TK- und Internet-Carrier-Anbindungen der Berliner Flughäfen

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Zum Betrieb des Airports BER sind neue Netzzugänge und Dienste zur Anbindung an die öffentlichen Sprach- und Datendienste bereitzustellen. Der Betrieb dieser Dienste fängt am 1.2.2012 an. Über den neuen Campus BER werden die Bestandsflughäfen Tegel und Schönefeld bis zur Schließung ebenfalls mit Datendiensten versorgt.
Die Gesamtleistung wird in 3 Losen ausgeschrieben:
Los 1: Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) von TK-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte EPKP3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord), Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
Los 2: Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) einer Internet-Anbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5, Bereitstellung und Betrieb von Namensdiensten. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer des Loses 2 die Gesamtkoordination der Internetanbindung der Lose 2 und 3.
Los 3: Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) einer Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP5 oder EPKP3.
Für die Internetanbindung ist aus Redundanzgründen eine Anbindung über zwei Provider vorgesehen. Aus diesem Grund kommt für die Vergabe der Lose 2 und 3 nur eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Auftragnehmern in Frage. Voraussetzung für die Auswahl der Kombination aus zwei unterschiedlichen Bietern ist die Verwendung unterschiedlicher physikalischer und logischer Netze ab Übergabepunkt Vodafone zu Auftragnehmer.
Bewerber können sich für alle drei Lose bewerben. Ein Zuschlag ist jedoch entweder auf ein Los, bzw. auf die Kombination Los 1 mit Los 2 oder die Kombination Los 1 mit Los 3 möglich.
Die Versorgung des Flughafengeländes erfolgt gemäß eines Erschließungsvertrags für einen Zeitraum bis 2025 über die Firma Vodafone, die Glasfaserleitungen (Single Mode) an zwei Einkoppelpunkten/Kollokationspunkten in der Energiezentrale SF 1 und dem Fluggastterminal Nord des BER bereitstellt. An den Einkoppelpunkten führen Glasfaser (Single Mode) des Flughafens in die Rechenzentren, welche vom Auftragnehmer unentgeltlich genutzt werden können.
Im Campus Flughafen BER werden etwa 3 000 Sprachkommunikationsports und rund 10 000 Datenports für den Flughafen und am Flughafen ansässige Unternehmen (jedoch nicht für die Öffentlichkeit) bereitgestellt.
Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 100 MBit (Los 2 und Los 3 mindestens je 50 MBit) umfassen, die Bereitstellung von TK-Anschlüssen umfasst ca. 240 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindungen und SIP (beide Los 1).
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit, jeweils für Los 2 und Los 3, durchzuführen.
Für Bereitstellung und Betrieb der Anbindungen zur Sprach- und Datenkommunikation wird eine Gesamtverfügbarkeit von 99,97 % pro Quartal für die Datenkommunikation (mit Einzelverfügbarkeiten von jeweils 98,2 % pro Quartal in Los 2 und 3) und 99,7 % pro Quartal für Sprachkommunikation im 7 x 24-Betrieb gefordert. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall (z.B. Reaktionszeit: 1 h; Wiederherstellungszeit: 4 h).
