Vergabe eines „Letter of Non-Objection“ bzw. eines „Letter of Government Support” zur Bewerbung um die Top-Level-Domain „.hamburg“ bei der ICANN

Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei

Die private Internet-Adressverwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) beabsichtigt, im Jahr 2012 mit der Vergabe neuer generischer Top-Level-Domains zu beginnen. Darunter befinden sich auch geographische Top-Level-Domains (im Folgenden: geoTLD oder TLD), die mit Namen von Gebietskörperschaften, wie .hamburg enden.
Um die Rechte zum Vertrieb der einzelnen geoTLDs können sich Institutionen und Unternehmen bei der ICANN bewerben. Die erste Bewerbungsphase der ICANN beginnt am 12.1.2012 und endet am 12.4.2012. Die Bedingungen für dieses Verfahren und die Anforderungen an die Bewerbung hat die ICANN in einem „Applicant Guidebook“ niedergelegt, welches neben weiteren Informationen zum Verfahren auf der Website www.icann.org abgerufen werden kann. Auf diese Bedingungen hat die Freie und Hansestadt Hamburg (im Folgenden: FHH) keinen Einfluss. Das Bewerbungsverfahren bei der ICANN ist kostenpflichtig. Die FHH wird sich an den Bewerbungskosten und den späteren Betriebskosten der TLD-Registry nicht beteiligen. Zur Wahrung der Interessen der jeweils betroffenen Gebietskörperschaften verlangt die ICANN von den Bewerbern die Vorlage eines „Letters of Government Support“ bzw. eines „Letters of Non-Objection“ der betroffenen Gebietskörperschaft. Die FHH hat daher zu entscheiden, welchen Bewerber sie bei der Bewerbung um die Rechte für die geoTLD .hamburg unterstützt. Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu genügen, führt sie ein „Strukturiertes Bieterverfahren“ durch, in dem ein Unternehmen gefunden werden soll, dessen Bewerbung bei der ICANN unterstützt wird. Das strukturierte Bieterverfahren wird sich in 2 Abschnitte gliedern. Im ersten Verfahrensabschnitt, dem Teilnahmewettbewerb werden Bewerber ausgewählt, die über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügen. Nur die höchstens 5 besten Bewerber werden im 2. Verfahrensabschnitt, dem Verhandlungsverfahren, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Vertragsgegenstand dieses strukturierten Bieterverfahrens ist das Vertragsverhältnis zwischen der FHH und dem Bewerber, der sich bei der ICANN bewerben wird. Zwischen der FHH und dem letztlich in diesem Verfahren ausgewählten Unternehmen wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten sowohl der FHH als auch des Bewerbers im Hinblick auf die Bewerbung bei der ICANN und der späteren Vermarktung und dem Betrieb der TLD .hamburg regelt. Der FHH als „betroffene“ und mit der geoTLD in Zusammenhang gebrachte Gebietskörperschaft ist daran gelegen, dass die Tätigkeit des späteren Vertragspartners im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Second-Level Domains (im Folgenden: SLD) und auch der Vermarktung der geoTLD das Image der Gebietskörperschaft fördert.
Der Kooperationsvertrag wird die Vertragspflichten der Parteien in Bezug auf das Unterstützungsschreiben als Leistung der FHH und die Bewerbung des Unternehmens bei der ICANN sowie den späteren Vertrieb der geoTLD und der SLD beinhalten. Ferner wird es 2 Listen geben, die SLDs enthalten, die für die FHH reserviert sind („White-List“) bzw. die vom späteren Bewerber nicht vergeben werden dürfen („Black-List“). Die FHH behält sich vor, im Rahmen einer Option eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft des Registry-Betreibers mit näher zu vereinbarenden Mitwirkungs- und Kontrollrechten zu erwerben.
Die FHH weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren nach dem GWB-Vergaberecht, sondern um ein strukturiertes Bieterverfahren handelt, für das der Rechtsschutz nach dem GWB vor die Vergabekammern und -senate nicht eröffnet ist. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Daraus können keine Rechte hergeleitet werden.
