Trainerleistungen zur Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter und für einen Großteil der externen Nutzer der Berliner Flughäfen als Vorbereitung der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER)

Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

Am 3.6.2012 soll der neue Hauptstadtflughafen BER planmäßig eröffnet werden.
Um eine reibungslose und störungsfreie Inbetriebnahme des BER zu gewährleisten, müssen bis zu 11 000 Personen vor der Eröffnung des BER geschult und eingewiesen werden. Dies betrifft sowohl Mitarbeiter des Auftraggebers als auch den Großteil der externen Nutzer wie z.B. Bodenverkehrsdienstleister. Ziel der Schulungen ist es, allen Beteiligten fundierte Kenntnisse, sowohl bezüglich der neuen Topographie als auch bezüglich wesentlich geänderter Arbeitsprozesse und Verhaltensweisen, zu vermitteln. Durch die Schulungen soll bei den Zielgruppen mittels geeigneter Schulungsmethoden und geeignetem Schulungsequipment darüber hinaus eine „BER Identität“ geschaffen werden.
Ausgeschrieben werden 4 Lose:
1. Topographie Schulungen I;
2. Topographie Schulungen II;
3. Spezialschulungen;
4. Vorfeldschulungen.
Die Lose Topographie Schulungen I und II entsprechen sich inhaltlich.
Leistungsgegenstand ist je Los die Bereitstellung von Trainern und die Durchführung der Schulungsmodule mit der je Schulungsmodul vorgegebenen Anzahl an Trainern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Schulungstagen.
Den Trainern werden Trainingsinhalte, -methoden und -materialien vorgegeben; sie werden entsprechend durch den Auftraggeber geschult („Train-The-Trainer“).
Bewerber können sich sowohl für mehrere oder alle Lose als auch nur für einzelne Lose bewerben.
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Die einzusetzenden Trainer müssen in der Lage sein, für die aktive Schulung auch körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Klettern auf Gerüste in mehrerern Metern Höhe. Außerdem werden im Rahmen der Schulungen aller Lose (1-4) viele Bereiche des Flughafengeländes begangen. Da zum Zeitpunkt der Schulungen das Gelände des zukünftigen Flughafens BER an vielen Stellen noch eine Baustelle sein wird, müssen alle Ebenen des Flughafens zu Fuß (über Treppenhäuser, die sich im „Baustellenzustand“ befinden) erreicht werden.
Zusätzliche körperliche Aktivitäten bei Los 3 und Los 4:
Los 3: ein Bestandteil von Los 3 ist die Durchführung von Schulungen an der Gepäckförderanlage (GFA). Um jeden relevanten Prozess an der GFA zu schulen, müssen sowohl der jeweilige Trainer als auch die Schulungsteilnehmer in den einzelnen Bestandteilen der GFA zum Teil herum klettern (gegebenenfalls über mehrere Ebenen).
Los 4: 2 Bestandteile des Loses 4 sind die Durchführung von Schulungen im Vorfeldbereich und im Winterdienst. Im Rahmen dieser Schulungen wird es notwendig sein, sowohl die Fahrzeuge der Bodenverkehrsdienste als auch die Fahrzeuge der Winterdienste zu besteigen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-01-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildung des Personals
Menge oder Umfang:
Los 1:Schulungstyp: Topographieschulungen.Inhalt: Allgemeine Topographie & Non Aviation.Trainingstage Fix: 112.Ca. Trainingstage optional: 169.Trainingstage gesamt: 281.Mind. Anzahl Trainer gesamt: 5.Los 2:Schulungstyp: Topographieschulungen.Inhalt: Allgemeine Topographie & Non Aviation.Trainingstage Fix: 112.Ca. Trainingstage optional: 169.Trainingstage gesamt: 281.Mind. Anzahl Trainer gesamt: 5.Los 3:Schulungstyp: Spezialschulungen.Inhalt:a) Terminal / Passage;b) Gepäckforderanlage (GFA);c) Airport Control Center (ACC).Trainingstage Fix: 100.Ca. Trainingstage optional: 111.Trainingstage gesamt: 211.Mind. Anzahl Trainer gesamt: 6.Los 4:Schulungstyp: Vorfeldschulungen.Inhalt:a) Topographie Cargo;b) Vorfeld;c) Winterdienst.Trainingstage Fix: 100.Ca. Trainingstage optional: 142.Trainingstage gesamt: 242.Mind. Anzahl Trainer gesamt: 6.Die je Los und für jeden Trainer vepflichtenden vorgeschalteten „Train-The-Trainer“ Seminare sind für Ende August und September 2011 geplant und bei obiger Aufstellung nicht enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausbildung des Personals 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-8121 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2011-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 22-035997
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bewerber werden aufgefordert, mit der Bewerbung eindeutig anzugeben, für welche Lose bzw. für welches Los sie sich bewerben. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-390 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig und kann nicht geprüft und / oder gewertet werden). Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller im Original übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. Sofern mit dem Original des Teilnahmeantrags weniger Unterlagen abgegeben wurden als auf dem Datenträger vorzufinden sind, gilt im Zweifelsfall die Einreichung im Original vorrangig. Die Vergabestelle weist die Bewerber / Bewerbergemeinschaft daher darauf hin, dass ausschließlich die eingereichten Originale des eingereichten Teilnahmeantrags für die Prüfung und Wertung durch die Vergabestelle maßgeblich sind. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich schriftlich / per Fax / E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-390 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Bewerberfragen müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle vorliegen. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Sollten geforderte Erklärungen / Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1), III.2.2), III.2.3)). Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. der Einhaltung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber pro Los die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die fünf zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.2.2) anhand der eingereichten Umsätze bezogen auf die zu vergebene Leistung und die technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.2.3)) anhand der eingereichten Unternehmens- und Trainerreferenzen sowie Lebensläufe und der Angabe zum Ansprechpartner, gemäß Pkt. III.2.3), widerspiegelt. Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Bewerber werden auch mehr als fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften je Los für das weitere Verfahren ausgewählt. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte pro Los erreichen, die sich wie folgt verteilen: 1. Maximal 100 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2007-2009) (gemäß Punkt III.2.2), Ziffer 2.). Los 1 und 2: Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 3: Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. Los 4: Die Bewertung des Umsatzes vergleichbarer Leistungen erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Jahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100. Die Höchstpunkzahl erhält somit der Bieter mit dem höchsten durchschnittlichen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre. 2. Maximal 150 Punkte je Los auf die Bewertung der Unternehmensreferenzen hinsichtlich der gemäß III.2.3) Ziffer 1) geforderten Darstellungen, wobei die Bepunktung der jeweiligen Lose, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen je Los gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal 3 Unternehmensreferenzen je Los gemäß III.2.3) Ziffer 1), wird hierdurch nicht berührt. a) Los 1 und 2: je Unternehmenreferenz können maximal 50 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten: 1) 20 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2, bzw. für den Nachweis einer ‚Topographieschulung‘. Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen in der Topographie sich idealerweise auf Flughäfen beziehen, jedoch auch Schulungen zu diesen Themen aus anderen Branchen nachweisen können. 2) 20 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2‚ bzw. für den Nachweis entweder, dass es sich bei der unter 1) genannte Schulung um eine Topographieschulung einer Flughafenanlage oder wenn keine Topographieschulung nachgewiesen wurde, für den Nachweis einer Schulung in Flughafenkernprozessen (z.B. Luft-, Landseitige Prozesse, Bodenverkehrsdienstleister- oder Cargo Prozesse) handelt. Der Nachweis der Inhalte VI.3) Ziff. 2. a) 1) und 2) im Rahmen der gleichen Referenz führt somit dann zu maximal insgesamt 40 Punkten.“. 3) 10 Punkte für die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 100 Tagen 10 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz kleiner als 100 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen. Beispiele: E1. Unternehmensreferenz x stellt eine Topographieschulung für Bodenverkehrsdienstleister über 120 Tage dar: 20 Punkte für Topographieschulung, 20 Punkte für die Schulung von Flughafenkernprozessen, 10 Punkte für die Schulungsdauer, gesamt: 50 Punkte. E2. Unternehmensreferenz y stellt eine Topographieschulung in einem neuen Bahnhof über 60 Tage dar: — 20 Punkte für die Topographieschulung, — 0 Punkte für Flughafenkernprozesse, — 0 Punkte für die Schulungsdauer, — gesamt 20 Punkte. Bei Vorlage von weniger als 3 Referenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Referenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Referenz insgesamt maximal 50 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen, maximal 100 Punkte vergeben werden. b) Los 3: 1) Je Unternehmensreferenz können maximal 45 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten: a. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3, bzw. für den Nachweis einer Schulung von Arbeitsprozessen. Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachgewiesen werden können; b. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3 bzw. für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckforderanlage; c. 9 Punkte für die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 9 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen. Beispiele: E1. Unternehmensreferenz x stellt eine Schulung von Check-In Prozessen in einem Terminal über 60 Tage dar: 18 Punkte für eine Schulung in der Passagierabfertigung, 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 45 Punkte. E2. Unternehmensreferenz y stellt eine Schulung für die Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar: — 0 Punkte für die Abbildung einer Schulung in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckförderanlage, — 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, — 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 27 Punkte. 2) Darüber hinaus werden 15 Punkte für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung und in einer Gepäckförderanlage, bei 2 der eingereichten Referenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Unternehmensreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen, bzw. in der Passagierabfertigung und in der Gepäckforderanlage, nachgewiesen werden. Bei Vorlage von weniger als 3 Referenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Referenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Referenz insgesamt maximal 45 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 105 Punkte, vergeben werden. c) Los 4: 1) je Unternehmensreferenz können maximal 45 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzten: a. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4, bzw. für den Nachweis einer Schulung im Cargo- oder Vorfeldbereich. b. 18 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4 bzw. für den Nachweis einer Schulung von Arbeitsprozessen. Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachgewiesen werden können. c. 9 Punkte für die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 9 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Unternehmensreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen. Beispiele: E1. Unternehmensreferenz x stellt eine Schulung von Prozessen im Cargobereich über 60 Tage dar: 18 Punkte für eine Schulung im Cargobereich, 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 45 Punkte. E2. Unternehmensreferenz y stellt eine Schulung von einer Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar: 0 Punkte für die Abbildung einer Schulung im Vorfeld- oder Cargobereich, 18 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 9 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 27 Punkte. 2) Darüber hinaus werden 15 Punkte für den Nachweis einer Schulung im Cargo- und Vorfeldbereich, bei 2 der eingereichten Unternehmensreferenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Unternehmensreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen, bzw. im Cargo und im Vorfeldbereich, nachgewiesen werden. Bei Vorlage von weniger als 3 Referenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Referenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Referenz insgesamt maximal 45 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 105 Punkte, vergeben werden. 