallele Breitbandkabelanlagen zu errichten.
Die zukünftige Zusammenarbeit mit einem Kabelnetzbetreiber wird auf der Grundlage eines "Gestattungs- und Versorgungsvertrages" erfolgen. Im Gestattungs- und Versorgungsvertrag werden sämtliche Rechte und Pflichten des zukünftigen Betreibers, insbesondere die Serviceverpflichtungen und die Versorgungsverpflichtungen, geregelt. Dort finden sich auch Regelungen im Zusammenhang mit der (baulichen) Herstellung der erforderlichen Funktionalität der Breitbandkabelanlagen, um die Einspeisung der vom Kabelnetzbetreiber geschuldeten Rundfunkprogramme und der digitalen Dienste zu gewährleisten. Die Funktionalität der Breitbandkabelanlagen ist durch Modernisierung bzw. Erneuerung herzustellen.
Der Betreiber hat alle Mieteinheiten (ME) mit einer Basisleistung in analoger und digitaler Übertragungsnorm zu versorgen.
Derzeitiges Versorgungskonzept.
Die vorhandenen Breitbandkabelanlagen werden derzeit durch verschiedene Netzbetreiber betrieben. Die "Hausverteilnetze" sollen, sofern die Installationen vertragsgemäß durchgeführt wurden, als Vollsternnetze von 47 bis 862 MHz und für den Rückweg von 5 - 65 MHz passiv ausgelegt worden sein. In einem Teilbestand sind lediglich Baumnetze vorhanden. Diese sind ebenfalls zu modernisieren.
Grundsätzlich wurde je ME eine unidirektionale Teilnehmeranschlussdose installiert. Die Mieter konnten sich auf eigene Kosten weitere Anschlussdosen installieren lassen. Dokumentationen liegen bei der WBG nicht vor.
Zukünftiges Versorgungskonzept.
Es sind Installationsarbeiten in bewohnten bzw. genutzten Gebäuden und Mieträumen auszuführen. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die WBG für den Bieter zum Zwecke der Abgabe des Angebotes nach Terminabsprache während der üblichen Geschäftszeiten die Einsicht in die betreffenden Gebäudepläne (Grundrisse, Schnitte, Lagepläne etc.) ermöglicht.
Eventuell anfallende Gebühren/Kosten für die Straßennutzung sind vom Bieter in seiner Kalkulation zu berücksichtigen.
Zu den Leistungen des Bieters gehören ferner die erforderlichen Baustelleneinrichtungen (Unterkunftsräume, Toilettenkabinen, ggf. Bauzaun, Materialcontainer, Baustellenbeleuchtung etc.) für die gesamte Bauzeit der hier ausgeschriebenen Baumaßnahmen. Diese Leistung ist mit den Angebotspreisen abgegolten. Das Gleiche gilt für das Stellen von eventuell erforderlichen Gerüsten und anderen Hilfskonstruktionen.
Alle Investitionen, Drittentgelte, Betriebskosten und Versicherungen für die medientechnischen Infrastrukturen und Einrichtungen sowie die ökologisch fachgerechte Entsorgung aller nicht weiter verwendeten Altanlagen und deren Einrichtungen sind ausnahmslos durch den neuen Vertragspartner (Bieter) durchzuführen und zu tragen und in die Nutzungsentgelte entsprechend der ausgeschriebenen Details einzurechnen.
Als Ergebnis dieser Ausschreibung will die WBG eine Entscheidung über die zu beauftragende Signalzuführungsart treffen. Insofern werden unterschiedliche Einspeisekonzepte abgefragt, die nachfolgend prinzipiell dargestellt sind. Zu beachten ist, dass ein Optimum an HD-Programmen eingespeist werden soll.
Getrennt voneinander ist die Modernisierung/Neuinstallation der Hausverteilnetze in folgenden Konstellationen anzubieten:
Versorgungskonzept A.
Versorgung der Hausverteilnetze nur über ein HFC/FttB Stadtnetz des Bieters über entsprechende Übergabepunkte bzw. Fibernodes einschließlich Internetaccess und VoIP. Es bleibt dem Bieter überlassen, ob er Internet und Telefonie von der Rundfunkversorgung technisch entbündelt und damit das Breitbandkabelnetz oder das vorhandene Telefonnetz verwendet.
Versorgungskonzept B.
Versorgung der Hausverteilnetze nur über kanalselektive Kopfstellen unter dem Gesichtspunkt der clusteroptimierten und wirtschaftlichsten Zusammenschaltung der zu versorgenden Gebäude der WBG. Die Kopfstellen sollen für den Empfang und die Einspeisung von 52 Satellitentranspondern ausgelegt sein. Daraus sind 20 TV-Programme nach Maßgabe des Landesmedienrechts und den Vorgaben der WBG zu reanalogisieren und ebenfalls in die Hausverteilnetze einzuspeisen.
Internetzugang und Telefonie erfolgt weiterhin über das vorhandene Telefonnetz und ist nicht Gegenstand dieses Versorgungskonzeptes.
Versorgungskonzept C.
Versorgung der Hausverteilnetze über ein HFC/FttB Stadtnetz des Bieters über entsprechende Übergabepunkte bzw. Fibernodes einschließlich Internetaccess und VoIP.
Es bleibt dem Bieter überlassen, ob er Internet und Telefonie von der Rundfunkversorgung technisch entbündelt und damit das Breitbandkabelnetz oder das vorhandene Telefonnetz verwendet.
Zusätzlich soll die Versorgung der Hausverteilnetze über kanalselektive Kopfstellen wiederum unter dem Gesichtspunkt der clusteroptimierten und wirtschaftlichsten Zusammenschaltung der zu versorgenden Gebäude der WBG erfolgen. Die Kopfstellen sollen für den Empfang und die Einspeisung von 30 Satellitentranspondern ausgelegt sein. Die von diesen Transpondern empfangbaren TV-Programme sind in die Hausverteilnetze einzuspeisen. Die Satellitenprogramme sind oberhalb von 606 MHz einzuspeisen.
Versorgungskonzept D.
Ausschließliche Versorgung der Hausverteilnetze über SAT-ZF-Kopfstellen. Hier bleibt es dem Bieter überlassen, die Zusammenschaltung optimierter Cluster über HFC-Netze oder über kupferkoaxiale Verteilkonzepte anzubieten. Internetzugang und Telefonie erfolgt weiterhin über das vorhandene Telefonnetz und ist nicht Gegenstand dieses Versorgungskonzeptes.
Programmauswahl bei SAT-kanalselektiven Versorgungskonzepten.
Die Festlegung der Programmauswahl erfolgt unter Berücksichtigung der landesmedienrechtlichen Bestimmungen bei den Versorgungskonzepten B und C erst im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-18.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-18 Auftragsbekanntmachung
2012-05-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge