Vergaberechtliche Überprüfung von Beschaffungsvorgängen und Erstellung einer Organisationsuntersuchung über das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV) (in 2 Losen)
Das PTLV ist eine nachgeordnete Polizeibehörde im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Das PTLV ist zentraler Dienstleister der hessischen Polizei für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Digitalfunk, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen sowie verschiedener weiterer zentraler Verwaltungsdienste (z.B. Geltendmachung zivil- und öffentlich-rechtlicher Forderungen, Fachaufsicht über das kaufmännische Rechnungswesen, die Buchhaltung und den Produkthaushalt, Koordinierungsstelle für den Arbeitsschutz und den Medical Airport Service, Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen zwischen Polizei und Hessischem Immobilienmanagement). In Folge der zunehmenden Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnik für die Polizei steuert das PTLV als IT-Competence-Center auch die IT-Fachanwendungen der Hessischen Polizei für ca. 18 000 Anwender an 230 vernetzten Lokationen und entwickelt die IT-Fachanwendungen weiter. Zudem verantwortet das PTLV für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land (ca. 80 000 Anwender, 426 Basisstationen, 5 Vermittlungsstellen) den Aufbau der Landesbetriebsstelle für den Digitalfunk. Schließlich ist das PTLV zentrale Beschaffungsstelle für polizeispezifische Waren und Dienstleistungen mit dem Zweck, Bedarfe der Polizeibehörden zu bündeln. Die Beschaffungsvorhaben des PTLV erstrecken sich über Dienstbekleidungen, Waffen, spezielle Sondertechniken in Fahrzeugen bis hin zu verschiedensten polizeispezifischen IT- und funktechnischen Anwendungen. Das PTLV definiert den Beschaffungsbedarf mit eigenem Fach- und Sachverstand polizeispezifisch, d.h. auch unter einsatztechnischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten, führt jährlich insgesamt bis zu 6 000 nationale sowie europaweite Vergabeverfahren durch, wobei das jährliche Beschaffungsvolumen bei ca. 40 000 000 EUR liegt. Derzeit sind rund 400 Mitarbeiter beim PTLV beschäftigt. Im Jahr 2010 wurde das PTLV durch den Hessischen Rechnungshof geprüft. Im Nachgang zu dieser Prüfung hat der Auftraggeber beschlossen, die bisherige Beschaffungspraxis sowie die Organisationstruktur des PTLV zu evaluieren. Mit der vorliegenden Bekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber die losweise Vergabe von zwei Untersuchungsaufträgen: Gegenstand des ersten Loses ist die juristische Überprüfung von mindestens 25 Beschaffungsvorgängen des PTLV aus den Jahren 2006 bis 2011. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand werden im Los Anhang B (1) und in den Verdingungsunterlagen beschrieben. Gegenstand des zweiten Loses ist eine Organisationsuntersuchung, mit der die Prozesse und Strukturen sowie die Ablauf- und Aufbauorganisation des PTLV bezüglich seiner Tauglichkeit und Aufgabenadäquanz evaluiert werden soll. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand werden im Los Anhang B (2) und in den Verdingungsunterlagen beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2011-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechtsberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 12
Postleitzahl: 65021
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.hmdis.hessen.de🌏
E-Mail: brigitte.diederichs-franke@hmdis.hessen.de📧
Telefon: +49 6113532701📞
Fax: +49 6113532209 📠
1) Die Bewerber werden gebeten, ihren Teilnahmeantrag bei der nach I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) benannten Adresse einzureichen. Eine elektronische Übermittlung oder Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig.
2) Bewerber, welche die nach dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
3) Der Auftraggeber weist nochmals darauf hin, dass Unternehmen, die das PTLV bisher vergaberechtlich oder bei der Erstellung einer Organisationsuntersuchung beraten haben, an dem hier in Rede stehenden Ausschreibungsverfahren nicht teilnehmen können. Auf Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung wird verwiesen.
1) Die Bewerber werden gebeten, ihren Teilnahmeantrag bei der nach I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) benannten Adresse einzureichen. Eine elektronische Übermittlung oder Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig.