3. Maximal 375 Punkte je Los auf die Bewertung der Lebensläufe der Trainer hinsichtlich der gemäß III.2.3) Ziffer 2) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung der jeweiligen Lose, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Lebensläufen der Trainer je Los gebildet wird; die Vorgabe zur Benennung von genau fünf Lebensläufen je Los 1 und Los 2 und genau sechs Lebensläufen je Los 3 und Los 4 gemäß III.2.3) Ziffer 2) für die Bewertung wird hierdurch nicht berührt. Je Trainer können maximal: — für Los 1 und Los 2: 75 Punkte, — für Los 3 und Los a) Los 1 und 2: 1) Maximal 30 Punkte werden vergeben für den Nachweis sonstiger Tätigkeiten in Flughafenkernprozessen. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 0 bis zu 3 Jahren, werden 15 Punkte vergeben. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren, werden 30 Punkte vergeben. 2) 20 Punkte für den Nachweis einer praktische Trainererfahrung von mehr als 5 Jahren. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren werden keine Punkte vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Trainerfahrung von 3 Jahren. 3) 15 Punkte bei der Vorlage des Nachweises einer IHK Ausbilder Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung. 4) 10 Punkte bei der Vorlage der Nachweise von mehr als 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. 0 Punkte werden für keinen Nachweis bzw. für den Nachweis von bis zu zwei relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren vergeben. b) Los 3: 1) Maximal 30 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als ‚Nicht Trainer‘ in den Passagierdiensten. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 0 bis zu 3 Jahren, werden 15 Punkte vergeben. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren, werden 30 Punkte vergeben. 2) 15 Punkte für den Nachweis einer praktischen Trainererfahrung von mehr als 5 Jahren. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren werden keine Punkte vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Trainerfahrung von 3 Jahren. 3) 12,5 Punkte bei der Vorlage des Nachweises einer IHK Ausbilder Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung. 4) 5 Punkte bei der Vorlage der Nachweise von mehr als 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. 0 Punkte werden für keinen Nachweis bzw. für den Nachweis von bis zu 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren vergeben. c) Los 4: 1) Maximal 30 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit als ‚Nicht Trainer‘ im Vorfeld- oder Cargo Bereich. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 0 bis zu 3 Jahren, werden 15 Punkte vergeben. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren werden 30 Punkte vergeben. 2) 15 Punkte für den Nachweis einer praktische Trainererfahrung von mehr als 5 Jahren. Für den Nachweis einer solchen Tätigkeit von mehr als 3 Jahren bis 5 Jahren werden keine Punkte vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Trainerfahrung von 3 Jahren. 3) 12,5 Punkte bei der Vorlage des Nachweises einer IHK Ausbilder Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder eine vergleichbare Trainerausbildung. 4) 5 Punkte bei der Vorlage der Nachweise von mehr als 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. 0 Punkte werden für keinen Nachweis bzw. für den Nachweis von bis zu 2 relevanten Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren vergeben. 4. Maximal 375 Punkte je Los auf die Bewertung der Trainerreferenzen aller Trainer hinsichtlich der gemäß III.2.3) Ziffer 3) geforderten Darstellungen und Eigenerklärungen, wobei die Bepunktung der jeweiligen Lose, wie nachfolgend erläutert, aus allen eingereichten Referenzen der für die Bewertung benannten Trainer und je Los gebildet wird; die Vorgabe zur Einreichung von mindestens einer, jedoch maximal drei Referenzen je Trainer und Los gemäß III.2.3) Ziffer 3) wird hierdurch nicht berührt. Die Vorgabe zur Einreichung von Referenzen für die für die Bewertung benannten 5 Trainer je Los 1 und Los 2 und 6 Trainer je Los 3 und Los 4 gemäß III.2.3) Ziffer 3) wird hierdurch nicht berührt. Je Trainer können maximal: — für Los 1 und Los 2: 75 Punkte, — für Los 3 und Los 4: 62,5 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen: a) Los 1 und 2: Je Trainerreferenz können maximal 25 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen: 1) 10 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2 bzw. für den Nachweis eine ‚Topographieschulung‘. Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen in der Topographie sich idealerweise auf Flughafenanlagen beziehen, jedoch auch Topographieschulungen aus anderen Branchen nachweisen können. 2) 10 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 1 und Los 2 bzw. für den Nachweis entweder, dass es sich bei der unter 1) genannte Schulung um eine Topographieschulung einer Flughafenanlage handelt oder, wenn keine Topographieschulung nachgewiesen wurde, für den Nachweis einer Schulung in Flughafenkernprozessen (z.B. Luft-, Landseitige Prozesse, Bodenverkehrsdienstleister- oder Cargo Prozesse). Der Nachweis beider Inhalte im Rahmen der gleichen Referenz führt somit dann zu maximal insgesamt 40 Punkten. 3) 5 Punkte für die Schulungsdauer der Trainerreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 5 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Trainerreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen. Beispiele: E1. Trainerreferenz x stellt eine Topographieschulung für Bodenverkehrsdienstleister über 70 Tage dar: — 10 Punkte für Topographieschulung, — 10 Punkte für die Schulung von Flughafenkernprozessen, — 5 Punkte für die Schulungsdauer: gesamt: 25 Punkte. E2. Trainerreferenz y stellt eine Topographieschulung in einem neuen Bahnhof über 30 Tage dar: — 10 Punkte für die Topographieschulung, — 0 Punkte für Flughafenkernprozesse, — 0 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 10 Punkte. Bei Vorlage von weniger als 3 Trainerreferenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Trainerreferenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Trainerreferenz insgesamt maximal 25 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 50 Punkte vergeben werden. b) Los 3: 1) Je Trainerreferenz können maximal 16 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen: a. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3, bzw. für den Nachweis einer Schulung von Arbeitsprozessen. Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt aud Flughafenprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachgewiesen werden können. b. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 3 bzw. für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckforderanlage. c. 3 Punkte für die Schulungsdauer der Trainerreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 3 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Trainerreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen. Beispiele: E1. Trainerreferenz x stellt eine Schulung von Check-In Prozessen in einem Terminal über 60 Tage dar: — 6,5 Punkte für eine Schulung in der Passagierabfertigung, — 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, — 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 16 Punkte. E2. Trainerreferenz y stellt eine Schulung von einer Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar: — 0 Punkte für die Abbildung einer Schulung in in der Passagierabfertigung oder an einer Gepäckförderanlage, 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 9,5 Punkte. 2) Darüber hinaus werden 14,5 Punkte für den Nachweis einer Schulung in der Passagierabfertigung und in einer Gepäckförderanlage bei 2 der eingereichten Referenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Trainerreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen bzw. in der Passagierabfertigung und in der Gepäckforderanlage nachgewiesen werden. Bei Vorlage von weniger als 3 Trainerreferenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Trainerreferenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Trainerreferenz insgesamt maximal 16 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 46,5 Punkte vergeben werden. c) Los 4: 1) Je Trainerreferenz können maximal 16 Punkte erreicht werden, die sich wie folgt zusammensetzen: a. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4, bzw. für den Nachweis einer Schulung im Cargo- oder Vorfeldbereich; b. 6,5 Punkte werden vergeben für den Nachweis einer Tätigkeit gemäß Beschreibung unter Kap. III.2.3) Ziffer 1) b) für Los 4 bzw. für den Nachweis einer Schulung einer Schulung von Arbeitsprozessen; Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen in anderen Branchen nachweisen können. c. 3 Punkte für die Schulungsdauer der Trainerreferenz. Dabei werden beim Nachweis von mehr als oder gleich 50 Tagen 3 Punkte vergeben. Ist die Schulungsdauer der Trainerreferenz kleiner als 50 Tage, so werden keine Punkte für die Dauer der Schulung vergeben. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Mindestanzahl an Schulungstagen je Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von 10 Tagen. Beispiele: E1. Trainerreferenz x stellt eine Schulung von Arbeitsprozessen im Cargobereich über 60 Tage dar: — 6,5 Punkte für eine Schulung im Cargobereich, — 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, — 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 16 Punkte. E2. Trainerreferenz y stellt eine Schulung von einer Bedienung von Produktionsanlagen (z.B. in einem Pharmaunternehmen) über 80 Tage dar: —0 Punkte für die Abbildung einer Schulung im Vorfeld- oder Cargobereich, — 6,5 Punkte für die Schulung von Arbeitsprozessen, — 3 Punkte für die Schulungsdauer; gesamt: 9,5 Punkte. 2) Darüber hinaus werden 14,5 Punkte für den Nachweis einer Schulung im Cargo- und Vorfeldbereich bei 2 der eingereichten Trainerreferenzen vergeben. Hierzu muss bei mindestens 2 der eingereichten Trainerreferenzen insgesamt die Tätigkeit in der Schulung in beiden Bereichen bzw. im Cargo- und im Vorfeldbereich nachgewiesen werden. Bei Vorlage von weniger als 3 Trainerreferenzen werden nur Punkte für die abgegebenen Trainerreferenzen vergeben. Dabei können bei Vorlage nur einer Trainerreferenz insgesamt maximal 16 Punkte, bei Vorlage von 2 Referenzen maximal 46,5 Punkte, vergeben werden. Abschließend wird je Los entsprechend der Punktsumme über alle 4 Kriterien eine Rangfolge der Bieter erstellt. Nachweise, die weniger als die Mindestanforderungen gemäß III.2.2) Ziffer 2.), III.2.3) Ziff 1), Ziffer 2), und Ziffer 3) aufweisen, werden nicht gewertet. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 24
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Am 3.6.2012 soll der neue Hauptstadtflughafen BER planmäßig eröffnet werden.
Um eine reibungslose und störungsfreie Inbetriebnahme des BER zu gewährleisten, müssen bis zu 11 000 Personen vor der Eröffnung des BER geschult und eingewiesen werden. Dies betrifft sowohl Mitarbeiter des Auftraggebers als auch den Großteil der externen Nutzer wie z.B. Bodenverkehrsdienstleister. Ziel der Schulungen ist es, allen Beteiligten fundierte Kenntnisse, sowohl bezüglich der neuen Topographie als auch bezüglich wesentlich geänderter Arbeitsprozesse und Verhaltensweisen, zu vermitteln. Durch die Schulungen soll bei den Zielgruppen mittels geeigneter Schulungsmethoden und geeignetem Schulungsequipment darüber hinaus eine „BER Identität“ geschaffen werden.
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Ausgeschrieben werden 4 Lose:
1. Topographie Schulungen I;
2. Topographie Schulungen II;
3. Spezialschulungen;
4. Vorfeldschulungen.
Die Lose Topographie Schulungen I und II entsprechen sich inhaltlich.
Leistungsgegenstand ist je Los die Bereitstellung von Trainern und die Durchführung der Schulungsmodule mit der je Schulungsmodul vorgegebenen Anzahl an Trainern an den vom Auftraggeber vorgegebenen Schulungstagen.
Den Trainern werden Trainingsinhalte, -methoden und -materialien vorgegeben; sie werden entsprechend durch den Auftraggeber geschult („Train-The-Trainer“).
Bewerber können sich sowohl für mehrere oder alle Lose als auch nur für einzelne Lose bewerben.
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Die einzusetzenden Trainer müssen in der Lage sein, für die aktive Schulung auch körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Klettern auf Gerüste in mehrerern Metern Höhe. Außerdem werden im Rahmen der Schulungen aller Lose (1-4) viele Bereiche des Flughafengeländes begangen. Da zum Zeitpunkt der Schulungen das Gelände des zukünftigen Flughafens BER an vielen Stellen noch eine Baustelle sein wird, müssen alle Ebenen des Flughafens zu Fuß (über Treppenhäuser, die sich im „Baustellenzustand“ befinden) erreicht werden.
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Zusätzliche körperliche Aktivitäten bei Los 3 und Los 4:
Los 3: ein Bestandteil von Los 3 ist die Durchführung von Schulungen an der Gepäckförderanlage (GFA). Um jeden relevanten Prozess an der GFA zu schulen, müssen sowohl der jeweilige Trainer als auch die Schulungsteilnehmer in den einzelnen Bestandteilen der GFA zum Teil herum klettern (gegebenenfalls über mehrere Ebenen).
