Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Netzbetrieb eines Glasfasernetzes im Gebiet der Stadt Künzelsau

Stadt Künzelsau

Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Netzbetrieb eines Glasfasernetzes im Gebiet der Stadt Künzelsau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-10-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-10-17 Auftragsbekanntmachung
2012-07-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Menge oder Umfang:
Die Stadt Künzelsau errichtet derzeit eine kommunale Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur zur Verbesserung der Breitband-Versorgung verschiedener Stadtteile sowie des Nordteils der Kernstadt der Stadt Künzelsau. Dabei werden Leerrohre der Art "drei- oder mehrfach D 50" und Glasfaserkabel mit mindestens 144 Fasern in einem dieser Rohre bis zum letzten Kabelverzweiger (KVz) verlegt. Damit soll in bislang unversorgten Gebieten eine Breitbandversorgung für die ansässigen Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Eine ausführliche Beschreibung der erstellten Netzinfrastruktur befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.Durch die verlegte Glasfaserinfrastruktur werden folgende Stadtteile (ST) und Gebiete der Stadt Künzelsau für die Versorgung mit Mehrfachdiensten erschlossen: Nordteil der Kernstadt, ST Garnberg, ST Amrichshausen, ST Belsenberg (einschließlich Rodachshof, Siegelhof), ST Gaisbach (einschließlich Oberhof, Unterhof), Bienenhof (ST Kocherstetten; die Versorgung erfolgt über den ST Laßbach), ST Laßbach (einschließlich Kügelhof, Mäusdorf, Rappoldsweilerhof, Vogelsberg), ST Morsbach, ST Nitzenhausen (einschließlich Berndshausen, Sonnhofen), ST Steinbach (einschließlich Büttelbronn, Ohrenbach, Wolfsölden).Die Erstellung der Breitbandtrassen ist vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg aus dem Programm "Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum" mit finanziellen Mitteln gefördert worden.Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Überlassung des von der Stadt Künzelsau errichteten Glasfasernetzes an den Bewerber (Auftragnehmer) zur Nutzung in Form des Netzbetriebs:(1) Die Hauptleistungspflicht des ausgewählten Bewerbers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs, d.h. die Bereitstellung der technischen Einrichtungen zur Übergabe des Breitbandsignals an die angeschlossenen Nutzer. Der Bewerber schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs des Glasfasernetzes sowie dessen Unterhaltung und Wartung. Die Netznutzung und Unterhaltung umfasst ebenfalls die Erbringung von Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und sonstigen Wartungsarbeiten durch den Bewerber. Er hat damit die technische Unterhaltung des Netzes zu übernehmen. Dies umfasst auch die Ersatzteilversorgung, die Stromlieferung sowie – soweit erforderlich – Leitungsumlegungen und -reparaturen. Darüber hinaus sind auch Beschädigungen durch Fremdeinwirkung vom Bewerber zu beseitigen. Dem Auftraggeber dürfen hierbei keine Unkosten entstehen.Darüber hinaus ist der Bewerber verpflichtet, zur Sicherstellung der permanenten Funktionsfähigkeit des Glasfasernetzes einen 24-h-Störungsdienst sowie eine 24-h-Kundenhotline auf seine Kosten einzurichten und zu betreiben.Der Bewerber muss sicherstellen, dass sämtliche in den Ausschreibungsunterlagen in einer gesonderten Anlage aufgeführten Gewerbebetriebe, die einen gewerblichen Bedarf von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch angegeben haben, durch das von ihm betriebene Glasfasernetz mindestens mit der dieser Bandbreite versorgt werden können,(2) Der Bewerber hat sicherzustellen, dass im Rahmen des Netzbetriebs im gesamten Versorgungsgebiet durch ihn oder durch Dritte Mehrfachdienste gegenüber Endkunden erbracht werden. Mehrfachdienste sind Telefonie, Internet, falls möglich: Fernsehen. Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik zu berücksichtigen.Der Bewerber hat darüber hinaus anderen Unternehmen, die neben ihm Mehrfachdienste ebenfalls gegenüber dem Endkunden erbringen, im Rahmen des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten (Vorleistung).Der Bewerber ist als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Dritten auf Vorleistungsebene zur vorher festgestellten, gleichen, nicht diskriminierenden Bedingungen Zugang zum Glasfasernetz zu gewähren. Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf die dem Auftragnehmer zur Nutzung überlassene Glasfaserinfrastruktur. Diese Verpflichtung gilt für Drittbetreiber und Anbieter gleichermaßen.(3) Der Bewerber ist zur Zahlung einer jährlichen Pacht an den Auftraggeber verpflichtet. Die Höhe der Pacht ergibt sich aus der Angebotssumme des Bewerbers,(4) Der Bewerber erhebt das ihm für seine Leistungen zustehende Entgelt als Durchleitungs- bzw. Netznutzungsentgelt von den Unternehmen, die über das Glasfasernetz des Auftraggebers ihre Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden anbieten. Die Vorleistungspreise des Betreibers als Netzbetreiber müssen auf den durchschnittlichen veröffentlichten (regulierten) Vorleistungspreisen beruhen, die in wettbewerbsintensiveren Gebieten des Landes Baden-Württemberg bzw. der EU gelten, oder, falls solche Preise nicht veröffentlicht wurden, auf den von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreisen.Der ausgewählte Bewerber erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Der für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anzubietende Endabnehmerpreis für das günstigste Endkundenangebot ist dabei für die Dauer von mindestens 2 Jahren beizubehalten,(5) Der Auftraggeber und der Bewerber werden nach Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens einen Netzbetriebsvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der Netzbetriebsvertrag trifft damit Regelungen im Verhältnis zwischen dem Bewerber in seiner Funktion als Netzbetreiber und dem Auftraggeber.Der Bewerber hat mit Abgabe seines Angebots zu erklären, dass er bereit ist, den Netzbetriebsvertrag nach Einfügung der sich aus seinem Angebot ergebenden Ergänzungen zu unterzeichnen.Dem Bewerber in seiner Eigenschaft als Netzbetreiber obliegt es, seinerseits vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen, abzuschließen. Dabei hat der Bewerber dafür Sorge zu tragen, dass die ihm aufgrund des Netzbetriebsvertrags obliegenden Verpflichtungen eingehalten werden.Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Die Versorgung der oben genanten Gebiete und Gewerbekunden ist mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Bewerber aufrechtzuerhalten. Das Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber einmalig um 2 weitere Jahre verlängert werden. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der siebenjährigen Vertragslaufzeit.Es wird auf folgenden Gesichtspunkt hingewiesen:Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur möglich, wenn Bewerber nicht sämtliche den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Gewerbebetriebe, die einen gewerblichen Bedarf von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch angegeben haben, mit dieser Bandbreite versorgen können. In diesem Fall ist die Abgabe eines Nebenangebots (ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots) möglich. Der Bewerber hat die Tatsache, dass ein Nebenangebot abgegeben wird, deutlich kenntlich zu machen und auf einer gesonderten, dem Nebenangebot beizufügenden Anlage darzustellen, (1) welche Gewerbebetriebe mit der geforderten Bandbreite und (2) mit welchen Bandbreiten die übrigen in den Ausschreibungsunterlagen genannten Gewerbebetriebe versorgt werden können.Es wird darauf hingewiesen, dass Nebenangebote im Rahmen der Wertung der Angebote nur berücksichtigt werden, wenn kein wertbares Hauptangebot vorliegt. Die Wertungskriterien für Nebenangebote weichen von denjenigen für Hauptangebote ab. In den Ausschreibungsunterlagen ist gesonderte Aufstellung der insofern geltenden Wertungskriterien und ihrer Gewichtung enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Künzelsau
Postanschrift: Stuttgarter Straße 7
Postleitzahl: 74653
Postort: Künzelsau
Kontakt
Internetadresse: http://www.kuenzelsau.de 🌏
E-Mail: ulrich.walter@kuenzelsau.de 📧
Telefon: +49 7940129-214 📞
Fax: +49 7940129-213 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 202-328965
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Es wird auf folgenden Gesichtspunkt hingewiesen: Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur möglich, wenn Bewerber nicht sämtliche den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Gewerbebetriebe, die einen gewerblichen Bedarf von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch angegeben haben, mit dieser Bandbreite versorgen können. In diesem Fall ist die Abgabe eines Nebenangebots (ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots) möglich. Der Bewerber hat die Tatsache, dass ein Nebenangebot abgegeben wird, deutlich kenntlich zu machen und auf einer gesonderten, dem Nebenangebot beizufügenden Anlage darzustellen, (1) welche Gewerbebetriebe mit der geforderten Bandbreite und (2) mit welchen Bandbreiten die übrigen in den Ausschreibungsunterlagen genannten Gewerbebetriebe versorgt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass Nebenangebote im Rahmen der Wertung der Angebote nur berücksichtigt werden, wenn kein wertbares Hauptangebot vorliegt. Die Wertungskriterien für Nebenangebote weichen von denjenigen für Hauptangebote ab. In den Ausschreibungsunterlagen ist gesonderte Aufstellung der insofern geltenden Wertungskriterien und ihrer Gewichtung enthalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Netzbetrieb eines Glasfasernetzes im Gebiet der Stadt Künzelsau.
