Menge oder Umfang
Die Stadt Hettingen und die Gemeinde Langenenslingen haben am 27. bzw. 26.7.2010 öffentliche Aufträge über die Verlegung von Leerrohren und die Einlegung von Glasfaserkabeln für die Verbesserung bzw. den Ausbau der Breitbandversorgung durch Lückenschluss vergeben. Hierdurch soll eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur der beiden Kommunen errichtet werden.Auf der Gemarkung der Stadt Hettingen werden folgende Leistungen erbracht: Verlegung einer Glasfaserleitung mit teilweiser Leerrohrverlegung von Hettingen über Inneringen bis zum Wohngebiet Dullenberg auf einer Länge von ca. 8,0 km.Seitens der Gemeinde Langenenslingen sind folgende Leistungen beauftragt worden: Verlegung einer Glasfaserleitung mit Leerrohr auf einer Länge von ca. 8,3 km von Inneringen nach Friedingen, Verlegung einer Glasfaserleistung mit Leerrohr auf einer Länge von ca. 1,1 km von Billafingen nach Emerfeld.Die beauftragen Arbeiten sind - mit Ausnahme der Glasfaserleitung zwischen Billafingen und Emerfeld - zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Trasse Billafingen - Emerfeld befindet sich derzeit noch im Bau und wird voraussichtlich bis Mitte Mai 2011 fertig gestellt sein.Durch die verlegte Glasfaserinfrastruktur werden folgende Teilorte der Auftraggeber für die Versorgung mit Mehrfachdiensten erschlossen (im Folgenden "Versorgungsgebiet"):Stadt Hettingen: Hettingen, Inneringen, Dullenberg.Gemeinde Langenenslingen: Ittenhausen, Dürrenwaldstetten, Friedingen, Billafingen, Emerfeld und Egelfingen.Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Überlassung des von der Stadt Hettingen und der Gemeinde Langenenslingen errichteten interkommunalen Glasfasernetzes an den Bewerber (Auftragnehmer) zur Nutzung in Form des Netzbetriebs. Zwischen den Auftraggeber als Eigentümern der Glasfaserinfrastruktur und dem Auftragnehmer wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart. Dieser trifft Regelungen im Verhältnis zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber.Die Hauptleistungspflicht des ausgewählten Bewerbers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs, d.h. die Bereitstellung der technischen Einrichtungen zur Übergabe des Breitbandsignals an das örtliche Telefon. Der Bewerber schuldet die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs des Glasfasernetzes sowie dessen Unterhaltung und Wartung.Der Bewerber hat sicherzustellen, dass im Rahmen des Netzbetriebs im gesamten Versorgungsgebiet durch ihn oder durch Dritte Mehrfachdienste (Telefonie, Internet, ggf. Fernsehen) gegenüber Endkunden erbracht werden. Der Bewerber hat darüber hinaus anderen Unternehmen, die neben ihm Mehrfachdienste ebenfalls gegenüber dem Endkunden erbringen, im Rahmen des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten (Vorleistung). Dem Bewerber obliegt es, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen, abzuschließen.Der Netzbetriebsvertrag wird zunächst für sieben Jahre geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um weitere zwei Jahre, sofern es nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.Die Stadt Hettingen und die Gemeinde Langenenslingen haben die Überlassung des Glasfasernetzes bereits im Oktober/November 2010 ohne zusätzliche Beihilfegewährung an einen privaten Netzbetreiber ausgeschrieben. Dieses Ausschreibungsverfahren konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Die Stadt Hettingen schreiben deshalb in dem vorliegenden Verfahren die Überlassung des Glasfasernetzes an einen privaten Netzbetreiber erneut aus, und zwar unter einer zusätzlichen Gewährung einer Zuwendung an einen privaten Netzbetreiber. Die Gemeinde Langenenslingen und die Stadt Hettingen sind bereit, an einen privaten Netzbetreiber eine einmalige Zuwendung von jeweils maximal 75 000,- EUR zu leisten. Sie gehen dabei davon aus, dass die auf der Gemarkung der Stadt Hettingen und die auf der Gemarkung der Gemeinde Langenenslingen gelegenen Teile des Glasfasernetzes insoweit jeweils zumindest als ein "Einzelvorhaben" im Sinne der förderrechtlichen Bestimmungen anzusehen sind.