Los 1: — Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung des Fluggastterminals inklusive Pier Nord und Pier Süd und der sogenannten Betriebspezifischen Gebäude (Feuerwachen, Zutrittskontrollstellen, Gebäude Bodenverkehrsdienste, Gebäude Sicherheitsdienste), — Die vorgenannten Leistungen sind dabei in sicherheitsrelevanten Bereichen (Luftseite) und allgemein zugänglichen Bereiche (Landseite) zu erbringen, — Die Leistungen sind sowohl während der Flugbetriebszeit (5:00 Uhr bis 24:00 Uhr) als auch in der Nacht (24:00 Uhr bis 5:00 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen, — Teile der Tätigkeiten können nur unter Berücksichtigung eines vorliegenden Höhenzugangskonzeptes und entsprechender Maschinengestellung durch den zukünftigen AN ausgeführt werden, — Die durchzuführenden Tätigkeiten müssen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem begleitet werden. Los 2: — Unterhalts-, und Glasreinigung des Besucherzentrums, des Infotowers,, der Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld sowie partiell im Mietwagenservicecenter, — Fassadenreinigung der Parkhäuser Nord A, Nord B, Süd A und Terminalnahes Parken, des Mietwagenservicecenters, des Besucherzentrums, des Infotowers sowie der Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld, — Die vorgenannten Leistungen sind dabei in sicherheitsrelevanten Bereichen (Luftseite) und in allgemein zugänglichen Bereichen (Landseite) zu erbringen, — Die Leistungen sind sowohl während der Flugbetriebszeit (5:00 Uhr bis 24:00 Uhr) als auch in der Nacht (24:00 Uhr bis 5:00 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen, — Teile der Tätigkeiten können nur unter Berücksichtigung eines vorliegenden Höhenzugangskonzeptes und entsprechender Maschinengestellung durch den zukünftigen AN ausgeführt werden, — Die durchzuführenden Tätigkeiten müssen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem begleitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-01-13.
Auftragsbekanntmachung (2011-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Gesamtmenge bzw. Umfang derzeitig geplanter Gebäude.Los 1.Flächenangaben und Gebäudearten:— Bodenflächenreinigung ca. 243 000 m²,— Äußere Fassadenflächen inkl. Glas ca. 114 000 m²,— Fassadenflächen innen Glas ca. 79 000 m²,— Allg. Wand- und Glasflächen innen ca. 116 000 m²,— Glasdachflächen innen / außen ca. 152 000 m².Gebäudeart: Fluggastterminal und Pier Nord und Süd, Betriebsspezifische.Gebäude (Feuerwachen, Zutrittskontrollstellen, Gebäude Bodenverkehrsdienste, Gebäude Sicherheitsdienste).Los 2.Flächenangaben und Gebäudearten:Flächenangaben:— Bodenflächenreinigung ca. 26 000 m²,— Äußere Fassadenflächen inkl. Glas ca. 46 600 m²,— Fassadenflächen innen Glas ca. 3 200 m²,— Allg. Wand- und Glasflächen innen ca. 2 200 m²,— Glasdachflächen außen ca. 800 m².Gebäudeart: Parkgebäude, Mietwagencenter, Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld, Besucherzentrum, Info-Tower.Alle vorgenannten Angaben entsprechen dem Stand der heutigen Planung und können sich im Laufe des Vergabeverfahrens noch ändern.