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Die Stadt Künzelsau errichtet derzeit eine kommunale Leerrohr- und Glasfaserinfrastruktur zur Verbesserung der Breitband-Versorgung verschiedener Stadtteile sowie des Nordteils der Kernstadt der Stadt Künzelsau. Dabei werden Leerrohre der Art "drei- oder mehrfach D 50" und Glasfaserkabel mit mindestens 144 Fasern in einem dieser Rohre bis zum letzten Kabelverzweiger (KVz) verlegt. Damit soll in bislang unversorgten Gebieten eine Breitbandversorgung für die ansässigen Gewerbebetriebe ermöglicht werden. Eine ausführliche Beschreibung der erstellten Netzinfrastruktur befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
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Durch die verlegte Glasfaserinfrastruktur werden folgende Stadtteile (ST) und Gebiete der Stadt Künzelsau für die Versorgung mit Mehrfachdiensten erschlossen: Nordteil der Kernstadt, ST Garnberg, ST Amrichshausen, ST Belsenberg (einschließlich Rodachshof, Siegelhof), ST Gaisbach (einschließlich Oberhof, Unterhof), Bienenhof (ST Kocherstetten; die Versorgung erfolgt über den ST Laßbach), ST Laßbach (einschließlich Kügelhof, Mäusdorf, Rappoldsweilerhof, Vogelsberg), ST Morsbach, ST Nitzenhausen (einschließlich Berndshausen, Sonnhofen), ST Steinbach (einschließlich Büttelbronn, Ohrenbach, Wolfsölden).
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Die Erstellung der Breitbandtrassen ist vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg aus dem Programm "Breitbandinfrastruktur Ländlicher Raum" mit finanziellen Mitteln gefördert worden.
Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Überlassung des von der Stadt Künzelsau errichteten Glasfasernetzes an den Bewerber (Auftragnehmer) zur Nutzung in Form des Netzbetriebs:
(1) Die Hauptleistungspflicht des ausgewählten Bewerbers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs, d.h. die Bereitstellung der technischen Einrichtungen zur Übergabe des Breitbandsignals an die angeschlossenen Nutzer. Der Bewerber schuldet als Hauptleistungspflicht die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs des Glasfasernetzes sowie dessen Unterhaltung und Wartung. Die Netznutzung und Unterhaltung umfasst ebenfalls die Erbringung von Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und sonstigen Wartungsarbeiten durch den Bewerber. Er hat damit die technische Unterhaltung des Netzes zu übernehmen. Dies umfasst auch die Ersatzteilversorgung, die Stromlieferung sowie – soweit erforderlich – Leitungsumlegungen und -reparaturen. Darüber hinaus sind auch Beschädigungen durch Fremdeinwirkung vom Bewerber zu beseitigen. Dem Auftraggeber dürfen hierbei keine Unkosten entstehen.
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Darüber hinaus ist der Bewerber verpflichtet, zur Sicherstellung der permanenten Funktionsfähigkeit des Glasfasernetzes einen 24-h-Störungsdienst sowie eine 24-h-Kundenhotline auf seine Kosten einzurichten und zu betreiben.
Der Bewerber muss sicherstellen, dass sämtliche in den Ausschreibungsunterlagen in einer gesonderten Anlage aufgeführten Gewerbebetriebe, die einen gewerblichen Bedarf von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch angegeben haben, durch das von ihm betriebene Glasfasernetz mindestens mit der dieser Bandbreite versorgt werden können,
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(2) Der Bewerber hat sicherzustellen, dass im Rahmen des Netzbetriebs im gesamten Versorgungsgebiet durch ihn oder durch Dritte Mehrfachdienste gegenüber Endkunden erbracht werden. Mehrfachdienste sind Telefonie, Internet, falls möglich: Fernsehen. Dabei ist der jeweils gültige Stand der Technik zu berücksichtigen.
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Der Bewerber hat darüber hinaus anderen Unternehmen, die neben ihm Mehrfachdienste ebenfalls gegenüber dem Endkunden erbringen, im Rahmen des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten (Vorleistung).
Der Bewerber ist als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Dritten auf Vorleistungsebene zur vorher festgestellten, gleichen, nicht diskriminierenden Bedingungen Zugang zum Glasfasernetz zu gewähren. Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf die dem Auftragnehmer zur Nutzung überlassene Glasfaserinfrastruktur. Diese Verpflichtung gilt für Drittbetreiber und Anbieter gleichermaßen.
