Ausschreibung des Netzbetriebs einer Glasfaserinfrastruktur
Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung der von der Stadt Geislingen (Auftraggeber) errichteten Glasfaserinfrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs in den Versorgungsbereichen gemäß Anlage 1 und Anlage 2 (Trassenübersichtsplan).
Der Auftraggeber hat zur Versorgung der Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet Geislingen-Weiherle zur Verbesserung der Breitbandversorgung durch Lückenschluss teilweise vorhandener Glasfaserleitungen eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur errichtet.
Die Stadt Geislingen hat in der Kernstadt 4 180 Einwohner. Die geschätzte Anzahl der Haushalte beträgt 1 300. Im Gewerbegebiet Weiherle befinden sich ca. 30 Gewerbebetriebe. Die Anzahl der Betriebe in der Kernstadt des Auftraggebers beläuft sich auf ca. 100 Betriebe.
Im Gewerbegebiet Bangraben in Balingen verfügt die Deutsche Telekom AG (DTAG) über eine Kabelrohrverbindung zum HVt-Standort in Balingen sowie die Fa. NeckarCom über einen Zugang zu ihrer Glasfaser auf der Hochspannungstrasse. Ausgehend von dort hat der Auftraggeber Leerrohre 3 + D50 mit insgesamt 144 Glasfasern Typ G. 652-D entlang von Forst- und Feldwegen bis zum Gewerbegebiet Weiherle verlegt. Die Leerrohre enden in Geislingen nahe dem Kabelverzweiger A120 (Trassenübersichtsplan-Anlage 2). Von dort können die Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet Weiherle versorgt werden.
Die Zuführung wurde ferner um ein Erweiterungssegment ergänzt. Dies ermöglicht eine anbieterneutrale Zuführung zum Ortseingang. Ein dort aufzubauender DSLAM durch den Netzbetreiber könnte die DSL-Versorgung der Bevölkerung in Geislingen nachhaltig verbessern.
Ziel ist die Breitbandversorgung der Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet Weiherle. Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Eigentümer der Glasfaserinfrastrukturen wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart, der Bestandteil dieser Vergabeunterlagen ist (Teil 3). Der Netzbetriebsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und wird ab Übergabe der Glasfaserinfrastruktur an den AN für eine feste Erstvertragslaufzeit von 7 Jahren abge-schlossen. Näheres regelt § 5 des Netzbetriebsvertrages.
Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen. Der Auftraggeber trägt lediglich die Kosten der erstmaligen Herstellung der Glasfaserinfrastruktur. Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern, sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-01-24
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Auftragsbekanntmachung
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2012-06-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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