Stromkonzessionsvertrag

Stadt Koblenz, Kämmerei- und Steueramt

Die Stadt Koblenz beabsichtigt einen neuen Stromkonzessionsvertrag ab 1.1.2014 mit einer Laufzeit von 5 oder alternativ 20 Jahren abzuschließen.
Die Stadt Koblenz wird auch prüfen, ob eine Übernahme des Elektrizitätsverteilnetzes durch die Stadt oder ein Unternehmen, an dem sich die Stadt beteiligt, sinnvoll ist. Nach einer möglichen Netzübernahme kann sich die Stadt Koblenz unterschiedliche Netzbewirtschaftungsmodelle vorstellen, z.B. die Verpachtung des Netzes oder ein Netzbetrieb mit Unterstützung von Dienstleistern. Unternehmen, die Interesse an der Gründung eines gemeinsamen Unternehmens mit der Stadt Koblenz haben, oder sich eine Zusammenarbeit im Rahmen der Netzbewirtschaftung vorstellen können, werden ebenfalls gebeten, ihr Interesse an einem solchen Vorhaben bis zum 31.5.2011 schriftlich bei der Stadt Koblenz zu bekunden.
Die Stadt Koblenz behält sich vor, nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung nach diesem Termin eingehender Interessenbekundungen wird jedoch nicht zugesagt.
Die Stadt Koblenz behält sich vor, im Rahmen der Auswahlentscheidung neben der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit der Interessenten, der Zahlung der höchstzulässigen Konzessionsabgabe, des sonstigen Vertragsinhalts sowie der insbesondere unter Beachtung eines etwaigen Beteiligungsmodells zu prüfenden Wirtschaftlichkeit der Angebote für die Stadt Koblenz insbesondere auch die ökologische Ausrichtung des zukünftigen Netzbetreibers (Aufstellung von Konzepten zur Förderung regenerativer Energien und zum sparsamen Energieeinsatz) zu berücksichtigen. Die Stadt Koblenz behält sich weiterhin vor, die vorgenannten Auswahlkriterien zu ändern oder zu ergänzen. Hierüber wird sie die Interessenten im Rahmen des fair und transparent ausgestalteten Vergabeverfahrens unterrichten. Etwaige Interessenten werden aufgefordert, in ihrer Interessenbekundung zu vorgenannten Punkten Stellung zu nehmen. Die Regelungen des Vergaberechts §§ 97 ff. GWB, finden ebenso wenig Anwendung wir die Regelungen des Haushaltsvergaberechts.
Das Konzessionsabgabeaufkommen im Jahr 2009 belief sich auf 5 257 800,00 EUR.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-02-28.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-02-28 Auftragsbekanntmachung
2011-05-25 Ergänzende Angaben