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Los 4: 2 Bestandteile des Loses 4 sind die Durchführung von Schulungen im Vorfeldbereich und im Winterdienst. Im Rahmen dieser Schulungen wird es notwendig sein, sowohl die Fahrzeuge der Bodenverkehrsdienste als auch die Fahrzeuge der Winterdienste zu besteigen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Topographieschulungen
Kurze Beschreibung:
Für alle internen und externen Mitarbeiter ist eine BER-Kurzschulung und eine allgemeine Vorort Einweisung geplant. Hierbei stehen die allgemeine Orientierung der Mitarbeiter am neuen Standort und eine Einführung in wesentliche Regeln des Betriebes und der Inbetriebnahme im Vordergrund. Die Topographie Schulungen unterteilen sich in eine allgemeine Topographie Schulung sowie eine Topographie Schulung für den Bereich Non Aviation.
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Themen der Topographie Schulung sind u.a.:
— Hintergründe, Zahlen und Fakten zum neuen Flughafen,
— Flughafenübersicht,
— Passagierabfertigung Abflug und Ankunft,
— Non Aviation Einrichtungen im Terminal,
— Besonderheiten am BER,
— Einweisung in den Arbeitsbereich,
— Verhalten in Alarmfällen,
— Lage häufig nachgefragter Einrichtungen.
Menge oder Umfang:
Trainingstage fix: 112.
Ca. Trainingstage optional: 169.
Trainingstage gesamt: 281.
Mind. Anzahl Trainer gesamt: 5.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Topographieschulungen
Kurze Beschreibung:
Für alle internen und externen Mitarbeiter ist eine BER-Kurzschulung und eine allgemeine Vororrt Einweisung geplant. Hierbei stehen die allgemeine Orientierung der Mitarbeiter am neuen Standort und eine Einführung in wesentliche Regeln des Betriebes und der Inbetriebnahme im Vordergrund. Die Topographie Schulungen unterteilen sich in eine allgemeine Topographie Schulung sowie eine Topographie Schulung für den Bereich Non Aviation.
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Menge oder Umfang:
Trainingstage fix: 112;
Ca. Trainingstage optional: 169;
Trainingstage gesamt: 281;
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Spezialschulungen
Kurze Beschreibung:
Für ausgewählten Arbeitsbereiche ist eine Einweisung und Schulung in die für die jeweiligen Arbeitsprozesse relevanten Abläufe, Anlagen, Systeme und örtliche Gegebenheiten geplant. Im Rahmen von Spezialschulungsmodulen werden relevante Prozessabläufe Vorort für das Terminal / Passage, die Gepäckförderanlage (GFA) und das Airport Control Center (ACC) geschult.
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a) Themen der Terminal / Passage Schulung sind u.a.:
— Etagenpläne,
— Check-in,
— Sicherheitsbereich im Terminal,
— Abflug-Gates und Gateverschließung / -aktivierung,
— Transfer-PAX,
— Schnittstellen zum Airport Control Center,
— Ausgewählte Airport Systeme.
b) Themen der GFA Schulung sind u.a.:
— Anlagen- und Sortierhallenbegehung,
— Hallenbetrieb,
— Neuerungen gegenüber den bisherigen Flughäfen Tegel und Schönefeld.
c) Themen der ACC Schulung sind u.a.:
— Leitstelle ACC,
— neue Verkehrssteuerungssysteme.
Menge oder Umfang:
Trainingstage fix: 100.
Ca. Trainingstage optional: 111.
Trainingstage gesamt: 211.
Mind. Anzahl Trainer gesamt: 6.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4: Vorfeldschulungen
Kurze Beschreibung:
Die Vorfeldschulungen richten sich an alle Mitarbeiter, die auf dem Vorfeld arbeiten. Im Rahmen der Schulungsmodule Topographie Cargo ist eine Vororteinweisung in die allgemeine Orientierung auf dem Vorfeld geplant. Die Module Vorfeld und Winterdienst schulen relevante Prozessabläufe Vorort.
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a) Themen der Topographie Cargo Schulung sind u.a.:
— Flughafenübersicht und Begehung des Frachtterminals,
— Anlagenbeschreibung,
— Dienste und Einrichtungen,
— Frachtannahme (Export) und -abfertigung,
— Warehousing,
— Direktverladung,
— High-Risk-Flüge,
— Verhalten im Alarmfall,
— Safety Management.
b) Themen der Vorfeldschulung sind u.a.:
— Ortsbegehung,
— Airside Bereich,
— (Flugzeug-)Schleppvorgänge,
— Vorfeldordnung,
— Sicherheit auf dem Vorfeld und situatives Verhalten,
— Betriebseinheiten in den Sicherheitsbereichen.
Bodenverkehrsdienst- Nutzungsflächen.
— Ausgewählte Airport Systeme,
— GFA.
c) Themen der Winterdienst Schulung sind u.a.:
— Fahren auf dem Vorfeld,
— Beräumungspläne der Flugbetriebsflächen und Betriebsstätten des BER,
— Schneelagerzonen,
— Schneeräumung Landseite,
— Versorgungseinrichtungen,
— Einsatzstelle Winterdienst,
— Integrierter Probebetrieb.
Menge oder Umfang:
Trainingstage fix: 100;
Ca. Trainingstage optional: 142;
Trainingstage gesamt: 242;
Los 1:
Schulungstyp: Topographieschulungen.
Inhalt: Allgemeine Topographie & Non Aviation.
Trainingstage Fix: 112.
Los 2:
Los 3:
Schulungstyp: Spezialschulungen.
Inhalt:
a) Terminal / Passage;
b) Gepäckforderanlage (GFA);
c) Airport Control Center (ACC).
