Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmens- und Kommunikationsstrategien und deren Umsetzung

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch die AOK Bayern an ein externes Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt Marketing/ Lobbying zur Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von internen und externen Kommunikationsstrategien inkl. der Modellierung von Serviceprozessen und der medialen Aufbereitung im gesamten Kommunikationsmix (medienübergreifende/ medienneutrale Produktion) und deren Umsetzung. Daneben beinhaltet der Auftrag auch die Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung strategischer Maßnahmen inkl. deren Verankerung in den Abteilungen durch Coaching vor Ort. Der Auftrag soll dabei zu Beginn schwerpunktmäßig die beschriebenen Leistungen in Verbindung mit vertrieblichen Neu- und Optimierungsansätzen, sowie politisch- und unternehmenspolitisch bedingten Sondersituationen beinhalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-05 Auftragsbekanntmachung
2012-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 70-116626
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Bayern, vertreten durch den stv. Vorstandsvorsitzenden Herrn Hubertus Räde, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern. (3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.aok-business.de/ausschreibungen unter der entsprechenden Bekanntmachung heruntergeladen werden. (4) Teilnahmeanträge sind schriftlich per Post im Original und einer Kopie bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Mail und/oder Telefax ist unzulässig. (5) Bewerberfragen können schriftlich per Fax oder email an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Rechtzeitig angeforderte, zusätzliche Auskünfte werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt, vgl. § 7 Abs. 3 VOF. (6) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, formlos anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den/der Bietern/Bietergemeinschaft beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen dann beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen soll.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung durch die AOK Bayern an ein externes Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt Marketing/ Lobbying zur Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von internen und externen Kommunikationsstrategien inkl. der Modellierung von Serviceprozessen und der medialen Aufbereitung im gesamten Kommunikationsmix (medienübergreifende/ medienneutrale Produktion) und deren Umsetzung. Daneben beinhaltet der Auftrag auch die Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung strategischer Maßnahmen inkl. deren Verankerung in den Abteilungen durch Coaching vor Ort. Der Auftrag soll dabei zu Beginn schwerpunktmäßig die beschriebenen Leistungen in Verbindung mit vertrieblichen Neu- und Optimierungsansätzen, sowie politisch- und unternehmenspolitisch bedingten Sondersituationen beinhalten.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1)Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a)–g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist sowie
(2) unterzeichnete Eigenerklärung, dass Bewerber ausgeschlossen werden können, wenn einer der in § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf das Unternehmen zutrifft.
Allgemeine Hinweise:
a) soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt;
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b) für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die genannten Nachweise (1) bis (2) einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gültiger Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Versicherung von Vermögensschäden.
Allgemeine Hinweise: für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist der genannte Nachweis einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung:
(a) Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner;
(b) Aussagekräftige Darstellung über Zustand und Entwicklung des Unternehmens sowie einzelner Geschäftsfelder;
(2) Angabe von 3 Referenzkunden über vergleichbare Leistungen in der GKV, im Gesundheitswesen oder im Dienstleistungssektor bzgl. des Leistungsgegenstandes der Ausschreibung in den letzten 3 Jahren mit jeweils folgenden Inhalten:
(a) Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers (Angabe Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail) für Rückfragen;
(b) Angabe des Leistungszeitraums;
(c) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit sowie des Umfangs des Auftrages.
(3) Es ist ein Kernteam (idealerweise mit 3 Mitarbeitern inklusive Projektleiter/in) zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf. Von dem/der Projektleiter/in sowie dem übrigen Personal des Kernteams sind folgende Nachweise in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen zu erbringen:
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(3.1) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung und von Referenzen des/der Projektleiters/Projektleiterin, welche/r für den Auftrag vorgesehen ist, und Nachweis der beruflichen Befähigung (abgeschlossenes Studium der Kommunikationswissenschaften oder vergleichbare Ausbildung). Dabei soll eine mehrjährige praktische Erfahrung mit Projekten in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen oder im Dienstleistungssektor (insbesondere hinsichtlich Kommunikationsstrategie) unter Darlegung des methodischen und praktischen Fachwissens erkenntlich sein.
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(3.2) Darstellung der Kenntnisse und Erfahrungen der beruflichen Befähigung des Personals, welches für die Durchführung des Auftrages vorgesehen ist. Dabei soll eine mehrjährige praktische Erfahrung mit Projekten in der gesetzlichen Krankenversicherung, im Gesundheitswesen oder im Dienstleistungssektor (insbesondere hinsichtlich Kommunikationsstrategie) unter Darlegung des methodischen und praktischen Fachwissens erkenntlich sein.
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(3.3) Aus der Darstellung des gesamten Kernteams soll hervorgehen, dass (und ggfs. inwieweit) Erfahrungen in den Bereichen Strategieentwicklung, Imagekommunikation inkl. Corporate Design, Agenda Setting/ Lobbying, Verkaufsförderung, Erfahrungen im Kommunikationsmix (Above-the-line, Below-the-line, Online wie Internet und Social Media), Jugendmarketing, Personalmarketing und Vertriebskommunikation vorliegen.
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(4) Eigenerklärung, dass die für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stehenden Berater/Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Allgemeine Hinweise: Bietergemeinschaften können die o.g. Nachweise gemeinsam erbringen.
Ein Bieter kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen,formlos anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist spätestens vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den der Bietern / Bietergemeinschaft beizubringen. Von dem Bieter sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bieter geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen soll.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzkunden und deren Projekte laut Ziffer III.2.3.(2) = 55 %;
2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiter/in = 30 %;
3. Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals = 15 %. Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Bayern, vertreten durch den stv. Vorstandsvorsitzenden Herrn Hubertus Räde, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
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(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zwingend zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.aok-business.de/ausschreibungen unter der entsprechenden Bekanntmachung heruntergeladen werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich per Post im Original und einer Kopie bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Mail und/oder Telefax ist unzulässig.
(5) Bewerberfragen können schriftlich per Fax oder email an die genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Rechtzeitig angeforderte, zusätzliche Auskünfte werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist erteilt, vgl. § 7 Abs. 3 VOF.
(6) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, formlos anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den/der Bietern/Bietergemeinschaft beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen dann beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen soll.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2012/S 070-116626 (2012-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 172-283741
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 70-116626
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Bayern, vertreten durch den stv. Vorstandsvorsitzenden Herrn Hubertus Räde, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. (2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-10 📅
Name: gr_consult gmbH
Postanschrift: Sendlinger Straße 29
Postort: München
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2012/S 172-283741 (2012-09-05)