Beschaffung von 3 Ganzkörper-MR-Tomographen 3,0 T, 1 Ganzkörper-MR-Tomograph 1,5 T, 2 Multischicht-Computertomographen, 1 Multimodales serverbasiertes 3D-Bildbearbeitungs/-auswertungs-System, 1 Biplane Angiographie-Anlage, 1 Monoplane Angiographie-Anlage, 3 Zwei-Detektor-Röntgenaufnahmegeräte und 1 Detektor-Röntgenaufnahmegerät-Thorax zur Zweckbestimmung und Nutzung für die Forschung, Ausbildung/Lehre und überwiegend für die Krankenversorgung in der Uniklinik Köln (Neubau UB-West). Die Uniklinik ist als Krankenhaus der Maximalversorgung sowie als Forschungseinrichtung auf die Verfügbarkeit der modernsten Gerätetechnologien in allen Anwendungsbereichen angewiesen. Es wird eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Radiologie der Uniklinik und dem Auftragnehmer verlangt. Dabei wird vorausgesetzt, dass Innovationen im Bereich Hard- und Software mit dem Radiologischen Institut geteilt werden und ein enger Austausch an Expertise gewährleistet ist. Im Zuge des Vergabeverfahrens werden die Bieter ein umfassendes Konzept zur Wissenschaftskooperation erarbeiten müssen. Wartungsleistungen über 5 Jahre für die in Los Nr. 1 und 2 beschriebenen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsleistung zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Wartungsvertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-13.
Auftragsbekanntmachung (2012-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
Menge oder Umfang: 10 000 000,0015 000 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Uniklinik Köln AöR
Postanschrift: Kerpener Straße 62
Postleitzahl: 50937
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.uk-koeln.de🌏
E-Mail: investitionsmanagement@uk-koeln.de📧
Telefon: +49 22147887805📞
1.) Das Universitätsklinikum führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, 2. Abschnitt durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) und c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt und die zu erbringenden geistig-schöpferischen Dienstleistungen eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau ermöglichen, um den Auftrag durch die Wahl der besten Angebote in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nichtoffene Verfahren vergeben zu können.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und im Original und nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD-ROM, DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Das Beschaffungsvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Finanzierungszusage durch die Finanzierungsstellen. Dass Universitätsklinikum behält sich vor, die Lose 1 und 2 aufzuheben, wenn keine letztverbindlichen Angebote eingegangen sind, die eine Beschaffung in Höhe der Finanzierungszusage ermöglichen.
1.) Das Universitätsklinikum führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, 2. Abschnitt durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) und c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt und die zu erbringenden geistig-schöpferischen Dienstleistungen eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau ermöglichen, um den Auftrag durch die Wahl der besten Angebote in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nichtoffene Verfahren vergeben zu können.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und im Original und nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD-ROM, DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Das Beschaffungsvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Finanzierungszusage durch die Finanzierungsstellen. Dass Universitätsklinikum behält sich vor, die Lose 1 und 2 aufzuheben, wenn keine letztverbindlichen Angebote eingegangen sind, die eine Beschaffung in Höhe der Finanzierungszusage ermöglichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 3 Ganzkörper-MR-Tomographen 3,0 T, 1 Ganzkörper-MR-Tomograph 1,5 T, 2 Multischicht-Computertomographen, 1 Multimodales serverbasiertes 3D-Bildbearbeitungs/-auswertungs-System, 1 Biplane Angiographie-Anlage, 1 Monoplane Angiographie-Anlage, 3 Zwei-Detektor-Röntgenaufnahmegeräte und 1 Detektor-Röntgenaufnahmegerät-Thorax zur Zweckbestimmung und Nutzung für die Forschung, Ausbildung/Lehre und überwiegend für die Krankenversorgung in der Uniklinik Köln (Neubau UB-West). Die Uniklinik ist als Krankenhaus der Maximalversorgung sowie als Forschungseinrichtung auf die Verfügbarkeit der modernsten Gerätetechnologien in allen Anwendungsbereichen angewiesen. Es wird eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Radiologie der Uniklinik und dem Auftragnehmer verlangt. Dabei wird vorausgesetzt, dass Innovationen im Bereich Hard- und Software mit dem Radiologischen Institut geteilt werden und ein enger Austausch an Expertise gewährleistet ist. Im Zuge des Vergabeverfahrens werden die Bieter ein umfassendes Konzept zur Wissenschaftskooperation erarbeiten müssen.
Beschaffung von 3 Ganzkörper-MR-Tomographen 3,0 T, 1 Ganzkörper-MR-Tomograph 1,5 T, 2 Multischicht-Computertomographen, 1 Multimodales serverbasiertes 3D-Bildbearbeitungs/-auswertungs-System, 1 Biplane Angiographie-Anlage, 1 Monoplane Angiographie-Anlage, 3 Zwei-Detektor-Röntgenaufnahmegeräte und 1 Detektor-Röntgenaufnahmegerät-Thorax zur Zweckbestimmung und Nutzung für die Forschung, Ausbildung/Lehre und überwiegend für die Krankenversorgung in der Uniklinik Köln (Neubau UB-West). Die Uniklinik ist als Krankenhaus der Maximalversorgung sowie als Forschungseinrichtung auf die Verfügbarkeit der modernsten Gerätetechnologien in allen Anwendungsbereichen angewiesen. Es wird eine enge wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Radiologie der Uniklinik und dem Auftragnehmer verlangt. Dabei wird vorausgesetzt, dass Innovationen im Bereich Hard- und Software mit dem Radiologischen Institut geteilt werden und ein enger Austausch an Expertise gewährleistet ist. Im Zuge des Vergabeverfahrens werden die Bieter ein umfassendes Konzept zur Wissenschaftskooperation erarbeiten müssen.
Wartungsleistungen über 5 Jahre für die in Los Nr. 1 und 2 beschriebenen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Wartungsleistung zu beauftragen. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Wartungsvertrages.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schnittbildgebende Systeme
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 000,00 💰
15 000 000,00 💰
Beschreibung der Optionen:
Wartungsleistungen über 5 Jahre für die in Los Nr. 1 und 2 beschriebenen Leistungen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: 22C6-23/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen – unter Verwendung der Vordrucke Nr. 1-4 - im Falle einer Bewerbung um Teilnahme separat für die Lose 1 und 2 vollständig ausgefüllt fristgerecht schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.3.4) bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse einreichen. Die Vordrucke Nr. 1-4 sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse per E-Mail als Word-Vorlage zu beziehen.
Die Bieter müssen die nachfolgend aufgeführten Unterlagen – unter Verwendung der Vordrucke Nr. 1-4 - im Falle einer Bewerbung um Teilnahme separat für die Lose 1 und 2 vollständig ausgefüllt fristgerecht schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gemäß Ziffer IV.3.4) bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse einreichen. Die Vordrucke Nr. 1-4 sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Adresse per E-Mail als Word-Vorlage zu beziehen.
1. Eigenerklärung des Unternehmens über das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG VOL/A (u.a. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen sowie Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen) (Vordruck 1)
1. Eigenerklärung des Unternehmens über das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen im Sinne des § 6 EG VOL/A (u.a. Insolvenzverfahren, Liquidation, schwere Verfehlungen sowie Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen) (Vordruck 1)
2. Angaben über den Umsatz in der ausgeschriebenen Leistungsart (Medizintechnik) in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (Vordruck 2)
3. Aktueller Nachweis (2012), dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragstextes des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist
4. Angaben zu Referenzen in Krankenhäusern der Maximalversorgung in den letzten drei Geschäftsjahren (2009, 2010 und 2011), die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen (CT, MRT, 3D-Bildbearbeitungssystem) [Los Nr. 1]; Angiographie-Arbeitsplatz (2 Ebenen), Angiographie-Arbeitsplatz (1 Ebene) und Röntgenaufnahme-Arbeitsplätze (3 x Bucky, 1 x Thorax) [Los Nr. 2] vergleichbar sind (Vordruck 3).