Trainingstage Fix: 100.
Los 4:
Schulungstyp: Vorfeldschulungen.
a) Topographie Cargo;
b) Vorfeld;
c) Winterdienst.
Ca. Trainingstage optional: 142.
Trainingstage gesamt: 242.
Die je Los und für jeden Trainer vepflichtenden vorgeschalteten „Train-The-Trainer“ Seminare sind für Ende August und September 2011 geplant und bei obiger Aufstellung nicht enthalten.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich optionale Abrufe von einzelnen zusätzlichen Trainingstagen bis zu einer Anzahl gemäß der in II.2.1) genannten „Ca. Trainingstage optional“ vor.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die optionalen Abrufe und kann bei einer nicht erfolgten optionalen Beauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Referenznummer: EA-2010-390
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben.
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2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a. Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b. Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c. Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen.
Die vorstehend unter 1) - 2) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1.) und 2.) ebenfalls in Bezug auf die Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bewerbungen sind zwingend pro Los einzureichen damit erkennbar ist, welche Umsätze zu welchem Los zuzuordnen sind.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2007-2009 dargestellt als Gesamtumsatz im jeweiligen Geschäftsjahr.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto, exkl. Umsatzsteuer) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft von mindestens:
— für Los 1: 295 000 EUR/Jahr,
— für Los 2: 295.000 EUR/Jahr,
— für Los 3: 253.000 EUR/Jahr,
— für Los 4: 290.000 EUR/Jahr,
— jeweils pro Los in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2009.
Sollte der Bewerber sich für mehrere Lose bewerben, gilt eine Mindestanforderung zum Gesamtumsatz, die sich aus der Summe der Mindestanforderungen der vom Bewerber für seine Bewerbung ausgewählten Lose ergibt. Der Bewerber wird aufgefordert, mit seiner Bewerbung eindeutig anzugeben, für welche Lose bzw. für welches Los er sich bewirbt. Eine nicht eindeutige Aussage zum Ziel der Bewerbung, im Sinne der Auswahl der Lose, kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen.
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2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den Jahren 2007-2009, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung gemäß II.1.5) in Verbindung mit II.2.1) sowie der jeweiligen Beschreibung der Lose dieser Bekanntmachung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
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Die Umsatzangaben für 1.) und 2.) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr, endete.
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Die vorstehend unter 1.) - 2.) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1.) und 2.) auf Angaben / Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise / Erklärungen nach Ziffer III.2.2) 1.) und III.2.2) 2.) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und / oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auf Ziffer VI.3)1. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerbungen sind zwingend pro Los einzureichen, damit erkennbar ist, welche Unternehmensreferenzen und Trainer zu welchem Los zuzuordnen sind.
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen ihre technische Leistungsfähigkeit anhand von folgenden Kriterien nachweisen:
1) Unternehmensreferenzen für Aufträge, die die ausgeschriebenen Leistungen gemäß II.1.5) in Verbindung mit III.2.3) 1) b) ganz oder in Teilen zum Auftragsgegenstand haben und für jedes Los nachweisen. Es sind Unternehmensreferenzen je Los aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung (gemäß II.1.5) in Verbindung mit III.2.3) 1) b)) vergleichbar sind. Es sind maximal 3 Unternehmensreferenzen je Los einzureichen. Sofern weniger als 3 Unternehmensreferenzen eingereicht werden, führt dies nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 2.
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Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb je Los, gilt die Vorlage von einer Referenz im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß II.1.5) in Verbindung mit III.2.3) 1) b) genannten Leistungen.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein (Mindestanforderung):
a) die als Unternehmensreferenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten 3 Jahre, mithin nach dem Januar 2008, erbracht worden sein;
b) bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um vergleichbare Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die mindestens die folgenden Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten:
— für Los 1 und Los 2: Schulungen in der Topographie und / oder Flughafenkernprozessen (z.B. land- oder luftseitige Prozesse, Bodenverkehrsdienst- oder Cargoprozesse).
Bei der Abgabe der Referenzen hinsichtlich der Schulungen in Topographie / Flughafenkernprozessen sind die entsprechenden Lehrinhalte darzustellen. Diese sollten sich idealerweise auf Flughafenanlagen beziehen, können sich aber auch auf Topographieschulungen aus anderen Branchen beziehen.
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— für Los 3: Schulungen in in der Passagierabfertigung bzw.und / oder an einer Gepäckförderanlage und / oder Schulungen von Arbeitsprozessen.
Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsproezssen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen aus anderen Branchen nachweisen können.
— für Los 4: Schulungen im Cargo- bzw. und / oder im Vorfeldbereich und / oder Schulungen von Arbeitsprozessen.
Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen aus anderen Branchen nachweisen können.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die Tabelle kann bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden.
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— Name und Anschrift, (möglichst auch aktuelle Telefonnummer) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und des Projekterfolges,
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung,
— Umfang der erbrachten Leistung in Trainertagen (Schulungsdauer),
— Größe und Art der Schulungsteilnehmerkreise (Zielgruppen),
— Darstellung der didaktischen und methodischen Vorgehensweise,
— pro Referenz ist auf maximal 2 DIN A4 Seiten (einfach bedruckt) detailliert die erbrachte Leistung darzustellen mit einer eindeutigen Referenzierung auf die Themen gemäß III.2.3) 1) b), die dabei nachgewiesen werden.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestanzahl von 10 Schulungstagen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags je Unternehmensreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft.
2) Nennung der Trainer, welche im gesamten Vertragszeitraum für die Durchführung der Tätigkeit vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft vorgesehen sind.
