Beschaffung von Postdienstleistungen

Stadt Villingen-Schwenningen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Postdienstleistungen im Zustellungsgebiet Bundesrepublik Deutschland und international (europa und weltweit) für die Ausgangspost (Briefpost, Einschreiben und Nachnahmesendungen, Postzustellungsaufträge im Sinne der Zivilprozessordnung/ZPO und Infobriefe/-post sowie Büchersendungen) der Dienststellen der Stadt Villingen-Schwenningen und verbundener Unternehmen (Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften) wie folgt:
a) Bereitstellung von Kisten, Taschen oder Vergleichbarem auf denen Kostenstellennummer und Amtsbezeichnung angebracht sind,
b) Abholung der durch den Auftraggeber vorsortierten Sendungen beim Auftraggeber (2 Abholstellen),
c) Zustellung der Sendungen,
d) Dokumentation und Nachweisführung von Postzustellungen und -versuchen (z.B. Bestätigungen zum Übergabe-Einschreiben mit Rückschein bzw. die Zustellungsurkunden bei den Postzustellungsaufträgen) gegenüber dem Auftraggeber,
e) Anbringung des Logos der Stadt Villingen-Schwenningen und/oder eines zeitlich befristeten besonderen Klischees auf Standardbriefen, Kompaktbriefen, Infobriefen (Standard/Kompakt) sowie Infopost (Standard/Kompakt),
f) monatliche kostenfreie Bereitstellung der notwendigen Formulare und Vordrucke, z.B. für Einschreiben, Nachnahmesendungen und Postzustellungsaufträge,
g) das Erfassen aller Sendungen nach Kostenstellen (derzeit 119),
h) das Freimachen bzw. Frankieren der Sendungen,
i) die Adressenrecherche und die kostenlose Zweitzustellung,
j) die Rückführung unzustellbarer Sendungen an den Auftraggeber.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-13 Auftragsbekanntmachung
2012-10-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2013-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Menge oder Umfang: Insgesamt ca. 1 465 040 Postsendungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: thomas.beermann@villingen-schwenningen.de 📧
Telefon: +49 7720822602 📞
Fax: +49 7720822617 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 52-085211
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert: 1.) Soweit unter Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen gefordert wurden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen nachzufordern (vgl. Ziffer 17 der Leistungsbeschreibung sowie Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung), 2.) Sind Eigenerklärungen gefordert, ist in den Vergabeunterlagen angegeben, ob und an welcher Stelle diese in den Vergabeunterlagen enthalten sind, 3.) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen, 4.) Als "auf Verlangen nachzureichende" Nachweise kommen insbesondere die in § 7 VOL EG Abs. 2 und 3 sowie die in den Bewerbungsbedingungen "KOMM (D) BB" unter Ziffer 12.1 genannten in Betracht, 5.) Macht der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer für die Auftragsausführung einzusetzen, hat er mit Angebotsabgabe, 5.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung anzugeben, 5.2) Aus den Angaben muss erkennbar sein, in welchen Postleitzahlenbereichen innerhalb Deutschlands bzw. im Ausland eine eigene Zustellung durch den Bieter oder die Zustellung über Nachunternehmer erfolgt, 5.3) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter Name, Anschrift und Firmensitz der/des Nachunternehmer(s) sowie 5.4) eine Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) nachzureichen, 5.5) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer anhand aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben zu belegen, 6.) Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben zur Eignung sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Postdienstleistungen im Zustellungsgebiet Bundesrepublik Deutschland und international (europa und weltweit) für die Ausgangspost (Briefpost, Einschreiben und Nachnahmesendungen, Postzustellungsaufträge im Sinne der Zivilprozessordnung/ZPO und Infobriefe/-post sowie Büchersendungen) der Dienststellen der Stadt Villingen-Schwenningen und verbundener Unternehmen (Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften) wie folgt:
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a) Bereitstellung von Kisten, Taschen oder Vergleichbarem auf denen Kostenstellennummer und Amtsbezeichnung angebracht sind,
b) Abholung der durch den Auftraggeber vorsortierten Sendungen beim Auftraggeber (2 Abholstellen),
c) Zustellung der Sendungen,
d) Dokumentation und Nachweisführung von Postzustellungen und -versuchen (z.B. Bestätigungen zum Übergabe-Einschreiben mit Rückschein bzw. die Zustellungsurkunden bei den Postzustellungsaufträgen) gegenüber dem Auftraggeber,
e) Anbringung des Logos der Stadt Villingen-Schwenningen und/oder eines zeitlich befristeten besonderen Klischees auf Standardbriefen, Kompaktbriefen, Infobriefen (Standard/Kompakt) sowie Infopost (Standard/Kompakt),
f) monatliche kostenfreie Bereitstellung der notwendigen Formulare und Vordrucke, z.B. für Einschreiben, Nachnahmesendungen und Postzustellungsaufträge,
g) das Erfassen aller Sendungen nach Kostenstellen (derzeit 119),
h) das Freimachen bzw. Frankieren der Sendungen,
i) die Adressenrecherche und die kostenlose Zweitzustellung,
j) die Rückführung unzustellbarer Sendungen an den Auftraggeber.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Briefe
Kurze Beschreibung:
Zustellung von Postkarten, Briefsendungen, Infobrief/-postsendungen, Büchersendungen, Einschreibesendungen, Nachnahmesendungen national und international.