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(3) Der Bewerber ist zur Zahlung einer jährlichen Pacht an den Auftraggeber verpflichtet. Die Höhe der Pacht ergibt sich aus der Angebotssumme des Bewerbers,
(4) Der Bewerber erhebt das ihm für seine Leistungen zustehende Entgelt als Durchleitungs- bzw. Netznutzungsentgelt von den Unternehmen, die über das Glasfasernetz des Auftraggebers ihre Mehrfachdienste gegenüber den Endkunden anbieten. Die Vorleistungspreise des Betreibers als Netzbetreiber müssen auf den durchschnittlichen veröffentlichten (regulierten) Vorleistungspreisen beruhen, die in wettbewerbsintensiveren Gebieten des Landes Baden-Württemberg bzw. der EU gelten, oder, falls solche Preise nicht veröffentlicht wurden, auf den von der nationalen Regulierungsbehörde festgelegten oder genehmigten Vorleistungspreisen.
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Der ausgewählte Bewerber erhebt das für seine Leistungserbringung entsprechende Entgelt bei den durch ihn versorgten Endnutzern auf der Basis des mit dem Endkunden abzuschließenden Endkundenvertrags. Der für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anzubietende Endabnehmerpreis für das günstigste Endkundenangebot ist dabei für die Dauer von mindestens 2 Jahren beizubehalten,
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(5) Der Auftraggeber und der Bewerber werden nach Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens einen Netzbetriebsvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Der Netzbetriebsvertrag trifft damit Regelungen im Verhältnis zwischen dem Bewerber in seiner Funktion als Netzbetreiber und dem Auftraggeber.
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Der Bewerber hat mit Abgabe seines Angebots zu erklären, dass er bereit ist, den Netzbetriebsvertrag nach Einfügung der sich aus seinem Angebot ergebenden Ergänzungen zu unterzeichnen.
Dem Bewerber in seiner Eigenschaft als Netzbetreiber obliegt es, seinerseits vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen, abzuschließen. Dabei hat der Bewerber dafür Sorge zu tragen, dass die ihm aufgrund des Netzbetriebsvertrags obliegenden Verpflichtungen eingehalten werden.
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Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Die Versorgung der oben genanten Gebiete und Gewerbekunden ist mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Bewerber aufrechtzuerhalten. Das Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber einmalig um 2 weitere Jahre verlängert werden. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der siebenjährigen Vertragslaufzeit.
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Es wird auf folgenden Gesichtspunkt hingewiesen:
Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur möglich, wenn Bewerber nicht sämtliche den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Gewerbebetriebe, die einen gewerblichen Bedarf von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch angegeben haben, mit dieser Bandbreite versorgen können. In diesem Fall ist die Abgabe eines Nebenangebots (ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots) möglich. Der Bewerber hat die Tatsache, dass ein Nebenangebot abgegeben wird, deutlich kenntlich zu machen und auf einer gesonderten, dem Nebenangebot beizufügenden Anlage darzustellen, (1) welche Gewerbebetriebe mit der geforderten Bandbreite und (2) mit welchen Bandbreiten die übrigen in den Ausschreibungsunterlagen genannten Gewerbebetriebe versorgt werden können.
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Es wird darauf hingewiesen, dass Nebenangebote im Rahmen der Wertung der Angebote nur berücksichtigt werden, wenn kein wertbares Hauptangebot vorliegt. Die Wertungskriterien für Nebenangebote weichen von denjenigen für Hauptangebote ab. In den Ausschreibungsunterlagen ist gesonderte Aufstellung der insofern geltenden Wertungskriterien und ihrer Gewichtung enthalten.
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Beschreibung der Optionen:
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Die Versorgung der oben genanten Gebiete und Gewerbekunden ist mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Bewerber aufrechtzuerhalten. Das Vertragsverhältnis kann vom Auftraggeber einmalig um 2 weitere Jahre verlängert werden. Die Ausübung dieser Option erfolgt durch schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 12 Monate vor Ablauf der 7-jährigen Vertragslaufzeit.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 72 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 84 Monate
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB20
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
verschiedene Stadtteile (ST) der Stadt Künzelsau: Nordteil der Kernstadt, ST Garnberg, ST Amrichshausen, ST Belsenberg (einschließlich Rodachshof, Siegelhof), ST Gaisbach (einschließlich Oberhof, Unterhof), Bienenhof (ST Kocherstetten; die Versorgung erfolgt über den ST Laßbach), ST Laßbach (einschließlich Kügelhof, Mäusdorf, Rappoldsweilerhof, Vogelsberg), ST Morsbach, ST Nitzenhausen (einschließlich Berndshausen, Sonnhofen), ST Steinbach (einschließlich Büttelbronn, Ohrenbach, Wolfsölden).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft sind die Referenzen nicht von jedem Unternehmen gesondert vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen. Im Übrigen ist die Eignung für jeden Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
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Sofern der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen, sind die Auftraggeber nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote berechtigt, vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zu verlangen, dass diese(r) die Eignung der von ihm/ihr vorgesehenen Nachunternehmer durch die Vorlage von Eignungsnachweisen entsprechend der nachfolgenden Vorgaben nachweist, soweit diese Vorgaben auf den Nachunternehmereinsatz anwendbar und sinnvoll sind.