Gesamtmenge bzw. Umfang derzeitig geplanter Gebäude.Los 1.Flächenangaben und Gebäudearten:— Bodenflächenreinigung ca. 243 000 m²,— Äußere Fassadenflächen inkl. Glas ca. 114 000 m²,— Fassadenflächen innen Glas ca. 79 000 m²,— Allg. Wand- und Glasflächen innen ca. 116 000 m²,— Glasdachflächen innen / außen ca. 152 000 m².Gebäudeart: Fluggastterminal und Pier Nord und Süd, Betriebsspezifische.Gebäude (Feuerwachen, Zutrittskontrollstellen, Gebäude Bodenverkehrsdienste, Gebäude Sicherheitsdienste).Los 2.Flächenangaben und Gebäudearten:Flächenangaben:— Bodenflächenreinigung ca. 26 000 m²,— Äußere Fassadenflächen inkl. Glas ca. 46 600 m²,— Fassadenflächen innen Glas ca. 3 200 m²,— Allg. Wand- und Glasflächen innen ca. 2 200 m²,— Glasdachflächen außen ca. 800 m².Gebäudeart: Parkgebäude, Mietwagencenter, Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld, Besucherzentrum, Info-Tower.Alle vorgenannten Angaben entsprechen dem Stand der heutigen Planung und können sich im Laufe des Vergabeverfahrens noch ändern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 - Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Fax: +49 306091-8121 📠
Zu III.2: Teilnahmebedingungen:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 4-fach (1 Original und 3 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-320 auf dem Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem (mit dem Namen des Bewerbers sowie dem Aktenzeichen EA-2010-320 beschriftete) elektronische Kopien (4-fach) aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-320 zu erfolgen. Diese müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) vorliegen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3);
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen, incl. der Einhaltung der Mindestanforderungen;
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass je Los mehr als 5 Bewerber die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber (vgl. III.2.2 und III.2.3) anhand der eingereichten Unterlagen und Nachweise bewertet. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte je Losbewertung erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
Für Los 1 und 2 jeweils:
a) Maximal 50 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß III.2.2.1.
Die Ermittlung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe aller Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100.
Für Los 1.
a) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Unterhaltsreinigung von Flächen im Sicherheitsbereich gemäß II.2.3-3.1, die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 200 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (der Fläche zur Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich gemäß eingereichter Referenz gemäß III.2.3.3.1) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/160.000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 160 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich erreicht. Wenn die Referenz mehr als 160 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich nachweist, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
50 Punkte, wenn diese Referenz an einem Verkehrsflughafen ist.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥ 1 500 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich.
b)Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung und (III.2.3-4.1), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 200 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Glasdach- und Glasfassadenreinigung gemäß eingereichter Referenz III.2.3-4.1) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/150 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 150 000 m² gereinigter Fläche im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung erreicht. Wenn die Referenz mehr als 150 000 m² gereinigter Fläche im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung nachweist, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
50 Punkte, wenn diese Referenz den Einsatz von Industrie- und Fassadenkletterer-Technik nachweist.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥ 10 000 m² im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung als Einzelobjekt (ein Gebäude).
c)Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz bei der Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen (III.2.3-5.1), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 250 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen gemäß eingereichter Referenz III.2.3-5.1) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/250 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 250 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen erreicht. Wenn die Referenz mehr als 250 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen nachweist, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥ 30 000 m² im Bereich Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen als Einzelobjekt (ein Gebäude).
d)Maximal 50 Punkte auf die Darstellung und Nachweise zu den eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (III.2.3-1) der hier ausgeschriebenen Leistungen, die wie folgt erreichbar sind:
50 Punkte, sofern der Bewerber eine gültige Zertifizierung nach DIN/ISO9001 nachweist und Maßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgreich eingeführt hat, umsetzt und laufend nutzt.
25 Punkte, sofern der Bewerber nicht nach DIN/ISO9001 zertifiziert ist, aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingeführt hat und diese entsprechend nachvollziehbar darstellt
0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zur Qualitätssicherung gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden
e) Maximal 150 Punkte auf die Benennung des Objektleiters (III.2.3-6), die wie folgt erreichbar sind:
— 150 Punkte, sofern der Objektleiter über mindestens 1-jährige nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen gemäß III.2.3. Punkte 3,4 und 5 (Los 1) einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 100 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens zwei Bereichen gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 1 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 50 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens einem Bereich gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 1 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen hat und mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung verfügt,
— 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zum Objektleiter gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden.
Für Los 2.
a) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Unterhaltsreinigung von Flächen im Sicherheitsbereich (III.2.3-3.2) die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 200 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (der Fläche zur Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich gemäß eingereichten Referenz gemäß III.2.3.3.2) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/15 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 15 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 15 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
50 Punkte, wenn diese Referenz an einem Verkehrsflughafen ist.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥300 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich.
b) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Fassadenflächen (III.2.3-4.2), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 250 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Fassadenreinigung gemäß eingereichter Referenz III.2.3-4.2) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/50 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 50.000m² Fassadenreinigung erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 50 000 m² Fassadenreinigung nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von 10 000 m² Reinigung im Bereich Fassadenflächen.
c) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz bei der Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen (III.2.3-5.2), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 250 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen gemäß eingereichter Referenz III.2.3-5.2) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/25 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 25 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 25 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von 3 000 m² Reinigung im Bereich Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen.
d)Maximal 50 Punkte auf die Darstellung und Nachweise zu den eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (III.2.3-1) der hier ausgeschriebenen Leistungen, die wie folgt erreichbar sind:
— 50 Punkte, sofern der Bewerber eine gültige Zertifizierung nach DIN/ISO9001 nachweist und Maßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgreich eingeführt hat, umsetzt und laufend nutzt.
— 25 Punkte, sofern der Bewerber nicht nach DIN/ISO9001 zertifiziert ist, aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingeführt hat und diese entsprechend nachvollziehbar darstellt,
— 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zur Qualitätssicherung gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden.
f) Maximal 150 Punkte auf die Benennung des Objektleiters (III.2.3-6), die wie folgt erreichbar sind:
— 150 Punkte, sofern der Objektleiter über mindestens 1-jährige nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen gemäß III.2.3. Punkte 3,4 und 5 Los 2 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 100 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens 2 Bereichen gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 2 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 50 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens einem Bereich gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 2 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen hat und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügt,
— 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zum Objektleiter gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes voraussichtlich in der 14. KW 2011.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durch.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 4-fach (1 Original und 3 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-320 auf dem Behältnis / Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
Den Teilnahmeanträgen sind außerdem (mit dem Namen des Bewerbers sowie dem Aktenzeichen EA-2010-320 beschriftete) elektronische Kopien (4-fach) aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens EA-2010-320 zu erfolgen. Diese müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Endtermin der Bewerbung (Bewerbungsfrist) vorliegen.
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (III.2.1, III.2.2, III.2.3);
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen, incl. der Einhaltung der Mindestanforderungen;
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass je Los mehr als 5 Bewerber die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber je Los die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber (vgl. III.2.2 und III.2.3) anhand der eingereichten Unterlagen und Nachweise bewertet. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1.000 Punkte je Losbewertung erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
Für Los 1 und 2 jeweils:
a) Maximal 50 Punkte auf die Bewertung der Höhe des durchschnittlichen Nettoumsatzes, vergleichbar mit der zu vergebenen Leistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß III.2.2.1.
Die Ermittlung der Punkte erfolgt dabei gemäß folgendem Verfahren: Der Bewerber mit der höchsten Angabe (Summe aller Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern in der dritten Prüfungsstufe Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber / höchste Angabe x 100.
Für Los 1.
a) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Unterhaltsreinigung von Flächen im Sicherheitsbereich gemäß II.2.3-3.1, die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 200 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (der Fläche zur Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich gemäß eingereichter Referenz gemäß III.2.3.3.1) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/160.000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 160 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich erreicht. Wenn die Referenz mehr als 160 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich nachweist, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
50 Punkte, wenn diese Referenz an einem Verkehrsflughafen ist.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥ 1 500 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich.
b)Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung und (III.2.3-4.1), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 200 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Glasdach- und Glasfassadenreinigung gemäß eingereichter Referenz III.2.3-4.1) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/150 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 150 000 m² gereinigter Fläche im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung erreicht. Wenn die Referenz mehr als 150 000 m² gereinigter Fläche im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung nachweist, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
50 Punkte, wenn diese Referenz den Einsatz von Industrie- und Fassadenkletterer-Technik nachweist.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥ 10 000 m² im Bereich Glasdach- und Glasfassadenreinigung als Einzelobjekt (ein Gebäude).