2) Bewerber, welche die nach dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
3) Der Auftraggeber weist nochmals darauf hin, dass Unternehmen, die das PTLV bisher vergaberechtlich oder bei der Erstellung einer Organisationsuntersuchung beraten haben, an dem hier in Rede stehenden Ausschreibungsverfahren nicht teilnehmen können. Auf Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das PTLV ist eine nachgeordnete Polizeibehörde im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Das PTLV ist zentraler Dienstleister der hessischen Polizei für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Digitalfunk, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen sowie verschiedener weiterer zentraler Verwaltungsdienste (z.B. Geltendmachung zivil- und öffentlich-rechtlicher Forderungen, Fachaufsicht über das kaufmännische Rechnungswesen, die Buchhaltung und den Produkthaushalt, Koordinierungsstelle für den Arbeitsschutz und den Medical Airport Service, Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen zwischen Polizei und Hessischem Immobilienmanagement). In Folge der zunehmenden Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnik für die Polizei steuert das PTLV als IT-Competence-Center auch die IT-Fachanwendungen der Hessischen Polizei für ca. 18 000 Anwender an 230 vernetzten Lokationen und entwickelt die IT-Fachanwendungen weiter. Zudem verantwortet das PTLV für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land (ca. 80 000 Anwender, 426 Basisstationen, 5 Vermittlungsstellen) den Aufbau der Landesbetriebsstelle für den Digitalfunk.
Das PTLV ist eine nachgeordnete Polizeibehörde im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Das PTLV ist zentraler Dienstleister der hessischen Polizei für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Digitalfunk, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen sowie verschiedener weiterer zentraler Verwaltungsdienste (z.B. Geltendmachung zivil- und öffentlich-rechtlicher Forderungen, Fachaufsicht über das kaufmännische Rechnungswesen, die Buchhaltung und den Produkthaushalt, Koordinierungsstelle für den Arbeitsschutz und den Medical Airport Service, Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen zwischen Polizei und Hessischem Immobilienmanagement). In Folge der zunehmenden Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnik für die Polizei steuert das PTLV als IT-Competence-Center auch die IT-Fachanwendungen der Hessischen Polizei für ca. 18 000 Anwender an 230 vernetzten Lokationen und entwickelt die IT-Fachanwendungen weiter. Zudem verantwortet das PTLV für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land (ca. 80 000 Anwender, 426 Basisstationen, 5 Vermittlungsstellen) den Aufbau der Landesbetriebsstelle für den Digitalfunk.
Schließlich ist das PTLV zentrale Beschaffungsstelle für polizeispezifische Waren und Dienstleistungen mit dem Zweck, Bedarfe der Polizeibehörden zu bündeln. Die Beschaffungsvorhaben des PTLV erstrecken sich über Dienstbekleidungen, Waffen, spezielle Sondertechniken in Fahrzeugen bis hin zu verschiedensten polizeispezifischen IT- und funktechnischen Anwendungen. Das PTLV definiert den Beschaffungsbedarf mit eigenem Fach- und Sachverstand polizeispezifisch, d.h. auch unter einsatztechnischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten, führt jährlich insgesamt bis zu 6 000 nationale sowie europaweite Vergabeverfahren durch, wobei das jährliche Beschaffungsvolumen bei ca. 40 000 000 EUR liegt.
Schließlich ist das PTLV zentrale Beschaffungsstelle für polizeispezifische Waren und Dienstleistungen mit dem Zweck, Bedarfe der Polizeibehörden zu bündeln. Die Beschaffungsvorhaben des PTLV erstrecken sich über Dienstbekleidungen, Waffen, spezielle Sondertechniken in Fahrzeugen bis hin zu verschiedensten polizeispezifischen IT- und funktechnischen Anwendungen. Das PTLV definiert den Beschaffungsbedarf mit eigenem Fach- und Sachverstand polizeispezifisch, d.h. auch unter einsatztechnischen und einsatztaktischen Gesichtspunkten, führt jährlich insgesamt bis zu 6 000 nationale sowie europaweite Vergabeverfahren durch, wobei das jährliche Beschaffungsvolumen bei ca. 40 000 000 EUR liegt.
Derzeit sind rund 400 Mitarbeiter beim PTLV beschäftigt.
