Beschaffung eines neuen Bibliotheksverfahrens/Library Management Systems (LMS)

ITK Rheinland

Die ITK Rheinland ist ein kommunaler Zweckverband. Die ITK Rheinland beabsichtigt, für Teile ihrer Mitglieder sowie den KDN (Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister) ein neues Bibliotheksverfahren/Library Management Systems (LMS) samt Dienstleistungen (insbesondere Datenmigration und Pflege) zu beschaffen. Das neue Bibliotheksverfahren muss über deutschsprachige Oberflächen/ Hilfetexte verfügen und löst das bisher im Einsatz befindliche Bibliotheksverfahren „BBV“ des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein ab und wird von den Städten Dormagen, Düsseldorf, Grevenbroich, Meerbusch und Neuss sowie gegebenenfalls vom KDN bzw. dessen Mitgliedern (Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Mönchengladbach, Mülheim a.d.R., Münster, Ratingen, Remscheid, Wuppertal; Kreis Mettmann; Verbände Civitec, GKD Paderborn, kdvz Rhein-Erft-Rur, krz Minden-Ravensberg/Lippe, Landeswohlfahrtsverband Hessen, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen Lippe) benötigt.
Die Bibliotheken der Städte Dormagen, Düsseldorf, Grevenbroich, Meerbusch und Neuss arbeiten derzeit mit dem großrechnergestützten integrierten Bibliotheksverfahren (BBV) mit den Komponenten Verbuchung, Statistik, Fremddatenübernahme, Katalogisierung, OPAC und Erwerbung sowie NCIP-Schnittstelle.
Die Bibliotheken Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Dormagen verwenden RFID-Technik für Ausleihe und Rückgabe. Ein zukünftiger Umstieg der Bibliothek Grevenbroich auf RFID-Technik ist nicht ausgeschlossen. Die RFID-Chips sind gemäß Dänischem Datenmodell beschrieben worden. In Düsseldorf, Neuss und Meerbusch sind darüber hinaus Selbstverbuchungs- bzw. Rückgabeautomaten im Einsatz; in Neuss und Düsseldorf zusätzlich Kassenautomaten.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, welche an die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt werden (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A), zu entnehmen.
Das neue Bibliotheksverfahren wird in 2 Stufen eingeführt: Stufe 1 betrifft die Bibliotheken Neuss, Dormagen, Grevenbroich jeweils mit einer Bibliothek sowie Meerbusch mit zwei Bibliotheken mit Produktionsbeginn jeweils ab Anfang 2013.
Stufe 2 betrifft die Bibliotheken der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Produktionsbeginn jeweils ab Anfang 2014. Vor der Einführung ist betreffend aller Bibliotheken in beiden Stufen jeweils eine Vorbereitungsphase durchzuführen, welche insbesondere die Vorbereitung der Datenmigration, etwaige programmtechnische Anpassungen sowie Tests beinhaltet. Die Vorbereitungsphase für die Stufe 1 beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Auftragsausführung. Ausführungsbeginn soll Anfang Oktober 2012 sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-27 Auftragsbekanntmachung
2013-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ITK Rheinland
Postanschrift: Hammfelddamm 4
Postleitzahl: 41460
Postort: Neuss
Kontakt
Internetadresse: http://www.itk-rheinland.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 146-244071
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
1) Die ITK Rheinland führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.4.2012 – II B 2–81–00/2-2 – (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen. 2) Die ITK Rheinland weist gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter, deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 1 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) sowie die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot abzugeben haben. 3) Die ITK Rheinland weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen – BVB TVgG-NRW/VOL) sowie der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden. 4) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A in einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), da nach der Marktübersicht und den Kenntnissen der Vergabestelle die zu beschaffende und ausgeschriebene Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders da außergewöhnliche Eignung (§ 2 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG) erforderlich ist. 5) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Pflege der Software sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis für die beteiligten Auftraggeber. 6) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen. 7) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang. 8) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. 9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt. 10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen. 11) Sowohl die Vergabeverfahrens- als auch die Vertragsprache ist deutsch.