c)Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz bei der Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen (III.2.3-5.1), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 250 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen gemäß eingereichter Referenz III.2.3-5.1) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/250 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 250 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen erreicht. Wenn die Referenz mehr als 250 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen nachweist, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥ 30 000 m² im Bereich Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen als Einzelobjekt (ein Gebäude).
d)Maximal 50 Punkte auf die Darstellung und Nachweise zu den eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (III.2.3-1) der hier ausgeschriebenen Leistungen, die wie folgt erreichbar sind:
50 Punkte, sofern der Bewerber eine gültige Zertifizierung nach DIN/ISO9001 nachweist und Maßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgreich eingeführt hat, umsetzt und laufend nutzt.
25 Punkte, sofern der Bewerber nicht nach DIN/ISO9001 zertifiziert ist, aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingeführt hat und diese entsprechend nachvollziehbar darstellt
0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zur Qualitätssicherung gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden
e) Maximal 150 Punkte auf die Benennung des Objektleiters (III.2.3-6), die wie folgt erreichbar sind:
— 150 Punkte, sofern der Objektleiter über mindestens 1-jährige nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen gemäß III.2.3. Punkte 3,4 und 5 (Los 1) einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 100 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens zwei Bereichen gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 1 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 50 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens einem Bereich gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 1 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen hat und mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung verfügt,
— 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zum Objektleiter gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden.
Für Los 2.
a) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Unterhaltsreinigung von Flächen im Sicherheitsbereich (III.2.3-3.2) die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 200 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (der Fläche zur Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich gemäß eingereichten Referenz gemäß III.2.3.3.2) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/15 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 15 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 15 000 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
50 Punkte, wenn diese Referenz an einem Verkehrsflughafen ist.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von ≥300 m² Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich.
b) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz im Bereich Fassadenflächen (III.2.3-4.2), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 250 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Fassadenreinigung gemäß eingereichter Referenz III.2.3-4.2) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/50 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 50.000m² Fassadenreinigung erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 50 000 m² Fassadenreinigung nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von 10 000 m² Reinigung im Bereich Fassadenflächen.
c) Maximal 250 Punkte auf den Aspekt der Darstellung der Referenz bei der Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen (III.2.3-5.2), die wie folgt erreichbar sind:
Maximal 250 Punkte werden wie folgt verteilt: der Bewerber mit der höchsten Angabe (Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen gemäß eingereichter Referenz III.2.3-5.2) erhält die Maximalpunktzahl, alle anderen Bewerber erhalten relational zum höchsten Wert unter allen Bewerbern Punktabschläge gemäß folgendem Algorithmus: Punktzahl Bewerber = Wert Bewerber/25 000 m² x 100. Die Höchstpunkzahl wird bei Nachweis von 25 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen erreicht. Sollte die Summe der Referenzen mehr als 25 000 m² Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen nachweisen, kann hier dennoch nur die Maximalpunktzahl erreicht werden.
Bitte beachten Sie die Mindestanforderung in Höhe von 3 000 m² Reinigung im Bereich Unterhaltsreinigung in publikumsoffenen Bereichen.
d)Maximal 50 Punkte auf die Darstellung und Nachweise zu den eingeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung (III.2.3-1) der hier ausgeschriebenen Leistungen, die wie folgt erreichbar sind:
— 50 Punkte, sofern der Bewerber eine gültige Zertifizierung nach DIN/ISO9001 nachweist und Maßnahmen zur Qualitätssicherung erfolgreich eingeführt hat, umsetzt und laufend nutzt.
