Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt, im Rahmen der Schaffung der Infrastruktur für die Wahrnehmung von protokollarischen Aufgaben und für die Durchführung des politisch-parlamentarischen Flugbetriebs zur Unterbringung des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten für das Auswärtige Amt (AA), für das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und für das Bundeskanzleramt (BK-Amt) am künftigen Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen zu realisieren. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können. Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und eine vorhandene Bestandsfläche instand zu setzen. Ergänzend dazu ist die erforderliche Infrastruktur mit Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen sowie Interimslösungen zur Anbindung an den Flughafenanlagen im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Flughäfen
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca. -Werte):Flugbetriebsflächen:— 100 000 m3 Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden,— 30 000 m2 Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, Dicke der Asphaltbefestigung 30 cm (Rollbahn),— 15 000 m² Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, Dicke der Asphaltbefestigung 14 cm (Rollbahnschulter),— 18 500 m2 Asphaltbefestigung im Hocheinbau auf bestehender Beton-Flugbetriebsfläche,— 8 000 m² Asphaltbefestigung im Tiefeinbau (Ausbau best. Beton-Flugbetriebsfläche),— 1 500 m² Instandsetzung Asphaltfläche,— 1 000 m2 Schotterrasen in mehrschichtiger Bauweise,— 50 000 m2 Rasenansaat.Oberflächenentwässerung:— 1 500 m Freispiegelkanal bis DN 1.200,— 40 Schachtbauwerke bis DN 2.600,— 10 000 m² Bodenfilteranlagen, inkl. Einbau von PE-HD Folie.Flughafenspezifische Anlagen – Anlagentechnik:— Befeuerung und Beschilderung Außenanlagen,— 125 St. TXE-Feuer mit Steuereinheiten für Einzellampensteuerung und -überwachung,— 22 km FLYCY Kabel 3/6 bis 5/10kV,— 15 St. Innenbeleuchtete Rollwegbeschilderungen.Befeuerung und Beschilderung Innenanlagen, inkl. Primärtransformatoren und Signalkoppler für Einzellampensteuerung:Flughafenspezifische Anlagen - Tiefbau:— 90 Schachtbauwerke,— 2 500 m Kabelschutzrohre DN 100/150,— 4 500 m Primär - Rohrpakete bis 4x4x DN 100,— 40 St. Spülbohrungen 20m DN 110,— 15 St. Rollwegbeschilderungsfundamente,— 30 St. Schächte Kabelschachtentwässerung.Abriss/Rückbau:— 41 000 m² Rückbau / Fräsen Flugbetriebsflächen Beton,— 2 000 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt bzw. Pflasterung),— 8 km Rückbau IT / NS Kabel.
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca. -Werte):Flugbetriebsflächen:— 100 000 m3 Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden,— 30 000 m2 Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, Dicke der Asphaltbefestigung 30 cm (Rollbahn),— 15 000 m² Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, Dicke der Asphaltbefestigung 14 cm (Rollbahnschulter),— 18 500 m2 Asphaltbefestigung im Hocheinbau auf bestehender Beton-Flugbetriebsfläche,— 8 000 m² Asphaltbefestigung im Tiefeinbau (Ausbau best. Beton-Flugbetriebsfläche),— 1 500 m² Instandsetzung Asphaltfläche,— 1 000 m2 Schotterrasen in mehrschichtiger Bauweise,— 50 000 m2 Rasenansaat.Oberflächenentwässerung:— 1 500 m Freispiegelkanal bis DN 1.200,— 40 Schachtbauwerke bis DN 2.600,— 10 000 m² Bodenfilteranlagen, inkl. Einbau von PE-HD Folie.Flughafenspezifische Anlagen – Anlagentechnik:— Befeuerung und Beschilderung Außenanlagen,— 125 St. TXE-Feuer mit Steuereinheiten für Einzellampensteuerung und -überwachung,— 22 km FLYCY Kabel 3/6 bis 5/10kV,— 15 St. Innenbeleuchtete Rollwegbeschilderungen.Befeuerung und Beschilderung Innenanlagen, inkl. Primärtransformatoren und Signalkoppler für Einzellampensteuerung:Flughafenspezifische Anlagen - Tiefbau:— 90 Schachtbauwerke,— 2 500 m Kabelschutzrohre DN 100/150,— 4 500 m Primär - Rohrpakete bis 4x4x DN 100,— 40 St. Spülbohrungen 20m DN 110,— 15 St. Rollwegbeschilderungsfundamente,— 30 St. Schächte Kabelschachtentwässerung.Abriss/Rückbau:— 41 000 m² Rückbau / Fräsen Flugbetriebsflächen Beton,— 2 000 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt bzw. Pflasterung),— 8 km Rückbau IT / NS Kabel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Flughäfen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Zimmer 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de📧
Grundsätzliches:
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. 1.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.5) zu verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen.
Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegenden vorgegeben Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3))
2.Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerber-gemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
— max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010, 2011 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 12 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 8,
— max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 80 der Umfang der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 30,
— max. 300 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – personell technische Ausstattung gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 2. Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Abgestellten und gewerblichen Mitarbeitern mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals mit dem Gewichtungsfaktor 30, die Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Angaben über Qualitätssicherung, Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder.
Das Bewertungskriterium „Gesamtumsatz“ wird wie folgt bewertet:
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt:
Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = höchster Wert x 5 / Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY.
Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet.
Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 - 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert.
Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält,
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitrei-chende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält,
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. 1.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.5) zu verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht.
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen.
Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegenden vorgegeben Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge einzureichen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen.
Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Wertung der Teilnahmeanträge:
Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3))
2.Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerber-gemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen:
— max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010, 2011 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 12 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 8,
— max. 600 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 80 der Umfang der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 30,
— max. 300 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – personell technische Ausstattung gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 2. Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Abgestellten und gewerblichen Mitarbeitern mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals mit dem Gewichtungsfaktor 30, die Angaben über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Angaben über Qualitätssicherung, Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 10.
Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder.
Das Bewertungskriterium „Gesamtumsatz“ wird wie folgt bewertet:
Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt:
Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = höchster Wert x 5 / Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY.
Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet.
Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 - 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert.
Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
— 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält,
— 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen,
— 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitrei-chende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält,
— 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen,
— 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt.
Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb:
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt, im Rahmen der Schaffung der Infrastruktur für die Wahrnehmung von protokollarischen Aufgaben und für die Durchführung des politisch-parlamentarischen Flugbetriebs zur Unterbringung des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten für das Auswärtige Amt (AA), für das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und für das Bundeskanzleramt (BK-Amt) am künftigen Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen zu realisieren.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt, im Rahmen der Schaffung der Infrastruktur für die Wahrnehmung von protokollarischen Aufgaben und für die Durchführung des politisch-parlamentarischen Flugbetriebs zur Unterbringung des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten für das Auswärtige Amt (AA), für das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) und für das Bundeskanzleramt (BK-Amt) am künftigen Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen zu realisieren.
In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können.
In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können.
Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und eine vorhandene Bestandsfläche instand zu setzen. Ergänzend dazu ist die erforderliche Infrastruktur mit Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen sowie Interimslösungen zur Anbindung an den Flughafenanlagen im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und eine vorhandene Bestandsfläche instand zu setzen. Ergänzend dazu ist die erforderliche Infrastruktur mit Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen sowie Interimslösungen zur Anbindung an den Flughafenanlagen im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Leistungsumfang (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca. -Werte):
Flugbetriebsflächen:
— 100 000 m3 Erdarbeiten, Ober- und Mineralboden,
— 30 000 m2 Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, Dicke der Asphaltbefestigung 30 cm (Rollbahn),
— 15 000 m² Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, Dicke der Asphaltbefestigung 14 cm (Rollbahnschulter),
— 18 500 m2 Asphaltbefestigung im Hocheinbau auf bestehender Beton-Flugbetriebsfläche,
— 8 000 m² Asphaltbefestigung im Tiefeinbau (Ausbau best. Beton-Flugbetriebsfläche),
— 1 500 m² Instandsetzung Asphaltfläche,
— 1 000 m2 Schotterrasen in mehrschichtiger Bauweise,
— 50 000 m2 Rasenansaat.
Oberflächenentwässerung:
— 1 500 m Freispiegelkanal bis DN 1.200,
— 40 Schachtbauwerke bis DN 2.600,
— 10 000 m² Bodenfilteranlagen, inkl. Einbau von PE-HD Folie.
Flughafenspezifische Anlagen – Anlagentechnik:
— Befeuerung und Beschilderung Außenanlagen,
— 125 St. TXE-Feuer mit Steuereinheiten für Einzellampensteuerung und -überwachung,
— 22 km FLYCY Kabel 3/6 bis 5/10kV,
— 15 St. Innenbeleuchtete Rollwegbeschilderungen.
Befeuerung und Beschilderung Innenanlagen, inkl. Primärtransformatoren und Signalkoppler für Einzellampensteuerung:
Flughafenspezifische Anlagen - Tiefbau:
— 90 Schachtbauwerke,
— 2 500 m Kabelschutzrohre DN 100/150,
— 4 500 m Primär - Rohrpakete bis 4x4x DN 100,
— 40 St. Spülbohrungen 20m DN 110,
— 15 St. Rollwegbeschilderungsfundamente,
— 30 St. Schächte Kabelschachtentwässerung.
Abriss/Rückbau:
— 41 000 m² Rückbau / Fräsen Flugbetriebsflächen Beton,
— 2 000 m² Rückbau Nebenflächen (Asphalt bzw. Pflasterung),
— 8 km Rückbau IT / NS Kabel.
Dauer: 20 Monate
Referenznummer: EB-2012-0043
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg,
Landkreis Dahme - Spreewald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorliegt.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), Formular Nr.1a) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unter-nehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unter-nehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und Pkt. 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die „Ver-pflichtungserklärung“ (Formular Nr. 3) stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und Pkt. 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die „Ver-pflichtungserklärung“ (Formular Nr. 3) stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010, 2011 abgeschlossen wurden.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 10 000 000 EUR des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine "Verpflichtungserklärung", Formular Nr. 3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine "Verpflichtungserklärung", Formular Nr. 3).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber das v. g. Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu den Referenzen:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die ausschließlich Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2007 erbracht worden sind und die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die ausschließlich Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2007 erbracht worden sind und die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1.1 bis 1.4 stellt der Auftraggeber ein Formular Nr.4 „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 1.1 bis 1.4 stellt der Auftraggeber ein Formular Nr.4 „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
1.1. max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre;
Leistungsart: Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise,
Leistungsumfang: ≥ 50 000 m².
1.2. max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre;
Leistungsart: Rohrverlegung ≥ DN 1000 aus Stahlbeton,
Leistungsumfang: ≥ 500 m.
1.3. max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre;
Leistungsart: großflächige Folienverlegung mit PE-HD-Folie, Dicke ≥ 2,5 mm,
Leistungsumfang: ≥ 10 000 m².
1.4. max. 3 Referenzen der letzten 5 Jahre;
Leistungsart: Herstellen von Befeuerungsanlagen für Flugbetriebsflächen (Überflur- / Unterflurfeuer),
Leistungsumfang: ≥ 125 Stück Feuer.
Es sind zum Teilnahmeantrag maximal 3 Referenzen je Leistungsart/Leistungsumfang (gemäß 1.1. bis 1.4.) aufzuführen. Werden mehr als 3 Referenzen je v. g. Leistungsart/Leistungsumfang eingereicht, wertet die Vergabestelle nur die ersten 3 in der Tabelle aufgeführten Referenzen.
Es sind zum Teilnahmeantrag maximal 3 Referenzen je Leistungsart/Leistungsumfang (gemäß 1.1. bis 1.4.) aufzuführen. Werden mehr als 3 Referenzen je v. g. Leistungsart/Leistungsumfang eingereicht, wertet die Vergabestelle nur die ersten 3 in der Tabelle aufgeführten Referenzen.
2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3) Punkt 1.1. und 1.3. aufgeführten
Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1. eine Referenz der letzten 5 Jahre;
2.2. eine Referenz der letzten 5 Jahre;
Leistungsart: großflächige Folienverlegung mit PE-HD-Folie, Dicke ≥ 2,5 mm.
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung (gewertet werden nur Referenzen die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind oder unmittelbar vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein),
— Zeitraum der Leistungserbringung (gewertet werden nur Referenzen die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind oder unmittelbar vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein),
— Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung (Gesamtwert der Maßnahme in EUR) mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils (u. a. Gesamtwert in EUR, davon Eigenanteil in EUR) sowie Benennung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen,
— Angabe, ob die Leistung als vollständige Eigenleistung (Gesamtwert der Maßnahme in EUR) mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurde sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils (u. a. Gesamtwert in EUR, davon Eigenanteil in EUR) sowie Benennung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer 1.1.: Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise, konkrete Angabe der m²,
— für die Referenzen nach Ziffer 1.2.: Rohrverlegung ≥ DN 1000 aus Stahlbeton, konkrete Angabe in m,
— für die Referenzen nach Ziffer 1.3.: großflächige Folienverlegung mit PE-HD-Folien, Dicke ≥ 2,5 mm, konkrete Angabe der m²,
— für Referenzen nach Ziffer 1.4.: Herstellen von Befeuerungsanlagen für Flugbetriebsflächen (Überflur- / Unterflurfeuer), konkrete Angabe der Anzahl in Stück.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die genannten technischen Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. bis 1.4. auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1. bis 3.3. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 3).
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die genannten technischen Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. bis 1.4. auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1. bis 3.3. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 3).
3. Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1. Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit.
3.1.1. Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Angestellten und gewerblichen Mitarbeitern.
3.1.2. Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter, Bauleiter).
3.2. Angaben über die dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
3.3. Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement / ggf. Zertifizierung.
3.4. Fachliche Nachweise: Als Mindestanforderungen für die Zulassung des Bewerbers / der Bewerbergemein-schaft zum Teilnahmewettbewerb werden folgende Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages gefordert. Anerkannt werden auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anerkannt werden auch andere gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen.
3.4. Fachliche Nachweise: Als Mindestanforderungen für die Zulassung des Bewerbers / der Bewerbergemein-schaft zum Teilnahmewettbewerb werden folgende Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages gefordert. Anerkannt werden auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Anerkannt werden auch andere gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen.
3.4.1. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ (zu beziehen bei Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau e.V.“, Postfach 1369, 53583 Bad Honnef; RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin bzw. DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) sind zu erfüllen.
