Das Angebot soll eine Pauschale für einen Umfang ausweisen, bei dem der Auftragger bis zu 10 Beratungstagen pro Monat abfordern kann. In dieser Pauschale sollen etwaige Nebenkosten, insbesondere Fahrtkosten enthalten sein. Für darüber hinausgehende Leistungen ist ein Tagessatz, der ebenfalls sämtliche etwaigen Nebenkosten, insbesondere Fahrtkosten enthält, zu nennen.