Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines geeigneten und leistungsstarken AFM-Systems mit integriertem inversem Fluoreszenzmikroskop und Fluoreszenzauflichtmikroskop, wobei Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in die Nutzung, Auswertung und Problembehebung eingeschlossen sind. Mit Hilfe des gesamten Aufbaus sollen einzelne Moleküle und Zellen sowie Gewebeschnitte des zentralen Nervensystems verschiedener Modellorganismen ex vivo optisch abgebildet und mittels AFM vermessen werden. Eine korrekte und wissenschaftlich sinnvolle Durchführung dieser Experimente erfordert nicht nur höchste Ansprüche an die Präzision, technische Ausführung und Verlässlichkeit des Messplatzes und damit aller einzelnen Komponenten, sondern muss gleichzeitig optimale Bedingungen für die biologischen Proben gewährleisten. Des Weiteren muss der gesamte Aufbau und speziell die Bauart des AFM simultane Fluoreszenzmikroskopie sowohl durch ein inverses Mikroskop (von unten) als auch durch ein Auflichtmikroskop (von oben) gewährleisten. Wesentliche Anforderungen an das System sind: — Hochwertiges AFM zur Einzelmolekül- und Einzelzellkraftspektroskopie und Nanoindentierung von Zellen und Gewebeschnitten mit gleichzeitiger Fluoreszenzmikroskopie durch ein inverses Mikroskop (für einzelne Moleküle und Zellen sowie dünne Gewebeschnitte) oder durch ein alternativ verwendbares Auflichtmikroskop (für dicke und opake Gewebeschnitte) in einem Aufbau, — Lieferung als Komplettsystem durch einen Anbieter inklusive vollständiger Gewährleistung und komplettem Service durch die einzelnen Hersteller, — Aufbau des ausgeschriebenen Komplettsystems oder eines äquivalenten Messplatzes durch den Anbieter und Test durch die Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Jochen Guck, — Die Konstruktion des AFM-Messplatzes sollte eine spätere Erweiterung sowohl durch eine Spinning-Disk-Konfokalmikroskopeinheit als auch durch eine Fluoreszenzkorrelationsspektroskopiemikroskopeinheit ermöglichen, — Das Gerät soll mit Schutzeinrichtungen zum Schutz des Nutzers (insbesondere Lasersicherheit) und zum Schutz des Gerätes (Schutz vor APD-Überlastung, Schutz vor verschütteten Flüssigkeiten) ausgestattet sein, — Die Lieferung muss vollständig mit hochwertig ausgestattetem Steuercomputer und zwei Monitoren, lauffähiger und konfigurierter Software sowie Aufstellung und Einweisung erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mikroskope
Menge oder Umfang:
System bestehend aus:1 Stück AFM1 Stück Auflichtmikroskop1 Stück Inverses Mikroskop1 Stück Steuercomputer und SoftwareWartungsvertrag.Lieferung und Installation aller Komponenten.212 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 212 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mikroskope📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines geeigneten und leistungsstarken AFM-Systems mit integriertem inversem Fluoreszenzmikroskop und Fluoreszenzauflichtmikroskop, wobei Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in die Nutzung, Auswertung und Problembehebung eingeschlossen sind.
Das Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines geeigneten und leistungsstarken AFM-Systems mit integriertem inversem Fluoreszenzmikroskop und Fluoreszenzauflichtmikroskop, wobei Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung in die Nutzung, Auswertung und Problembehebung eingeschlossen sind.
Mit Hilfe des gesamten Aufbaus sollen einzelne Moleküle und Zellen sowie Gewebeschnitte des zentralen Nervensystems verschiedener Modellorganismen ex vivo optisch abgebildet und mittels AFM vermessen werden. Eine korrekte und wissenschaftlich sinnvolle Durchführung dieser Experimente erfordert nicht nur höchste Ansprüche an die Präzision, technische Ausführung und Verlässlichkeit des Messplatzes und damit aller einzelnen Komponenten, sondern muss gleichzeitig optimale Bedingungen für die biologischen Proben gewährleisten. Des Weiteren muss der gesamte Aufbau und speziell die Bauart des AFM simultane Fluoreszenzmikroskopie sowohl durch ein inverses Mikroskop (von unten) als auch durch ein Auflichtmikroskop (von oben) gewährleisten.
Mit Hilfe des gesamten Aufbaus sollen einzelne Moleküle und Zellen sowie Gewebeschnitte des zentralen Nervensystems verschiedener Modellorganismen ex vivo optisch abgebildet und mittels AFM vermessen werden. Eine korrekte und wissenschaftlich sinnvolle Durchführung dieser Experimente erfordert nicht nur höchste Ansprüche an die Präzision, technische Ausführung und Verlässlichkeit des Messplatzes und damit aller einzelnen Komponenten, sondern muss gleichzeitig optimale Bedingungen für die biologischen Proben gewährleisten. Des Weiteren muss der gesamte Aufbau und speziell die Bauart des AFM simultane Fluoreszenzmikroskopie sowohl durch ein inverses Mikroskop (von unten) als auch durch ein Auflichtmikroskop (von oben) gewährleisten.