Im Jahr 2010 wurde das PTLV durch den Hessischen Rechnungshof geprüft. Im Nachgang zu dieser Prüfung hat der Auftraggeber beschlossen, die bisherige Beschaffungspraxis sowie die Organisationstruktur des PTLV zu evaluieren.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber die losweise Vergabe von zwei Untersuchungsaufträgen: Gegenstand des ersten Loses ist die juristische Überprüfung von mindestens 25 Beschaffungsvorgängen des PTLV aus den Jahren 2006 bis 2011. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand werden im Los Anhang B (1) und in den Verdingungsunterlagen beschrieben. Gegenstand des zweiten Loses ist eine Organisationsuntersuchung, mit der die Prozesse und Strukturen sowie die Ablauf- und Aufbauorganisation des PTLV bezüglich seiner Tauglichkeit und Aufgabenadäquanz evaluiert werden soll. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand werden im Los Anhang B (2) und in den Verdingungsunterlagen beschrieben.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung beabsichtigt der Auftraggeber die losweise Vergabe von zwei Untersuchungsaufträgen: Gegenstand des ersten Loses ist die juristische Überprüfung von mindestens 25 Beschaffungsvorgängen des PTLV aus den Jahren 2006 bis 2011. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand werden im Los Anhang B (1) und in den Verdingungsunterlagen beschrieben. Gegenstand des zweiten Loses ist eine Organisationsuntersuchung, mit der die Prozesse und Strukturen sowie die Ablauf- und Aufbauorganisation des PTLV bezüglich seiner Tauglichkeit und Aufgabenadäquanz evaluiert werden soll. Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand werden im Los Anhang B (2) und in den Verdingungsunterlagen beschrieben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Juristische Fallprüfung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist die juristische Überprüfung von mindestens 25 abgeschlossenen Bestellungsvorgängen aus den Jahren 2006 bis 2011anhand der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen des EU-, Bundes- und hessischen Landesrechts einschließlich dazugehöriger ministerieller Erlasse und sonstiger Verwaltungs- bzw. Dienstanweisungen. Zusätzlich dazu sind die betreffenden Vergabeverfahren daraufhin zu untersuchen, ob die jeweilige Vergabe unter Sicherstellung der gebotenen Transparenz und einer hinreichenden Wettbewerbswirtschaftlichkeit erfolgt…
… ist.Die Begutachtung soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die Vergabestelle sowohl bestehende als auch neue Anforderungen des Vergaberechts aufnimmt, das Wissen systematisch vorhält und nachhaltig zur Umsetzung bringt.Sollte der Auftragnehmer im Rahmen seiner Untersuchung Verstöße gegen einschlägige Regelwerke feststellen, sind die Rechtsverstöße auf ihre Bedeutung/Relevanz zu bewerten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge für zukünftige Beschaffungsvorhaben zu machen.Die Auswahl der vom Auftragnehmer zu begutachtenden Vergabeverfahren soll durch den Auftragnehmer erfolgen. Das Verfahren dazu wird vom Auftraggeber rechtzeitig konkretisiert.Weitere Einzelheiten zu den zu überprüfenden Beschaffungsvorhaben aus den Jahren 2006 bis 2011 werden in den Verdingungsunterlagen festgelegt.Für den Beratungsvertrag ist eine Regelung beabsichtigt, nach der der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten soll, die Anzahl der vom Prüfungsauftrag umfassten Fälle zu erhöhen.
… ist.
Die Begutachtung soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die Vergabestelle sowohl bestehende als auch neue Anforderungen des Vergaberechts aufnimmt, das Wissen systematisch vorhält und nachhaltig zur Umsetzung bringt.
Sollte der Auftragnehmer im Rahmen seiner Untersuchung Verstöße gegen einschlägige Regelwerke feststellen, sind die Rechtsverstöße auf ihre Bedeutung/Relevanz zu bewerten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge für zukünftige Beschaffungsvorhaben zu machen.
Sollte der Auftragnehmer im Rahmen seiner Untersuchung Verstöße gegen einschlägige Regelwerke feststellen, sind die Rechtsverstöße auf ihre Bedeutung/Relevanz zu bewerten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge für zukünftige Beschaffungsvorhaben zu machen.
Die Auswahl der vom Auftragnehmer zu begutachtenden Vergabeverfahren soll durch den Auftragnehmer erfolgen. Das Verfahren dazu wird vom Auftraggeber rechtzeitig konkretisiert.
Weitere Einzelheiten zu den zu überprüfenden Beschaffungsvorhaben aus den Jahren 2006 bis 2011 werden in den Verdingungsunterlagen festgelegt.