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ITK Rheinland ist ein kommunaler Zweckverband. Die ITK Rheinland beabsichtigt, für Teile ihrer Mitglieder sowie den KDN (Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister) ein neues Bibliotheksverfahren/Library Management Systems (LMS) samt Dienstleistungen (insbesondere Datenmigration und Pflege) zu beschaffen. Das neue Bibliotheksverfahren muss über deutschsprachige Oberflächen/ Hilfetexte verfügen und löst das bisher im Einsatz befindliche Bibliotheksverfahren „BBV“ des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein ab und wird von den Städten Dormagen, Düsseldorf, Grevenbroich, Meerbusch und Neuss sowie gegebenenfalls vom KDN bzw. dessen Mitgliedern (Städte Bielefeld, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Mönchengladbach, Mülheim a.d.R., Münster, Ratingen, Remscheid, Wuppertal; Kreis Mettmann; Verbände Civitec, GKD Paderborn, kdvz Rhein-Erft-Rur, krz Minden-Ravensberg/Lippe, Landeswohlfahrtsverband Hessen, Landschaftsverband Rheinland, Landschaftsverband Westfalen Lippe) benötigt.
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Die Bibliotheken der Städte Dormagen, Düsseldorf, Grevenbroich, Meerbusch und Neuss arbeiten derzeit mit dem großrechnergestützten integrierten Bibliotheksverfahren (BBV) mit den Komponenten Verbuchung, Statistik, Fremddatenübernahme, Katalogisierung, OPAC und Erwerbung sowie NCIP-Schnittstelle.
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Die Bibliotheken Düsseldorf, Neuss, Meerbusch und Dormagen verwenden RFID-Technik für Ausleihe und Rückgabe. Ein zukünftiger Umstieg der Bibliothek Grevenbroich auf RFID-Technik ist nicht ausgeschlossen. Die RFID-Chips sind gemäß Dänischem Datenmodell beschrieben worden. In Düsseldorf, Neuss und Meerbusch sind darüber hinaus Selbstverbuchungs- bzw. Rückgabeautomaten im Einsatz; in Neuss und Düsseldorf zusätzlich Kassenautomaten.
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Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, welche an die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übermittelt werden (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A), zu entnehmen.
Das neue Bibliotheksverfahren wird in 2 Stufen eingeführt: Stufe 1 betrifft die Bibliotheken Neuss, Dormagen, Grevenbroich jeweils mit einer Bibliothek sowie Meerbusch mit zwei Bibliotheken mit Produktionsbeginn jeweils ab Anfang 2013.
Stufe 2 betrifft die Bibliotheken der Landeshauptstadt Düsseldorf mit Produktionsbeginn jeweils ab Anfang 2014. Vor der Einführung ist betreffend aller Bibliotheken in beiden Stufen jeweils eine Vorbereitungsphase durchzuführen, welche insbesondere die Vorbereitung der Datenmigration, etwaige programmtechnische Anpassungen sowie Tests beinhaltet. Die Vorbereitungsphase für die Stufe 1 beginnt unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit der Auftragsausführung. Ausführungsbeginn soll Anfang Oktober 2012 sein.
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Beschreibung der Optionen:
Der Abruf von Leistungen aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung seitens des KDN bzw. dessen Mitgliedern bleibt vorbehalten.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: ITKR-2012-Bib

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1 angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbaren Vordrucke zu verwenden.
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Die nachfolgend unter III.2.3 jeweils mit (M) gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung (bzgl. technischer Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) der Unternehmen dar (Mindeststandards). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese mit (M) als Mindeststandards geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Anforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen.
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Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan, kein Fax) einzureichen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/ Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1 Nr. (1) bis (10) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich darauf hin, dass nach der Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/ Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 Nr. (1) bis (10) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Bieter, deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 1 des Runderlasses vom 17.4.2012 – II B 2–81–00/2-2 –, MBl. NRW. S. 330, betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW) sowie die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate alt sein.
