Betrieb eines Regionalverkehrs. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen sind auf folgenden Kursbuchstrecken (KBS) zu erbringen: — KBS 640 (RMV-Linie 55) Aschaffenburg (– Landesgrenze) – Hanau – Offenbach/Maintal – Frankfurt (Main), nordmainisch mit Bedienung aller Halte, — KBS 800 Würzburg Hbf – Aschaffenburg (ohne Regionalzugverkehr Würzburg – Gemünden mit Einzelverlängerungen nach Lohr und Regionalzugverkehr Aschaffenburg – Heigenbrücken - Gemünden) inkl. einzelner Regionalzugleistungen zwischen Gemünden und Aschaffenburg während der Hauptverkehrszeit; KBS 810 Würzburg – Schweinfurt Hbf – Bamberg, — Strecke Gemünden – Waigolshausen an Sa+So. Insgesamt ca. 2 600 000 Zugkilometer pro Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 2 600 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bahnland-bayern.de🌏
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de📧
Telefon: +49 897488250📞
Fax: +49 8974882551 📠
Name und Adresse des weiteren öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a.Ts.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach deutschem Vergaberecht unter Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009. Zur Anwendung kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A – mit Ausnahme von § 7 – sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
Name und Adresse des weiteren öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a.Ts.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach deutschem Vergaberecht unter Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009. Zur Anwendung kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A – mit Ausnahme von § 7 – sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb eines Regionalverkehrs. Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen sind auf folgenden Kursbuchstrecken (KBS) zu erbringen:
— KBS 640 (RMV-Linie 55) Aschaffenburg (– Landesgrenze) – Hanau – Offenbach/Maintal – Frankfurt (Main), nordmainisch mit Bedienung aller Halte,
— KBS 800 Würzburg Hbf – Aschaffenburg (ohne Regionalzugverkehr Würzburg – Gemünden mit Einzelverlängerungen nach Lohr und Regionalzugverkehr Aschaffenburg – Heigenbrücken - Gemünden) inkl. einzelner Regionalzugleistungen zwischen Gemünden und Aschaffenburg während der Hauptverkehrszeit; KBS 810 Würzburg – Schweinfurt Hbf – Bamberg,
— KBS 800 Würzburg Hbf – Aschaffenburg (ohne Regionalzugverkehr Würzburg – Gemünden mit Einzelverlängerungen nach Lohr und Regionalzugverkehr Aschaffenburg – Heigenbrücken - Gemünden) inkl. einzelner Regionalzugleistungen zwischen Gemünden und Aschaffenburg während der Hauptverkehrszeit; KBS 810 Würzburg – Schweinfurt Hbf – Bamberg,
— Strecke Gemünden – Waigolshausen an Sa+So.
Insgesamt ca. 2 600 000 Zugkilometer pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Es wird folgende Alternativposition ausgeschrieben:
In der Alternativposition ist im Abschnitt Aschaffenburg – Gemünden (Main) die Bedienung der Halte Langenprozelten und Wiesthal im Express-Verkehr Würzburg – Frankfurt (Main) nur noch in Tagesrandlage und während der Hauptverkehrszeit am Morgen vorgesehen. Zusammen mit dem verkürzten Aufenthalt in Gemünden (Main) (siehe oben) ergeben sich bei den hier ausgeschriebenen Zügen in Würzburg Hbf längere, stabile Übergänge zum Fernverkehr und eine längere Wendezeit.
In der Alternativposition ist im Abschnitt Aschaffenburg – Gemünden (Main) die Bedienung der Halte Langenprozelten und Wiesthal im Express-Verkehr Würzburg – Frankfurt (Main) nur noch in Tagesrandlage und während der Hauptverkehrszeit am Morgen vorgesehen. Zusammen mit dem verkürzten Aufenthalt in Gemünden (Main) (siehe oben) ergeben sich bei den hier ausgeschriebenen Zügen in Würzburg Hbf längere, stabile Übergänge zum Fernverkehr und eine längere Wendezeit.
Über die Beauftragung der Alternativposition kann auch noch während der Vertragslaufzeit entschieden werden.
Für die weiteren Einzelheiten bezüglich Art und Umfang der Leistungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vgl. Ziffer II.1.5.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angebote von Bietern,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben, und die dadurch gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können, können gemäß § 16 Abs. 4 VOL/A ausgeschlossen werden.