Bei der im Anhang genannten Kontaktstelle kann ein ausführliches Exposé angefordert werden, das Beschreibungen der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Anforderungen an das Verfahren (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren) enthält. Die Anforderungen des Exposés sind von den Bietern / Bewerbern zu beachten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-11-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-11-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2011-11-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Internetdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Internetdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg - Senatskanzlei
Postanschrift: Hermannstr. 15
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2011-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 220-358179
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Bei der im Anhang A genannten Kontaktstelle kann ein ausführliches Exposé abgefordert werden, das Anforderungen an das Verfahren und den abzugebenden Teilnahmeantrag enthält. Interessierten Unternehmen wird dringend empfohlen, dieses Exposé abzufordern und bei der Bewerbung zu beachten. Die EU-weite Bekanntmachung dieser Leistung erfolgt freiwillig. Etwaige Rechte der Bewerber / Bieter können hieraus nicht hergeleitet werden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag iSd § 99 GWB. Damit ist das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar. Da es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts handelt, ist der Rechtschutz zu den Vergabekammern nach § 107 ff. GWB nicht eröffnet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die private Internet-Adressverwaltungsorganisation ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) beabsichtigt, im Jahr 2012 mit der Vergabe neuer generischer Top-Level-Domains zu beginnen. Darunter befinden sich auch geographische Top-Level-Domains (im Folgenden: geoTLD oder TLD), die mit Namen von Gebietskörperschaften, wie .hamburg enden.
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Um die Rechte zum Vertrieb der einzelnen geoTLDs können sich Institutionen und Unternehmen bei der ICANN bewerben. Die erste Bewerbungsphase der ICANN beginnt am 12.1.2012 und endet am 12.4.2012. Die Bedingungen für dieses Verfahren und die Anforderungen an die Bewerbung hat die ICANN in einem „Applicant Guidebook“ niedergelegt, welches neben weiteren Informationen zum Verfahren auf der Website www.icann.org abgerufen werden kann. Auf diese Bedingungen hat die Freie und Hansestadt Hamburg (im Folgenden: FHH) keinen Einfluss. Das Bewerbungsverfahren bei der ICANN ist kostenpflichtig. Die FHH wird sich an den Bewerbungskosten und den späteren Betriebskosten der TLD-Registry nicht beteiligen. Zur Wahrung der Interessen der jeweils betroffenen Gebietskörperschaften verlangt die ICANN von den Bewerbern die Vorlage eines „Letters of Government Support“ bzw. eines „Letters of Non-Objection“ der betroffenen Gebietskörperschaft. Die FHH hat daher zu entscheiden, welchen Bewerber sie bei der Bewerbung um die Rechte für die geoTLD .hamburg unterstützt. Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu genügen, führt sie ein „Strukturiertes Bieterverfahren“ durch, in dem ein Unternehmen gefunden werden soll, dessen Bewerbung bei der ICANN unterstützt wird. Das strukturierte Bieterverfahren wird sich in 2 Abschnitte gliedern. Im ersten Verfahrensabschnitt, dem Teilnahmewettbewerb werden Bewerber ausgewählt, die über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügen. Nur die höchstens 5 besten Bewerber werden im 2. Verfahrensabschnitt, dem Verhandlungsverfahren, zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
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Der Vertragsgegenstand dieses strukturierten Bieterverfahrens ist das Vertragsverhältnis zwischen der FHH und dem Bewerber, der sich bei der ICANN bewerben wird. Zwischen der FHH und dem letztlich in diesem Verfahren ausgewählten Unternehmen wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten sowohl der FHH als auch des Bewerbers im Hinblick auf die Bewerbung bei der ICANN und der späteren Vermarktung und dem Betrieb der TLD .hamburg regelt. Der FHH als „betroffene“ und mit der geoTLD in Zusammenhang gebrachte Gebietskörperschaft ist daran gelegen, dass die Tätigkeit des späteren Vertragspartners im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Second-Level Domains (im Folgenden: SLD) und auch der Vermarktung der geoTLD das Image der Gebietskörperschaft fördert.
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Der Kooperationsvertrag wird die Vertragspflichten der Parteien in Bezug auf das Unterstützungsschreiben als Leistung der FHH und die Bewerbung des Unternehmens bei der ICANN sowie den späteren Vertrieb der geoTLD und der SLD beinhalten. Ferner wird es 2 Listen geben, die SLDs enthalten, die für die FHH reserviert sind („White-List“) bzw. die vom späteren Bewerber nicht vergeben werden dürfen („Black-List“). Die FHH behält sich vor, im Rahmen einer Option eine Minderheitsbeteiligung an der Gesellschaft des Registry-Betreibers mit näher zu vereinbarenden Mitwirkungs- und Kontrollrechten zu erwerben.
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Die FHH weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich vorliegend nicht um ein Vergabeverfahren nach dem GWB-Vergaberecht, sondern um ein strukturiertes Bieterverfahren handelt, für das der Rechtsschutz nach dem GWB vor die Vergabekammern und -senate nicht eröffnet ist. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Daraus können keine Rechte hergeleitet werden.
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Bei der im Anhang genannten Kontaktstelle kann ein ausführliches Exposé angefordert werden, das Beschreibungen der ausgeschriebenen Leistungen sowie die Anforderungen an das Verfahren (Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren) enthält. Die Anforderungen des Exposés sind von den Bietern / Bewerbern zu beachten.
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Dauer: 120 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Weitere formale Anforderungen, insbesondere zur Gliederung des Teilnahmeantrages ergeben sich aus dem Exposé. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die FHH eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Folgende Erklärungen und Nachweise hat der Teilnahmeantrag zu enthalten:
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1. Person des Bieters: Der Bieter hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt.
2. Bietergemeinschaftserklärung: Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird, in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
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3. Unternehmensbeschreibung: Der Bewerber hat eine kurze Beschreibung seines Unternehmens einzureichen. Mindestens erforderlich ist die Darstellung von:
— Tätigkeitsbereichen des Unternehmens (Geschäftsbereichen),
— Darstellung der Organisation (Zweck und Management),
— Hauptsitz/Niederlassungen,
— Gründungsjahr,
— Historie der Geschäftsentwicklung,
— Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen,
— Konzernzugehörigkeit (soweit vorhanden),
— Angabe von verbundenen Unternehmen (soweit vorhanden),
— sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen (soweit vorhanden),
— Gesellschafter und wirtschaftlich Begünstigte.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
4. Handelsregisterauszug: Es ist ein aktueller Handels- bzw. Berufsregisterauszug vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Sollte der Bewerber kein deutsches Unternehmen sein, ist eine gleichwertige ausländische Bescheinigung vorzulegen. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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5. Erklärungen zur strafrechtlichen Verurteilung von verantwortlichen Personen: Der Bewerber hat zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden bzw. gegen die ein solches Verfahren anhängig ist wegen.
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— § 108e des Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung),
— § 129, § 129a oder 129b des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen),
— § 156 des Strafgesetzbuches (Falsche Versicherung an Eides Statt),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263, § 263a, § 264a, § 265 oder § 265b des Strafgesetzbuches (Betrugsdelikte),
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug),
— § 266 oder § 266a des Strafgesetzbuches (Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
— § 267, § 268, § 269, § 271 oder § 273 des Strafbuches (Urkundenfälschungen),
— § 283, § 283b, § 283c oder § 283d des Strafgesetzbuches (Insolvenzstraftaten),
— § 298 oder § 299 des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen den Wettbewerb),
— § 319 StGB (Baugefährdung),
— § 331, § 332, § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches (Korruptionsdelikte), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder,
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Jeweils unabhängig von der Form der Beteiligung.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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6. Erklärung der Bewerbung bei der ICANN: Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass er sich im Falle der Auswahl im späteren Verhandlungsverfahren um die TLD .hamburg in der 1. Bewerbungsphase vom 12.1.2012 – 12.4.2012 bei der ICANN bewerben wird.
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7. Erklärung der Kooperation: Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass er im Falle der Zulassung zur Verwaltung der Top-Level-Domain .hamburg mit der FHH kooperieren wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Bewerbung hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde) nachfolgende Nachweise vorzulegen. Legt er diese nicht mit der Bewerbung vor, behält sich die Auftraggeberin eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor.