3.4.1. Die Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen der Güteschutzgemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ (zu beziehen bei Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau e.V.“, Postfach 1369, 53583 Bad Honnef; RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., Siegburger Straße 39, 53757 St. Augustin bzw. DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef) sind zu erfüllen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichen 961 (Gruppe AK 2) der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ ist (Vorlage Verleihungsurkunde in Kopie, oder eines gleichwertigen Nachweises für Qualitätssicherungsmaßnahmen eines EU- Landes). Sollte der Bewerber/Bewerbergemeinschaft diese Vorgabe nicht erfüllen, muss er eine Qualifikation durch einen Prüfbericht entsprechend Abschnitt 4.1 für die „Erstprüfung“ der einschlägigen Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 961 (AK 2)) nachweisen. Die in Abschnitt 4.1 für die Erstprüfung genannten Anforderungen können auch durch einen unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Auftragsvergabe, für die Dauer der Ausführung einen Vertrag zur Gütesicherung entsprechend Abschnitt 4.3 (RAL-GZ 961 (AK 2)) vorzulegen („Fremdüberwachungsvertrag“) und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 (RAL-GZ 961 (AK 2)) durchzuführen sowie die Fremdüberwachungsprotokolle dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber/Bewerbergemeinschaft in Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichen 961 (Gruppe AK 2) der Gütegemeinschaft „Güteschutz Kanalbau“ ist (Vorlage Verleihungsurkunde in Kopie, oder eines gleichwertigen Nachweises für Qualitätssicherungsmaßnahmen eines EU- Landes). Sollte der Bewerber/Bewerbergemeinschaft diese Vorgabe nicht erfüllen, muss er eine Qualifikation durch einen Prüfbericht entsprechend Abschnitt 4.1 für die „Erstprüfung“ der einschlägigen Güte- und Prüfbestimmungen (RAL-GZ 961 (AK 2)) nachweisen. Die in Abschnitt 4.1 für die Erstprüfung genannten Anforderungen können auch durch einen unabhängigen Sachverständigen bestätigt werden. Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Auftragsvergabe, für die Dauer der Ausführung einen Vertrag zur Gütesicherung entsprechend Abschnitt 4.3 (RAL-GZ 961 (AK 2)) vorzulegen („Fremdüberwachungsvertrag“) und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 (RAL-GZ 961 (AK 2)) durchzuführen sowie die Fremdüberwachungsprotokolle dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
3.4.2. Die Kunststoffdichtungsbahnen zur Abdichtung der zentralen/dezentralen Bodenfilter dürfen nur durch Fachbetriebe nach § 19l WHG (alt) verlegt werden. Eine noch aktuelle Fachbetriebszulassung nach § 19l Absatz 2 WHG (alt) für die Verlegung von Kunststoffdichtungsbahnen ist vorzulegen.
3.4.2. Die Kunststoffdichtungsbahnen zur Abdichtung der zentralen/dezentralen Bodenfilter dürfen nur durch Fachbetriebe nach § 19l WHG (alt) verlegt werden. Eine noch aktuelle Fachbetriebszulassung nach § 19l Absatz 2 WHG (alt) für die Verlegung von Kunststoffdichtungsbahnen ist vorzulegen.
Alternativ zur vorbenannten Fachbetriebszulassung kann die Fachbetriebseignung auch wie folgt nachgewiesen werden:
Die Fachbetriebseignung ist entsprechend der derzeitigen Übergangsregelung der Bundes-VAwS (Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 14, Seite 377) nach § 3 Abs. (2) wie folgt nachzuweisen:
„(2) Ein Fachbetrieb in Sinne des Absatzes 1 Satz 1 ist, wer.
1. über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltgesetzes gewährleistet wird, und
2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährliche Überprüfung einschließt.“
2. berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährliche Überprüfung einschließt.“
Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. (2) Nr. 1 sind durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachzuweisen. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 sind durch Vorlage entsprechender Dokumente in Kopie nachzuweisen. Akzeptiert wird auch die Vorlage einer Absichtserklärung der baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft, dass für den Auftragsfall die gutachterliche Begleitung für den Auftragnehmer erfolgt.
Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. (2) Nr. 1 sind durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachzuweisen. Die Voraussetzungen nach Nr. 2 sind durch Vorlage entsprechender Dokumente in Kopie nachzuweisen. Akzeptiert wird auch die Vorlage einer Absichtserklärung der baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft, dass für den Auftragsfall die gutachterliche Begleitung für den Auftragnehmer erfolgt.
Die Beschreibung zur personellen und technischen Ausstattung gemäß Punkt 3 muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1. bis 3.3. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 3).