Für den Beratungsvertrag ist eine Regelung beabsichtigt, nach der der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten soll, die Anzahl der vom Prüfungsauftrag umfassten Fälle zu erhöhen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1. Auf die Vorgaben nach Ziff. III. 1.4 wird…
… hingewiesen.2. Der Auftragnehmer der Organisationsuntersuchung (Los 2) hat die Ergebnisse der Begutachtung des Rechtsberaters zu berücksichtigen.
… hingewiesen.
2. Der Auftragnehmer der Organisationsuntersuchung (Los 2) hat die Ergebnisse der Begutachtung des Rechtsberaters zu berücksichtigen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Organisationsuntersuchung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses ist eine Organisationsuntersuchung. Hierbei soll der Auftragnehmer die bestehenden Geschäftsabläufe, Prozesse und Strukturen, die Ablauf- und Aufbauorganisation des PTLV sowie die Schnittstellen bzw. Zuständigkeitsordnungen zwischen dem PTLV, den weiteren Präsidien und dem Ministerium sowie dem Hessischen Competence Center und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung auf etwaige Schwachstellen, Praxistauglichkeit und Verwaltungseffizienz…
… untersuchen.Mit der Organisationsuntersuchung ist darüber hinaus zu evaluieren, inwieweit das PTLV als Dienstleister innerhalb der Hessischen Landesverwaltung und als Bündelungsbehörde mit Schwerpunkt Polizei personell und organisatorisch sinnvoll aufgestellt und erforderlich ist. Schließlich soll der Auftragnehmer eine Schwachstellenanalyse des PTLV unter dem Gesichtspunkt Korruptionsrisiken/ Korruptionsprävention durchführen.Die Organisationsuntersuchung soll auch etwaige Schwachstellen in Aufbau und Ausstattung des PTLV lokalisieren und priorisieren sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
… untersuchen.
Mit der Organisationsuntersuchung ist darüber hinaus zu evaluieren, inwieweit das PTLV als Dienstleister innerhalb der Hessischen Landesverwaltung und als Bündelungsbehörde mit Schwerpunkt Polizei personell und organisatorisch sinnvoll aufgestellt und erforderlich ist. Schließlich soll der Auftragnehmer eine Schwachstellenanalyse des PTLV unter dem Gesichtspunkt Korruptionsrisiken/ Korruptionsprävention durchführen.
Mit der Organisationsuntersuchung ist darüber hinaus zu evaluieren, inwieweit das PTLV als Dienstleister innerhalb der Hessischen Landesverwaltung und als Bündelungsbehörde mit Schwerpunkt Polizei personell und organisatorisch sinnvoll aufgestellt und erforderlich ist. Schließlich soll der Auftragnehmer eine Schwachstellenanalyse des PTLV unter dem Gesichtspunkt Korruptionsrisiken/ Korruptionsprävention durchführen.
Die Organisationsuntersuchung soll auch etwaige Schwachstellen in Aufbau und Ausstattung des PTLV lokalisieren und priorisieren sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
1. Auf die Vorgaben nach Ziffer III.1.4) wird…
… verwiesen.2. Die Organisationsuntersuchung hat die Ergebnisse der Falluntersuchung (Los 1) und die sich daraus ggf. ergebenden rechtlichen Implikationen zu berücksichtigen.
… verwiesen.
2. Die Organisationsuntersuchung hat die Ergebnisse der Falluntersuchung (Los 1) und die sich daraus ggf. ergebenden rechtlichen Implikationen zu berücksichtigen.
Beschreibung der Optionen: Siehe dazu Angaben zu den Losen sowie den Verdingungsunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wiesbaden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine wirtschaftlichen Verknüpfungen gemäß § 4 Abs. 2 VOF darzulegen. Die Angaben haben bezogen auf das jeweilige Los zu erfolgen.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Eigenerklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass auf ihn keiner der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Fälle zutrifft.
3. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass für ihn keiner der nach § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle zutrifft.
4. Der Bewerber hat anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungen er beabsichtigt, Nachunternehmer einzubinden. Die Angaben sind bezogen auf das jeweilige Los zu machen. Sofern ein Bewerber beabsichtigt, einen Nachunternehmer für die Leistungen nach Los 1 oder Los 2 einzubinden, muss auch der Nachunternehmer belegen, dass keine Interessenskollision aufgrund früherer Beratungstätigkeit zum PTLV besteht. Auf die Anforderungen nach Ziff. III.1.4 wird verwiesen.