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1. Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter
1.1 Es ist die Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren (fest angestellte und freie Mitarbeiter) anzugeben und zwar unterteilt auf die einzelnen Geschäftsbereiche. Weiterhin ist anzugeben, ob im Vertragsfall die Einstellung weiterer Personen beabsichtigt ist. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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1.2 Die berufliche Befähigung der Geschäftsführung und von weiteren mindestens 2 projektverantwortlichen Mitarbeitern mit längerer Beschäftigungsdauer unter Vorlage von Nachweisen und persönlichen Referenzen (z.B. Mitgliedschaft in ICANN Gremien, Vorträge bei ICANN) ist darzustellen. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist der Nachweis der beruflichen Befähigung der Geschäftsführung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Anforderung des Befähigungsnachwieses von zwei projektverantwortlichen Mitarbeitern bezieht sich hingegen auf die Bietergemeinschaft (den Bewerber) insgesamt.
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2. Erklärung zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft: Mit der Bewerbung hat sich der Bieter zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erklären. Die Auftraggeberin erbittet Angaben zu folgenden Punkten:
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2.1 Umsatz: Der Bewerber hat seinen Umsatz der letzten 4 Geschäftsjahre darzulegen. Bei Konzerngesellschaften ist aufzuschlüsseln nach dem Umsatz der Muttergesellschaft und dem Umsatz der anbietenden Tochter. Hierzu sind die Jahresabschlüsse in Kopie beizulegen. Besteht ein Unternehmen noch nicht 4 Jahre, sind die Nachweise über die bisher abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen, ggf. aber auch Angaben zu Vorläufergesellschaften zu machen. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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2.2 Finanzierungsplanung: Der Bieter hat eine Planung zur Finanzierung des Vorhabens vorzulegen. Insbesondere ist darzustellen, wie die Finanzierung der Bewerbungsgebühr bei der ICANN und die Anlaufphase der Vermarktung und des Betriebs der Domain TLD .hamburg sichergestellt ist. Insoweit wird eine Bestätigung bzw. Erklärung des Zurverfügungstehens dieser „Anschubfinanzierung“ erwartet. Diese kann im Teilnahmeantrag durch eine Eigendarstellung geleistet werden. Auf Verlangen der FHH ist eine offizielle Bestätigung eines Finanzierungsinstituts vorzulegen. Bei der Darlegung der Finanzierungsplanung ist auch aufzuzeigen, dass und wie die Anforderungen der ICANN an die Finanzierung gemäß dem Bewerberhandbuch erfüllt werden.
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2.3 Erklärung zur Bonität des Unternehmens: Der Bewerber hat eine Bankbestätigung über einen bisherigen problemlosen, ordnungsgemäßen Geschäftsablauf vorzulegen. Die Erklärung muss den Zeitraum des aktuellen sowie der zwei vergangenen Geschäftsjahre umfassen, sollte der Bewerber bereits so lange bestehen. Ansonsten hat sich die Erklärung auf den Zeitraum des Bestehens des Unternehmens zu beziehen. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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2.4 Erklärungen zur Insolvenz: Der Bewerber hat nachfolgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Erklärung, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
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— Erklärung, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung, dass das Unternehmen bzw. die in leitenden Positionen beschäftigten Mitarbeiter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Erklärung, dass in diesem Verfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben wurde.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
3. Besitz von Immaterialgüterrechten: Der Bewerber hat anzugeben, welche Immaterialgüterrechte (z.B. Marken, Domains, Urheberrechte) er für den geordneten Betrieb der TLD besitzt. Sollte er nicht im Besitz entsprechender Rechte sein, wäre das anzugeben.
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4. Erklärung zum Personal: Der Bewerber hat zu erklären, dass für die Durchführung der Bewerbung bei der ICANN und dem Betrieb der TLD entsprechend qualifiziertes Personal in ausreichender Höhe zur Verfügung steht.
5. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz: Beabsichtigt der Bewerber bei der Ausführung der späteren Leistung (z.B. für die technischen Anforderungen) Nachunternehmen einzusetzen, hat er dieses bereits in der Bewerbung zu erklären. Es sind die Leistungsbestandteile aufzuzeigen, für die ein Nachunternehmer eingesetzt werden soll. Soweit möglich, sollte der konkrete Nachunternehmer bereits benannt werden. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers zu berufen, ist der Nachunternehmer zwingend namentlich anzugeben und es ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen, in der erklärt wird, dass die Ressourcen des Nachunternehmers dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
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6. Akkreditierung bei der ICANN: Der Bewerber hat anzugeben, ob er bereits als Registrar bei der ICANN registriert ist oder beabsichtigt, bei der ICANN eine Akkreditierung als Registrar zu beantragen, ob er an einem akkreditierten oder nicht-akkreditierten Registrar beteiligt ist oder eine solche Beteiligung plant. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft um die Teilnahme, ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Weiterhin hat der Bewerber folgende Unterlagen mit seiner Bewerbung beizubringen. Fehlen Nachweise oder Erklärungen, behält sich die FHH die Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor.
1. Referenzen: Der Bewerber hat Referenzen einzureichen. Diese werden benötigt, um die Fachkunde in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung zu beurteilen. Die Anzahl und die Aussagekraft der Referenzen des Bewerbers hat Einfluss auf die Feststellung der Eignung der Bewerber. Keine der angefragten Referenzen stellt eine Mindestanforderung im Sinne des klassischen Vergaberechts dar.
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Will sich der Bewerber in einzelnen Bereichen auf die Referenzen anderer Unternehmen berufen, ist eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens beizufügen, in der erklärt wird, dass dem Bewerber im Auftragsfall die Ressourcen des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen.
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1.1 Vergleichbare Leistungen: Der Bewerber hat Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Projekte einzureichen. Als vergleichbar gelten insbesondere die Verwaltung und der Betrieb von TLDs (Registry) sowie der Vertrieb und die Registrierungen von SLDs (Registrar).
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1.2 Im Zusammenhang mit der Leistung stehende Referenzen: Ferner werden aber auch Referenzen im Bereich Marketing u.a. im Hinblick auf die Vergabe von TLDs und SLDs, die Gestaltung von Internetauftritten, der Betrieb regionaler Internet-Portale, der Betrieb von B2B- bzw. B2C-Market-Places, die Durchführung von Marketingprojekten gewertet.
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1.3 Technische Leistung: Es sollen weiterhin Referenzen eingereicht werden für die Handhabung komplexer Serverstrukturen.
1.4 Erfahrungen mit der ICANN: Soweit vorhanden soll ebenfalls dargestellt werden, ob der Bewerber bereits über Erfahrungen mit der ICANN verfügt.
2. Technische Infrastruktur: Der Bewerber hat darzustellen, welche technische und sicherheitsrelevante Infrastruktur er für den Betrieb der geoTLD einsetzen wird. Hierbei hat er zudem darzulegen, dass und wie er die technischen Anforderungen sowie die sonstigen Voraussetzungen der ICANN gemäß dem Bewerberhandbuch erfüllt und einhalten wird.
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3. Einreichung einer Kurzkonzeption: Der Bewerber hat in einem Kurzkonzept seine Ideen für die Bewerbung bei der ICANN und den Betrieb der TLD anzugeben. Das Konzept sollte in 2 Abschnitte gegliedert sein, nämlich die Phase der Bewerbung bei der ICANN und die Phase des Betriebs der Domain.
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Im ersten Abschnitt des Konzepts sollen mindestens folgende Aspekte behandelt werden:
— Darstellung der zur Verfügung stehenden Ressourcen für das Bewerbungsverfahren bei der ICANN, insbesondere auch im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich um ein englischsprachiges Bewerbungsverfahren handelt,
— Nachweis der Sicherstellung der Finanzierung der Bewerbungsgebühren bei der ICANN,
— Darstellung, dass der Bewerber die Bewerbungsanforderungen der ICANN erfüllt.
