Unter der Bezeichnung „DB2-z/OS-Tools“ schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die Beschaffung und Pflege von Standardsoftwareprodukten aus. A) Die Bieter haben einerseits die Möglichkeit, die Beschaffung und Pflege eines Standardsoftwarepakets der BMC Software GmbH anzubieten, das mindestens folgende Produkte beinhalten muss: 1. BMC System Performance for DB2; 2. SQL Performance for DB2; 3. MainView for Infrastructure Management; 4. MainView for z/OS; 5. MainView for Unix System Services; 6. MainView Explorer; 7. REORG PLUS for DB2; 8. CATALOG MANAGER for DB2; 9. Recovery Management for DB2 sowie 10. BMC Capacity Management for Mainframes. Die vorstehenden BMC-Standardsoftwareprodukte werden derzeit von der GEZ eingesetzt. Oder alternativ B) Die Bieter haben andererseits die Möglichkeit, anstelle der vorgenannten BMC-Standardsoftwareprodukte die Beschaffung und Pflege eines Standardsoftwarepakets der IBM Deutschland GmbH anzubieten, das mindestens folgende Produkte beinhalten muss: 1. Tivoli Decision Support z/OS mit System Performance Feature und Tivoli Common Reporting; 2. Tivoli Performance Modeler for z/OS; 3. DB2 Buffer Pool Analyzer for z/OS; 4. Omegamon XE for DB2 Performance Expert; 5. DB2 Utilities Suite; 6. DB2 Utilities Enhancement Tool; 7. DB2 Sort; 8. DB2 Administration Tool; 9. Omegamon XE for z/OS; 10. Tivoli System Automation for z/OS; 11. Tivoli Omegamon Dashboard Edition on z/OS; 12. DB2 Recovery Expert; 13. DB2 Log Analysis Tool; 14. DB2 Query Monitor; 15. DB2 SQL Performance Analyser; 16. Optim Query Workload Tuner. Sofern und soweit der GEZ die vorgenannten Standardsoftwareprodukten der IBM Deutschland GmbH angeboten werden, müssen die Bieter folgendes beachten: — einige der aufgeführten Standardsoftwareprodukte der IBM Deutschland GmbH sind bei der GEZ bereits im Einsatz, für diese Standardsoftwareprodukte muss sichergestellt werden, dass eine Lizensierung für die gesamte Laufzeit des in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Vertrags gewährleistet und angeboten wird, — Bestandteil des Angebots muss eine Mitarbeit des Bieters bei der Installation der Standardsoftwareprodukte der IBM Deutschland GmbH sein (die Installation wird in Zusammenarbeit mit der GEZ durchgeführt), — Bestandteil des Angebots muss zudem die Unterstützung des Bieters bei der Migration von den zurzeit bei der GEZ im Einsatz befindlichen Standardsoftwareprodukten der BMC Software GmbH zu den angebotenen Standardsoftwareprodukten der IBM Deutschland sein, — Die Software muss am 31.3.2013 produktiv, d.h. in sämtlichen Umgebungen insbesondere der Produktionsumgebung, funktionsfähig implementiert und konfiguriert, zur Verfügung stehen. Es ist beabsichtigt mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter einen Vertrag über die Überlassung der vorgenannten Standardsoftware sowie einen Pflegevertrag jeweils mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen. Das produktive operative DB2 Subsystem der GEZ besteht aus ca. 2300 Table- und 3500 Indexspaces. Die Objekte haben Größenordnungen zwischen wenigen Kilobyte bis hin zu partitionierten Objekten mit Gesamtgrößen im dreistelligen Gigabytebereich. Dieses DB2 Subsystem ist in seiner Gesamtheit ungefähr 3,8 TB groß. Die Verfügbarkeit der DB2 Subsysteme von 7*24 Stunden muss annähernd erreicht werden. Insgesamt besitzt die GEZ 38 DB2-z/OS-Subsysteme unterschiedlicher Ausprägung. Auf allen Subsystemen ist zurzeit DB2-z/OS V9 NFM installiert. Die Bieter haben als Pflegeleistungen den „BMC Standard Support Type Continuous“ bzw. den „IBM Enhanced Technical Support (IBM Comfort Line)“anzubieten. Die Bieter haben darüber hinaus folgende Leistungen während der gesamten Laufzeit des Pflegevertrags zu gewährleisten: — einen jederzeitigen Zugriff der GEZ auf die Knowledge-Base des Herstellers oder eine vergleichbare Plattform, deren Aktualität und Inhalt der Knowledge-Base entspricht, — einen jederzeitigen Zugriff der GEZ auf APARs (Authorized Program Analysis Reports) und PTFs (Program Temporary Fixes) des Herstellers sowie — einen jederzeitigen Zugriff der GEZ auf Updates und Upgrades der ausgeschriebenen Softwareprodukte. Die Bieter sind außerdem zur Lieferung von Handbüchern (in deutscher oder englischer Sprache) in Papierform oder in elektronischer Form verpflichtet. Die GEZ ist berechtigt, ggf. vorhandene aktualisierte Handbücher beim Bieter abzurufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.gez.de🌏