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben, und die dadurch gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können, können gemäß § 16 Abs. 4 VOL/A ausgeschlossen werden.
Für die Eignungsprüfung vorzulegende Unterlagen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter diesem Abschnitt genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeber prüfen die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise.
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter diesem Abschnitt genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Die Auftraggeber prüfen die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise.
Die im Folgenden genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Erklärungen sind im Original einzureichen.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern.
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter, Unterlagen auffordern.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen (s.u.) für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen (s.u.) für jedes Mitglied und die Nachweise der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Sollte ein Bieter bereits bei der Angebotsabgabe beabsichtigen, ihm obliegende Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen, Not- und Ersatzverkehre), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachunternehmer zu übertragen, so hat er dies unter Angabe der konkreten Leistung sowie des namentlich zu bezeichnenden Nachunternehmers in seinem Angebot darzustellen. In diesem Fall sind dem Angebot des Weiteren die im Folgenden benannten Nachweise über die Zuverlässigkeit auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen) durch bereits bei Angebotsabgabe bestimmte Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind dem Angebot zusätzlich die im Folgenden benannten Nachweise über die Fachkunde für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer beizufügen.
Sollte ein Bieter bereits bei der Angebotsabgabe beabsichtigen, ihm obliegende Leistungen in den Kernbereichen Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen, Not- und Ersatzverkehre), Einsatz von Servicepersonal und Fahrausweisprüfungen auf bestimmte Nachunternehmer zu übertragen, so hat er dies unter Angabe der konkreten Leistung sowie des namentlich zu bezeichnenden Nachunternehmers in seinem Angebot darzustellen. In diesem Fall sind dem Angebot des Weiteren die im Folgenden benannten Nachweise über die Zuverlässigkeit auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter, Fahrbetriebsleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen) durch bereits bei Angebotsabgabe bestimmte Nachunternehmer ausführen zu lassen, sind dem Angebot zusätzlich die im Folgenden benannten Nachweise über die Fachkunde für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer beizufügen.
Eine nachträgliche Übertragung von vertraglichen Leistungspflichten auf Nachunternehmer ist unter der Voraussetzung zulässig, dass die Auftraggeber im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben. Näheres regelt der Verkehrsdurchführungsvertrag.
Für Leistungen Dritter zum Vorhalten und Betreiben von Strecken- und Stationsinfrastruktur sowie für das Bereitstellen von Energie gelten die vorstehend genannten Anforderungen nicht.
a) Nachweise über die Zuverlässigkeit.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach,
— dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen,
— dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen,
— dass keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße des Bieters gegen,
— arbeits oder sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten,
— umweltschützende Vorschriften,
— sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters, dass die o.g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter den beiden obigen Anstrichen achten). Die Eigenerklärung zum ersten Anstrich muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters, dass die o.g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter den beiden obigen Anstrichen achten). Die Eigenerklärung zum ersten Anstrich muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern vorlegen, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 7.9.2012 datieren.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (ebenfalls nicht vor dem 7.9.2012 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend,
— einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (ebenfalls nicht vor dem 7.9.2012 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend,
— Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
aa) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
aa) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
— als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
— Eigenkapital,
— gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
— Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggfs. Negativerklärung,
— Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
— Ergebnis des Unternehmens,
— Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter aa) genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann der Bieter die unter aa) genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden.
bb) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
bb) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren.