Die Sicherheitsbehörden am BER verfügen über eine eigene Anbindungsinfrastruktur, diese ist kein Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-05-19.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-05-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internet-Telefondienste
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internet-Telefondienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld, Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2011-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 98-160935
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch. 2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen Los weise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung je Los durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 3. Sie werden gebeten, sich unter einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten Los weise zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Erst mit der Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. 5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache je Los einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen. 6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden. 7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3), Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen, Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen pro Los erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen, der Angabe der Reaktions- und Umsetzungszeit, der Angabe des festangestellten Ansprechpartners, sowie der Angabe zur Mitarbeiterzahl, gemäß Pkt. III.2.3, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 in einem Los werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in dem jeweiligen Los für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 9.500 Punkte pro Los erreichen, die sich, wie folgt, verteilen: I. Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 3). Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Nettoumsatz der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: A) Für Los 1: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 20 000 000) x 700. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 20 000 000,- EUR netto als durchschnittlicher Nettoumsatz der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte dieser Umsatz höher als 20 000 000 EUR sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. B) Für Los 2 und 3, jeweils: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 15 000 000) x 700. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 15 000 000,- EUR netto als durchschnittlicher Nettoumsatz der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte dieser Umsatz höher als 15 000 000 EUR sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. II. A) Maximal 350 Punkte je Los auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 4, (I)). Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, pro Los, gemäß III.2.2, 4) (I) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Service und Support, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 100) x 350. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 100 Mitarbeitern als durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Service und Support, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte diese Anzahl höher als 100 Mitarbeiter sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. B) Maximal 350 Punkte je Los auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 4, (II)). Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, pro Los, gemäß III.2.2, 4) (II) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Planung, Konzeption und Engineering, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 100) x 350. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 100 Mitarbeitern als durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Planung und Konzeption, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte diese Anzahl höher als 100 Mitarbeiter sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden. III. Maximal 600 Punkte je Los auf die Bewertung der Anzahl an Jahren seit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vergleichbare Leistungen am Markt gegen Entgelt anbietet (ab hier benannt „Präsenz im Markt“) (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 5.)) Davon entfallen: A) insgesamt 180 Punkte für eine Dauer der Präsenz im Markt kleiner oder gleich als 3 Jahren. B) Insgesamt 360 Punkte für eine Dauer der Präsenz im Markt großer als 3, aber kleiner oder gleich als 7 Jahren. C) Insgesamt 600 Punkte für eine Dauer der Präsenz im Markt über 7 Jahren. IV. Maximal 7.500 Punkte je Los auf die Bewertung der 3 für die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft als zur Wertung bestimmt definierten Unternehmensreferenzen je Los hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 1) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von genau drei Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt. Davon entfallen: Mit der Einreichung von 3 Referenzen können insgesamt maximal 7.500 Punkte erreicht werden. Je o.g. Kriterium und Referenz wird die Erfüllung bewertet und die Punkte wie folgt vergeben: A) Maximal 600 Punkte auf die Bewertung der Leistungserbringung ((Portanzahl des Kundensystems, Anzahl der Kanäle, Anbindungsbandbreite) gemäß III.2.3) 1) I. b) bb) für Los 1, und III.2.3) 1) II. b) bb) für Los 2 und Los 3, pro abgegebene Referenz und Los. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) bb) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) bb) für Los 2 und 3 erfüllen, können maximal 1.800 Punkte je Los vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) bb) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) bb) für Los 2 und 3 vollständig erfüllen, erreicht. Dabei entfallen: a. 0 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung der Referenz nur zum Teil vergleichbar ist, bzw: i. Für Los 1: wenn die Anzahl an Kanälen kleiner als 100 ist, und es keine SIP-Kanäle enthalten sind, und die Portzahl für TK-Endgeräte kleiner als 500 ist. ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung weniger als 50 Mbit/s nachweist, und die Portzahl für Daten-Endgeräte kleiner als 2.000 ist. b. Insgesamt 200 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung eingeschränkt vergleichbar ist, bzw.: i. Für Los 1: wenn die Anzahl an Kanäle gleich oder grösser als 100 ist, kleiner aber als 200, und/oder SIP-Kanäle vorgesehen sind, und/oder die Portzahl für TK-Endgeräte gleich oder grösser als 500, kleiner aber als 1 500 ist. ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung gleich oder mehr als 50 Mbit/s, aber weniger als 100, nachweist, und/oder die Portzahl für Daten-Endgeräte gleich oder mehr als 2 000, aber kleiner als 4 000 ist. c. Insgesamt 400 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung insgesamt vergleichbar ist, bzw.: i. Los 1: wenn die Anzahl an Kanäle gleich oder grösser als 200 sind, und/oder SIP-Kanäle bereitgestellt wurden, und/oder die Portzahl für TK-Endgeräte gleich oder grösser als 1 500 ist. ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung gleich oder mehr als 100 Mbit/s nachweist, und/oder die Portzahl für Daten-Endgeräte gleich oder mehr als 4 000 ist. d. Insgesamt 600 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung vollständig vergleichbar ist, bzw.: i. Los 1: wenn die Anzahl an Kanäle gleich oder grösser als 200 sind, und SIP- und S2M-Kanäle bereitgestellt wurden, und die Portzahl für TK-Endgeräte gleich oder grösser als 3 000 ist. ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung gleich oder mehr als 200 Mbit/s nachweist, und die Portzahl für Daten-Endgeräte gleich oder mehr als 8 000 ist. B) Maximal 600 Punkte auf die Bewertung der Anforderungen in Bezug auf ein geschäftskritisches Umfeld im 7 x 24-Betrieb gemäß III.2.3) 1) I. b) aa) für Los 1, und III.2.3) 1) II. b) aa) für Los 2 und Los 3, pro abgegebene Referenz und Los. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) aa) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) aa) für Los 2 und 3 erfüllen, können maximal 1.800 Punkte je Los vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) aa) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) aa) für Los 2 und 3 vollständig erfüllen, erreicht. Dabei entfallen: a. 0 Punkte, wenn der Umfang der Leistungserbringung der Referenz nur zum Teil vergleichbar ist, bzw für alle Lose wenn ein 7X24 Betrieb nicht erkennbar ist, b. Insgesamt 200 Punkte, wenn der Umfang der Leistungserbringung eingeschränkt vergleichbar ist, bzw. für alle Lose, wenn der Kunde ein Flughafen mit gleich oder weniger als 0,5 Mio. Passagiere pro Jahr ist, oder ein Kunde dessen Geschäftsbetrieb zumindest einzelne Services im Zeitraum 7 x 24 auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten umfasst. Unter üblichen sind Geschäftszeiten die, die mindestens 9:00-18:00 Uhr, Mo bis Sa abdecken, aber keinen vollständigen 7x24 Betrieb haben, zu verstehen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt in diesem Zusammenhang zumindest eine Störungsannahme im 7X24-Service mit Reaktionszeiten grösser als 2 Std., c. Insgesamt 600 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung insgesamt vergleichbar, bzw. für alle Lose, wenn der Kunde ein Flughafen von mehr als 0,5 Mio. Passagiere pro Jahr ist, oder ein Kunde im 7 x 24 Geschäftsbetrieb. Für diesen sollte aus der Referenzbeschreibung hervor gehen, dass geschäftskritische Services im Zeitraum 7 x 24 auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und am Wochenende und Nachts betrieben werden. Der Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt in diesem Zusammenhang ebenfalls einen 7 x 24-Service mit Reaktionszeiten kleiner oder gleich als 2 Std., C) Maximal 800 Punkte auf die Bewertung der Anforderungen in Bezug auf Redundanzszenarien und Hochverfügbarkeit gemäß III.2.3) 1) I. b) cc) für Los 1, und III.2.3) 1) II. b) cc) für Los 2 und Los 3, pro abgegebene Referenz und Los. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) cc) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) cc) für Los 2 und 3 erfüllen, können maximal 2.400 Punkte je Los vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) cc) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) cc) für Los 2 und 3 vollständig erfüllen, erreicht. Dabei entfallen: a. 0 Punkte, wenn der Umfang der Leistungserbringung der Referenz nur zum Teil vergleichbar ist, bzw für alle Lose wenn aus der Referenzbeschreibung keine Redundanz erkennbar ist, b. Insgesamt 267, wenn der Umfang der Leistungserbringung eingeschränkt vergleichbar ist, bzw. für alle Lose, wenn die Redundanz über leistungsbezogen eingeschränkten Zweitzugang (wie z.B. Wählverbindung) entweder im 2-Providerkonzept oder allein durch den Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft, bereitgestellt wurde, mit einer zugesicherten Gesamtverfügbarkeit kleiner oder gleich als 99 % pro Quartal, c. Insgesamt 534 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung insgesamt vergleichbar ist, bzw. für alle Lose, wenn die Redundanz über leistungsbezogen Zweitzugang (wie z.B. Wählverbindung) entweder im 2-Providerkonzept oder allein durch den Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft, bereitgestellt wurde, mit einer zugesicherten Gesamtverfügbarkeit grösser als 99 % pro Quartal und kleiner als 99,5 % pro Quartal für Los 1, und grösser als 99 % pro Quartal und kleiner als 99,7 % pro Quartal für Los 2 und 3, d. Insgesamt 800 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung vollständig vergleichbar ist., bzw: i. Für alle Lose, wenn die Redundanz über leistungsbezogen Zweitzugang mit echter Zweiwegeführung, entweder im 2-Providerkonzept oder allein durch den Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft, bereitgestellt wurde, ii. Zu den Anforderungen unter i., für Los 1, Anbindung an unterschiedliche Vermittlungsstellen bzw. Zugangspunkte mit einer zugesicherten Gesamtverfügbarkeit gleich oder grösser als 99,5 % pro Quartal, iii. Zu den Anforderungen unter i., für los 2 und 3, Anbindung an unterschiedlichen Backbone-Zugänge, mit einer zugesicherten Verfügbarkeit gleich oder grösser als 99,7 % pro Quartal, d) Zusätzlich 1500 Punkte für die vollständige Erfüllung gemäß jeweils VI.3) 9. IV. A) d., B) c. und C) d. bei allen drei Referenzen, je Los. Beispiel: Eine Referenz für Los 2 bezieht sich auf einen Produktionsbetrieb mit 8 000 Datenports. Die Produktion läuft im 3-Schicht-Betrieb auch am Wochenende. Die zugesicherte Gesamtverfügbarkeit beim Kunden beträgt pro Quartal 99,5 %, Der Auftragnehmer stellt eine Datenanbindung mit 1 GBit/s in einem 2-Provider-Modell mit einer Einzelverfügbarkeit von 98,2 % pro Quartal zur Verfügung (als nachvollziehbare Darstellung der Qualität der echten Zweiwegeanbindung mit Anbindung an unterschiedliche Backbones). Die Reaktionszeit beträgt 1 Std, der Service des Auftragnehmers ist im 7x24-Betrieb. Punkte werden wie folgt vergeben: Wertung gemäß VI.3) 9. IV. A. Maximalpunktzahl von 600 Punkten, die Portzahl von 8 000 ist gleich der max. geforderten und die Bandbreite ist >200 Mbit/s. Wertung gemäß VI.3) 9. IV. B.: Maximalpunktzahl von 600 Punkten, 7 x 24 Std.Betrieb erfüllt. Wertung gemäß VI.3) 9. IV. C.: 534 Punkte, da die Gesamtverfügbarkeit zwar >99 % pro Quartal aber nur < 99,7 % pro Quartal ist. Abschließend wird je Los entsprechend der Punktsumme über alle vier Kriterien eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 3 und Ziffer 4, und III.2.3. Ziffer 1, aufweisen, werden nicht gewertet. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Klarstellend zu II.1.5) und II.3): Um den Betrieb ab 1.2.2012 und die vorausgehende Projektphase zur Realisierung zu gewährleisten geht die Vergabestelle von einem Vertragsbeginn am 1.11.2011 aus.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 5
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Zum Betrieb des Airports BER sind neue Netzzugänge und Dienste zur Anbindung an die öffentlichen Sprach- und Datendienste bereitzustellen. Der Betrieb dieser Dienste fängt am 1.2.2012 an. Über den neuen Campus BER werden die Bestandsflughäfen Tegel und Schönefeld bis zur Schließung ebenfalls mit Datendiensten versorgt.
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Die Gesamtleistung wird in 3 Losen ausgeschrieben:
Los 1: Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) von TK-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte EPKP3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord), Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
Los 2: Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) einer Internet-Anbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5, Bereitstellung und Betrieb von Namensdiensten. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer des Loses 2 die Gesamtkoordination der Internetanbindung der Lose 2 und 3.
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Los 3: Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) einer Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP5 oder EPKP3.
Für die Internetanbindung ist aus Redundanzgründen eine Anbindung über zwei Provider vorgesehen. Aus diesem Grund kommt für die Vergabe der Lose 2 und 3 nur eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Auftragnehmern in Frage. Voraussetzung für die Auswahl der Kombination aus zwei unterschiedlichen Bietern ist die Verwendung unterschiedlicher physikalischer und logischer Netze ab Übergabepunkt Vodafone zu Auftragnehmer.
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Bewerber können sich für alle drei Lose bewerben. Ein Zuschlag ist jedoch entweder auf ein Los, bzw. auf die Kombination Los 1 mit Los 2 oder die Kombination Los 1 mit Los 3 möglich.