4. Der Bewerber hat anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungen er beabsichtigt, Nachunternehmer einzubinden. Die Angaben sind bezogen auf das jeweilige Los zu machen. Sofern ein Bewerber beabsichtigt, einen Nachunternehmer für die Leistungen nach Los 1 oder Los 2 einzubinden, muss auch der Nachunternehmer belegen, dass keine Interessenskollision aufgrund früherer Beratungstätigkeit zum PTLV besteht. Auf die Anforderungen nach Ziff. III.1.4 wird verwiesen.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von der Bietergemeinschaft vorzulegen.
5. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, sind vergleichbare Nachweise vorzulegen. Auch hier darf der Nachweis nicht älter als 6 Monate sein.
5. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist, sind vergleichbare Nachweise vorzulegen. Auch hier darf der Nachweis nicht älter als 6 Monate sein.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Nachweis über eine Berufshaftpflichtversichung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 1 000 000,00 EUR vorzulegen.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
Sofern der Bewerber über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat er mit seinem Teilnahmeantrag verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Erklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A: Angaben und Nachweis für Los 1:
1. Der Bewerber hat die vorgesehenen Berater mit Lebenslauf und Qualifikation zu benennen, sowie deren Erfahrungen und Tätigkeitsgebiete zu beschreiben.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind entsprechende Angaben von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Der Bewerber muss über vertiefte praktische Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des Vergaberechts und der Beratung im öffentlichen Auftragswesen verfügen. Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen vorzulegen, die jeweils für sich folgende 2 Mindestanforderungen kumulativ erfüllen müssen:
2. Der Bewerber muss über vertiefte praktische Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des Vergaberechts und der Beratung im öffentlichen Auftragswesen verfügen. Zum Nachweis seiner Fachkunde hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag mindestens drei Referenzen vorzulegen, die jeweils für sich folgende 2 Mindestanforderungen kumulativ erfüllen müssen:
— Begleitung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens bis zur erfolgreichen Vergabe,
— Das Vergabeverfahren wurde unter Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A und B durchgeführt.
Idealerweise sollte es sich um Beschaffungsvorhaben gehandelt haben, die im Schwerpunkt auf Beschaffung technik-geprägter Gerätschaften/Materialien gerichtet war.
Bietergemeinschaften haben eindeutig anzugeben, welche Referenz welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist.
3. Der Bewerber hat Angaben über die zeitliche Verfügbarkeit des Projektleiters und der Projektmitglieder während der Auftragsdauer zu machen.
B: Angaben und Nachweis für Los 2:
2. Der Bewerber muss über vertiefte praktische Erfahrungen und Kenntnisse in der Organisationsuntersuchung zentraler Dienstleister im Öffentlichen Dienst mit komplexen Aufgabenstellungen und Vernetzungen verfügen. Vor diesem Hintergrund hat der Bewerber zur Beurteilung seiner Fachkunde mit seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben bzw. Nachweise vorzulegen:
2. Der Bewerber muss über vertiefte praktische Erfahrungen und Kenntnisse in der Organisationsuntersuchung zentraler Dienstleister im Öffentlichen Dienst mit komplexen Aufgabenstellungen und Vernetzungen verfügen. Vor diesem Hintergrund hat der Bewerber zur Beurteilung seiner Fachkunde mit seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben bzw. Nachweise vorzulegen:
— Angaben über die Anzahl der durchgeführten Organisationsuntersuchungen…
… in der öffentlichen Verwaltung in den letzten 5 Jahren; Die Angaben sind auch bezogen auf die für die Leistung hier vorgesehenen Berater zu machen,
… in der Polizeiverwaltung in den letzten 5 Jahren; Die Angaben sind auch bezogen auf die für die Leistung hier vorgesehenen Berater zu machen,
… von öffentlichen Einrichtungen, die zentrale Beschaffungsstellen für andere Behörden sind, in den letzten 5 Jahren; die Angaben sind auch bezogen auf die für die Leistung hier vorgesehenen Berater zu machen,
— Vorlage von mindestens 2 und maximal 4 Referenzen über…
… die Erstellung von Organisationsuntersuchungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag weitgehend vergleichbar sind; bezüglich der Vergleichbarkeit wird auf die unter II.1.5. beschriebene spezifische Bündelungskompetenz und besondere Stellung des PTLV innerhalb der polizeilichen Bedarfssicherung hingewiesen,
… Prozessmanagementleistungen in der öffentlichen Verwaltung (Planung und Organisation der Einführung eines professionellen Prozessmanagements); Bietergemeinschaften haben eindeutig anzugeben, welche Angaben/Referenzen welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen sind.