Menge oder Umfang: Insgesamt ca. 1 413 040 Postsendungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Postzustellungsaufträge
Kurze Beschreibung:
Postzustellungsaufträge im Sinne der Zivilprozessordnung/ZPO national und international.
Menge oder Umfang: Insgesamt ca. 52 000 Postsendungen.
Beschreibung der Optionen:
Optional ist der Aufdruck / die Beklebung des Logos oder eines zeitlich befristeten.
Klischees auch bei: Postkarten, Großbriefen, Maxibriefen, Infobriefen (Groß), Infobriefen.
(Maxi), Infopost (Groß), Infopost (Maxi), Büchersendungen (Kompakt/Groß/Maxi) anzubieten. Diese Optionalposition kann durch einseitige Erklärung des Auftraggebers in Anspruch genommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung des Optionsrechts durch den Auftraggeber.
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Referenznummer: II-STB-Verw/8-2012/Bee
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Villingen-Schwenningen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers),
2.) Eintragung in Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle),
3.) Gültige Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g im Lizenzgebiet Deutschland gemäß § 5 Postgesetz in Kopie,
4.) Aktuelle Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Angebotes in Kopie (§ 19 bzw. § 34 Postgesetz).Sofern diese dem Bieter noch nicht vorliegt, ist diese 4 Wochen nach Anforderung vorzulegen,
5.) Auszug Bundeszentralregister nicht älter als 6 Monate oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands,
6.) Eigenerklärungen wie folgt:
Erklärung, dass
6.1 kein Lizenzentziehungsverfahren bei der Bundesnetzagentur eingeleitet ist.
6.2 mit anderen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen seit dem 1.1.2009 kein Auftragsverhältnis außerordentlich gekündigt wurde. Falls dies nicht bestätigt werden kann, ist das gekündigte Vertragsverhältnis mit Leistungszeitraum, Auftraggeber, deutschsprechendem Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen.
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6.3 die Zustellung von Briefen an Postfächer, Großempfängeranschriften und innenliegende Briefkästen gewährleistet ist.
6.4 das Postgeheimnis (§ 39 Postgesetz) und Schutz personenbezogener Daten (§ 41 Postgesetz) gewahrt wird. Ferner wird die Postdienste-Datenschutzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz berücksichtigt. Im Falle der Auftragserteilung wird das eingesetzte Personal vor der Arbeitsaufnahme gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet. Dies wird durch den Auftragnehmer intern dokumentiert und im Bedarfsfall dem Auftraggeber vorgelegt.
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6.5 über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
6.6 keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
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6.7 im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden. Wissentlich falsche Erklärungen im Angebot können den Ausschluss von dieser und von weiteren Angebotserteilungen zur Folge haben.
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6.8 die Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung und ausreichenden Deckung (Leistungsverzeichnis Ziffer 14).
2. Gesamtumsatz sowie Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angabe von mindestens einer und max. drei durch den Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils unter Angabe der in Formblatt "Komm EG (D) EigE lit. b)" geforderten Eintragungen).
2.) Angabe/Erläuterung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
3.) Angaben/Erläuterungen über die regelmäßige Schulung und Fortbildung des Personals, welches für die ausgeschriebene Leistung zum Einsatz kommen soll.