Für jeden der zur Leistungserbringung vorgesehenen Trainer ist zudem ein Lebenslauf einzureichen, der die berufliche Erfahrung, die aktuellen Aufgaben und Funktionsbereiche, sowie seine / ihre Erfahrungen im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß II.1.5) sowie gemäß III.2.3) 1) b), je Los nachweist. Aus dem Lebenslauf muss die Trainerkompetenz hervorgehen. Nachweise ggf. erworbener Trainerlizenzen sowie Kenntnisse von Flughafeneinrichtungen und –arbeitsbereichen müssen beigefügt werden.
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Der Bewerber / die Bewergemeinschaft wird aufgefordert, mit seiner / ihrer Bewerbung eindeutig anzugeben, welcher Trainer für welches Los vorgesehen ist. Eine nicht eindeutige Zuordnung des Trainers zu einem Los kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen. Eine Zuordnung eines Trainers zu mehreren Losen gleichzeitig ist ausgeschlossen.
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Folgende Voraussetzungen müssen dabei je Los erfüllt sein (Mindestanforderung):
a) eine praktische Trainererfahrung in der Erwachsenenbildung von mindestens 3 Jahren;
b) Durchführung von mindestens 50 Schulungstagen innerhalb der letzten 3 Jahre mithin nach dem Januar 2008.
Für Los 1 und Los 2 sind neben den oben aufgeführten Anforderungen folgende Kriterien durch Nachweise mit dem Lebenslauf einzureichen. Die Nichterfüllung dieser Kriterien führt nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 3.:
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a) sonstige Tätigkeiten in Flughafenkernprozessen;
b) Trainererfahrung über die Mindestanforderung von 3 Jahre hinaus;
c) relevante Weiterbildungen in den letzten 3 Jahren. Unter einer relevanten Weiterbildung ist eine Weiterbildung, die zur Erweiterung der Kompetenzen in nachfolgenden Bereichen führt, zu verstehen:
c.1 Pädagogik;
c.2 Flughafenkenntnisse;
c.3 Allgemein Arbeitsprozesse;
c.4 Mediennutzungskompetenz;
d) Nachweis einer IHK Ausbilder-Eignungsprüfung „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung.
Für Los 3 sind neben den ober aufgeführten Anforderungen folgende Kriterien durch Nachweise mit dem Lebenslauf einzureichen. Die Nicht-Erfüllung dieser Kriterien führt nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 3.:
a) mehrjährige Tätigkeit als ‚NichtTrainer‘ in den Passagierdiensten;
d) Nachweis einer IHK Ausbilder-Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung.
Für Los 4 sind neben den ober aufgeführten Anforderungen folgende Kriterien durch Nachweise mit dem Lebenslauf einzureichen. Die Nicht-Erfüllung dieser Kriterien führt nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 3.:
a) mehrjähriger Tätigkeit als ‚Nicht-Trainer‘ im Vorfeld oder Cargo Bereich;
d) Nachweis einer IHK Ausbilder- Eignungsprüfung nach der „AEVO“ oder einer vergleichbaren Trainerausbildung.
3) Vorlage von Referenzen je benanntem Trainer für die unter III.2.3) 2) benannten Trainer pro Los. Es sind maximal 3 Trainerreferenzen je Trainer pro Los einzureichen. Sofern weniger als 3 Trainerreferenzen pro Los eingereicht werden, führt dies nicht zum Auschluss aus dem Verfahren, sondern zur Abwertung gemäß VI.3) 4.
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Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb je Los und Trainer, gilt die Vorlage von einer Trainerreferenz im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß II.1.5) in Verbindung mit III.2.3) 1) b) genannten Leistungen.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei je Trainerreferenz erfüllt sein (Mindestanforderung):
a) Die als Trainerreferenzen benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten 3 Jahre, mithin nach dem Januar 2008, erbracht worden sein.
b) Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt:
Jede Trainerreferenz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft muss mindestens 10 Schulungstage zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nachweisen.
c) Bei diesen Referenzen muss es sich jeweils um Aufträge gehandelt haben bzw. handeln, die mindestens die folgenden Leistungen beinhaltet haben bzw. beinhalten:
Für Los 1 und Los 2: Schulungen in der Topographie und / oder Flughafenkernprozessen (z.B. land- oder luftseitige Prozesse, Bodenverkehrsdienst-, oder Cargoprozesse). Bei der Abgabe der Referenzen hinsichtlich der Schulungen in Topographie / Flughafenkernprozessen sind die entsprechenden Lehrinhalte darzustellen. Diese sollten sich idealerweise auf Flughafenanlagen beziehen, können sich aber auch auf Topographieschulungen aus anderen Branchen beziehen.
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Für Los 3: Schulungen in in der Passagierabfertigung bzw. und / oder an einer Gepäckförderanlage und / oder Schulungen von Arbeitsprozessen. Bei der Abgabe der Referenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsproezssen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozesen aus anderen Branchen nachweisen können.
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Für Los 4: Schulungen im Cargo- bzw. und / oder im Vorfeldbereich und / oder Schulungen von Arbeitsprozessen. Bei der Abgabe der Trainerreferenzen ist darauf zu achten, dass die Schulungen von Arbeitsprozessen sich nicht unbedingt auf Flughafenarbeitsprozesse beziehen müssen, sondern auch Schulungen von Arbeitsprozessen aus anderen Branchen nachweisen können.
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d) Die Referenzen haben in Tabellenform mit mindestens nachfolgenden Inhalten zu erfolgen. Die Tabelle kann bei der Vergabestelle nach vorheriger expliziter und schriftlicher Anforderung (die Anforderung muss bis spätestens eine Kalenderwoche vor Fristende für die Einreichung von Teilnahmeanträge gemäß IV.3.4) bei der Vergabestelle vorliegen) über die E-Mail-Adresse einkauf@berlin-airport.de angefordert werden.