E-Mail: vergabe@gez.de📧
Fax: +49 22150612801 📠
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 01/12".
Hinweis:
Die Bewerber können eine Teilnahmebroschüre, welche Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber abfragen. Die Abfrage muss bis spätestens zum 27.7.2012 (12:00) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle erfolgen.
Die Bewerber werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 24.7.2012 (12 Uhr) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich direkt im Anschluß an den Teilnahmewettbewerb beginnen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. weiter eingeengt.
Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert.
Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote oder Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt. In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Die erste Verhandlungsrunde wird dazu dienen, nach erster Prüfung und Wertung der Angebote aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten aufzuklären. Der Auftraggeber wird jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen.
Die Bieter werden jeweils nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde aufgefordert, ihre Angebote auf. Grundlage von für alle Bieter einheitlichen Vorgaben des Auftraggebers und der Vertragseckpunkte bzw. des Vertragsmusters weiter zu konkretisieren.
Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde einzuschränken. Grundlage für die Entscheidung, den Bieterkreis einzuschränken, ist ein deutlicher Unterschied eines oder mehrerer Angebote in Bezug auf die in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien im Vergleich zu den Angeboten anderer Bieter. Die GEZ behält sich außerdem vor, die Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote aufzufordern und auf Basis der dann eingegangenen letztverbindlichen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 01/12".
Hinweis:
Die Bewerber können eine Teilnahmebroschüre, welche Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber abfragen. Die Abfrage muss bis spätestens zum 27.7.2012 (12:00) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle erfolgen.
Die Bewerber werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 24.7.2012 (12 Uhr) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich direkt im Anschluß an den Teilnahmewettbewerb beginnen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. weiter eingeengt.
Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert.
Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote oder Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt. In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Die erste Verhandlungsrunde wird dazu dienen, nach erster Prüfung und Wertung der Angebote aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten aufzuklären. Der Auftraggeber wird jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen.
Die Bieter werden jeweils nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde aufgefordert, ihre Angebote auf. Grundlage von für alle Bieter einheitlichen Vorgaben des Auftraggebers und der Vertragseckpunkte bzw. des Vertragsmusters weiter zu konkretisieren.
Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde einzuschränken. Grundlage für die Entscheidung, den Bieterkreis einzuschränken, ist ein deutlicher Unterschied eines oder mehrerer Angebote in Bezug auf die in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien im Vergleich zu den Angeboten anderer Bieter. Die GEZ behält sich außerdem vor, die Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote aufzufordern und auf Basis der dann eingegangenen letztverbindlichen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unter der Bezeichnung „DB2-z/OS-Tools“ schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die Beschaffung und Pflege von Standardsoftwareprodukten aus.