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(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
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(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein (Vordruck). Nur auf Anforderung der Vergabestelle ist dies nach § 7 EG Abs. 6 VOL/A durch Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister (persönliche Führungszeugnisse) oder gleichwertiger Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes nachzuweisen.
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A) (Vordruck).
(5) Unterschriebene Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 EG lit. b VOL/A) (Vordruck).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A) (Vordruck).
(7) Unterschriebene Eigenerklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, einschließlich der Berufsgenossenschaft, ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A) (Vordruck). Nur auf Anforderung der Vergabestelle sind nach § 7 EG Abs. 7 VOL/A entsprechende aktuelle Bescheinigungen der jeweils zuständigen Behörde/n des Herkunftslandes vorzulegen.
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(8) Unterschriebene Eigenerklärung, keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A) (Vordruck).
(9) Unterschriebene Eigenerklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit (Vordruck).
(10) Unternehmen oder Einrichtungen der öffentlichen Hand (auch kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Form, z.B. GmbH) müssen darlegen, dass keine rechtlichen Bedenken gegen ihre Beteiligung an diesem Verfahren bestehen, insbesondere kommunal-, haushalts-, vergabe- oder beihilferechtliche Belange betreffend (Vordruck).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und - sofern vorhanden - den Umsatz für den Bereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vordruck). Nur auf Verlangen der Vergabestelle sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) nach § 7 EG Abs. 2 lit. c) VOL/A vorzulegen.
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(2) Unterschriebne Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 (einer) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 100.000 (einhunderttausend) Euro für Vermögensschäden je Versicherungsjahr besteht (Vordruck). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2 Nr. (2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung mindestens einer Referenz (M) über vergleichbare Leistungen für die Lieferung und Installierung/Konfigurierung einer Bibliothekssoftware mit deutschsprachigen Oberflächen/ Hilfetexten in den letzten 6 Jahren (Stichtag: Ablauf der Bewerbungsfrist) innerhalb eines Projektes mit mindestens folgenden (i und ii) kumulativ zu erfüllenden Kriterien (M):
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(i) mindestens eine Bibliothek mit mindestens drei angebundenen Zweigstellen in einer Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern (M); es ist insoweit zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde nicht zulässig, mehrere kommunale Gebietskörperschaften (z.B. Städte, Kreise, Gemeindeverbände oder Städteregionen), für die das Unternehmen Referenzprojekte erbracht haben mag, hinsichtlich der Einwohnerzahlen oder der angebundenen Zweigstellen in der Referenzdarstellung zusammenzufassen/ aufzuaddieren, um so die vorgenannten Kriterien zu erfüllen;
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(ii) mit der Migration von Daten von dem alten in das neue, gelieferte Bibliotheksverfahren (M).
(2) Darstellung mindestens einer Referenz (M) über vergleichbare Leistungen für die Lieferung und Installierung/Konfigurierung einer Bibliothekssoftware mit deutschsprachigen Oberflächen/ Hilfetexten innerhalb eines Projektes mit mindestens folgenden (i und ii) kumulativ zu erfüllenden Kriterien (M):
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(i) mindestens eine Bibliothek der unter Nr. (1) Ziff. (i) genannten Größenordnung, in der das anzubietende Produkt, unabhängig vom Zeitpunkt der Erstinstallation (dieser kann auch länger als 6 Jahre zurückliegen), bis zum heutigen Zeitpunkt (mind. bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) betrieben wird (M);
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(ii) mit der Nutzung der RFID-Technologie in mehreren Bibliotheken oder Zweigstellen (M).
(3) Darstellung mindestens einer Referenz (M) über vergleichbare Leistungen für die Lieferung und Installierung/Konfigurierung einer Bibliothekssoftware mit deutschsprachigen Oberflächen/ Hilfetexten innerhalb eines Projektes mit mindestens folgenden (i und ii) kumulativ zu erfüllenden Kriterien (M):
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(i) mindestens eine Bibliothek der unter Nr. (1) Ziff. (i) genannten Größenordnung, in der das anzubietende Produkt unabhängig vom Zeitpunkt der Erstinstallation (dieser kann auch länger als 6 Jahre zurückliegen), bis zum heutigen Zeitpunkt (mind. bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist) betrieben wird (M);
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(ii) mit der Anbindung von Selbstverbuchern in mehreren Bibliotheken oder Zweigstellen und mindestens einer Rücksortieranlage nach dem NCIP-Standard (M).
Der Nachweis der Erfüllung der unter Nr. (1) bis (3) jeweils geforderten Kriterien kann durch Vorlage verschiedener jeweils entsprechender Referenzprojekte erfolgen. Der Nachweis aller unter Nr. (1) bis (3) geforderten Kriterien zusammen kann auch durch ein einziges entsprechendes Referenzprojekt erfolgen.
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Die unter Nr. (1) bis (3) geforderten Referenzen sind zwingend vorzulegen (M). Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Der Zeitraum von 6 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenz unter Nr. (1) ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass das Unternehmen bereits mindestens 6 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 6 Jahren beizubringen.
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Die vorgelegten Referenzprojekte müssen nicht zwingend von dem/den Referenzauftraggeber/n förmlich abgenommen sein, sie müssen allerdings zumindest soweit abgeschlossen sein, dass die erbrachten Leistungen des Bewerbers anhand der unter Nr. (1) bis (3) jeweils benannten Kriterien (i) und (ii) positiv und zweifelsfrei festgestellt werden können.
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Die Darstellung der Referenzen muss auf dem Vordruck der Vergabestelle erfolgen. Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien - jeweils (i) und (ii) - auch die folgenden Angaben zu enthalten: (a) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse, (b) Bezeichnung des Referenzprojektes und Angabe des/der Auftragnehmer, (c) Leistungszeitraum (von - bis), (d) Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlicher, (e) Beschreibung des Bibliotheksverfahrens und der Schnittstellennutzung (NCIP), (f) Umfang der Leistungen (z.B. Auftragswert), (g) Zeitplan der Umsetzung.
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Die Referenz muss jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Die besondere Dringlichkeit i.S.v. § 12 EG Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 2 VOL/A für ein beschleunigtes Verfahren ergibt sich hier aus Gründen der Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung. Vorliegend bedingen sachliche und technische Gründe den schnellen Abschluss des Beschaffungsvorhabens. Die ITK Rheinland muss vorliegend sicherstellen, dass die beteiligten Auftraggeber die benötigte Bibliothekssoftware rechtzeitig in den Einsatz nehmen können.
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Ein Beginn der Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags ab Anfang Oktober 2012 ist hier erforderlich, um sowohl die sehr zeitintensiven Vorbereitungs-, Test- und Einführungsmaßnahmen als auch vor allem die sehr umfangreichen und zeitintensiven Migrationsleistungen ordnungsgemäß durchführen zu können, um so den geplanten Produktionsbeginn ab 1.1.2013 in der ersten Stufe gewährleisten zu können.
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Im Falle der Einhaltung der Regelfristen nach § 12 EG Abs. 4 S. 1, Abs. 5 S. 1, Abs. 6 S. 1 VOL/A-EG könnte mithin kein rechtzeitiger Beschaffungserfolg erzielt werden, was zu erheblichen technischen und wirtschaftlichen Nachteilen für die Auftraggeber führen würde.
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Bei der Bestimmung der Teilnahmefrist von 16 Tagen nach § 12 EG Abs. 4 S. 2 VOL/A-EG hat die ITK-Rheinland auch nicht die Bewerberinteressen an einer Gewährung der Regelteilnahmefrist nach § 12 EG Abs. 4 S. 1, Abs. 6 S. 1 VOL/A-EG in Höhe von 30 Tagen bei elektronischer Übermittlung zur Erstellung und Einreichung der Teilnahenträge außer Acht gelassen oder verkannt. Im Rahmen einer Abwägung dieser Bewerberinteressen und der oben geschilderten Beschleunigungsinteressen der Auftraggeber zur Durchführung der dringlichen Beschaffungsmaßnahme hat die ITK Rheinland bewusst nicht die nach § 12 Abs. 4 S. 2 VOL/A-EG vorliegend zulässige Mindestteilnahmefrist von bloß 10 Tagen bei elektronischer Übermittlung bestimmt, sondern zur Wahrung der Interessen potenzieller Bewerberunternehmen eine Teilnahmefrist von 16 Tagen bestimmt, welche nicht weit von der Regelfrist von 30 Tagen bei elektronischer Übermittlung der Vergabebekanntmachung (§ 12 Abs. 4 S. 1, Abs. 6 S. 1 VOL/A-EG) entfernt ist. Die nach § 12 Abs. 4 S. 2 VOL/A-EG bestimmte Teilnahmefrist von 16 Tagen ist hier geeignet und erforderlich, um die zeitlichen Beschaffungsziele für den Beschaffungsbedarf der Vergabestelle nach einer für alle beteiligten Mitglieder einheitlichen Bibliothekssoftware erreichen zu können und berücksichtigt zugleich auch angemessen die Bewerberinteressen.
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Gleiches gilt für die nach § 12 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A-EG verkürzte Angebotsfrist in diesem Vergabeverfahren sinngemäß.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf
Postanschrift: Marktplatz 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neuss
Postanschrift: Markt 2
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Grevenbroich
Postanschrift: Am Markt 1
Postort: Grevenbrocih
Postleitzahl: 41515
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Meerbusch
Postanschrift: Postfach 16 64
Postort: Meerbusch
Postleitzahl: 40641
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband KDN - Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister
Postanschrift: Mühlenstraße 51
Postort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Kontakt
Name: Bird&Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Kontaktperson: RA Dr. Jan Byok LL.M.
Telefon: +49 21120056224 📞
E-Mail: itk-rheinland.bibliothekswesen@twobirds.com 📧
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: http://www.twobirds.com 🌏
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com 🌏
URL der Teilnahme: http://www.twobirds.com 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ITKR-2012-Bib
Zusätzliche Informationen
1) Die ITK Rheinland führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.4.2012 – II B 2–81–00/2-2 – (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
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2) Die ITK Rheinland weist gem. § 8 Abs. 1 TVgG-NRW darauf hin, dass die Bieter, deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, gemäß der Vorgaben der §§ 4 und 17 bis 19 TVgG-NRW i.V.m. § 8 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 1 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) sowie die Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des TVgG-NRW (gem. Anlage 4 des o.g. Runderlasses vom 17.4.2012) mit dem Angebot abzugeben haben.
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3) Die ITK Rheinland weist ferner darauf hin, dass mindestens die Inhalte der Anlage 2 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen – BVB TVgG-NRW/VOL) sowie der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
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4) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 3 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A in einem nicht offenen Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb), da nach der Marktübersicht und den Kenntnissen der Vergabestelle die zu beschaffende und ausgeschriebene Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders da außergewöhnliche Eignung (§ 2 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A-EG) erforderlich ist.
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5) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Mengenlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Pflege der Software sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis für die beteiligten Auftraggeber.
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6) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail zu beziehen.
7) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang.
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8) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie nach Möglichkeit in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
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9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
10) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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11) Sowohl die Vergabeverfahrens- als auch die Vertragsprache ist deutsch.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637 📞
Fax: +49 2114752671 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 146-244071 (2012-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 004-003839
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 146-244071
ABl. S-Ausgabe: 4

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistungsqualität (50)
2. Angebotspreis (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-23 📅
Name: aStec GmbH angewandte Systemtechnik GmbH
Postanschrift: Paul-Lincke-Ufer 7c
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Grevenbroich
Postanschrift: Postfach 1664
Quelle: OJS 2013/S 004-003839 (2013-01-03)