Die Versorgung des Flughafengeländes erfolgt gemäß eines Erschließungsvertrags für einen Zeitraum bis 2025 über die Firma Vodafone, die Glasfaserleitungen (Single Mode) an zwei Einkoppelpunkten/Kollokationspunkten in der Energiezentrale SF 1 und dem Fluggastterminal Nord des BER bereitstellt. An den Einkoppelpunkten führen Glasfaser (Single Mode) des Flughafens in die Rechenzentren, welche vom Auftragnehmer unentgeltlich genutzt werden können.
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Im Campus Flughafen BER werden etwa 3 000 Sprachkommunikationsports und rund 10 000 Datenports für den Flughafen und am Flughafen ansässige Unternehmen (jedoch nicht für die Öffentlichkeit) bereitgestellt.
Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 100 MBit (Los 2 und Los 3 mindestens je 50 MBit) umfassen, die Bereitstellung von TK-Anschlüssen umfasst ca. 240 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindungen und SIP (beide Los 1).
Es besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit, jeweils für Los 2 und Los 3, durchzuführen.
Für Bereitstellung und Betrieb der Anbindungen zur Sprach- und Datenkommunikation wird eine Gesamtverfügbarkeit von 99,97 % pro Quartal für die Datenkommunikation (mit Einzelverfügbarkeiten von jeweils 98,2 % pro Quartal in Los 2 und 3) und 99,7 % pro Quartal für Sprachkommunikation im 7 x 24-Betrieb gefordert. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall (z.B. Reaktionszeit: 1 h; Wiederherstellungszeit: 4 h).
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Die Sicherheitsbehörden am BER verfügen über eine eigene Anbindungsinfrastruktur, diese ist kein Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: TK-Anschlüsse für die Kollokationspunkte EPKP3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord) des BER
Kurze Beschreibung:
Redundante Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) von TK-Anschlüssen (SIP und S2M) über die Kollokationspunkte EPKP3 (Energiezentrale SF1) und EPKP5 (Fluggastterminal Nord), Vermittlungsdienste für Sprachkommunikation.
Menge oder Umfang:
Im Campus Flughafen BER werden etwa 3 000 Sprachkommunikationsports und rund 10 000 Datenports für den Flughafen und am Flughafen ansässige Unternehmen (nicht für die Öffentlichkeit) bereitgestellt. Die Bereitstellung von TK-Anschlüssen umfasst rund 240 nutzbare Sprachkanäle über S2M-Anbindungen und SIP.
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Für Bereitstellung und Betrieb der Anbindungen zur Sprach- und Datenkommunikation wird eine Gesamtverfügbarkeit von 99,7 % pro Quartal im 7 x 24-Betrieb angestrebt. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall (z.B. Reaktionszeit: 1 h; Wiederherstellungszeit: 4 h).
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Die Sicherheitsbehörden am BER verfügen über eine eigene Anbindungsinfrastruktur, diese ist kein Bestandteil dieser Ausschreibung.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5 des BER
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) einer Internet-Anbindung am Kollokationspunkt EPKP3 oder EPKP5, Bereitstellung und Betrieb von Namensdiensten. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer des Loses 2 die Gesamtkoordination der Internetanbindung in Verbindung mit der Leistung aus Los 3.
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Menge oder Umfang:
Im Campus Flughafen BER werden etwa 3 000 Sprachkommunikationsports und rund 10 000 Datenports für den Flughafen und am Flughafen ansässige Unternehmen (nicht für die Öffentlichkeit) bereitgestellt. Die Internetanbindung soll eine nutzbare Mindestausstattung von 100 MBit (Los 2 und Los 3 je 50 MBit in) umfassen.
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Für Bereitstellung und Betrieb der Anbindungen zur Sprach- und Datenkommunikation wird eine Gesamtverfügbarkeit von 99,97 % pro Quartal im 7 x 24-Betrieb angestrebt. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall (z.B. Reaktionszeit: 1 h; Wiederherstellungszeit: 4 h).
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Es besteht noch für den Auftraggeber die Möglichkeit einer optionalen Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit, jeweils für Los 2 und Los 3, durchzuführen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP5 oder EPKP3 des BER
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Betrieb und Wartung (als Managed Service) einer Internetanbindung am Kollokationspunkt EPKP5 oder EPKP3.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Erweiterung der Bandbreite für die Internetanbindung auf bis zu 1 Gbit, jeweils für Los 2 und Los 3.
Referenznummer: EA-2011-075
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Brandenburg (BER).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Erklärungen, Angaben und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben,
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3.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) „Ich/Wir erkläre/n,
— dass über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (§ 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO),
— dass ich/wir uns nicht in Liquidation befinde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO),
— dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO),
— dass ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/n oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilen werde/n. (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO),
— dass ich/wir keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage stellt. (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO),
— dass keine Umstände vorliegen, die einen Ausschluss vom Wettbewerb nach § 21 Abs. 1 SektVO rechtfertigen,
b) Ich/Wir erkläre/n, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO in Frage gestellt wird, wenn der Bewerber/Bieter bzw. das vertretungsberechtigte Organ oder der vertretungsberechtigte Gesellschafter des Bewerbers/Bieters nach dem SchwarzArbG oder AEntG mit einer Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt worden ist.
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Ich/Wir versichere/n, dass solche Strafen oder Bußen während der letzten zwei Jahre gegen mich/uns nicht verhängt worden sind.“.
Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärungen“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung.
4.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.1), III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung.
5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.3 dieser Bekanntmachung), die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung.
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Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft pro Los vorzulegen:
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristen des für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein),
2.) Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen, Sach- und Vermögensschäden und Angabe der Deckungssumme,
3.) Angaben zum Umsatz (netto) des Unternehmens mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten.
„Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung je Los.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung. Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb folgender mittlerer Jahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer)des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft:
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Los 1: 750 000 EUR,
Los 2: 200 000 EUR,
Los 3: 170 000 EUR.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszuweisen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung für den jährlichen Gesamtumsatz im angefragten Leistungsbereich die Summe der jeweiligen in den einzelnen Losen, für die ein Teilnahmeantrag abgegeben wird, aufgeführten Mindestumsatzangaben.
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Auf Ziffer VI.3)9.I. Der Bekanntmachung wird verwiesen.
4.) Erklärung über die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, pro Los, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten. „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung je Los.
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Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Gesamtanzahl an Mitarbeiter anzugeben, getrennt für:
(I) Service und Support und
(II) Planung, Konzeption und Engineering je Los.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung.
Hierbei gilt als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb folgende mittlerer Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter/innen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft je Los: für (I) Service und Support: 20 Mitarbeiter/innen
Für (II) Planung, Konzeption und Engineering: 20 Mitarbeiter/innen.
Die Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter/innen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszuweisen und zu addieren. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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Sofern sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für mehrere Lose bewirbt, gilt als Mindestanforderung für die mittlere Gesamtanzahl an Mitarbeiter/innen die Summe der jeweiligen im jeweiligen Leistungsbereich in den einzelnen Losen, für die ein Teilnahmeantrag abgegeben wird, aufgeführten Mindestangaben zur Gesamtanzahl an Mitarbeiter/innen.
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Auf Ziffer VI.3)9.II. Der Bekanntmachung wird verwiesen.
5.) Erklärung über die Anzahl an Jahren, seit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vergleichbare Leistungen am Markt gegen Entgelt anbietet (ab hier benannt „Präsenz im Markt“). „Vergleichbare Leistungen“ in diesem Sinne sind solche gemäß Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung je Los.
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Die Präsenz im Markt ist mit Angabe des Anfangs- und Enddatums dieser Präsenz anzugeben.
Das entsprechende Formblatt "Eigenerklärung" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung.
Die Präsenz im Markt von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zählt ab dem frühsten Zeitpunkt des Anfangs dieser unter den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, bis zum spätesten Zeitpunkt des Endes dieser unter den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Der frühste Zeitpunkt des Anfangs und späteste Zeitpunkt des Endes müssen nicht die eines einzelnen Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft sein.
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Auf Ziffer VI.3)9. III. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche/s Los/e er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zum einen Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) für jedes Los der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall - also zum Nachweis der Geeignetheit - hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.2.2.1)-2.5) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise/Erklärungen auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
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Die entsprechenden Formblätter können beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, für welche Lose er/sie sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zum einen Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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1.) Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von Referenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5 pro Los ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben, nachweisen. Hierzu sind pro Los genau drei Referenzen aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5) vergleichbar sind.