Die Beschreibung zur personellen und technischen Ausstattung gemäß Punkt 3 muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3.1. bis 3.3. auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme und Mängelbürgschaft in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen,
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
— für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular Nr. 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular Nr. 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll,
— der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
— für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Einzelbewerbern genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Einzelbewerbern genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
— im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— das einzusetzende Personal muss bei Vertragsbeginn gemäß § 7LuftSiG sicherheitsüberprüft sein,
— die Vertragsgestaltung erfolgt als Pauschalpreisvertrag auf der Basis eines Leistungsverzeichnisses ohne Preisgleitklausel für Stoffe und Lohn.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Schreiter
Internetadresse: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
§ 101b Unwirksamkeit:
"(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 107 Einleitung, Antrag:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Quelle: OJS 2012/S 093-154211 (2012-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Rollbahnen
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH muss für die Wahrnehmung von Aufgaben des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten am Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen realisieren. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können.
Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und vorhandene Bestandsflächen instand zu setzen. Ergänzend dazu sind die erforderlichen Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH muss für die Wahrnehmung von Aufgaben des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten am Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen realisieren. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können.
Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und vorhandene Bestandsflächen instand zu setzen. Ergänzend dazu sind die erforderlichen Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Rollbahnen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Rollbahnen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH muss für die Wahrnehmung von Aufgaben des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten am Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen realisieren. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH muss für die Wahrnehmung von Aufgaben des Protokollbereichs und weiterer spezifischer Bundesbauten am Flughafen Berlin Brandenburg GmbH die erforderlichen luftseitigen Infrastrukturen realisieren. In diesem Zusammenhang ist die Erweiterung des bestehenden Rollbahnsystems BER vorgesehen, so dass die neuen Anlagen des Bundes an das bestehende und im Bau befindliche Rollbahnsystem des Flughafens leistungsstark und optimal angebunden werden können.
Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und vorhandene Bestandsflächen instand zu setzen. Ergänzend dazu sind die erforderlichen Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Hierfür sind mehrere neue Verbindungsrollwege zu schaffen und vorhandene Bestandsflächen instand zu setzen. Ergänzend dazu sind die erforderlichen Rohrleitungen für die Entwässerung, Rückbau, Sicherung und Umverlegung bestehender Anlagen vorgesehen. Weitere wesentliche Leistungen sind die Herstellung von Befeuerungs- und Beschilderungsanlagen einschließlich der tiefbautechnischen Infrastruktur. Für alle o.g. herzustellenden Anlagen ist die Inbetriebnahme durchzuführen.
Flugbetriebsflächen:
— 50 000 m
— 30 000 m
— 15 000 m
— 40 000 m
— 1 500 m
— 1 000 m
— 65 000 m
Oberflächenentwässerung:
— 2 000 m Freispiegelkanal bis DN 1.200,
— 67 Schachtbauwerke bis DN 2.600,
— 10 000 m
Flughafenspezifische Anlagen – Anlagentechnik:
— Befeuerung und Beschilderung Außenanlagen,
— 75 St. TXE-Feuer mit Steuereinheiten für Einzellampensteuerung und –überwachung,
— 8 km FLYCY Kabel 3/6 bis 5/10kV,
— 17 St. Innenbeleuchtete Rollwegbeschilderungen.
Befeuerung und Beschilderung Innenanlagen, inkl. Primärtransformatoren und Signalkoppler für Einzellampensteuerung:
Flughafenspezifische Anlagen – Tiefbau:
— 80 Schachtbauwerke,
— 5 000 m Kabelschutzrohre DN 100/150,
— 3 000 m Primär — Rohrpakete bis 4x4x DN 100,
— 40 St. Spülbohrungen 20 m DN 110,
— 15 St. Rollwegbeschilderungsfundamente,
— 30 St. Schächte Kabelschachtentwässerung.
Abriss/Rückbau:
— 45 835 m
— 2 000 m
— 2 km Rückbau IT / NS Kabel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-03 📅
Name: Johann Bunte Bauunternehmung GmbH & Co. KG/ NL Berlin Brandenburg
Postanschrift: Hans-Grade-Str. 2
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberhavel
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Frau Bähr
Adresse des Käuferprofils: www.berlin-airport.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 331 / 866-1719📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228 / 9499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228/9499-400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 115-283496 (2019-06-13)