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Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die unter III.2.2) und III.2.3) vorzulegenden Nachweise entsprechend.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist. Das Ausstellungsdatum des Registerauszugs darf nicht vor dem 1. Juni 2011 liegen,
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— Eigenerklärung im Hinblick auf das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Bewerber hat eine aktuelle Auskunft eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten seines Unternehmens vorzulegen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein,
— Der Bewerber hat einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und sonstige Schäden in angemessener Höhe abdeckt, oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, im Auftragsfall eine Vereinbarung über die geforderten Versicherungsleistungen in angemessener Höhe abzuschließen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Der Bewerber hat mindestens ein und höchstens 5 realisierte Referenzprojekte im Bereich "Netzbetrieb Breitbandversorgung" nachzuweisen, bei denen Dienstleistungen erbracht werden, die hinsichtlich ihrer tätigkeitsspezifischen Anforderungen mit dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind. Die vorlzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen im Hinblick auf Gegenstand, Umfang, Ausführungszeiten und Auftragsvolumen geeignet ist. Für die Prüfung der Referenzen sind folgende Nachweise und Angaben zwingend erforderlich: (i) Auftraggeber (Anschrift, Benennung eines konkreten Ansprechpartners, Telefonnummer), (ii) Angaben zur Beschreibung der erbrachten Dienstleistung und zum Projekt (max. 2 DIN A4-Textseiten). Über die maximale Anzahl von 5 Referenzen hinausgehend übersandte Referenzen sind nicht erwünscht und werden nicht geprüft.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Vgl. Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Übersendung eines Verrechnungsschecks.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-01-03 📅
Öffnungsort: Stadt Künzelsau, Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Künzelsau, Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau, DEUTSCHLAND.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der jährlichen Pachtzahlung (55)
2. Übertragungsleistung und Qualität (10)
3. Voraussichtlicher Endabnehmerpreis (25)
4. Servicequalität (5)
5. Ausbau oder Aufrüstung des Netzes (3)
6. Umfang der beanspruchten Glasfaserkapazität (3)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Künzelsau
Herrn Ulrich Walter
Internetadresse: www.kuenzelsau.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es wird auf folgenden Gesichtspunkt hingewiesen:
Nebenangebote sind grundsätzlich nicht zugelassen. Die Abgabe von Nebenangeboten ist nur möglich, wenn Bewerber nicht sämtliche den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Gewerbebetriebe, die einen gewerblichen Bedarf von mindestens 25 Mbit/s asymmetrisch angegeben haben, mit dieser Bandbreite versorgen können. In diesem Fall ist die Abgabe eines Nebenangebots (ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots) möglich. Der Bewerber hat die Tatsache, dass ein Nebenangebot abgegeben wird, deutlich kenntlich zu machen und auf einer gesonderten, dem Nebenangebot beizufügenden Anlage darzustellen, (1) welche Gewerbebetriebe mit der geforderten Bandbreite und (2) mit welchen Bandbreiten die übrigen in den Ausschreibungsunterlagen genannten Gewerbebetriebe versorgt werden können.
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Es wird darauf hingewiesen, dass Nebenangebote im Rahmen der Wertung der Angebote nur berücksichtigt werden, wenn kein wertbares Hauptangebot vorliegt. Die Wertungskriterien für Nebenangebote weichen von denjenigen für Hauptangebote ab. In den Ausschreibungsunterlagen ist gesonderte Aufstellung der insofern geltenden Wertungskriterien und ihrer Gewichtung enthalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Keine Zuständigkeit der Vergabekammer Baden-Württemberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2011/S 202-328965 (2011-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 143-238566
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 202-328965
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Stadtteile der Stadt Künzelsau.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Übertragsungsleistung und Qualität (10)
6. Umfang der beanspruchten Glasfaserkapazität (2)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-19 📅
Name: Neckarcom Telekommunikation Gmb
Postanschrift: Stöckachstraße 48
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2012/S 143-238566 (2012-07-23)