cc) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
cc) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
dd) Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass beim Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung keine erheblichen Rückstände an Steuern und Abgaben oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich verpflichtet, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklrung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich verpflichtet, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklrung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die unter aa) bis dd) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 7.9.2012 datieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
´Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
´Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
— Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird,
— Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird,
— Vorlage von Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen aus allen 3 Jahren ist nicht erforderlich. Ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV ist nicht erforderlich. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bewerber verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden,
— Vorlage von Referenzen über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen aus allen 3 Jahren ist nicht erforderlich. Ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV ist nicht erforderlich. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bewerber verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden,
— Alternativ zum letzten Aufzählungspunkt: Eigenerklärung über die Erfahrung seines bereits vorhandenen Personals mit der Erbringung von Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter mittels einer entsprechenden Erklärung des Dritten nachzuweisen, dass er tatsächlich über die erforderlichen Erfah-rungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten für die Erfüllung des Auftrags verfügen kann. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich unwiderruflich verpflichtet, dem Bieter die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungserklärung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter mittels einer entsprechenden Erklärung des Dritten nachzuweisen, dass er tatsächlich über die erforderlichen Erfah-rungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten für die Erfüllung des Auftrags verfügen kann. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich unwiderruflich verpflichtet, dem Bieter die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungserklärung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Erklärung zur Beschaffung der zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge:
Der Bieter hat zu erklären, dass er die bei der Beschaffung der von ihm zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge von ihm einzuhaltenden Rechtsvorschriften befolgen wird bzw. befolgt hat. Für diese Erklärung ist das in der Anlage 4 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte Formblatt auszufüllen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er die bei der Beschaffung der von ihm zum Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge von ihm einzuhaltenden Rechtsvorschriften befolgen wird bzw. befolgt hat. Für diese Erklärung ist das in der Anlage 4 zur Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte Formblatt auszufüllen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung erbringt das Verkehrsunternehmen hinreichende Sicherheiten. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für den bayerischen Abschnitt gegenüber der BEG 4 400 000 EUR, für den hessischen Abschnitt gegenüber dem RMV 1 000 000,00 EUR.
Zur Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung erbringt das Verkehrsunternehmen hinreichende Sicherheiten. Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt für den bayerischen Abschnitt gegenüber der BEG 4 400 000 EUR, für den hessischen Abschnitt gegenüber dem RMV 1 000 000,00 EUR.
Für die weiteren Einzelheiten wird auf § 18 VOL/B verwiesen. Die Zustimmung für eine Konzernbürgschaft wird nicht erteilt. Wenn das Verkehrsunternehmen die Sicherheit nicht erbringt, sind die Auftraggeber berechtigt, die Ausgleichszahlungen einzubehalten, bis der Sicherungsbetrag erreicht ist.
Für die weiteren Einzelheiten wird auf § 18 VOL/B verwiesen. Die Zustimmung für eine Konzernbürgschaft wird nicht erteilt. Wenn das Verkehrsunternehmen die Sicherheit nicht erbringt, sind die Auftraggeber berechtigt, die Ausgleichszahlungen einzubehalten, bis der Sicherungsbetrag erreicht ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 6 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Bieter haben dem Schreiben, in dem sie bei der BEG die Ausschreibungsunterlagen anfordern, zugunsten der BEG einen Verrechnungsscheck über 500 EUR beizulegen. Als Verwendungszweck ist "Ausschreibung Main-Spessart" anzugeben. Das Entgelt an die BEG für die Übersendung der Vergabeunterlagen entfällt bei der Teilnahme am SOL-System (Ausschreibungsdatenbank des Bayerischen Staatsanzeigers). Informationen über das SOL-System sind unter www.baysol.de bzw. +49 89693907-11 zu erhalten. Um die Bearbeitung der Ausschreibung sowohl für die Vergabestelle als auch für die Bewerber zu vereinfachen, bittet die BEG ausdrücklich um eine Teilnahme am SOL-System.
Die Bieter haben dem Schreiben, in dem sie bei der BEG die Ausschreibungsunterlagen anfordern, zugunsten der BEG einen Verrechnungsscheck über 500 EUR beizulegen. Als Verwendungszweck ist "Ausschreibung Main-Spessart" anzugeben. Das Entgelt an die BEG für die Übersendung der Vergabeunterlagen entfällt bei der Teilnahme am SOL-System (Ausschreibungsdatenbank des Bayerischen Staatsanzeigers). Informationen über das SOL-System sind unter www.baysol.de bzw. +49 89693907-11 zu erhalten. Um die Bearbeitung der Ausschreibung sowohl für die Vergabestelle als auch für die Bewerber zu vereinfachen, bittet die BEG ausdrücklich um eine Teilnahme am SOL-System.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-11-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Wettbewerb
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2027-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2009-04-24 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2009/S 079-113923
Zusätzliche Informationen
Name und Adresse des weiteren öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a.Ts.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach deutschem Vergaberecht unter Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009. Zur Anwendung kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A – mit Ausnahme von § 7 – sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach deutschem Vergaberecht unter Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009. Zur Anwendung kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A – mit Ausnahme von § 7 – sowie die §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern Sachgebiet - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 114-188941 (2012-06-11)
Ergänzende Angaben (2012-09-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Name und Adresse des weiteren öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim a.Ts., Deutschland.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vgl. Ziffer II.1.4.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-14 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland 🇩🇪