4. Angaben zu Referenzen in Krankenhäusern der Maximalversorgung in den letzten drei Geschäftsjahren (2009, 2010 und 2011), die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen (CT, MRT, 3D-Bildbearbeitungssystem) [Los Nr. 1]; Angiographie-Arbeitsplatz (2 Ebenen), Angiographie-Arbeitsplatz (1 Ebene) und Röntgenaufnahme-Arbeitsplätze (3 x Bucky, 1 x Thorax) [Los Nr. 2] vergleichbar sind (Vordruck 3).
5. Angaben zu Referenzen bestehender Wissenschaftskooperationen mit Universitätsklinika in der Europäischen Union unter Angabe der daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Publikationen (Vordruck 4).
Ist beabsichtigt, sich als Bewerbergemeinschaft zu beteiligen, so ist dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung beizufügen, in der: a) die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft erklärt ist, b) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angabe ihrer Leistungsanteile aufgeführt sind, c) der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft bezeichnet ist, d) erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, sowie e) ein Kreditinstitut und die Nummer eines Kontos angegeben werden, auf das sämtliche Zahlungen an die Bewerbergemeinschaft mit befreiender Wirkung geleistet werden können. Die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung genannten Unterlagen sind von einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die Angaben zu den Referenzen dabei für das jeweilige Fachgebiet des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches dieses Mitglied innerhalb der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten wird.
Ist beabsichtigt, sich als Bewerbergemeinschaft zu beteiligen, so ist dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung beizufügen, in der: a) die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft erklärt ist, b) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Angabe ihrer Leistungsanteile aufgeführt sind, c) der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft bezeichnet ist, d) erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, sowie e) ein Kreditinstitut und die Nummer eines Kontos angegeben werden, auf das sämtliche Zahlungen an die Bewerbergemeinschaft mit befreiender Wirkung geleistet werden können. Die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung genannten Unterlagen sind von einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die Angaben zu den Referenzen dabei für das jeweilige Fachgebiet des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, welches dieses Mitglied innerhalb der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten wird.
Bedient sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen (Subunternehmer), so ist eine Übersicht beizufügen, die die Leistungsanteile je Unternehmen ausweist, und die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für die jeweiligen Subunternehmer beizubringen. Dabei sind die Eignungsnachweise jeweils auf die Leistungen zu beziehen, die der Subunternehmer im Zuschlagsfall erbringen soll und nur insoweit vorzulegen, wie sie auf die vom Subunternehmer zu erbringende Leistung anwendbar sind.
Bedient sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeit anderer Unternehmen (Subunternehmer), so ist eine Übersicht beizufügen, die die Leistungsanteile je Unternehmen ausweist, und die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für die jeweiligen Subunternehmer beizubringen. Dabei sind die Eignungsnachweise jeweils auf die Leistungen zu beziehen, die der Subunternehmer im Zuschlagsfall erbringen soll und nur insoweit vorzulegen, wie sie auf die vom Subunternehmer zu erbringende Leistung anwendbar sind.
Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass in dem Teilnahmeantrag des Bewerbers eine(r) oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, ein Vorgehen nach § 19 EG Absatz 2 VOL/A ausdrücklich vor. Danach kann der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach seinem Ermessen unter Setzung einer Nachfrist von allen betroffenen Bewerbern nachfordern. Wird nachgefordert und werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb der gesetzten Nachfrist wiederum nicht vorgelegt, so kann das betreffende Unternehmen aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass in dem Teilnahmeantrag des Bewerbers eine(r) oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärungen und Nachweise fehlen sollten, ein Vorgehen nach § 19 EG Absatz 2 VOL/A ausdrücklich vor. Danach kann der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach seinem Ermessen unter Setzung einer Nachfrist von allen betroffenen Bewerbern nachfordern. Wird nachgefordert und werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb der gesetzten Nachfrist wiederum nicht vorgelegt, so kann das betreffende Unternehmen aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Erfüllung des Auftrags bei Zuschlagserteilung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ebenfalls gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gemäß den Teilnahmebedingungen (vgl. Ziffer III.2.1) formell erfüllen, werden nicht mehr als drei Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Auswahl dieser begrenzten Teilnehmerzahl erfolgt anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien: Gewertet werden die Angaben zu den Referenzen nach Ziffer III.2.1) Nr. 5 und 6. Die Angaben zu Nr. 5 werden wie folgt gewertet: Jede Referenz (pro Gerät in Krankenhäusern der Maximalversorgung) erhält 1 Punkt. Die Angaben zu Nr. 6 werden wie folgt gewertet: Jede Referenz wird wie folgt bewertet: a) Dauer der bestehenden Wissenschaftskooperation: 0 Monate = 0 Punkte, > 1 Monat = 2 Punkte, > 12 Monate = 4 Punkte, > 24 Monate = 6 Punkte, > 36 Monate = 8 Punkte, > 48 Monate = 10 Punkte; b) Anzahl der aus dieser Kooperation hervorgegangenen gemeinsamen wissenschaftlichen Publikationen: 0 Stück = 0 Punkte, > 5 Stück = 2 Punkte, > 10 Stück = 4 Punkte, > 15 Stück = 6 Punkte, > 20 Stück = 8 Punkte, > 25 Stück = 10 Punkte. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) gemäß den Teilnahmebedingungen (vgl. Ziffer III.2.1) formell erfüllen, werden nicht mehr als drei Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Auswahl dieser begrenzten Teilnehmerzahl erfolgt anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien: Gewertet werden die Angaben zu den Referenzen nach Ziffer III.2.1) Nr. 5 und 6. Die Angaben zu Nr. 5 werden wie folgt gewertet: Jede Referenz (pro Gerät in Krankenhäusern der Maximalversorgung) erhält 1 Punkt. Die Angaben zu Nr. 6 werden wie folgt gewertet: Jede Referenz wird wie folgt bewertet: a) Dauer der bestehenden Wissenschaftskooperation: 0 Monate = 0 Punkte, > 1 Monat = 2 Punkte, > 12 Monate = 4 Punkte, > 24 Monate = 6 Punkte, > 36 Monate = 8 Punkte, > 48 Monate = 10 Punkte; b) Anzahl der aus dieser Kooperation hervorgegangenen gemeinsamen wissenschaftlichen Publikationen: 0 Stück = 0 Punkte, > 5 Stück = 2 Punkte, > 10 Stück = 4 Punkte, > 15 Stück = 6 Punkte, > 20 Stück = 8 Punkte, > 25 Stück = 10 Punkte. Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 22C6-23/2012
Zusätzliche Informationen
1.) Das Universitätsklinikum führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, 2. Abschnitt durch.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) und c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt und die zu erbringenden geistig-schöpferischen Dienstleistungen eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau ermöglichen, um den Auftrag durch die Wahl der besten Angebote in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nichtoffene Verfahren vergeben zu können.
2.) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 3 lit. b) und c) VOL/A in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt und die zu erbringenden geistig-schöpferischen Dienstleistungen eine vertragliche Spezifikation nicht hinreichend genau ermöglichen, um den Auftrag durch die Wahl der besten Angebote in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Offene und Nichtoffene Verfahren vergeben zu können.
3.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und im Original und nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD-ROM, DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
4.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Werktage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
5.) Das Beschaffungsvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Finanzierungszusage durch die Finanzierungsstellen. Dass Universitätsklinikum behält sich vor, die Lose 1 und 2 aufzuheben, wenn keine letztverbindlichen Angebote eingegangen sind, die eine Beschaffung in Höhe der Finanzierungszusage ermöglichen.
5.) Das Beschaffungsvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Finanzierungszusage durch die Finanzierungsstellen. Dass Universitätsklinikum behält sich vor, die Lose 1 und 2 aufzuheben, wenn keine letztverbindlichen Angebote eingegangen sind, die eine Beschaffung in Höhe der Finanzierungszusage ermöglichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
„§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
„§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.“
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 179-294666 (2012-09-13)