Der zweite Abschnitt des Konzepts sollte mindestens folgende Punkte berücksichtigen:
— Unverbindliche Angabe der voraussichtlichen Kosten für die Nutzer der SLD,
— Da der Begriff der TLD .hamburg mit der FHH eng verknüpft werden wird, erwartet die FHH Angaben dazu, wie der Bewerber die regionale Identität der Metropolregion Hamburg durch seine Vermarktung stärken will und welche Möglichkeiten gesehen werden, die eigene Vermarktungsstrategie mit Hamburgs Standortmarketing zu verbinden,
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— Ebenfalls ist der FHH eine besondere Bürgerfreundlichkeit wichtig. Der Bewerber sollte angeben, wie er diese Anforderung umsetzen wird,
— Vorstellung der Kooperationspartner des Bewerbers, insbesondere des technischen Dienstleisters, aber auch der beteiligten Berater (IT, Recht) und weiterer unterstützender Partner des Bewerbers,
— Vorstellung etwaiger Sponsoren,
— Der Bewerber hat sich zu erklären, ob dieser die Vergabe der SLDs selbst vornimmt oder Registrare einsetzen wird und im letzteren Fall mit welchen Registraren er zusammenarbeiten wird,
— Der Bewerber hat darzustellen, in welcher Art und in welcher Präsenz er beim Registry-Betrieb der TLD. hamburg und der Ausgestaltung des Vertriebs bzw. der Verfügbarmachung von SLDs einen Bezug zu Hamburg herstellen wird. In diesem Zusammenhang kann auch dargestellt werden, ob und in welcher Anzahl Vertriebsmitarbeiter eingestellt werden, die die notwendige Unterstützung vor Ort bei den Nutzern der SLDs leisten würden,
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— Der Bewerber muss in seinem Konzept den Mechanismus zur Verhinderung einer rechtswidrigen Nutzung der TDL darstellen (Verhinderung von rechtswidrigen und imageschädigenden Inhalten),
— Der Bewerber hat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie er die FHH an einer erfolgreichen Vermarktung der TLD angemessen partizipieren lassen wird, z.B. durch ein Gewinnbeteiligungsmodell, das sich z.B. an der Anzahl der registrierten SLDs oder einem bestimmten Umsatz orientieren kann,
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— Bei der FHH entstehen durch die Durchführung dieses Verfahrens erhebliche Kosten. Der Bewerber sollte einen Vorschlag machen, ob und in welcher Weise und Höhe er sich an diesen Kosten beteiligen wird.
Die Konzeption kann im Verhandlungsverfahren auf Verlangen der FHH weiter vertieft werden. Die Konzeption wird die FHH in die Lage versetzen, zu erkennen, ob der Bewerber ein Projekt in der angegebenen Größenordnung und mit dem besonderen Schwierigkeitsgrad überhaupt durchführen kann. Die FHH begrüßt daher ausdrücklich eigene Ideen der Bewerber.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgegeben. Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung aber eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben,
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— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt,
— und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Es werden 3 höchstens 5 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen. Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Anforderungen, werden davon nur höchsten 5 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum weiteren Verfahren zugelassen:
— Allgemeine Erfahrung Projektentwicklung /-planung, IT-Infrastruktur,Marketing, ICANN-Erfahrung, 30 %,
— Erfahrungen im Bereich des Vertriebs und der Verwaltung von Domains, 10 %,
— Ausgestaltung und Darstellung des Kurzkonzepts, 30 %,
— Bonität/Finanzierung der Teilnahmegebühr der ICANN und der Anlaufphase des Projekts/Projektsicherstellung, 30 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Taylor Wessing
Postanschrift: Am Sandtorkai 41
Postleitzahl: 20457
Kontaktperson: Dr. Klaus Willenbruch, Dr. Wiebke Baars
Telefon: +49 40368030 📞
E-Mail: k.willenbruch@taylorwessing.com 📧
Fax: +49 4036803280 📠
Postanschrift: Hanseatic Trade Center Am Sandtorkai 41
Kontaktperson: Herrn Dr. Klaus Willenbruch und Frau Dr. Wiebke Baars
URL der Dokumente: www.taylorwessing.com 🌏
E-Mail: w.baars@taylorwessing.com 📧
URL der Teilnahme: www.taylorwessing.com 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die EU-weite Bekanntmachung dieser Leistung erfolgt freiwillig. Etwaige Rechte der Bewerber / Bieter können hieraus nicht hergeleitet werden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag iSd § 99 GWB. Damit ist das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar. Da es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts handelt, ist der Rechtschutz zu den Vergabekammern nach § 107 ff. GWB nicht eröffnet.
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Quelle: OJS 2011/S 220-358179 (2011-11-14)
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