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Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderung, bzw. für die Wertung gemäß VI.3) 9. IV., verwendet werden sollen. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Zuteilung der Referenzen zu den jeweiligen Losen, kann zum einen Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderung):
I. Für Los 1:
a) Die als Referenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem Januar 2006, erbracht worden sein oder erbracht werden,
b) Jede Referenz muss mindestens 1 der folgenden Kriterien erfüllen: aa) dem Auftraggeber vergleichbar geschäftskritisches Kundenumfeld im 7 x 24-Betrieb, bb) TK-Carrieranbindung für Endgeräte-Portzahl >3 000,
cc) Redundante TK-Anbindung mit redundanten Übergängen in Backbone/Vermittlungs-/PSTN-Netze.
Mit allen drei eingereichten Referenzen müssen dabei (Mindestanforderung) insgesamt alle drei Anforderungen (bzw. III.2.3) 1.) I. b) aa) bis cc) in Summe erfüllt werden.
c) Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Das entsprechende Formblatt "Referenzen" kann beim Auftraggeber angefordert werden, vgl. Ziffer VI.3)3. dieser Bekanntmachung:
1. Referenzkunde mit Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
2. Ausführungszeitraum,
3. Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
4. Technische Angaben:
a. Portzahl, bzw. technische Ausstattung in Zahl der ISDN-Kanäle und SIP-Kanäle,
b. Bereitgestellte TK-Dienste,
c. Service-Level.
5. Auftragsvolumen in EUR pro Jahr und Gesamtauftragsvolumen.
II. Für Los 2 und 3, jeweils pro Los:
b) Jede Referenz muss mindestens 1 der folgenden Kriterien erfüllen: aa) dem Auftraggeber vergleichbar geschäftskritisches Kundenumfeld im 7 x 24-Betrieb, bb) mind. 200 Mbit-Internet-Anbindung und Endgeräteportzahl > 8 000,
cc) redundante Carrieranbindung.
Mit allen 3 eingereichten Referenzen müssen dabei (Mindestanforderung) insgesamt alle drei Anforderungen (bzw. III.2.3) 1.) II. b) aa) bis cc) in Summe erfüllt werden.
a. Anbindungswege, Redundanz / Anbindung über zwei Carrier Medium, Bitraten,
b. Bereitgestellte Internet / Daten-Dienste,
Sofern keine Referenz eingereicht wird, wird der Teilnahmeantrag aus dem Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat auf den Referenzen eindeutig anzugeben, für welche der o.g. (jeweils für Los 1 gemäß III.2.3.1) I b) aa. bis cc.) und für Los 2 und 3 gemäß III.2.3.1) II. b) aa. bis cc.) Leistungen die Referenz als Mindestanforderung gelten und gemäß VI.3)9.IV. gewertet werden soll. Sofern eine Referenz für mehrere der o.g. (jeweils für Los 1 gemäß III.2.3.1) I b) aa. bis cc.) und für Los 2 und 3 gemäß III.2.3.1) II. b) aa. bis cc.) Leistungen als Mindestanforderung gelten und gemäß VI.3)9.IV. gewertet werden soll, ist dies ebenfalls auf der jeweiligen Referenz eindeutig zu kennzeichnen. Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf den eingereichten Referenzen eindeutig anzugeben welche der Referenzen für die Prüfung der Mindestanforderungen zu verwenden sind und für die Wertung gemäß VI.3) 9.IV. für welches Los zu verwenden sind. Bei Vorlage von weniger als drei Referenzen für ein Los, führt dies zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb für das jeweilige Los.
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Zur Wertung der eingereichten Referenzen, Nachweise und Erklärungen wird auf Teil VI.3) 9.IV. dieser Bekanntmachung verwiesen.
Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will,, sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums
gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein, da die zu vergebenden Leistungen im sensiblen Luftsicherheitsbereich zu erbringen sind.
über einen Betriebsführerschein verfügen.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist vom Auftragnehmer eine kurzfristige Reaktion und Wiederherstellung im Störungsfall von höchstens:
— Reaktionszeit: 1 Stunde,
— Wiederherstellungszeit: 4 Stunden zu gewährleisten.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-01-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 098-160935 (2011-05-19)