Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware „Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS)“

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware „Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS)“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Postanschrift: Rosenkavalierplatz 2
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmug.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-iuk@stmug.bayern.de 📧
Telefon: +49 8992143417 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 72-118355
ABl. S-Ausgabe: 72

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Support, Weiterentwicklung und Anpassung der Individualsoftware „Bayerisches Integriertes Förder-System (BayIFS)“.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Z5-A1074.0-2010/19
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeines:
— Firmenprofil aus dem die Arbeitsschwerpunkte, die Unternehmensgröße und die Entwicklung in den letzten 3 Jahren hervorgehen. Insbesondere ist die Mitarbei-terentwicklung in den unter 4.1 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leis-tungsbereichen darzulegen,
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— Nachweise über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in den Fach-gebieten Förder-, Haushalts- und Finanzwesen in der deutschen öffentlichen Verwaltung im staatlichen Bereich (maximal 3 Projekte mit Ansprechpartner aufführen). Es sind Projekte zu benennen, bei denen auch Mitarbeiter mitgewirkt ha-ben, die im Rahmen dieser Ausschreibung für eine Leistungserbringung vorgesehen sind.
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Berufliche Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbrin-gung vorgesehenen Mitarbeiter in Bezug auf folgende Bereiche:
— umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Programmierung von komplexen und sicheren Software-Anwendungen auf Basis der Java Enterprise -Technologie und relationaler Datenbanken,
— umfassende Kenntnisse über gängige Java-Frameworks und Tools,
— umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Betrieb von Java Enterprise - Appli-kationen unter dem Applicationserver JBOSS,
— umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von .NET-Applikationen,
— umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz der Datenbanksprache Structured Query Language (SQL),
— fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich LINUX-Betriebssysteme (insbe-sondere Ubuntu Linux).
Unter „umfassenden Kenntnissen“ verstehen wir, dass der Mitarbeiter das gesamte Spekt-rum eines Produktes, einer Produktpalette oder eines Aufgabenbereichs abdeckt. Unter „fundierten Kenntnissen“ verstehen wir absolute Kenntnisse aller wesentlichen Details eines Produkts.
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Die uneingeschränkte Erfüllung aller Kriterien ist erforderlich. Bieter, die dem Angebot keine entsprechenden Erklärungen oder Nachweise beifügen bzw. die den Verdingungsunterlagen beigefügten Anlagen nicht ausfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Neben den oben aufgeführten Kriterien sind noch fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen erforderlich:
— Programmierung in der Scriptsprache Tool Command Language (Tcl),
— Microsoft Word ab Version 2003,
— Rich Text Format (RTF).
Falls in diesen 3 Bereichen keine Kenntnisse vorhanden sind, sichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebotes zu, dass sich Mitarbeiter die entsprechenden Kenntnisse umgehend nach Vertragsabschluss aneignen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der AN.
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Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Mindeststandards: Siehe Leistungsbeschreibung.
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-08-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Kontakt
Kontaktperson: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Andreas Schmidt

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z5-A1074.0-2010/19

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107Abs.3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2011/S 072-118355 (2011-04-11)