Ausschreibung des Netzbetriebs der Leerrohrinfrastruktur

Gemeinde Öhningen

Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung der auf den Gemarkungen Öhningen und Schienen noch zu errichteten Leerrohrinfrastruktur des Auftraggebers an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs in den Versorgungsbereichen gemäß Anlage 1. Die Fertigstellung der Leerrohrinfrastruktur ist bis 28.3.2012 beabsichtigt, wobei es baubedingt zu Verzögerungen kommen kann. Der Auftraggaber übernimmt deshalb für den beabsichtigten Fertigstellungstermin keine Gewähr.
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Verpächter und Eigentümer der Leerrohrinfrastruktur wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart, der Bestandteil dieser Vergabeunterlagen ist (Teil 3). Darüber hinaus sind die Anlagen ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Netzbetriebsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Überlassung der Leerrohrinfrastruktur entsprechend dem Netzbetriebsvertrag und wird für eine feste Erstlaufzeit von 7 Jahren abgeschlossen. Die Erstlaufzeit beginnt mit Übergabe der Leerrohrinfrastruktur an den Auftragnehmer. Näheres regelt § 5 des Netzbetriebsvertrags.
Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Leerrohrinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen.
Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern, sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-30.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-30 Auftragsbekanntmachung