Unter der Bezeichnung „DB2-z/OS-Tools“ schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die Beschaffung und Pflege von Standardsoftwareprodukten aus.
A)
Die Bieter haben einerseits die Möglichkeit, die Beschaffung und Pflege eines Standardsoftwarepakets der BMC Software GmbH anzubieten, das mindestens folgende Produkte beinhalten muss:
1. BMC System Performance for DB2;
2. SQL Performance for DB2;
3. MainView for Infrastructure Management;
4. MainView for z/OS;
5. MainView for Unix System Services;
6. MainView Explorer;
7. REORG PLUS for DB2;
8. CATALOG MANAGER for DB2;
9. Recovery Management for DB2 sowie
10. BMC Capacity Management for Mainframes.
Die vorstehenden BMC-Standardsoftwareprodukte werden derzeit von der GEZ eingesetzt.
Oder alternativ
B)
Die Bieter haben andererseits die Möglichkeit, anstelle der vorgenannten BMC-Standardsoftwareprodukte die Beschaffung und Pflege eines Standardsoftwarepakets der IBM Deutschland GmbH anzubieten, das mindestens folgende Produkte beinhalten muss:
1. Tivoli Decision Support z/OS mit System Performance Feature und Tivoli Common Reporting;
2. Tivoli Performance Modeler for z/OS;
3. DB2 Buffer Pool Analyzer for z/OS;
4. Omegamon XE for DB2 Performance Expert;
5. DB2 Utilities Suite;
6. DB2 Utilities Enhancement Tool;
7. DB2 Sort;
8. DB2 Administration Tool;
9. Omegamon XE for z/OS;
10. Tivoli System Automation for z/OS;
11. Tivoli Omegamon Dashboard Edition on z/OS;
12. DB2 Recovery Expert;
13. DB2 Log Analysis Tool;
14. DB2 Query Monitor;
15. DB2 SQL Performance Analyser;
16. Optim Query Workload Tuner.
Sofern und soweit der GEZ die vorgenannten Standardsoftwareprodukten der IBM Deutschland GmbH angeboten werden, müssen die Bieter folgendes beachten:
— einige der aufgeführten Standardsoftwareprodukte der IBM Deutschland GmbH sind bei der GEZ bereits im Einsatz, für diese Standardsoftwareprodukte muss sichergestellt werden, dass eine Lizensierung für die gesamte Laufzeit des in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Vertrags gewährleistet und angeboten wird,
— einige der aufgeführten Standardsoftwareprodukte der IBM Deutschland GmbH sind bei der GEZ bereits im Einsatz, für diese Standardsoftwareprodukte muss sichergestellt werden, dass eine Lizensierung für die gesamte Laufzeit des in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Vertrags gewährleistet und angeboten wird,
— Bestandteil des Angebots muss eine Mitarbeit des Bieters bei der Installation der Standardsoftwareprodukte der IBM Deutschland GmbH sein (die Installation wird in Zusammenarbeit mit der GEZ durchgeführt),
— Bestandteil des Angebots muss zudem die Unterstützung des Bieters bei der Migration von den zurzeit bei der GEZ im Einsatz befindlichen Standardsoftwareprodukten der BMC Software GmbH zu den angebotenen Standardsoftwareprodukten der IBM Deutschland sein,
— Bestandteil des Angebots muss zudem die Unterstützung des Bieters bei der Migration von den zurzeit bei der GEZ im Einsatz befindlichen Standardsoftwareprodukten der BMC Software GmbH zu den angebotenen Standardsoftwareprodukten der IBM Deutschland sein,
— Die Software muss am 31.3.2013 produktiv, d.h. in sämtlichen Umgebungen insbesondere der Produktionsumgebung, funktionsfähig implementiert und konfiguriert, zur Verfügung stehen.
Es ist beabsichtigt mit dem wirtschaftlich günstigsten Bieter einen Vertrag über die Überlassung der vorgenannten Standardsoftware sowie einen Pflegevertrag jeweils mit einer festen Laufzeit bis zum 31.12.2015 abzuschließen.