Wesentliche Anforderungen an das System sind:
— Hochwertiges AFM zur Einzelmolekül- und Einzelzellkraftspektroskopie und Nanoindentierung von Zellen und Gewebeschnitten mit gleichzeitiger Fluoreszenzmikroskopie durch ein inverses Mikroskop (für einzelne Moleküle und Zellen sowie dünne Gewebeschnitte) oder durch ein alternativ verwendbares Auflichtmikroskop (für dicke und opake Gewebeschnitte) in einem Aufbau,
— Hochwertiges AFM zur Einzelmolekül- und Einzelzellkraftspektroskopie und Nanoindentierung von Zellen und Gewebeschnitten mit gleichzeitiger Fluoreszenzmikroskopie durch ein inverses Mikroskop (für einzelne Moleküle und Zellen sowie dünne Gewebeschnitte) oder durch ein alternativ verwendbares Auflichtmikroskop (für dicke und opake Gewebeschnitte) in einem Aufbau,
— Lieferung als Komplettsystem durch einen Anbieter inklusive vollständiger Gewährleistung und komplettem Service durch die einzelnen Hersteller,
— Aufbau des ausgeschriebenen Komplettsystems oder eines äquivalenten Messplatzes durch den Anbieter und Test durch die Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Jochen Guck,
— Die Konstruktion des AFM-Messplatzes sollte eine spätere Erweiterung sowohl durch eine Spinning-Disk-Konfokalmikroskopeinheit als auch durch eine Fluoreszenzkorrelationsspektroskopiemikroskopeinheit ermöglichen,
— Das Gerät soll mit Schutzeinrichtungen zum Schutz des Nutzers (insbesondere Lasersicherheit) und zum Schutz des Gerätes (Schutz vor APD-Überlastung, Schutz vor verschütteten Flüssigkeiten) ausgestattet sein,
— Die Lieferung muss vollständig mit hochwertig ausgestattetem Steuercomputer und zwei Monitoren, lauffähiger und konfigurierter Software sowie Aufstellung und Einweisung erfolgen.
Menge oder Umfang:
System bestehend aus:
1 Stück AFM
1 Stück Auflichtmikroskop
1 Stück Inverses Mikroskop
1 Stück Steuercomputer und Software
Wartungsvertrag.
Lieferung und Installation aller Komponenten.
Referenznummer: 225004/12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Strafregister,
b) eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt,
Oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
c) Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, insbesondere der Nachweis von drei vergleichbarer Referenzanlagen einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
d) Referenzliste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, insbesondere der Nachweis von drei vergleichbarer Referenzanlagen einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Mindeststandards: Zu d) drei vergleichbare Referenzanlagen in den letzten fünf Jahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Laut Vergabebedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen (AZ 225004/12) 5,00 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 225004/12) mit Kopie des Einzahlungsbeleges an die unter I.1 bzw. a) angegebene Adresse; Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 85 001 522 (IBAN: DE97 8500 0000 0085 0015 22), BLZ 850 000 00 (BIC: MARKDEF1850) der Deutschen Bundesbank, Filiale Dresden; Die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder eine Barzahlung bei Abholung sind ebenfalls möglich; Die Auslieferung der Vergabeunterlagen erfolgt jedoch erst nach Vorlage des Zahlungsbeleges (Kopie) bzw. nach Eingang des Verrechnungsschecks. Der Betrag wird nicht erstattet.
Die gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen (AZ 225004/12) 5,00 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 225004/12) mit Kopie des Einzahlungsbeleges an die unter I.1 bzw. a) angegebene Adresse; Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 85 001 522 (IBAN: DE97 8500 0000 0085 0015 22), BLZ 850 000 00 (BIC: MARKDEF1850) der Deutschen Bundesbank, Filiale Dresden; Die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder eine Barzahlung bei Abholung sind ebenfalls möglich; Die Auslieferung der Vergabeunterlagen erfolgt jedoch erst nach Vorlage des Zahlungsbeleges (Kopie) bzw. nach Eingang des Verrechnungsschecks. Der Betrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Umsetzung der technischen und inhaltlichen Parameter und Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (50)
2. Preis (40)
3. Liefer- und Ausführungsfrist (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Herrn Beuthner
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 225004/12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1402📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01062
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Quelle: OJS 2012/S 107-177963 (2012-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 257 438,65 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-08 📅
Name: JPK Instruments AG
Postanschrift: Bouchéstraße 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.jpk.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.