Ausschreibung des Netzbetriebs einer Glasfaserinfrastruktur

Große Kreisstadt Wangen im Allgäu

Ausschreibungsgegenstand ist die Überlassung der von der Stadt Wangen im Allgäu (Auftraggeber) errichteten Glasfaserinfrastruktur an den Bieter (Auftragnehmer) zur Nutzung in der Form des Netzbetriebs. Hauptleistungspflicht des Auftragnehmers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs in den Versorgungsbereichen gemäß Anlage 1 „Aktuelle DSL-Versorgung der Stadt Wangen im Allgäu“ und Anlage 4 „Glasfasertrassen_Übersichtslageplan_Wangen mit Schauwies“.
Zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber als Verpächter und Eigentümer der Glasfaserinfrastruktur wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart, der Bestandteil dieser Vergabeunterlagen ist (Teil 3). Darüber hinaus sind die Anlagen ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Netzbetriebsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und wird für eine feste Vertragslaufzeit von 7 Jahren abgeschlossen. Näheres regelt § 5 des Netzbetriebsvertrags.
Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass diesem zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung der Glasfaserinfrastruktur an den Auftragnehmer zur Nutzung entstehen.
Im Übrigen sind, unter Einhaltung der dem Auftragnehmer aufgrund dieses Netzbetriebsvertrages obliegenden Verpflichtungen, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern, sonstigen Telekommunikationsdienstleistern Sache des Auftragnehmers.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-11 Auftragsbekanntmachung
2012-08-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge