Beschaffung eines verteilten Hochleistungsrechnersystems in den Ländern Berlin und Niedersachsen zur Nutzung im Norddeutschen Verbund für Hoch- und Höchstleistungsrechnen

Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)

Gekoppeltes energieeffizientes Hochleistungsrechnersystem "HLRN-III", das an den Standorten Berlin und Hannover für den HLRN-Verbund betrieben wird. Dieses Hochleistungsrechnersystem soll das derzeit installierte Hochleistungsrechnersystem "HLRN-II" (www.hlrn.de) ablösen. Neben den Kaufverträgen über das Hochleistungsrechnersystem sollen Verträge über die Hardware-Instandhaltung und Software-Pflege für eine Dauer von 5 Jahren ab Betriebsbereitschaft mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Weiterhin hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen an den beiden Standorten der Auftraggeber zu erbringen. Für den Kauf des Hochleistungsrechners HLRN-III stehen Investitionsmittel in Höhe von 26 680 000 EUR brutto einschließlich der Beträge für etwaige Einfuhrzölle zur Verfügung. Diese Investitionssumme darf nicht überschritten werden und muss die Kosten für die gesamte angebotene Hardware und Software einschließlich der innerhalb der Standzeit des Rechners neu erscheinenden Software-Versionen beinhalten. Für die Betriebskosten beider Standorte stehen insgesamt maximal 4 000 000 EUR brutto pro Kalenderjahr Standzeit zur Verfügung. Auch diese Summe darf nicht überschritten werden, wobei hiermit alle Betriebskosten einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer für die Standzeit von fünf Jahren abgedeckt sein müssen. Angebote, die die vorgeannnten Summen überschreiten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird mit den beiden öffentlichen Auftraggebern jeweils ein standortbezogener Vertrag zeitgleich abgeschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-20 Auftragsbekanntmachung
2013-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Supercomputer
Menge oder Umfang:
Gesamtsystem bestehend aus zwei Komplexen für die beiden Standorte inkl. 5 Jahre Hardware-Instandhaltung, Software-Pflege und Beratung und der Option zur Verlängerung dieser Leistungen um ein weiteres Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Supercomputer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)
Postanschrift: Takustraße 7
Postleitzahl: 14195
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.zib.de 🌏
E-Mail: hlrn3-ausschreibung@hlrn.de 📧
Fax: +49 3084185-311 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 59-095952
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
1.) Das Konrad-Zuse-Zentrum in Berlin übernimmt die Federführung des Vergabeverfahrens, das auch für die Leibniz Universität Hannover/Zentrale Services Informationstechnologie durchgeführt wird. Der Auftragnehmer wird mit jedem der beiden Auftraggeber einen entsprechenden Vertrag abschließen. 2.) Für den Kauf des Hochleistungsrechners HLRN-III stehen Investitionsmittel in Höhe von 26 680 000 EUR brutto einschließlich der Höhe der Beträge für etwaige Einfuhrzölle zur Verfügung. Diese Investitionssumme darf nicht überschritten werden und muss die Kosten für die gesamte angebotene Hardware und Software einschließlich der innerhalb der Standzeit des Rechners neu erscheinenden Software-Versionen beinhalten. Für die Betriebskosten beider Standorte stehen insgesamt maximal 4 000 000 EUR brutto pro Kalenderjahr Standzeit zur Verfügung. Auch diese Summe darf nicht überschritten werden, wobei hiermit alle Betriebskosten einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer für die Standzeit von fünf Jahren abgedeckt sein müssen. Angebote, die die vorgenannten Summen überschreiten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 3.) Der Auftragnehmer muss im Auftragsfall einen entsprechenden Service an den beiden Standorten der Auftraggeber erbringen können. 4.) Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Vergabeunterlagen an einen geeigneten Bewerber erst versendet, wenn der betreffende Bewerber im Hinblick auf die Teilnahme am Benchmarkverfahren eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet und dem Auftraggeber rückgesandt hat. Die Teilnahme am Benchmarkverfahren ist obligatorisch. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht. 5.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum Ablauf der Nachfrist vorgelegt, wird das betreffende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Nachfrist beginnt am Tage nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung durch den Auftraggeber. 6.) Die schriftlich abzufassenden Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf des unter Ziffer IV.3.4) genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "HLRN-III/Teilnahmeantrag" bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge mittels Fax oder auf elektronischem Wege ist nicht zulässig.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gekoppeltes energieeffizientes Hochleistungsrechnersystem "HLRN-III", das an den Standorten Berlin und Hannover für den HLRN-Verbund betrieben wird. Dieses Hochleistungsrechnersystem soll das derzeit installierte Hochleistungsrechnersystem "HLRN-II" (www.hlrn.de) ablösen. Neben den Kaufverträgen über das Hochleistungsrechnersystem sollen Verträge über die Hardware-Instandhaltung und Software-Pflege für eine Dauer von 5 Jahren ab Betriebsbereitschaft mit der Möglichkeit zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Weiterhin hat der Auftragnehmer Beratungsleistungen an den beiden Standorten der Auftraggeber zu erbringen. Für den Kauf des Hochleistungsrechners HLRN-III stehen Investitionsmittel in Höhe von 26 680 000 EUR brutto einschließlich der Beträge für etwaige Einfuhrzölle zur Verfügung. Diese Investitionssumme darf nicht überschritten werden und muss die Kosten für die gesamte angebotene Hardware und Software einschließlich der innerhalb der Standzeit des Rechners neu erscheinenden Software-Versionen beinhalten. Für die Betriebskosten beider Standorte stehen insgesamt maximal 4 000 000 EUR brutto pro Kalenderjahr Standzeit zur Verfügung. Auch diese Summe darf nicht überschritten werden, wobei hiermit alle Betriebskosten einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer für die Standzeit von fünf Jahren abgedeckt sein müssen. Angebote, die die vorgeannnten Summen überschreiten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird mit den beiden öffentlichen Auftraggebern jeweils ein standortbezogener Vertrag zeitgleich abgeschlossen.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeber sind berechtigt, die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zur Hardware-Instandhaltung und Software-Pflege um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Referenznummer: Hlrn-iii
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
a) Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin;
b) Leibniz Universität Hannover (LUH), Zentrale Services Informationstechnologie.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zu den unter Ziffern III.2.1) bis III.2.3) geforderten Nachweisen und Erklärungen gilt folgendes: Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind - unterzeichnet und mit Datum versehen - mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, geforderte Nachweise oder Erklärungen, die bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum Ablauf der Nachfrist eingereicht, wird der betreffende Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Nachfrist beginnt am Tage nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung durch den Auftraggeber. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, die geforderten Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
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Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte, sind die nachstehend unter III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich in wirtschaftlicher, finanzieller und/oder technischer Hinsicht beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bewerbergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die nachstehend unter Ziffer III.2.1) aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
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a) Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen);
b) Eigenerklärung wie folgt: Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem ich/wir ansässig bin/sind, eingetragen ist.
c) Eigenerklärung wie folgt: Ich erkläre/wir erklären, dass aa) über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
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bb) sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
cc) ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
dd) ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben,
ee) keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der nach § 6 Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A-EG genannten Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten und,
ff) ich/wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/haben.
d) Eigenerklärung, wie folgt: Ich erkläre/Wir erklären, dass in meinem/unserem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Lieferung von Supercomputern, jeweils bezogen auf die letzen drei Geschäftsjahre,
b) Eigenerklärung wie folgt:
Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der nachstehend genannten Versicherungssumme besteht.
Soweit sich ein Bewerber hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchte, hat er die unter a) und b) vorgenannten Erklärungen für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis der HPC-Kompetenz und Nachweis der Kompetenz in Bezug auf HPC-Anwendungsunterstützung durch Angabe von Benchmarkzentren und Mitarbeiterzahlen in diesem Umfeld;
b) Darstellung, wie der Bewerber seinen Service im Auftragsfall an den beiden Standorten der Auftraggeber gewährleisten möchte,
c) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber unter besonderer Darstellung der Referenzinstallationen im HPC-Umfeld und
d) Beschreibung der HPC-Forschungsaktivitäten.
Soweit sich ein Bewerber hinsichtlich seiner technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen möchten, hat er die vorstehend unter a) bis d) genannten Erklärungen für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die vorstehend unter a), c) und d) genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die Darstellung nach b) ist pro Bewerbergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
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Mindeststandards:
Nachweis einer Referenzinstallation auf den Plätzen 1 bis 100 der TOP500-Liste vom November 2011 (www.top500.org). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der vorstehende Nachweis nur von demjenigen Mitglied erbracht werden, das die Installation des Hochleistungsrechners durchführt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bankbürgschaft nach den Maßgaben der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsplan gemäß Bewerbungs- und Vertragsbedingungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Installation der Hard- und Softwarekomponenten sowie Erbringung von Hardwareinstandhaltungs-, Softwarepflege- und Beratungsleistungen an den beiden Standorten.
Berücksichtigung der dortigen Infrastruktur.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Benchmark-Ergebnisse und ergänzende Dokumentationen über das System dürfen beim späteren Angebot auch in englischer Sprache geliefert werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leibniz Universität Hannover/Zentrale Services Informationstechnologie
Postanschrift: Schloßwender Str. 5
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontakt
Kontaktperson: Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin (ZIB)
Prof. Dr. Alexander Reinefeld
Adresse des Käuferprofils: http://www.hlrn.de 🌏
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-12-15 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Hlrn-iii
Zusätzliche Informationen
1.) Das Konrad-Zuse-Zentrum in Berlin übernimmt die Federführung des Vergabeverfahrens, das auch für die Leibniz Universität Hannover/Zentrale Services Informationstechnologie durchgeführt wird. Der Auftragnehmer wird mit jedem der beiden Auftraggeber einen entsprechenden Vertrag abschließen.