Das produktive operative DB2 Subsystem der GEZ besteht aus ca. 2300 Table- und 3500 Indexspaces. Die Objekte haben Größenordnungen zwischen wenigen Kilobyte bis hin zu partitionierten Objekten mit Gesamtgrößen im dreistelligen Gigabytebereich. Dieses DB2 Subsystem ist in seiner Gesamtheit ungefähr 3,8 TB groß. Die Verfügbarkeit der DB2 Subsysteme von 7*24 Stunden muss annähernd erreicht werden.
Das produktive operative DB2 Subsystem der GEZ besteht aus ca. 2300 Table- und 3500 Indexspaces. Die Objekte haben Größenordnungen zwischen wenigen Kilobyte bis hin zu partitionierten Objekten mit Gesamtgrößen im dreistelligen Gigabytebereich. Dieses DB2 Subsystem ist in seiner Gesamtheit ungefähr 3,8 TB groß. Die Verfügbarkeit der DB2 Subsysteme von 7*24 Stunden muss annähernd erreicht werden.
Insgesamt besitzt die GEZ 38 DB2-z/OS-Subsysteme unterschiedlicher Ausprägung. Auf allen Subsystemen ist zurzeit DB2-z/OS V9 NFM installiert.
Die Bieter haben als Pflegeleistungen den „BMC Standard Support Type Continuous“ bzw. den „IBM Enhanced Technical Support (IBM Comfort Line)“anzubieten.
Die Bieter haben darüber hinaus folgende Leistungen während der gesamten Laufzeit des Pflegevertrags zu gewährleisten:
— einen jederzeitigen Zugriff der GEZ auf die Knowledge-Base des Herstellers oder eine vergleichbare Plattform, deren Aktualität und Inhalt der Knowledge-Base entspricht,
— einen jederzeitigen Zugriff der GEZ auf APARs (Authorized Program Analysis Reports) und PTFs (Program Temporary Fixes) des Herstellers sowie
— einen jederzeitigen Zugriff der GEZ auf Updates und Upgrades der ausgeschriebenen Softwareprodukte.
Die Bieter sind außerdem zur Lieferung von Handbüchern (in deutscher oder englischer Sprache) in Papierform oder in elektronischer Form verpflichtet.
Die GEZ ist berechtigt, ggf. vorhandene aktualisierte Handbücher beim Bieter abzurufen.
Referenznummer: BW 01/12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Generelle Hinweise.
Die Bewerber haben die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
Die Bewerber haben die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bewerber erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen wird.
I. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerber- /Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bewerber-/Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften einheitliche Eigenerklärungen für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
II. Subunternehmer:
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung (bspw. Erbringung der Pflegeleistungen) ist die Vorlage der nachfolgenden Eigenerklärungen oder der "Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung" aus der von der GEZ auf Anforderung zur Verfügung gestellten Teilnahmebroschüre notwendig.
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung (bspw. Erbringung der Pflegeleistungen) ist die Vorlage der nachfolgenden Eigenerklärungen oder der "Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung" aus der von der GEZ auf Anforderung zur Verfügung gestellten Teilnahmebroschüre notwendig.
Die nachfolgenden Eigenerklärungen des Subunternehmers oder die "Eigenerklärung für Subunternehmer" aus der Teilnahmebroschüre ist nicht vorzulegen wenn es sich bei dem Subunternehmer für die Pflegeleistung um den Hersteller der Standardsoftware handelt.
Die nachfolgenden Eigenerklärungen des Subunternehmers oder die "Eigenerklärung für Subunternehmer" aus der Teilnahmebroschüre ist nicht vorzulegen wenn es sich bei dem Subunternehmer für die Pflegeleistung um den Hersteller der Standardsoftware handelt.