4.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, Ausstattung und Geräte (über die der Bieter zur Ausführung des Auftrags verfügt) sowie der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Betriebshaftpflichtversicherung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Einzelgewicht von 1.000 g im Lizenzgebiet Deutschland Bedarf gemäß § 5 Postgesetz einer Lizenz,
2.) Bestandteile (Entgelte) des Angebotes bedürfen ggf. teilweise einer Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur gemäß § 19 bzw. § 34 Postgesetz.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechnungsscheck oder Banküberweisung (Verwendungszweck = Aktenzeichen des Auftraggebers) bei Anforderung der Vergabeunterlagen. Bankverbindung des Auftraggebers: Sparkasse Schwarzwald-Baar, BLZ 694 500 65, Konto-Nr. 33 407, IBAN DE31694500650000033407, BIC SOLADES1VSS.
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Bei Selbstabholung abzüglich 2,20 EUR Porto (15,80 EUR).
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-08 📅
Öffnungsort:
Rathaus Stbz. Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Stbz. Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen, DEUTSCHLAND.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1: Preis (63)
2. Los 1: Qualität (37)
3. Los 2: Preis (66)
4. Los 2: Qualität (34)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fernstudienzentrum der Universität Hagen Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Frühlingshalde 85
Postleitzahl: 78056
Name des öffentlichen Auftraggebers: Museumsverband Baden-Württemberg e.V.
Postanschrift: Rietstraße 37
Postleitzahl: 78050
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaft und Tourismus GmbH Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Winkelstraße 9
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sinfonieorchester Villingen-Schwenningen e.V.
Postanschrift: Rietgasse 2/2
Name des öffentlichen Auftraggebers: Spitalfonds Villingen
Postanschrift: Schulgasse 23
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Kultur- und Tagungsräume Villingen-Schwenningen GmbH
Postanschrift: Bertholdstraße 7
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Unterer Dammweg 34
Name des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb Technische Dienste Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Wasenstraße 14-18
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt, Abt. Verwaltung, Vergabestelle
Herrn Thomas Beermann
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II-STB-Verw/8-2012/Bee
Zusätzliche Informationen
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
1.) Soweit unter Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen gefordert wurden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen nachzufordern (vgl. Ziffer 17 der Leistungsbeschreibung sowie Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung),
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2.) Sind Eigenerklärungen gefordert, ist in den Vergabeunterlagen angegeben, ob und an welcher Stelle diese in den Vergabeunterlagen enthalten sind,
3.) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen,
4.) Als "auf Verlangen nachzureichende" Nachweise kommen insbesondere die in § 7 VOL EG Abs. 2 und 3 sowie die in den Bewerbungsbedingungen "KOMM (D) BB" unter Ziffer 12.1 genannten in Betracht,
5.) Macht der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer für die Auftragsausführung einzusetzen, hat er mit Angebotsabgabe,
5.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung anzugeben,
5.2) Aus den Angaben muss erkennbar sein, in welchen Postleitzahlenbereichen innerhalb Deutschlands bzw. im Ausland eine eigene Zustellung durch den Bieter oder die Zustellung über Nachunternehmer erfolgt,
5.3) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter Name, Anschrift und Firmensitz der/des Nachunternehmer(s) sowie
5.4) eine Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) nachzureichen,
5.5) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer anhand aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben zu belegen,
6.) Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben zur Eignung sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
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Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 052-085211 (2012-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 200-328617
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 52-085211
ABl. S-Ausgabe: 200

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (66)
2. Qualität (34)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-07 📅
Name: Dt. Post AG
Postanschrift: Hallesches Ufer 60
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: x.xxx@deutschepost.de 📧
Internetadresse: www.deutschepost.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
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Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b.
Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“.
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Quelle: OJS 2012/S 200-328617 (2012-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-11)
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 011-013419
ABl. S-Ausgabe: 11

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (63)
2. Qualität (37)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-02 📅
Name: arriva gmbh
Postanschrift: Freibühlstraße 4
Postort: Singen
Postleitzahl: 78224
Internetadresse: www.arriva-service.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB. Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig. Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB). Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“
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Quelle: OJS 2013/S 011-013419 (2013-01-11)