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— Umfang der erbrachten Leistung in Trainertagen,
— Größe und Art der Schulungsteilnehmerkreise,
— Darstellung der didaktischen und methodischen Vorgehensweise.
4) Erklärung der Bereitschaft jedes Trainers zur Teilnahme an einem Qualifizierungsworkshop. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:
4.1 Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt sich mit seinem / ihrem Teilnahmantrag bereit, jeden Trainer/in für einen gegebenenfalls je Los halb- bis ganztägig angelegten Qualifizierungsworkshop bereit zu stellen. Im Rahmen dieses Qualifizierungsworkshops hat der Auftraggeber die Möglichkeit, bei Nichterreichung der vom Auftraggeber gesetzten Qualitätsziele, Trainer abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung hat der Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen einen Ersatztrainer zu benennen, der die entsprechende Eignung gemäß III.2. 3) 2) und III.2. 3) 3) mitbringt und ebenfalls den Qualifizierungsworkshop durchlaufen wird.
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Die wesentlichen Qualitätsziele die erreicht werden müssen, sodass die Prüfung bestanden wird sind:
4.1.1_ Methodische und didaktische Kompetenz, beobachtet am / an:
— der Einsatz üblicher Medien insbesondere in Hinblick auf Visualisierungsbeispiele mit Hilfe von Charts (Papier / elektronisch),
— Methodeneinsatz, insbesondere in Vortrag und Unterrichtsgespräch,
— didaktische Reduktion komplexer Sachverhalte,
— Antizipation der Lerngruppensituation (z.B. Eingehen auf Zielgruppen).
4.1.2_ Vorhandensein von flughafenspezifischen Kenntnissen und / oder die prozesshafte Darstellung wie die notwendigen Kenntnisse sach- und zeitgerecht erworben werden.
4.1.3_ Beispielhafte Durchführung der Schulungen entsprechend der vom Auftraggeber vorgegebenen Schulungsinhalte zur Erreichung der gesetzten Schulungsziele, teils mit vorgegebenen Lehr- / Lernmaterial.
4.1.4_ Soziale Kompetenz, beobachtet insbesondere am:
— Motivationsverhalten im Unterricht,
— Umgang mit Störungen im Unterricht.
4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, seine Trainer/innen an einem „Train-The-Trainer“ Seminar von bis zu 15 Tagen teilnehmen zu lassen (5 Tage pro Thema, wobei je Los 2 - 3 Themen vorgesehen sind). Im Rahmen dieser „Train-The Trainer“ Seminare werden den Trainern die BER- und losspezifischen Inhalte vermittelt. Die Durchführung der „Train-The-Trainer“ Seminare ist für August und September 2011 vorgesehen.
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Die Anzahl der zu benennenden Trainer muss mindestens dem Wert der Spalte „Mind.Anzahl Trainer gesamt unter II.2.1)“ je Los entsprechen. Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die weniger Trainer benennen als die Mindestanzahl an Trainern gemäß II.2.1) werden vom Teilnahmewettberb ausgeschlossen. Bei Bennenung von mehr als der o.g. Anzahl an Trainern müssen die Trainer kenntlich gemacht werden, die bei der Bewertung (gemäß VI.3)3. und VI.3)4.) berücksichtigt werden sollen.
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Sollte der Bewerber sich für mehrere Lose bewerben, gilt als Mindestanzahl an Trainern die Zahl, die sich aus der Summe der Mindestanforderungen der vom Bewerber für seine Bewerbung ausgewählten Losen ergibt. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird aufgefordert, mit seiner / ihrer Bewerbung eindeutig anzugeben, für welche Lose bzw. für welches Los er / sie sich bewirbt und welcher Trainer für welches Los vorgesehen ist. Eine nicht eindeutige Zuordnung des Trainers zu einem Los kann zu einem Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führen. Eine Zuordnung eines Trainers zu mehreren Losen gleichzeitig ist ausgeschlossen.
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Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und zur Erreichung der Mindestanforderungen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise gemäß III.2.3) 1), III.2.3) 2), III.2.3) 3) und III.2.3) 4) ebenfalls in Bezug auf die Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und / oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z.B. durch eine „Verpflichtungserklärung“). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auf Ziffern VI.3)2., VI.3)3. und VI.3)4. der Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das vom Dienstleister einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft sein.
Die einzusetzenden Trainer müssen in der Lage sein, für die aktive Schulung auch körperliche Aktivitäten auszuführen, wie z.B. das Klettern auf Gerüste in mehrerern Metern Höhe. Außerdem werden im Rahmen der Schulungen aller Lose (1-4) viele Bereiche des Flughafengeländes begangen. Da zum Zeitpunkt der Schulungen das Gelände des zukünftigen Flughafens BER an vielen Stellen noch eine Baustelle sein wird, müssen alle Ebenen des Flughafens zu Fuß (über Treppenhäuser, die sich im „Baustellenzustand“ befinden) erreicht werden.
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Zusätzliche körperliche Aktivitäten bei Los 3 und Los 4:
Los 3: Ein Bestandteil von Los 3 ist die Durchführung von Schulungen an der Gepäckförderanlage (GFA). Um jeden relevanten Prozess an der GFA zu schulen, müssen sowohl der jeweilige Trainer als auch die Schulungsteilnehmer in den einzelnen Bestandteilen der GFA zum Teil herum klettern (gegebenenfalls über mehrere Ebenen).
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Los 4: 2 Bestandteile des Loses 4 sind die Durchführung von Schulungen im Vorfeldbereich und im Winterdienst. Im Rahmen dieser Schulungen wird es notwendig sein, sowohl die Fahrzeuge der Bodenverkehrsdienste als auch die Fahrzeuge der Winterdienste zu besteigen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Dolores Roures
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-08-01 📅
Datum des Endes: 2012-05-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Quelle: OJS 2011/S 022-035997 (2011-01-28)
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