Der Kreistag des Landkreises Saarlouis hat beschlossen, einen Antrag auf Zulassung des Landkreises als kommunaler Träger gem. § 6 Abs. 2 SGB II für die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II zu stellen. Für den Fall der Zulassung wird sofort eine Fachsöftware benötigt, mit der die neuen Aufgaben ab dem 1.1.2012 erfüllt werden können. Eine Entscheidung über den Antrag wird voraussichtlich erst im April 2011 fallen. Sollte die Entscheidung für den Landkreis Saarlouis negativ ausfallen behält sich der Landkreis deshalb ausdrücklich vor, die Ausschreibung aus wichtigem Grund aufzuheben.