Ausschreibung des Netzbetriebs der Leerrohrinfrastruktur
Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung der vom Auftraggeber errichteten und im Eigentum der Stadt Blaubeuren stehenden Leerrohrinfrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Bestückung mit Glasfaserkabel und zur Aufnahme des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Herstellung und Gewährleistung des Netzbetriebs in den Versorgungsbereichen der Stadtteile Erstetten und Pappelau ggf. durch Bestückung der Leerrohrinfrastruktur mit Glasfaser sowie die Anbindung an ein überregionales Backbonenetz. Mit der Anbindung (s. Anlage „Leerrohranlage_Blaubeuren.xls“, Tab „Leerrohranlage“) kann auch der Stadtteil Beiningen versorgt werden. Dort besteht allerdings bereits in Teilen eine Versorgung von bis zu 1,5 MBit/s, so dass der Stadtteil Beiningen nicht unterversorgt ist.
Die Stadt Blaubeuren hat eine passive Leerrohrinfrastruktur errichtet. Diese verbindet in Teilstücken bereits vorhandene Leerrohre der Technischen Werke Blaubeuren (siehe unten Ziffer 1.2 „Netzaufbau“). Dem Auftragnehmer werden diese Leerrohrinfrastrukturen im Rahmen dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Zwischen der Stadt Blaubeuren und den Technischen Werken Blaubeuren besteht eine Vereinbarung, gemäß dieser der Auftragnehmer über die gesamten Leerrohrinfrastruktur verfügen kann. Die Trassenführung der Leerrohrstruktur ist dem Anhang 1 zu entnehmen. Die Stadt Blaubeuren hat eine Marktanalyse (s. Anlage „Marktanalyse.doc“) zur Erhebung des Bedarfs in den unterversorgten Ortssteilen durchgeführt. Der in der Marktanalyse erhobene erhöhte Bedarf von 25 MBit/s download (asymmetrisch) seitens mehrerer Gewerbebetriebe ist zu decken.
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Eigentümer der Leerrohrinfrastruktur wird ein Leerrohrpacht- und Netzbetriebsvertrag vereinbart, der Bestandteil dieser Vergabeunterlagen ist (Teil 3). Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und wird ab Übergabe der Infrastruktur an den AN für eine feste Vertragslaufzeit von 7 Jahren abgeschlossen. Näheres regelt § 5 des Netzbetriebsvertrages.
Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Leerrohrinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen. Der Auftraggeber trägt lediglich die Kosten der erstmaligen Herstellung der Leerrohrinfrastruktur. Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses Leerrohrpacht- und Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-03-09
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Auftragsbekanntmachung
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2012-05-30
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Ergänzende Angaben
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