1. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtswirksam unterzeichnet ist und das sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen sind nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor - ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben - Erklärungen und Nachweise nachzufordern;