Ausschreibung des Netzbetriebs einer Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur
Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung der vom Auftraggeber errichteten bzw. im Bau befindlichen und im Eigentum der Gemeinde Böbingen stehenden Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Bestückung der Rohr-verbände im Gewerbegebiet Böbingen-Süd sowie die Gewährleistung des Netzbetriebs in den vorgegebenen Versorgungsbereichen. Bei der Infrastruktur handelt es sich um eine Kombination von FTTC (Ober- und Unterböbingen) und FTTB (Gewerbegebiet Böbingen-Süd sowie Bachstraße / Heubacher Straße).
FTTB-Leerrohrnetz im „Gewerbegebiet Böbingen-Süd“.
Der Auftraggeber hat im Gewerbegebiet „Böbingen-Süd“ zur Verbesserung der Breit-bandversorgung eine Leerrohr-/Mikrorohrinfrastruktur bis zur Grundstücksgrenze der Betriebe errichtet. Insgesamt wurden Hausanschlüsse für 5 bislang unterversorgte Gewerbebetriebe vorgesehen. Es wurde kein LWL-Kabel eingezogen, da die Erschlie-ßung der Betriebe zunächst nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgte. Die Verlegung der Rohrverbände des Typs 2X20/16+7X12/8 (siehe Anlage 05) erfolgte im Microtrenchingverfahren.
Ein Teil der Betriebe im Gewerbegebiet (siehe Anlage 05) ist bereits von einem Netz-betreiber mit Leerrohren angefahren, sodass diese Betriebe als versorgt galten und somit nicht erneut angefahren wurden.
Das Gewerbegebiet wird über eine Leerrohrtrasse an ein bestehendes LWL-Backbone angeschlossen (siehe Anlage 05). Der Anbindungspunkt befindet sich östlich der L1162 an der Kreuzung L1162 / Siemensstraße. Besitzer des LWL-Backbones ist die EnBW ODR. Konditionen hinsichtlich einer Anmietung von Rohr-/Faserkapazitäten sin dirket mit dieser abzuklären.
FTTC-Leerrohrnetz mit eingezogenem LWL in Ober- und Unterböbingen.
Um alle Straßenzüge in Oberböbingen mit möglichst hohen Bandbreiten versorgen zu können wurden alle 16 Kabelverzweiger der Deutschen Telekom AG in Ober- und Un-terböbingen mit einem Leerrohrsystem mit eingezogenem LWL-Kabel angefahren (siehe Anlagen 01 - 03). Zur Anbindung der KVz mit LWL wurden innerorts in der Regel 20/16-Leerrohrverbünde mit beilaufenden 1-fach PE-HD 50 verlegt. In allen Trassen wurde mindestens 3-fach 20/16 verlegt, um Anbieterneutralität zu gewährleisten. Die außerörtlichen Anbindungen wurden über 3-fach PE-HD 50-Leerrohre realisiert, sodass auch hier Anbieterneutralität gewährleistet werden kann. Es wurde überall ein LWL-Kabel mit 144 Fasern eingezogen. Die Leerrohre wurden meist im Microtrenchingverfahren verlegt, Straßenquerungen wurden i.d.R. im Spülbohrverfah-ren oder konventioneller offener Bauweise gebaut. Weiterhin wurde auf einer Länge von ca. 1,3 km parallel zur B29/Bahnlinie sowie in der Mögglinger Straße Leerroh-re/LWL im bestehenden Abwasserkanal verlegt (siehe Anlagen 01 - 03).
Die Anbindungstrassen der KVz binden an verschiedenen Stellen an ein bestehendes LWL-Backbone eines Netzbetreibers an. Die Anbindungspunkte sind aus Anlagen 01 bis 03 zu ersehen. Nähere Informationen zum Besitzer dieser LWL-Trasse sowie Kon-ditionen hinsichtlich einer Anmiete von Faserkapazitäten sind aus Datenschutzgründen bei der genannten Kontaktstelle der Gemeinde zu erhalten.
Bereich Ortsdurchfahrt Oberböbingen (Bachstraße / Heubacher Straße).
Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Ortsdurchfahrt Oberböbingen in der Bachstraße und der Heubacher Straße wurden in diesem Bereich Rohrverbände des Typs 2x20/16+7x12/8 für eine FTTB-Erschließung mitverlegt. Zur Gewährleistung der Anbie-terneutralität wurde ein 3-fach PE-HD 50 Leerrohr als Verbindung zweier Telekom-KVz eingebracht (siehe Anlage 04). Der Klotzbach wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch eine horizontale Vortriebsbohrung gequert.
Insgesamt sollen 50 Hausanschlüsse realisiert werden. Für 8 Gebäude wurde bereits ein 12x8 Einzelrohr ins Haus verlegt, die restlichen Hausanschlusstrassen enden an der Grundstücksgrenze. Zusätzlich sind 32 Reserven vorgesehen, die zum einen potentielle Bauplätze oder -lücken, zum anderen zukünftige Erweiterungen (Wiesenstraße, Am Klotzbach) des Plangebietes beinhalten. Für diese wurde ein 12/8er Mikrorohr des 2x20/16+7x12/8er Rohrverbandes vorgesehen, so dass bei Bedarf ein schneller, einfa-cher Anschluss an das Verteilernetz erfolgen kann (siehe Anlage 04).
Es wurden 4 Versorgungschächte eingeplant, die mit mindestens einem anderen Schacht durch einen Rohrverband verbunden sind, um in Zukunft Stammkabel in die 2x20/16er Mikrorohren einzuziehen.
Das LWL-Kabel (144 Fs.) wird nur im Durchgangsbereich zu den Schächten II und IV und zu den KVz eingeblasen. Zu Schacht III und in die Hausanschlusstrassen wird noch kein LWL-Kabel eingeblasen.
Allgemeine Bemerkungen.
Ausgeschrieben wird daher eine flächendeckende Versorgung von Ober- und Unter-böbingen sowie des Gewerbegebietes, insbesondere der gemäß Marktanalyse der Gemeinde vorhandenen Gewerbebetriebe mit erhöhtem gewerblichen Bedarf von 50 Mbit/s im Download / asymmetrisch (siehe Anlage 06). Gemäß Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vom 30.3.2011 ist „bei FTTC-Modellen davon auszugehen, dass Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s für den Endkunden zu erwarten sind, vorausgesetzt die Leitungsqualität des vorhandenen Kupferkabels vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden ist erwartungsgemäß gut.“.
Die Versorgung kann im Fall der direkt angeschlossenen Gewerbebetriebe und Wohngebäude durch direkte Glasfaseranschlüsse erfolgen, im Falle der weiteren unterversorgten Gewerbebetriebe/Wohngebäude in Ober- und Unterböbingen durch Kollokationen der nötigen KVz mit Installation von Outdoor-DSLAMs.
Es sind sämtliche Vorgaben der Bekanntmachung und des Bewilligungsbescheids im Rahmen des Förderwettbewerbs „Modellprojekte für den Breitbandausbau“ zu beachten.
Ferner sind die „Beihilfevorschriften der Europäischen Kommission“ sowie die Vorgaben der „Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung (Bundesrahmenregelung Leerrohre)“ sowie die Bekanntmachung und der Bewilligungsbescheid des Förderwettbewerbs „Modellprojekte für den Breitbandausbau“ sowie die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)“ als verbindlich anzusehen.
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Eigentümer der Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart, der Bestandteil dieser Vergabeunterlagen ist (Teil 3). Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und wird ab Übergabe der Infrastruktur an den AN für eine feste Vertragslaufzeit abgeschlossen. Näheres regelt § 5 des Netzbetriebsvertrages.
Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Glasfaser- und Leerrohrinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen. Der Auftraggeber trägt lediglich die Kosten der erstmaligen Herstellung der Glasfaserinfrastruktur. Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-01-11
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Auftragsbekanntmachung
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2012-09-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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