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2.) Für den Kauf des Hochleistungsrechners HLRN-III stehen Investitionsmittel in Höhe von 26 680 000 EUR brutto einschließlich der Höhe der Beträge für etwaige Einfuhrzölle zur Verfügung. Diese Investitionssumme darf nicht überschritten werden und muss die Kosten für die gesamte angebotene Hardware und Software einschließlich der innerhalb der Standzeit des Rechners neu erscheinenden Software-Versionen beinhalten. Für die Betriebskosten beider Standorte stehen insgesamt maximal 4 000 000 EUR brutto pro Kalenderjahr Standzeit zur Verfügung. Auch diese Summe darf nicht überschritten werden, wobei hiermit alle Betriebskosten einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer für die Standzeit von fünf Jahren abgedeckt sein müssen. Angebote, die die vorgenannten Summen überschreiten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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3.) Der Auftragnehmer muss im Auftragsfall einen entsprechenden Service an den beiden Standorten der Auftraggeber erbringen können.
4.) Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Vergabeunterlagen an einen geeigneten Bewerber erst versendet, wenn der betreffende Bewerber im Hinblick auf die Teilnahme am Benchmarkverfahren eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet und dem Auftraggeber rückgesandt hat. Die Teilnahme am Benchmarkverfahren ist obligatorisch. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht.
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5.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum Ablauf der Nachfrist vorgelegt, wird das betreffende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Nachfrist beginnt am Tage nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung durch den Auftraggeber.
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6.) Die schriftlich abzufassenden Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf des unter Ziffer IV.3.4) genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "HLRN-III/Teilnahmeantrag" bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge mittels Fax oder auf elektronischem Wege ist nicht zulässig.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 309013-8316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 059-095952 (2012-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 26 680 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 3084185311 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 003-002666
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 59-095952
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
1.) Das Konrad-Zuse-Zentrum in Berlin übernimmt die Federführung des Vergabeverfahrens, das auch für die Leibniz Universität Hannover/Zentrale Services Informationstechnologie durchgeführt wird. Der Auftragnehmer wird mit jedem der beiden Auftraggeber einen entsprechenden Vertrag abschließen. 2.) Für den Kauf des Hochleistungsrechners HLRN-III stehen Investitionsmittel in Höhe von 26.680.000 Euro brutto einschließlich der Höhe der Beträge für etwaige Einfuhrzölle zur Verfügung. Diese Investitionssumme darf nicht überschritten werden und muss die Kosten für die gesamte angebotene Hardware und Software einschließlich der innerhalb der Standzeit des Rechners neu erscheinenden Software-Versionen beinhalten. Für die Betriebskosten beider Standorte stehen insgesamt maximal 4.000.000 Euro brutto pro Kalenderjahr Standzeit zur Verfügung. Auch diese Summe darf nicht überschritten werden, wobei hiermit alle Betriebskosten einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer für die Standzeit von fünf Jahren abgedeckt sein müssen. Angebote, die die vorgenannten Summen überschreiten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 3.) Der Auftragnehmer muss im Auftragsfall einen entsprechenden Service an den beiden Standorten der Auftraggeber erbringen können. 4.) Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die Vergabeunterlagen an einen geeigneten Bewerber erst versendet, wenn der betreffende Bewerber im Hinblick auf die Teilnahme am Benchmarkverfahren eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet und dem Auftraggeber rückgesandt hat. Die Teilnahme am Benchmarkverfahren ist obligatorisch. Eine Vergütung für die Durchführung von Benchmarks erfolgt nicht. 5.) Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig bis zum Ablauf der Nachfrist vorgelegt, wird das betreffende Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Nachfrist beginnt am Tage nach der Absendung der Aufforderung zur Nachreichung durch den Auftraggeber. 6.) Die schriftlich abzufassenden Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf des unter Ziffer IV.3.4) genannten Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "HLRN-III/Teilnahmeantrag" bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge mittels Fax oder auf elektronischem Wege ist nicht zulässig.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: a) Konrad-Zuse-Zentrum für Informationstechnik Berlin,

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung gemäß Bewerbungs- und Vertragsbedingungen (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-29 📅
Name: Cray Computer Deutschland GmbH
Postanschrift: Waldhofer Str. 102
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69123
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Cray Computer Deutschlöand GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2013/S 003-002666 (2013-01-03)