Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Betrieb eines Glasfasernetzes

Stadt Rottenburg am Neckar

Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung von Glasfasern der von der Stadt Rottenburg am Neckar (Auftraggeber) zu errichteten Glasfaserinfrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs, die Errichtung der aktiven Schicht und das Angebot von Mehrfachdiensten gegenüber den Endkunden in den Stadtteilen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber errichtet derzeit in seinem Stadtgebiet in den Stadtteilen Weiler, Dettingen, Baisingen und Eckenweiler, für eine Verbesserung der Breitbandversorgung durch Lückenschluss teilweise vorhandener Glasfaserleitungen bzw. -netze, eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur. Die Fertigstellung der Herstellung der Glasfaserinfrastruktur wird voraussichtlich am 31.7.2011 abgeschlossen sein.
Dabei wird zunächst der jeweils erste Kabelverzweiger (KVZ) des örtlichen Telekommunikationsunternehmens (TKU) in den Stadtteilen Weiler, Dettingen und Eckenweiler mit der bereits bestehenden Glasfaserstruktur des Auftraggebers und teilweise über diese mit den Glasfaserinfrastrukturen der Deutschen Bahn, EnBW und der Kabel Baden-Württemberg verbunden. Vom KVZ führt das Hauptkabel des örtlichen TKU in den Stadtteil. Der Auftraggeber wird von dem ersten KVZ in den Stadtteilen Weiler, Dettingen und Eckenweiler die weiteren KVZ des örtlichen TKU mit Leerrohren/Glasfaser anfahren und diese Infrastruktur in seine Glasfaserinfrastruktur einbeziehen. Die Kollokation an den Hauptkabeln und den KVZ ist Sache des Auftragnehmers.
Weiterhin wird zunächst der erste KVZ des örtlichen TKU im Stadtteil Baisingen mit der bereits bestehenden Glasfaserinfrastruktur der EnBW verbunden. Vom KVZ führt das Hauptkabel des örtlichen TKU in den Stadtteil. Der Auftraggeber wird von dem ersten KVZ im Stadtteil Baisingen die weiteren KVZ des örtlichen TKU mit Leerrohren/Glasfaser anfahren und diese Infrastrukturen in seine Glasfaserinfrastruktur einbeziehen. Die Kollokation an den Hauptkabeln und den KVZ ist Sache des Auftragnehmers.
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Eigentümer der Glasfaserinfrastruktur wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart. Der Netzbetriebsvertrag trifft damit Regelungen im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber. Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Glasfasern der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen. Der Auftraggeber trägt lediglich die Kosten der erstmaligen Herstellung der Glasfaserinfrastruktur sowie die Kosten der Instand- und Unterhaltung der Glasfaserinfrastruktur. Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund des Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern, sonstigen Telekommunikationsdienstleistern, Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat als Hauptleistungspflicht den Netzbetrieb zu gewährleisten. Ferner können gegenüber dem Endkunden Telekommunikationsdienste (Mehrfachdienste) vom Auftragnehmer erbracht werden.
Spätestens 6 Monate nach Übergabe der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer sind Telekommunikationsdienstleistungen allen über das Glasfasernetz erreichbaren Endkunden anzubieten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-04-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-04-12 Auftragsbekanntmachung
2011-04-14 Ergänzende Angaben