3. Angaben über die zeitliche Verfügbarkeit des Projektleiters und der Projektmitglieder während Auftragsdauer.
Mindeststandards:
A: für Los 1.
Referenzen werden nur gewertet, wenn die Beauftragung nicht länger als acht Jahre zurückliegt. Die geforderten Referenzen haben folgende Informationen zu enthalten:
a) Kurze Darstellung des Auftragsumfangs (Gegenstand der Beschaffung, erbrachter Beratungsumfang etc.);
b) Name des Projektleiters auf Beraterseite;
c) Datum der Beauftragung;
d) Mandant/Auftraggeber;
e) Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (einschließlich Adresse und Telefonummer).
B: für Los 2:
Referenzen werden nur gewertet, wenn die Beauftragung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die geforderten Referenzen haben folgende Angaben zu enthalten:
a) Darstellung des Auftragsumgangs;
b) Beschreibung der untersuchten Einrichtung;
c) Name des Projektleiters auf Beraterseite;
d) Auftraggeber;
e) Datum der Beauftragung;
f) Ansprechpartner auf Auftraggeberseite (einschließlich Adresse und Telefonnummer).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe dazu unten unter Ziff. III 2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Einzelheiten werden in den Verdingungsunterlagen und im Verhandlungsverfahren festgelegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass der Antrag und das Angebot gemeinschaftlich abgegeben werden und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Zudem ist anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Zudem ist anzugeben, wer die Bietergemeinschaft wirksam gegenüber dem Auftraggeber vertritt.
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Informationen abzufordern, die zur Feststellung der Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) dienlich sind. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für benannte Nachunternehmer.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Informationen abzufordern, die zur Feststellung der Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) dienlich sind. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern, oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt oder die Veränderung negative Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für benannte Nachunternehmer.
Im Falle einer Bewerbung auf beide Lose ist die Erklärung für beide Lose insgesamt abzugeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
A: zu Los 1:
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten können sich für das Los 1 nur Unternehmen bewerben, die das PTLV bisher nicht vergaberechtlich beraten haben. Bewerber haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass sie das PTLV bisher nicht vergaberechtlich beraten haben.
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten können sich für das Los 1 nur Unternehmen bewerben, die das PTLV bisher nicht vergaberechtlich beraten haben. Bewerber haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass sie das PTLV bisher nicht vergaberechtlich beraten haben.
Im Fall von Bietergemeinschaften sind ensprechende Eigenerklärungen von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaftmitglied abzugeben.
B: zu Los 2:
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten können sich für das Los 2 nur Unternehmen bewerben, die das PTLV bisher nicht bei einer Organisationsuntersuchung beraten bzw. unterstützt haben. Bewerber haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass sie das PTLV bisher nicht bei der Erstellung einer Organisationsuntersuchung beraten bzw. unterstützt haben.
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten können sich für das Los 2 nur Unternehmen bewerben, die das PTLV bisher nicht bei einer Organisationsuntersuchung beraten bzw. unterstützt haben. Bewerber haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung abzugeben, aus der sich ergibt, dass sie das PTLV bisher nicht bei der Erstellung einer Organisationsuntersuchung beraten bzw. unterstützt haben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter III.2.1 abgeforderten Eigenerklärungen festgestellt. Nur Bewerber, welche die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden. Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 30 % zu 70 % gewertet und auf der Grundlage der Angaben/Nachweise nach III.2.2. und III.2.3 bewertet. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die personellen, technischen und finanziellen Mittel bzw. Erfahrungen und Know-how verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf der Grundlage der unter III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter III.2.1 abgeforderten Eigenerklärungen festgestellt. Nur Bewerber, welche die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden. Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden im Verhältnis 30 % zu 70 % gewertet und auf der Grundlage der Angaben/Nachweise nach III.2.2. und III.2.3 bewertet. Entscheidend für die Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde ist der Nachweis, in welchem Maß der Bewerber über die personellen, technischen und finanziellen Mittel bzw. Erfahrungen und Know-how verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Frau Diederichs-Franke
Name: White & Case LLP
Postanschrift: Bockenheimer Landstraße 20
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60323
Kontaktperson: Dr. Holger Wolf
Telefon: +49 6929994-1217📞
Fax: +49 6929994-1444 📠
URL für weitere Informationen: http://www.whitecase.de🌏
URL der Dokumente: http://www.whitecase.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.whitecase.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerber werden gebeten, ihren Teilnahmeantrag bei der nach I.1) (Angebote/Teilnahmeanträge) benannten Adresse einzureichen. Eine elektronische Übermittlung oder Übermittlung per Telefax ist nicht zulässig.
2) Bewerber, welche die nach dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
2) Bewerber, welche die nach dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
3) Der Auftraggeber weist nochmals darauf hin, dass Unternehmen, die das PTLV bisher vergaberechtlich oder bei der Erstellung einer Organisationsuntersuchung beraten haben, an dem hier in Rede stehenden Ausschreibungsverfahren nicht teilnehmen können. Auf Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung wird verwiesen.
3) Der Auftraggeber weist nochmals darauf hin, dass Unternehmen, die das PTLV bisher vergaberechtlich oder bei der Erstellung einer Organisationsuntersuchung beraten haben, an dem hier in Rede stehenden Ausschreibungsverfahren nicht teilnehmen können. Auf Ziff. III.1.4) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 107 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Quelle: OJS 2011/S 245-398078 (2011-12-16)
Ergänzende Angaben (2011-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 72 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6113532411📞
Fax: +49 6113532009 📠
1. Die vorliegende Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag erfolgt freiwillig.
2. Es wird auf den Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 8.5.2012 (Az: 11 Verg 2/12) hingewiesen, wonach der Vergabesenat abschließend entschieden hat, das der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für das Los 1 nicht eröffnet ist. nachr. HAD-Ref.: 17/1436 nachr. V-Nr/AKZ: 21 e 22.
1. Die vorliegende Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag erfolgt freiwillig.
2. Es wird auf den Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 8.5.2012 (Az: 11 Verg 2/12) hingewiesen, wonach der Vergabesenat abschließend entschieden hat, das der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für das Los 1 nicht eröffnet ist. nachr. HAD-Ref.: 17/1436 nachr. V-Nr/AKZ: 21 e 22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 53 000,00 💰
110 000,00 💰
Referenznummer: 21 e 22
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65197 Wiesbaden
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe der Vergütung (55)
2. Gesamteindruck Auftragsgespräch (15)
3. Untersuchungskonzept (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-14 📅
Name: Leinemann & Partner, Rechtsanwälte
Postanschrift: Friedrichstraße 185-190
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 125-206424 (2012-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmensorganisation
Gesamtwert des Auftrags: 185 000,00 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmensorganisation📦
1. Die vorliegende Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag erfolgt freiwillig.
2. Es wird auf den Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 8.5.2012 (Az: 11 Verg 2/12) hingewiesen, wonach der Vergabesenat abschließend entschieden hat, dass die Auftragswerte zu Los 1 und 2 nicht zusammenzurechnen sind, so dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für das Los 2 aufgrund des Auftragsvolumens gemäß Kostenschätzung nicht eröffnet ist. nachr. HAD-Ref.: 17/1437 nachr. V-Nr/AKZ: 21 e 22.
1. Die vorliegende Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag erfolgt freiwillig.
2. Es wird auf den Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 8.5.2012 (Az: 11 Verg 2/12) hingewiesen, wonach der Vergabesenat abschließend entschieden hat, dass die Auftragswerte zu Los 1 und 2 nicht zusammenzurechnen sind, so dass der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen für das Los 2 aufgrund des Auftragsvolumens gemäß Kostenschätzung nicht eröffnet ist. nachr. HAD-Ref.: 17/1437 nachr. V-Nr/AKZ: 21 e 22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 184 000,00 💰
278 500,00 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-18 📅
Name: BSL Public Sector Managementberatung GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 25
Postort: Bergheim
Postleitzahl: 50126
Quelle: OJS 2012/S 125-206428 (2012-06-28)