B. Eigenerklärung des Bieters.
Der Bieter erklärt,
I. Zuverlässigkeit:
— dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 EG Absatz 4 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
— dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass der Bewerber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen,
— dass der Bewerber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen,
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.)
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bewerber, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.)
II. Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
— dass der Bewerber über erfahrene Mitarbeiter verfügt, die über eine für die ausgeschriebenen Leistungen ausreichende DB2-z/OS-Qualifikation verfügen,
— dass er entweder der Hersteller der anzubietenden Produkte ist oder zwischen dem Hersteller der anzubietenden Produkte (bzw. ggf. Distributoren) und dem Bewerber eine privilegierte Zusammenarbeit in Form einer Premiumpartnerschaft, Goldpartnerschaft, Businesspartnerschaft oder einer vergleichbaren anderen Partnerschaft besteht,
— dass er entweder der Hersteller der anzubietenden Produkte ist oder zwischen dem Hersteller der anzubietenden Produkte (bzw. ggf. Distributoren) und dem Bewerber eine privilegierte Zusammenarbeit in Form einer Premiumpartnerschaft, Goldpartnerschaft, Businesspartnerschaft oder einer vergleichbaren anderen Partnerschaft besteht,
— dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem der Bewerber seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
— dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen vergleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem der Bewerber seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
C. Eigenerklärung des Subunternehmers.
Der Subunternehmer erklärt,
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
— dass der Subunternehmer über erfahrene Mitarbeiter verfügt, die über eine für die ausgeschriebenen Leistungen ausreichende DB2-z/OS-Qualifikation verfügen,
— dass er entweder der Hersteller der anzubietenden Produkte ist oder zwischen dem Hersteller der anzubietenden Produkte (bzw. ggf. Distributoren) und dem Subunternehmer eine privilegierte Zusammenarbeit in Form einer Premiumpartnerschaft, Goldpartnerschaft, Businesspartnerschaft oder einer vergleichbaren anderen Partnerschaft besteht,
— dass er entweder der Hersteller der anzubietenden Produkte ist oder zwischen dem Hersteller der anzubietenden Produkte (bzw. ggf. Distributoren) und dem Subunternehmer eine privilegierte Zusammenarbeit in Form einer Premiumpartnerschaft, Goldpartnerschaft, Businesspartnerschaft oder einer vergleichbaren anderen Partnerschaft besteht,
— dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen ver-gleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem der Subunternehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
— dass sein Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 oder einen ver-gleichbaren nationalen Standard des Mitgliedsstaats (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik), in dem der Subunternehmer seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten wird.
D. Referenzliste.
Zum Nachweis der Eignung haben alle Bewerber mindestens einen vergleichbaren Referenzauftrag mit den unten geforderten Mindestangaben vorzulegen:
Der/Die in der Referenzliste enthaltene(n) Referenzauftrag/-aufträge über durchgeführte DB2-z/OS-Tool-Installationen und/oder DB2-z/OS-Tool-Betreuungen muss/müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein bzw. noch durchgeführt werden und folgende Mindestangaben enthalten:
Der/Die in der Referenzliste enthaltene(n) Referenzauftrag/-aufträge über durchgeführte DB2-z/OS-Tool-Installationen und/oder DB2-z/OS-Tool-Betreuungen muss/müssen innerhalb der letzten 5 Jahre durchgeführt worden sein bzw. noch durchgeführt werden und folgende Mindestangaben enthalten:
— Angabe des Referenzkunden (Angabe zwingend erforderlich),
— Beschreibung des Referenzauftrags unter Auflistung der installierten bzw. betreuten Produkte,
— Ansprechpartner beim Referenzkunden mit Kontaktdaten, insbesondere Email-Adresse oder Telefonnummer (Angabe zwingend erforderlich; es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die GEZ behält sich vor, ggf. eine Bürgschaft (bspw. Vorauszahlungsbürgschaft) vom Bieter, der den Zuschlag erhält, zu verlangen. Für den Fall, dass eine Bürgschaft verlangt wird, sind weitere Einzelheiten den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Yabanci
Internetadresse: www.gez.de🌏
Name: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Kontaktperson: Sekretariat; z. Hd. Frau Heller
Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:
„Nicht Öffnen – Teilnahmeantrag zum Verhandlungsverfahren BW 01/12".
Hinweis:
Die Bewerber können eine Teilnahmebroschüre, welche Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber abfragen. Die Abfrage muss bis spätestens zum 27.7.2012 (12:00) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle erfolgen.
Die Bewerber können eine Teilnahmebroschüre, welche Ihnen die Abgabe eines vollständigen Teilnahmeantrags erleichtert, beim Auftraggeber abfragen. Die Abfrage muss bis spätestens zum 27.7.2012 (12:00) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle erfolgen.
Die Bewerber werden gebeten, Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren möglichst bis spätestens zum 24.7.2012 (12 Uhr) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Generelle Hinweise zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Das eigentliche Verhandlungsverfahren wird voraussichtlich direkt im Anschluß an den Teilnahmewettbewerb beginnen. Im Laufe des Verfahrens werden sowohl die Anforderungen an die Angebote präzisiert als auch der Bieterkreis ggf. weiter eingeengt.
Das Verhandlungsverfahren beginnt damit, dass die GEZ die von ihr vorbereiteten Vergabeunterlagen an die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter versendet und die Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordert.
Die Bieter müssen diese Vergabeunterlagen ihren Angeboten zugrunde legen.
Die Angebote der Bieter müssen bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin verschlossen unter Wahrung des Geheimhaltungs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes eingereicht werden.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote oder Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Der Teilnahmeantrag kann entweder per Post an die in I.1 (Angebote oder Teilnahmeanträge) dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ-Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt. In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Auf Grundlage der Angebote der Bieter wird mit den Bietern verhandelt. In Übereinstimmung mit den vergaberechtlichen Vorgaben wird die GEZ für die Wertung und den Inhalt der Angebote Anforderungen und Bedingungen in den Vergabeunterlagen vorgeben, die im laufenden Verfahren zugrunde gelegt, weiter konkretisiert und an den jeweiligen Verhandlungsstand angepasst werden.
Die erste Verhandlungsrunde wird dazu dienen, nach erster Prüfung und Wertung der Angebote aufgetretene Unklarheiten und Lücken in den Angeboten aufzuklären. Der Auftraggeber wird jeweils mit jedem Bieter einzeln Gespräche führen.
Die Bieter werden jeweils nach Abschluss jeder Verhandlungsrunde aufgefordert, ihre Angebote auf. Grundlage von für alle Bieter einheitlichen Vorgaben des Auftraggebers und der Vertragseckpunkte bzw. des Vertragsmusters weiter zu konkretisieren.
Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde einzuschränken. Grundlage für die Entscheidung, den Bieterkreis einzuschränken, ist ein deutlicher Unterschied eines oder mehrerer Angebote in Bezug auf die in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien im Vergleich zu den Angeboten anderer Bieter. Die GEZ behält sich außerdem vor, die Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote aufzufordern und auf Basis der dann eingegangenen letztverbindlichen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Die GEZ behält sich vor, den Kreis der Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde einzuschränken. Grundlage für die Entscheidung, den Bieterkreis einzuschränken, ist ein deutlicher Unterschied eines oder mehrerer Angebote in Bezug auf die in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien im Vergleich zu den Angeboten anderer Bieter. Die GEZ behält sich außerdem vor, die Bieter bereits nach der ersten Verhandlungs- bzw. Aufklärungsrunde zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote aufzufordern und auf Basis der dann eingegangenen letztverbindlichen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211473185 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können § 107 GWB entnommen werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 129-214090 (2012-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-11 📅
Name: IBM Deutschland GmbH
Postanschrift: IBM-Allee 1
Postort: Ehningen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.3.1
Quelle: OJS 2013/S 039-060934 (2013-02-20)