Nachweise, Angaben und Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: - Angaben und Nachweise nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A für Bieter und andere Unternehmer, - Ergänzung des Verzeichnisses der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer, - Verpflichtungserklärung für Leistungen anderer Unternehmer, - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“, - Besondere Erklärung des Bieters, - Bestätigung Kabelschutzanweisung, - Referenzen (zu Arbeiten am Autobahnfernmeldekabel, die in Material und Verarbeitung vergleichbar sind) mit fachtechnischer Objektbezeichnung und Rufnummer des Referenzgebers sowie die ausgeführten Leistungen eindeutig charakterisierenden Angaben. Art und Umfang der innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführten Arbeiten sowie deren Vergleichbarkeit müssen eindeutig ersichtlich sein. Die Bieter haben die Qualifikation des ausführenden Personals - bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau„ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein – Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) - bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis gemäß den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) Ausgabe April 2010“ nachzuweisen. - Die Bieter haben die Qualifikation des Kolonnenführes gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten“ (ZTV-ING, Ausgabe April 2010) nachzuweisen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Dazu ist: - bei inländischen Bietern eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR - Schein), - bei ausländischen Bietern ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis vorzulegen.