— 25 Punkte, sofern der Bewerber nicht nach DIN/ISO9001 zertifiziert ist, aber Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen eingeführt hat und diese entsprechend nachvollziehbar darstellt,
— 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zur Qualitätssicherung gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden.
f) Maximal 150 Punkte auf die Benennung des Objektleiters (III.2.3-6), die wie folgt erreichbar sind:
— 150 Punkte, sofern der Objektleiter über mindestens 1-jährige nachweisbare Erfahrungen in den Bereichen gemäß III.2.3. Punkte 3,4 und 5 Los 2 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 100 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens 2 Bereichen gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 2 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen verfügt,
— 50 Punkte, sofern der Objektleiter über nachweisbare Erfahrungen in mindestens einem Bereich gemäß III.2.3. Punkt 3 bis 5 Los 2 einschl. der als Mindestkriterium benannten Flächen hat und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügt,
— 0 Punkte, sofern vom Bewerber keine Angaben zum Objektleiter gemacht wurden oder die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt werden.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes voraussichtlich in der 14. KW 2011.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 14
Die Bekanntmachung betrifft: Public_contract
Kurze Beschreibung:
Los 1:
— Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung des Fluggastterminals inklusive Pier Nord und Pier Süd und der sogenannten Betriebspezifischen Gebäude (Feuerwachen, Zutrittskontrollstellen, Gebäude Bodenverkehrsdienste, Gebäude Sicherheitsdienste),
— Die vorgenannten Leistungen sind dabei in sicherheitsrelevanten Bereichen (Luftseite) und allgemein zugänglichen Bereiche (Landseite) zu erbringen,
— Die Leistungen sind sowohl während der Flugbetriebszeit (5:00 Uhr bis 24:00 Uhr) als auch in der Nacht (24:00 Uhr bis 5:00 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen,
— Teile der Tätigkeiten können nur unter Berücksichtigung eines vorliegenden Höhenzugangskonzeptes und entsprechender Maschinengestellung durch den zukünftigen AN ausgeführt werden,
— Die durchzuführenden Tätigkeiten müssen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem begleitet werden.
Los 2:
— Unterhalts-, und Glasreinigung des Besucherzentrums, des Infotowers,, der Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld sowie partiell im Mietwagenservicecenter,
— Fassadenreinigung der Parkhäuser Nord A, Nord B, Süd A und Terminalnahes Parken, des Mietwagenservicecenters, des Besucherzentrums, des Infotowers sowie der Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld,
— Die vorgenannten Leistungen sind dabei in sicherheitsrelevanten Bereichen (Luftseite) und in allgemein zugänglichen Bereichen (Landseite) zu erbringen,
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung des Fluggastterminals inklusive Pier Nord und Pier Süd und der Betriebspezifischen Gebäude.
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.2.1.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, und Glasreinigung des Mietwagenservicecenters, der Verwaltungsgebäude sowie der Bestandsgebäude Alt-Flughafen Schönefeld.
Menge oder Umfang:
Gesamtmenge bzw. Umfang derzeitig geplanter Gebäude.
Los 1.
Flächenangaben und Gebäudearten:
— Bodenflächenreinigung ca. 243 000 m²,
— Äußere Fassadenflächen inkl. Glas ca. 114 000 m²,
— Fassadenflächen innen Glas ca. 79 000 m²,
— Allg. Wand- und Glasflächen innen ca. 116 000 m²,
— Glasdachflächen innen / außen ca. 152 000 m².
Gebäudeart: Fluggastterminal und Pier Nord und Süd, Betriebsspezifische.
Gebäude (Feuerwachen, Zutrittskontrollstellen, Gebäude Bodenverkehrsdienste, Gebäude Sicherheitsdienste).
Los 2.
Flächenangaben:
— Bodenflächenreinigung ca. 26 000 m²,
— Äußere Fassadenflächen inkl. Glas ca. 46 600 m²,
Alle vorgenannten Angaben entsprechen dem Stand der heutigen Planung und können sich im Laufe des Vergabeverfahrens noch ändern.
Beschreibung der Optionen:
Los 1:
Option 1) Verlängerung des Dienstleistungsvertrages um einmalig 24 Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 38 Monaten;
Option 2) Probebetrieb.
Vereinbarung eines Dienstleistungsvertrages über probebetriebsbegleitende Reinigung in eingeschränktem Umfang über einen Vorlaufzeitraum von 6 Monaten vor der Inbetriebnahme des BER.
Los 2:
Option 3) Verlängerung des Dienstleistungsvertrages um einmalig 24 Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 38 Monaten.
Dauer: 38 Monate
Referenznummer: EA-2010-320
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg BER.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Lose 1 und 2 sind jeweils folgende Unterlagen abzugeben:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein - Mindestanforderung);
2. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben;
2. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beziffern und zu beschreiben;
3. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a. Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b. Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
b. Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
c. Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen;
4. Kurze Vorstellung des Bewerbers unter Angabe folgender Daten: Gründungsjahr, Angabe aller Standorte (national / international) und Kernkompetenz;
5. Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle als Betrieb des Gebäudereinigerhandwerks bzw. Mitgliedschaft in einem einschlägigen Fachverband oder in einem assoziierten ausländische Verband oder einer berufsständischen Vereinigung.
Die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1.), 2.), 3.) 4.) und 5) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu 1.), 2.), 3.) 4.) und 5) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im angefragten Leistungsbereich (Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt folgender mittlerer Jahresumsatz (netto) im angefragten Leistungsbereich (Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt folgender mittlerer Jahresumsatz (netto) im angefragten Leistungsbereich (Unterhalts-, Glas- und Fassadenreinigung) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Los 1: 15 000 000 EUR/Jahr;
Los 2: 2 500 000 EUR/Jahr.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr endete.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben. Das Geschäftsjahr ist definiert als das Geschäftsjahr des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welches in dem jeweiligen geforderten Jahr endete.
Die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z. B. durch eine "Verpflichtungserklärung"). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z. B. durch eine "Verpflichtungserklärung"). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Es wird außerdem auf Ziffer IV.3 der Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Auswahl der vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Referenzen in Bezug auf eine ggf. notwendige Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung. Dies gilt für alle nachfolgend geforderten Unterlagen / Nachweise / Darstellungen.
Hinsichtlich der Auswahl der vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Referenzen in Bezug auf eine ggf. notwendige Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen unter Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung. Dies gilt für alle nachfolgend geforderten Unterlagen / Nachweise / Darstellungen.
1. Nachweis über die erfolgreiche Einführung, Umsetzung und laufende Nutzung eines Qualitätssicherungs- und Managementsystems (TQM) für die hier ausgeschriebenen Leistungsinhalte.
Es wird außerdem auf Ziffer IV.3 der Bekanntmachung verwiesen.
2. Darstellung der Anzahl und Qualifikation, höchster Ausbildungsabschluss und Einsatzgebiet der fest angestellten Mitarbeiter, im angefragten Leistungsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Darstellung der nachfolgenden Punkte 3 bis 5 hat in Tabellenform mit folgendem Inhalt zu erfolgen:
Aa) Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit Telefonnummer;
Bb) Bezeichnung des Referenzobjektes;
cc) Zeitraum des Projektes bzw. Ausführungszeitraum;
Dd) Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen.
Jegliche der nachfolgend geforderten Nachweise müssen sich auf Leistungen beziehen, welche in den letzten 5 Jahren, mithin ab Januar 2006 erbracht worden sind bzw. werden und mindestens 6 Monate innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. (Mindestanforderung, die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren).
Jegliche der nachfolgend geforderten Nachweise müssen sich auf Leistungen beziehen, welche in den letzten 5 Jahren, mithin ab Januar 2006 erbracht worden sind bzw. werden und mindestens 6 Monate innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurden. (Mindestanforderung, die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren).
