Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt.
Die Bewerber werden aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig anzugeben, für welche Lose bzw. für welches Los sie sich bewerben. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-390 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-390 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle vorliegen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Sollten geforderte Erklärungen / Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber pro Los die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unternehmens- und Trainerreferenzen sowie Lebensläufe und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften je Los für das weitere Verfahren ausgewählt.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte pro Los erreichen, die sich wie folgt verteilen:
1. Maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2007-2009) (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 2.).
Los 1 und 2:
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus:
Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Los 3:
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus:
Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Los 4:
Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus:
Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Maximal 150 Punkte je Los auf die Bewertung der Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß III.2.3) Ziffer 1) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung der jeweiligen Lose, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen je Los gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal 3 Unternehmensreferenzen je Los gemäß III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt.
a) Los 1 und 2: je Unternehmenreferenz können maximal 50 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
1) 20 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2, bzw. für den Nachweis einer ‚Topographieschulung‘. Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen in der Topographie sich idealerweise auf Flughäfen beziehen, jedoch auch Schulungen zu diesen Themen aus anderen Branchen nachweisen können.
2) 20 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2‚ bzw. für den Nachweis entweder, dass es sich bei der unter 1) genannte Schulung um eine Topographieschulung einer Flughafenanlage oder wenn keine Topographieschulung nachgewiesen wurde, für den Nachweis einer Schulung in Flughafenkernprozessen (z.B. Luft-, Landseitige Prozesse, Bodenverkehrsdienstleister- oder Cargo Prozesse) handelt.
Der Nachweis der Inhalte VI.3) Ziff. 2. a) 1) und 2) im Rahmen der gleichen Referenz führt somit dann zu maximal insgesamt 40 Punkten.“.
3) 10 Punkte für die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 100 Tagen 10 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz kleiner als 100 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen.
Beispiele:
E1. Unternehmensreferenz x stellt eine Topographieschulung für Bodenverkehrsdienstleister über 120 Tage dar:
20 Punkte für Topographieschulung, 20 Punkte für die Schulung von Flughafenkernprozessen, 10 Punkte für die Schulungsdauer, gesamt: 50 Punkte.
E2. Unternehmensreferenz y stellt eine Topographieschulung in einem neuen Bahnhof über 60 Tage dar:
— 20 Punkte für die Topographieschulung,
— 0 Punkte für Flughafenkernprozesse,
— 0 Punkte für die Schulungsdauer,
— gesamt 20 Punkte.
Bei Vorlage von weniger als 3 Referenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Referenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Referenz insgesamt maximal 50 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen, maximal 100 Punkte vergeben werden.
b) Los 3:
1) Je Unternehmensreferenz können maximal 45 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
a. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3, bzw. für den Nachweis einer Schulung von Arbeitsprozessen.
Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachgewiesen werden können;
b. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3 bzw. für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckforderanlage;
c. 9 Punkte für die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 9 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen.
Beispiele:
E1. Unternehmensreferenz x stellt eine Schulung von Check-In Prozessen in einem Terminal über 60 Tage dar:
18 Punkte für eine Schulung in der Passagierabfertigung, 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 45 Punkte.
E2. Unternehmensreferenz y stellt eine Schulung für die Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar:
— 0 Punkte für die Abbildung einer Schulung in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckförderanlage,
— 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen,
— 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 27 Punkte.
2) Darüber hinaus werden 15 Punkte für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung und in einer Gepäckförderanlage, bei 2 der eingereichten Referenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Unternehmensreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen, bzw. in der Passagierabfertigung und in der Gepäckforderanlage, nachgewiesen werden.
Bei Vorlage von weniger als 3 Referenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Referenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Referenz insgesamt maximal 45 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 105 Punkte, vergeben werden.
c) Los 4:
1) je Unternehmensreferenz können maximal 45 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten:
a. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4, bzw. für den Nachweis einer Schulung im Cargo- oder Vorfeldbereich.
b. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4 bzw. für den Nachweis einer Schulung von Arbeitsprozessen.
Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachgewiesen werden können.
c. 9 Punkte für die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 9 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen.
Beispiele:
E1. Unternehmensreferenz x stellt eine Schulung von Prozessen im Cargobereich über 60 Tage dar:
18 Punkte für eine Schulung im Cargobereich, 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 45 Punkte.
E2. Unternehmensreferenz y stellt eine Schulung von einer Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar:
0 Punkte für die Abbildung einer Schulung im Vorfeld- oder Cargobereich, 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 27 Punkte.
2) Darüber hinaus werden 15 Punkte für den Nachweis einer Schulung im Cargo- und Vorfeldbereich, bei 2 der eingereichten Unternehmensreferenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Unternehmensreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen, bzw. im Cargo und im Vorfeldbereich, nachgewiesen werden.
Bei Vorlage von weniger als 3 Referenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Referenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Referenz insgesamt maximal 45 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 105 Punkte, vergeben werden.
3. Maximal 375 Punkte je Los auf die Bewertung der Lebensläufe der Trainer hinsichtlich der gemäß III.2.3) Ziffer 2) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung der jeweiligen Lose, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Lebensläufen der Trainer je Los gebildet wird; die Vorgabe zur Benennung von genau fünf Lebensläufen je Los 1 und Los 2 und genau sechs Lebensläufen je Los 3 und Los 4 gemäß III.2.3) Ziffer 2) für die Bewertung wird hierdurch nicht berührt.
Je Trainer können maximal:
— für Los 1 und Los 2: 75 Punkte,
— für Los 3 und Los
a) Los 1 und 2:
1) Maximal 30 Punkte werden vergeben für den Nachweis sonstiger Tätigkeiten in Flughafenkernprozessen. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 0 bis zu 3 Jahren, werden 15 Punkte vergeben. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren, werden 30 Punkte vergeben.
2) 20 Punkte für den Nachweis einer praktische Trainererfahrung von mehr als 5 Jahren. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren werden keine Punkte vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Trainerfahrung von 3 Jahren.
3) 15 Punkte bei der Vorlage des Nachweises einer IHK Ausbilder Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung.
4) 10 Punkte bei der Vorlage der Nachweise von mehr als 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. 0 Punkte werden für keinen Nachweis bzw. für den Nachweis von bis zu zwei relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren vergeben.
b) Los 3:
1) Maximal 30 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als ‚Nicht Trainer‘ in den Passagierdiensten. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 0 bis zu 3 Jahren, werden 15 Punkte vergeben. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren, werden 30 Punkte vergeben.
2) 15 Punkte für den Nachweis einer praktischen Trainererfahrung von mehr als 5 Jahren. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren werden keine Punkte vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Trainerfahrung von 3 Jahren.
3) 12,5 Punkte bei der Vorlage des Nachweises einer IHK Ausbilder Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung.
4) 5 Punkte bei der Vorlage der Nachweise von mehr als 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. 0 Punkte werden für keinen Nachweis bzw. für den Nachweis von bis zu 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren vergeben.
c) Los 4:
1) Maximal 30 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als ‚Nicht Trainer‘ im Vorfeld- oder Cargo Bereich. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 0 bis zu 3 Jahren, werden 15 Punkte vergeben. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren werden 30 Punkte vergeben.
2) 15 Punkte für den Nachweis einer praktische Trainererfahrung von mehr als 5 Jahren. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren werden keine Punkte vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Trainerfahrung von 3 Jahren.
3) 12,5 Punkte bei der Vorlage des Nachweises einer IHK Ausbilder Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder eine vergleichbare Trainerausbildung.
4) 5 Punkte bei der Vorlage der Nachweise von mehr als 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. 0 Punkte werden für keinen Nachweis bzw. für den Nachweis von bis zu 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren vergeben.
4. Maximal 375 Punkte je Los auf die Bewertung der Trainerreferenzen aller Trainer hinsichtlich der gemäß III.2.3) Ziffer 3) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung der jeweiligen Lose, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen der für die Bewertung benannten Trainer und je Los gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal drei Referenzen je Trainer und Los gemäß III.2.3) Ziffer 3) wird hierdurch nicht berührt.
Die Vorgabe zur Einreichung von Referenzen für die für die Bewertung benannten 5 Trainer je Los 1 und Los 2 und 6 Trainer je Los 3 und Los 4 gemäß III.2.3) Ziffer 3) wird hierdurch nicht berührt.
Je Trainer können maximal:
— für Los 1 und Los 2: 75 Punkte,
— für Los 3 und Los 4: 62,5 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:
a) Los 1 und 2:
Je Trainerreferenz können maximal 25 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:
1) 10 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2 bzw. für den Nachweis eine ‚Topographieschulung‘.
Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen in der Topographie sich idealerweise auf Flughafenanlagen beziehen, jedoch auch Topographieschulungen aus anderen Branchen nachweisen können.
2) 10 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2 bzw. für den Nachweis entweder, dass es sich bei der unter 1) genannte Schulung um eine Topographieschulung einer Flughafenanlage handelt oder, wenn keine Topographieschulung nachgewiesen wurde, für den Nachweis einer Schulung in Flughafenkernprozessen (z.B. Luft-, Landseitige Prozesse, Bodenverkehrsdienstleister- oder Cargo Prozesse).
Der Nachweis beider Inhalte im Rahmen der gleichen Referenz führt somit dann zu maximal insgesamt 40 Punkten.
3) 5 Punkte für die Schulungsdauer der Trainerreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 5 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Trainerreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen.
Beispiele:
E1. Trainerreferenz x stellt eine Topographieschulung für Bodenverkehrsdienstleister über 70 Tage dar:
— 10 Punkte für Topographieschulung,
— 10 Punkte für die Schulung von Flughafenkernprozessen,
— 5 Punkte für die Schulungsdauer: gesamt: 25 Punkte.
E2. Trainerreferenz y stellt eine Topographieschulung in einem neuen Bahnhof über 30 Tage dar:
— 10 Punkte für die Topographieschulung,
— 0 Punkte für Flughafenkernprozesse,
— 0 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 10 Punkte.
Bei Vorlage von weniger als 3 Trainerreferenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Trainerreferenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Trainerreferenz insgesamt maximal 25 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 50 Punkte vergeben werden.
b) Los 3:
1) Je Trainerreferenz können maximal 16 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:
a. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3, bzw. für den Nachweis einer Schulung von Arbeitsprozessen.
Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt aud Flughafenprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachgewiesen werden können.
b. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3 bzw. für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckforderanlage.
c. 3 Punkte für die Schulungsdauer der Trainerreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 3 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Trainerreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen.
Beispiele:
E1. Trainerreferenz x stellt eine Schulung von Check-In Prozessen in einem Terminal über 60 Tage dar:
— 6,5 Punkte für eine Schulung in der Passagierabfertigung,
— 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen,
— 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 16 Punkte.
E2. Trainerreferenz y stellt eine Schulung von einer Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar:
— 0 Punkte für die Abbildung einer Schulung in in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckförderanlage, 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 9,5 Punkte.
2) Darüber hinaus werden 14,5 Punkte für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung und in einer Gepäckförderanlage bei 2 der eingereichten Referenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Trainerreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen bzw. in der Passagierabfertigung und in der Gepäckforderanlage nachgewiesen werden.
Bei Vorlage von weniger als 3 Trainerreferenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Trainerreferenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Trainerreferenz insgesamt maximal 16 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 46,5 Punkte vergeben werden.
c) Los 4:
1) Je Trainerreferenz können maximal 16 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen:
a. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4, bzw. für den Nachweis einer Schulung im Cargo- oder Vorfeldbereich;
b. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4 bzw. für den Nachweis einer Schulung einer Schulung von Arbeitsprozessen;
Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachweisen können.
c. 3 Punkte für die Schulungsdauer der Trainerreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 3 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Trainerreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen.
Beispiele:
E1. Trainerreferenz x stellt eine Schulung von Arbeitsprozessen im Cargobereich über 60 Tage dar:
— 6,5 Punkte für eine Schulung im Cargobereich,
— 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen,
— 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 16 Punkte.
E2. Trainerreferenz y stellt eine Schulung von einer Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar:
—0 Punkte für die Abbildung einer Schulung im Vorfeld- oder Cargobereich,
— 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen,
— 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 9,5 Punkte.
2) Darüber hinaus werden 14,5 Punkte für den Nachweis einer Schulung im Cargo- und Vorfeldbereich bei 2 der eingereichten Trainerreferenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Trainerreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen bzw. im Cargo- und im Vorfeldbereich nachgewiesen werden.
Bei Vorlage von weniger als 3 Trainerreferenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Trainerreferenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Trainerreferenz insgesamt maximal 16 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 46,5 Punkte, vergeben werden.
Abschließend wird je Los entsprechend der Punktsumme über alle 4 Kriterien eine Rangfolge der Bieter erstellt.
Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2) Ziffer 2.), III.2.3) Ziff 1), Ziffer 2), und Ziffer 3) aufweisen, werden nicht gewertet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.