Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch.
2. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen Los weise um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung je Los durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
3. Sie werden gebeten, sich unter
einkauf@berlin-airport.de unter Angabe des oben unter IV.3.1) genannten Aktenzeichens sowie Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten Los weise zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir Ihnen gegebenenfalls weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren geben können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1 bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Erst mit der Registrierung unter der oben genannten E-Mail Adresse können wir Ihnen die in dieser Bekanntmachung erwähnten Formblätter zur Verfügung stellen. Eine Bewerbung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen verwendet, ausgefüllt und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
5. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache je Los einzureichen. Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden, als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber/Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens sowohl auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird als auch im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen.
6. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und/oder gewertet werden.
7. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
9. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber je Los in einem dreistufigen Verfahren:
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3),
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen,
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die geforderten Anforderungen pro Los erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3) anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen, der Angabe der Reaktions- und Umsetzungszeit, der Angabe des festangestellten Ansprechpartners, sowie der Angabe zur Mitarbeiterzahl, gemäß Pkt. III.2.3, widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber auf Platz 5 in einem Los werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in dem jeweiligen Los für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 9.500 Punkte pro Los erreichen, die sich, wie folgt, verteilen:
I. Maximal 700 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 3).
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Nettoumsatz der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus:
A) Für Los 1: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 20 000 000) x 700. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 20 000 000,- EUR netto als durchschnittlicher Nettoumsatz der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte dieser Umsatz höher als 20 000 000 EUR sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
B) Für Los 2 und 3, jeweils: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 15 000 000) x 700. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 15 000 000,- EUR netto als durchschnittlicher Nettoumsatz der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte dieser Umsatz höher als 15 000 000 EUR sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
II.
A) Maximal 350 Punkte je Los auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 4, (I)).
Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, pro Los, gemäß III.2.2, 4) (I) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Service und Support, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 100) x 350. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 100 Mitarbeitern als durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Service und Support, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte diese Anzahl höher als 100 Mitarbeiter sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
B) Maximal 350 Punkte je Los auf die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 4, (II)).
Die Bewertung der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bezogen auf vergleichbare Leistungen, pro Los, gemäß III.2.2, 4) (II) erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Planung, Konzeption und Engineering, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/höchste Angabe (oder 100) x 350. Die Höchstpunkzahl wird somit bei Nachweis von mindestens 100 Mitarbeitern als durchschnittlicher Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Planung und Konzeption, der Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2008, 2009 und 2010 endeten, erreicht. Sollte diese Anzahl höher als 100 Mitarbeiter sein, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
III. Maximal 600 Punkte je Los auf die Bewertung der Anzahl an Jahren seit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft vergleichbare Leistungen am Markt gegen Entgelt anbietet (ab hier benannt „Präsenz im Markt“) (gemäß Punkt III.2.2, Ziffer 5.)) Davon entfallen:
A) insgesamt 180 Punkte für eine Dauer der Präsenz im Markt kleiner oder gleich als 3 Jahren.
B) Insgesamt 360 Punkte für eine Dauer der Präsenz im Markt großer als 3, aber kleiner oder gleich als 7 Jahren.
C) Insgesamt 600 Punkte für eine Dauer der Präsenz im Markt über 7 Jahren.
IV. Maximal 7.500 Punkte je Los auf die Bewertung der 3 für die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft als zur Wertung bestimmt definierten Unternehmensreferenzen je Los hinsichtlich der gemäß Kapitel III.2.3 Ziffer 1) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von genau drei Referenzen gemäß Kapitel III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt. Davon entfallen:
Mit der Einreichung von 3 Referenzen können insgesamt maximal 7.500 Punkte erreicht werden. Je o.g. Kriterium und Referenz wird die Erfüllung bewertet und die Punkte wie folgt vergeben:
A) Maximal 600 Punkte auf die Bewertung der Leistungserbringung ((Portanzahl des Kundensystems, Anzahl der Kanäle, Anbindungsbandbreite) gemäß III.2.3) 1) I. b) bb) für Los 1, und III.2.3) 1) II. b) bb) für Los 2 und Los 3, pro abgegebene Referenz und Los. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) bb) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) bb) für Los 2 und 3 erfüllen, können maximal 1.800 Punkte je Los vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) bb) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) bb) für Los 2 und 3 vollständig erfüllen, erreicht. Dabei entfallen:
a. 0 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung der Referenz nur zum Teil vergleichbar ist, bzw:
i. Für Los 1: wenn die Anzahl an Kanälen kleiner als 100 ist, und es keine SIP-Kanäle enthalten sind, und die Portzahl für TK-Endgeräte kleiner als 500 ist.
ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung weniger als 50 Mbit/s nachweist, und die Portzahl für Daten-Endgeräte kleiner als 2.000 ist.
b. Insgesamt 200 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung eingeschränkt vergleichbar ist, bzw.:
i. Für Los 1: wenn die Anzahl an Kanäle gleich oder grösser als 100 ist, kleiner aber als 200, und/oder SIP-Kanäle vorgesehen sind, und/oder die Portzahl für TK-Endgeräte gleich oder grösser als 500, kleiner aber als 1 500 ist.
ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung gleich oder mehr als 50 Mbit/s, aber weniger als 100, nachweist, und/oder die Portzahl für Daten-Endgeräte gleich oder mehr als 2 000, aber kleiner als 4 000 ist.
c. Insgesamt 400 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung insgesamt vergleichbar ist, bzw.:
i. Los 1: wenn die Anzahl an Kanäle gleich oder grösser als 200 sind, und/oder SIP-Kanäle bereitgestellt wurden, und/oder die Portzahl für TK-Endgeräte gleich oder grösser als 1 500 ist.
ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung gleich oder mehr als 100 Mbit/s nachweist, und/oder die Portzahl für Daten-Endgeräte gleich oder mehr als 4 000 ist.
d. Insgesamt 600 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung vollständig vergleichbar ist, bzw.:
i. Los 1: wenn die Anzahl an Kanäle gleich oder grösser als 200 sind, und SIP- und S2M-Kanäle bereitgestellt wurden, und die Portzahl für TK-Endgeräte gleich oder grösser als 3 000 ist.
ii. Für Los 2 und Los 3: wenn die Anbindung gleich oder mehr als 200 Mbit/s nachweist, und die Portzahl für Daten-Endgeräte gleich oder mehr als 8 000 ist.
B) Maximal 600 Punkte auf die Bewertung der Anforderungen in Bezug auf ein geschäftskritisches Umfeld im 7 x 24-Betrieb gemäß III.2.3) 1) I. b) aa) für Los 1, und III.2.3) 1) II. b) aa) für Los 2 und Los 3, pro abgegebene Referenz und Los. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) aa) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) aa) für Los 2 und 3 erfüllen, können maximal 1.800 Punkte je Los vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) aa) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) aa) für Los 2 und 3 vollständig erfüllen, erreicht. Dabei entfallen:
a. 0 Punkte, wenn der Umfang der Leistungserbringung der Referenz nur zum Teil vergleichbar ist, bzw für alle Lose wenn ein 7X24 Betrieb nicht erkennbar ist,
b. Insgesamt 200 Punkte, wenn der Umfang der Leistungserbringung eingeschränkt vergleichbar ist, bzw. für alle Lose, wenn der Kunde ein Flughafen mit gleich oder weniger als 0,5 Mio. Passagiere pro Jahr ist, oder ein Kunde dessen Geschäftsbetrieb zumindest einzelne Services im Zeitraum 7 x 24 auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten umfasst. Unter üblichen sind Geschäftszeiten die, die mindestens 9:00-18:00 Uhr, Mo bis Sa abdecken, aber keinen vollständigen 7x24 Betrieb haben, zu verstehen. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt in diesem Zusammenhang zumindest eine Störungsannahme im 7X24-Service mit Reaktionszeiten grösser als 2 Std.,
c. Insgesamt 600 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung insgesamt vergleichbar, bzw. für alle Lose, wenn der Kunde ein Flughafen von mehr als 0,5 Mio. Passagiere pro Jahr ist, oder ein Kunde im 7 x 24 Geschäftsbetrieb. Für diesen sollte aus der Referenzbeschreibung hervor gehen, dass geschäftskritische Services im Zeitraum 7 x 24 auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und am Wochenende und Nachts betrieben werden. Der Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft erbringt in diesem Zusammenhang ebenfalls einen 7 x 24-Service mit Reaktionszeiten kleiner oder gleich als 2 Std.,
C) Maximal 800 Punkte auf die Bewertung der Anforderungen in Bezug auf Redundanzszenarien und Hochverfügbarkeit gemäß III.2.3) 1) I. b) cc) für Los 1, und III.2.3) 1) II. b) cc) für Los 2 und Los 3, pro abgegebene Referenz und Los. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, welche der Referenzen für die Wertung herangezogen werden sollen. Bei Vorlage von mehr als den 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) cc) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) cc) für Los 2 und 3 erfüllen, können maximal 2.400 Punkte je Los vergeben werden. Die maximale Punktzahl wird damit mit der Abgabe von 3 Referenzen die die Anforderungen gemäß III.2.3 Ziffer 1) I) b) cc) für Los 1 und III.2.3). 1) II. b) cc) für Los 2 und 3 vollständig erfüllen, erreicht. Dabei entfallen:
a. 0 Punkte, wenn der Umfang der Leistungserbringung der Referenz nur zum Teil vergleichbar ist, bzw für alle Lose wenn aus der Referenzbeschreibung keine Redundanz erkennbar ist,
b. Insgesamt 267, wenn der Umfang der Leistungserbringung eingeschränkt vergleichbar ist, bzw. für alle Lose, wenn die Redundanz über leistungsbezogen eingeschränkten Zweitzugang (wie z.B. Wählverbindung) entweder im 2-Providerkonzept oder allein durch den Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft, bereitgestellt wurde, mit einer zugesicherten Gesamtverfügbarkeit kleiner oder gleich als 99 % pro Quartal,
c. Insgesamt 534 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung insgesamt vergleichbar ist, bzw. für alle Lose, wenn die Redundanz über leistungsbezogen Zweitzugang (wie z.B. Wählverbindung) entweder im 2-Providerkonzept oder allein durch den Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft, bereitgestellt wurde, mit einer zugesicherten Gesamtverfügbarkeit grösser als 99 % pro Quartal und kleiner als 99,5 % pro Quartal für Los 1, und grösser als 99 % pro Quartal und kleiner als 99,7 % pro Quartal für Los 2 und 3,
d. Insgesamt 800 Punkte wenn der Umfang der Leistungserbringung vollständig vergleichbar ist., bzw:
i. Für alle Lose, wenn die Redundanz über leistungsbezogen Zweitzugang mit echter Zweiwegeführung, entweder im 2-Providerkonzept oder allein durch den Bewerber, bzw. die Bewerbergemeinschaft, bereitgestellt wurde,
ii. Zu den Anforderungen unter i., für Los 1, Anbindung an unterschiedliche Vermittlungsstellen bzw. Zugangspunkte mit einer zugesicherten Gesamtverfügbarkeit gleich oder grösser als 99,5 % pro Quartal,
iii. Zu den Anforderungen unter i., für los 2 und 3, Anbindung an unterschiedlichen Backbone-Zugänge, mit einer zugesicherten Verfügbarkeit gleich oder grösser als 99,7 % pro Quartal,
d) Zusätzlich 1500 Punkte für die vollständige Erfüllung gemäß jeweils VI.3) 9. IV. A) d., B) c. und C) d. bei allen drei Referenzen, je Los.
Beispiel: Eine Referenz für Los 2 bezieht sich auf einen Produktionsbetrieb mit 8 000 Datenports. Die Produktion läuft im 3-Schicht-Betrieb auch am Wochenende. Die zugesicherte Gesamtverfügbarkeit beim Kunden beträgt pro Quartal 99,5 %, Der Auftragnehmer stellt eine Datenanbindung mit 1 GBit/s in einem 2-Provider-Modell mit einer Einzelverfügbarkeit von 98,2 % pro Quartal zur Verfügung (als nachvollziehbare Darstellung der Qualität der echten Zweiwegeanbindung mit Anbindung an unterschiedliche Backbones). Die Reaktionszeit beträgt 1 Std, der Service des Auftragnehmers ist im 7x24-Betrieb. Punkte werden wie folgt vergeben:
Wertung gemäß VI.3) 9. IV. A. Maximalpunktzahl von 600 Punkten, die Portzahl von 8 000 ist gleich der max. geforderten und die Bandbreite ist >200 Mbit/s.
Wertung gemäß VI.3) 9. IV. B.: Maximalpunktzahl von 600 Punkten, 7 x 24 Std.Betrieb erfüllt.
Wertung gemäß VI.3) 9. IV. C.: 534 Punkte, da die Gesamtverfügbarkeit zwar >99 % pro Quartal aber nur < 99,7 % pro Quartal ist.
Abschließend wird je Los entsprechend der Punktsumme über alle vier Kriterien eine Rangfolge der Bewerber erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2. Ziffer 3 und Ziffer 4, und III.2.3. Ziffer 1, aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Klarstellend zu II.1.5) und II.3):
Um den Betrieb ab 1.2.2012 und die vorausgehende Projektphase zur Realisierung zu gewährleisten geht die Vergabestelle von einem Vertragsbeginn am 1.11.2011 aus.