3. Nachweis einer Referenz je Los im Bereich Unterhaltsreinigung von Flächen im Sicherheitsbereich gemäß folgenden Kriterien:
3.1 für Los 1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz der Unterhaltsreinigung in einem Sicherheitsbereich ≥ 1 500 m² zu erbringen, optimalerweise in einem Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafens.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung einer Referenz der Unterhaltsreinigung in einem Sicherheitsbereich ≥ 1 500 m² führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Auf Ziffer IV.3 der Bekanntmachung wird verwiesen.
3.2 für Los 2
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz der Unterhaltsreinigung im Sicherheitsbereich ≥ 300m² zu erbringen, optimalerweise in einem Sicherheitsbereich eines Verkehrsflughafens.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung einer Referenz der Unterhaltsreinigung in einem Sicherheitsbereich ≥ 300m², führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
4. Nachweis einer Referenz je Los im Bereich Fassaden- und Glasdachreinigung gemäß folgenden Kriterien:
4.1 für Los 1
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz für die Reinigung von Glasdach- und Glasfassadenflächen ≥ 10 000 m² als Einzelobjekt (ein Gebäude) zu erbringen, optimalerweise unter Einsatz von Industrie- und Fassadenkletterer-Technik.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz für die Reinigung von Glasdach- und Glasfassadenflächen ≥ 10 000 m² als Einzelobjekt (ein Gebäude) zu erbringen, optimalerweise unter Einsatz von Industrie- und Fassadenkletterer-Technik.
Die Nichterfüllung dier Mindestanforderung einer Referenz für die Reinigung von Glasdach- und Glasfassadenflächen ≥ 10 000 m² als Einzelobjekt (ein Gebäude) führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
4.2 für Los 2:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz für die Reinigung von Fassadenflächen ≥ 10 000 m² als Einzelobjekt (ein Gebäude) zu erbringen.
Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
5. Nachweis einer Referenz je Los im Bereich Unterhaltsreinigung von Flächen im publikumsoffenen Bereich gemäß folgenden Kriterien:
5.1 für Los 1:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz über die Erbringung von Unterhaltsreinigung in einem Einzelobjekt (ein Gebäude) mit mindestens 30 000 m² Reinigungsfläche im publikumsoffenen Bereich zu erbringen.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz über die Erbringung von Unterhaltsreinigung in einem Einzelobjekt (ein Gebäude) mit mindestens 30 000 m² Reinigungsfläche im publikumsoffenen Bereich zu erbringen.
5.2 für Los 2:
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ist der Nachweis über eine Referenz über die Erbringung von Unterhaltsreinigung in einem Objekt mit mindestens 3 000 m² Reinigungsfläche im publikumsoffenen Bereich zu erbringen.
6. Benennung des zukünftigen Objektleiters mit Angabe der Qualifikation und der persönlichen beruflichen Erfahrungen und Referenzprojekte.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise dieses Kapitels III.2.3 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z. B. durch eine "Verpflichtungserklärung"). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise dieses Kapitels III.2.3 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (z. B. durch eine "Verpflichtungserklärung"). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für das zur Ausführung eingesetzte Personal muss ab Leistungsbeginn für Los 1 und 2 eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen. Ferner haben die eingesetzten Mitarbeiter eine Schulung zu Sicherheitsinhalten an einem Flughafen zu bestehen.
Für das zur Ausführung eingesetzte Personal muss ab Leistungsbeginn für Los 1 und 2 eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vorliegen. Ferner haben die eingesetzten Mitarbeiter eine Schulung zu Sicherheitsinhalten an einem Flughafen zu bestehen.
Für die im Luftsicherheitsbereich eingesetzten Fahrzeuge muss ab Leistungsbeginn eine Fahrgenehmigung vorliegen und die jeweiligen Führer der Fahrzeuge haben einen Betriebsführerschein zu erwerben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Haupttätigkeit: Airport_related_activities
Kontakt
Kontaktperson: Anne-Cathrin Manhenke
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.deFax +49 331866-1652 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
Vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist".
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder;
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Quelle: OJS 2011/S 010-015420 (2011-01-13)
Ergänzende Angaben (2011-02-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben