Verkehrserhebung 2012-2015

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) mit dem Ziel, Grundlagendaten für die Fortschreibung der Einnahmeaufteilung innerhalb des VBN, für verkehrsplanerische Aufgaben sowie für tarifliche Auswertungen zu gewinnen. Die Erhebung muss in den folgenden Zeiträumen stattfinden: Winter 2012: Sa., 25.2.2012 bis So., 18.3.2012; Frühjahr 2013: Sa., 6.4.2013 bis So., 28.4.2013; Sommer 2014: Sa., 2.8.2014 bis So., 24.8.2014 oder Sa. 9.8.2014 bis So., 31.8.2014 (die Sommerferien in Bremen und in Niedersachsen liegen nach derzeitigem Stand um eine Woche versetzt, Bremen 24.7.-3.9.2014; Niedersachsen 31.7.-10.9.2014); Herbst 2015: Sa., 31.10.2015 bis So., 22.11.2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2011-08-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2011-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2011-06-10 Auftragsbekanntmachung
2011-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2011-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umfragen
Menge oder Umfang: Vier Erhebungsperioden von 2012 bis 2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umfragen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 7
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vbn.de 🌏
E-Mail: erhebung@vbn.de 📧
Fax: +49 4215960197 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2011-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 113-187199
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden nach entsprechender Abforderung postalisch übersandt. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der oben unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise geschehen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus den obigen Passagen nicht ausdrücklich etwas hiervon Abweichendes ergibt. Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in dieser Bekanntmachtung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe dürfen die Erklärungen und Nachweise vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als 3 Monate sein. Die oben genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein. Notarielle Beglaubigungen der Erklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die oben genannten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Achtung: nach § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A führt die Nichtvorlage auch nur einer als Mindestbedingung für den Nachweis der Eignung geforderten oder nachgeforderten Erklärung/eines als Mindestbedingung für die Prüfung der Eignung geforderten oder nachgeforderten Nachweises zum Ausschluss des Angebots! Zwar besteht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A die Möglichkeit, die Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Nachforderung besteht aber nicht. Achtung! Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die Bieter unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) mit dem Ziel, Grundlagendaten für die Fortschreibung der Einnahmeaufteilung innerhalb des VBN, für verkehrsplanerische Aufgaben sowie für tarifliche Auswertungen zu gewinnen. Die Erhebung muss in den folgenden Zeiträumen stattfinden: Winter 2012: Sa., 25.2.2012 bis So., 18.3.2012; Frühjahr 2013: Sa., 6.4.2013 bis So., 28.4.2013; Sommer 2014: Sa., 2.8.2014 bis So., 24.8.2014 oder Sa. 9.8.2014 bis So., 31.8.2014 (die Sommerferien in Bremen und in Niedersachsen liegen nach derzeitigem Stand um eine Woche versetzt, Bremen 24.7.-3.9.2014; Niedersachsen 31.7.-10.9.2014); Herbst 2015: Sa., 31.10.2015 bis So., 22.11.2015.
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Erhebung der Regionalbuslinien vor, die der Bedienungsebene 3 angehören und die unter die jährliche Einnahmegrenze von 10 000 EUR fallen. Die Beauftragung dieser Leistungen kann für jede Erhebungsperiode erfolgen.
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Zudem bestehen diverse Leistungsänderungsrechte, zu deren Inhalt auf die Vergabeunterlagen verwiesen wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbundraum des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die für die Führung des Betriebes geltenden Rechtsvorschriften einhält.
Um die diesbezügliche Prüfung zu ermöglichen, legt der Bieter mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise vor:
a) Eigenerklärung darüber, ob gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Geschäftsführer, Vorstand) eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen;
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b) Eigenerklärung darüber, ob gegen den Bieter eine Eintragung nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegt.
Alternativ zu den Eigenerklärungen unter lit. a) und b) können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern vorlegen, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen.
c) Eigenerklärung, in der die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters dargestellt werden;
d) Eigenerklärung darüber, ob bis zur Abgabe des Angebotes die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurden und ob fällige Steuerrückstände bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung des Auftraggebers der Bieter für die Aufnahme und ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Angaben, Erklärungen bzw. die Vorlage der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
a) Vorlage des gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichtes (soweit vorhanden) des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters, oder, hierzu nachrangig, soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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— Eigenerklärung, dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und,
— Vorlage einer Vermögensübersicht sowie einer Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iii) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(iv) Ergebnis des Unternehmens.
Soweit sich aus der Vermögensübersicht sowie der Einnahmen-Überschussrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben in einer Eigenerklärung zu machen.
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Ist der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf das dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangene Geschäftsjahr des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung, ob über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und ob er sich in Liquidation befindet;
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c) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob bis zur Abgabe des Angebotes die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurden und ob fällige Steuerrückstände bestehen.
Mindeststandards:
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Es muss des Weiteren anzunehmen sein, dass er über das zur Vorbereitung der Verkehrserhebung erforderliche Personal und die notwendige technische Ausrüstung verfügt.
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Der Bieter hat seine Fachkunde und seine personelle bzw. technische Leistungsfähigkeit durch folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen nachzuweisen:
a) Vorlage von Referenzen über die von ihm in den Jahren 2009, 2010 und 2011 durchgeführten Verkehrserhebungen (Fahrgastzählung und -befragung) und die statistische Auswertung durchgeführter Verkehrserhebungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Durchführung von Verkehrserhebungen in jedem der 3 Jahre ist nicht Voraussetzung für die Feststellung der Fachkunde. Anzugeben sind die Leistungszeit und der Auftraggeber. Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen. Anzugeben ist des Weiteren die für die ausgeführten Leistungen verantwortliche Person, wenn diese noch beim Bieter beschäftigt ist;
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b) Vorlage von Referenzen über die vom Bieter den o.g. Jahren vollständig (Vorbereitung, Durchführung/Organisation, Hochrechnung und Auswertung) durchgeführten Verbundverkehrserhebungen mit einem Auftragsvolumen über 500000,00 EUR, verbunden mit vollständigen datenbankgestützten Berechnungen zur Erlösaufteilung und Verteidigung der Ergebnisse vor den Beteiligten;
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c) Vorlage von Referenzen im Projekt-/Datenmanagement;
d) Angabe des vom Bieter in den o.g. Jahren durch die Durchführung von Verkehrserhebungen erwirtschafteten Gesamtumsatzes;
e) Darstellung der Kenntnisse des Personals über die gängigen Verfahren der Stichprobenauswahl, zur Hochrechnung und zum Nachweis der statistischen Sicherheiten;
f) Darstellung der Kenntnisse des Personals und der technischen Möglichkeiten hinsichtlich der programmgestützten Wegeplausibilisierung;
g) Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrserhebung, aufgeteilt in Mitarbeiter/innen in Festanstellung und freie Mitarbeiter/innen.
Die unter lit. a) bis c) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Der Gesamtumsatz des Bieters mit Verkehrserhebungen (lit. d)), die Erfahrungen des Personals des Bieters und die bei ihm vorhandenen technischen Möglichkeiten (lit. e) und f)) sowie das verfügbare Personal (lit. g)) sind durch Eigenerklärungen darzustellen.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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Mindeststandards:
Als Mindestbedingungen für die Fachkunde ist vom Bieter folgendes nachzuweisen:
1. in den Jahren 2009, 2010 und 2011 muss in Bezug auf Verkehrserhebungen ein Gesamtumsatz in Höhe von mindestens EURO 500.000,00 erzielt worden sein,
2. Vorbereitung, Durchführung/Organisation, Hochrechnung und Auswertung einer großen Verbundverkehrserhebung mit einem Auftragsvolumen über 500 000,00 EUR, verbunden mit vollständigen datenbankgestützten Berechnungen zur Erlösaufteilung und Verteidigung der Ergebnisse vor den Beteiligten in den o.g. Jahren,
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3. Kenntnisse des Personals über die gängigen Verfahren der Stichprobenauswahl, zur Hochrechnung und zum Nachweis der statistischen Sicherheiten,
4. Kenntnisse des Personals und Vorhandensein von technischen Möglichkeiten hinsichtlich der programmgestützten Wegeplausibilisierung,
5. Erfahrungen im Projekt-/Datenmanagement,
6. Nachweis, dass 5 Mitarbeiter/innen im Bereich Verkehrserhebung zur Verfügung stehen, davon Projektleiter/in und Stellvertreter/in in Festanstellung.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so gelten die vorstehenden Anforderungen in Bezug auf dieses andere Unternehmen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die sach- und fristgemäße Durchführung der Verkehrserhebung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 % des Gesamtpreises für die beauftragten Erhebungsperioden zu stellen. Für die weiteren Einzelheiten wird auf § 18 Nr. 1 bis 6 VOL/B verwiesen. Wenn der Auftragnehmer die Sicherheitsleistung nicht erbringt, ist der Auftraggeber auch berechtigt, den Sicherungsbetrag im Rahmen der Abschlagszahlungen einzubehalten. Die Sicherheit wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückgegeben.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2011-10-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2011-08-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Beu

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2011-10-25 📅
Datum des Endes: 2016-02-15 📅
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden nach entsprechender Abforderung postalisch übersandt.
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der oben unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise geschehen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, sofern sich aus den obigen Passagen nicht ausdrücklich etwas hiervon Abweichendes ergibt.
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Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen in dieser Bekanntmachtung oder in der Aufforderung zur Angebotsabgabe dürfen die Erklärungen und Nachweise vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als 3 Monate sein. Die oben genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein. Notarielle Beglaubigungen der Erklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die oben genannten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.
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Achtung: nach § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A führt die Nichtvorlage auch nur einer als Mindestbedingung für den Nachweis der Eignung geforderten oder nachgeforderten Erklärung/eines als Mindestbedingung für die Prüfung der Eignung geforderten oder nachgeforderten Nachweises zum Ausschluss des Angebots! Zwar besteht gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A die Möglichkeit, die Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Nachforderung besteht aber nicht.
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Achtung! Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Die Bieter unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis der Ausschreibung informiert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 421361-6704 📞
Fax: +49 421496-6704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Quelle: OJS 2011/S 113-187199 (2011-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2011-10-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2011-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2011/S 195-317534
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 113-187199
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verbundraum des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2011-09-26 📅
Name: GVS - Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH
Postanschrift: Herschelstraße 30
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Quelle: OJS 2011/S 195-317534 (2011-10-06)