Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, knüpft mit seiner Arbeit an die Empfehlungen seiner Amtsvorgängerin Dr. Christine Bergmann und des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ an. Während bisher die Aufarbeitung der Thematik und die Erarbeitung von Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen im Vordergrund standen, geht es nun insbesondere um den Ausbau von und verbesserten Zugang zu Anlauf- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene, um die Aufbereitung von Informationen sowie die unterstützende Begleitung der Umsetzung der Vielzahl der empfohlenen Maßnahmen in der Praxis. Der Unabhängige Beauftragte schreibt daher die Entwicklung eines datenbankgestützten Internetportals aus. Das Online-Hilfeportal soll spezifisch auf die Thematik sexualisierter Gewalt ausgerichtet werden, und folgende Leistungen umfassen: — Informationen und Wissen zur Thematik bereitstellen, — die Auffindbarkeit bereits bestehender Angebote vor Ort unterstützen (allgemeine und spezialisierte Beratungseinrichtungen, Jugendämter, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Ambulanzen, Rechtsanwälte, Polizei etc.), — Lotsenfunktion für Fragen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung, — gute Beispiele für Handlungs- bzw. Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Einrichtungen darstellen (zu denen auch der Runde Tisch Empfehlungen formuliert hat). Es soll jedoch nicht die Beratung und Hilfestellung vor Ort ersetzen. Optional ist der Aufbau einer internen Austauschplattform vorgesehen, um so den Wissens- und Hilfetransfer der verschiedenen Nutzergruppen (Fachkräfte) zu befördern. Zielgruppen des Portals sind: — von sexualisierter Gewalt Betroffene (Jugendliche und Erwachsene, die im Kindesalter sexualisierte Gewalt erfahren haben, sowie ältere Kinder mit diesen Erfahrungen), — deren Angehörige oder Kontaktpersonen, — Fachkräfte (aus allen relevanten Bereichen), — sowie an der Thematik Interessierte. Im Hilfeportal sollen diese Personen Fach- und Hilfeinformation online auffinden bzw. mündlich (per Telefon) oder schriftlich (per E-Mail und Brief) individuelle Informationen und Hilfen erhalten können. Es sollen auch Hilfsangebote für jüngere Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, durch deren Eltern, Kontaktpersonen etc. auffindbar sein. Bereits bestehende Online-Beratungsangebote oder Hotlines mit ähnlichen Zielgruppen sowie die telefonische Anlaufstelle beim Unabhängigen Beauftragten (TAL) sollen integriert werden. Das Hilfeportal übernimmt damit eine für das gesamte Bundesgebiet geltende Lotsenfunktion im Themenfeld sexuelle Gewalt. Das Portal soll zunächst vom Unabhängigen Beauftragten in Absprache mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) entwickelt werden. Ob das Portal selber auch bei ihm angesiedelt werden soll oder z.B. beim BMFSFJ, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Daher ist Gegenstand der Beauftragung zunächst nur die inhaltliche und redaktionelle Entwicklung bzw. Konzeption des Portals unter enger Einbindung der zuständigen Akteure; dies sind namentlich Betroffene, Fachgesellschaften und Kammern (z.B. Bundespsychotherapeuten- und Bundesärztekammer, Deutscher Anwaltsverein), kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen, Ministerien (BMG, BMAS, BMJ, BMFSFJ, BMBF), die bereits genannten Akteure vor Ort (allgemeine und spezialisierte Beratungseinrichtungen, Jugendämter, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Ambulanzen, Rechtsanwälte, Polizei etc.), sowie andere Expertinnen und Experten zum Thema, um deren Wissen und jahrelangen Erfahrungen zu integrieren, aber auch um einen zwischen den Akteuren abgestimmten Leistungsumfang des Portals zu bestimmen. Die für das Portal erforderlichen Daten und Inhalte sollen von der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren recherchiert und aufgearbeitet werden. Dieser Prozess muss bis spätestens Anfang November 2012 umgesetzt sein und soll in visualisierter Form in einer für Ende 2012 geplanten Bilanzsitzung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ präsentiert werden können. Die sich daraus ergebenden etwaigen Änderungen müssen bis Ende des Jahres 2012 in das Konzept eingearbeitet werden. Von den Bietern ist ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan bis zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Ergebnis des Prozesses ist die Grundstruktur eines Online-Hilfe-Portals, das aber noch erweiterungsfähig ist. Die Vergabe der Programmierung sowie evtl. der Pflege und des Hosting des Portals erfolgt dann in einem erneuten Verfahren. Die Umsetzung der Konzeption im Wege der Programmierung und Realisierung darf maximal vier Monate betragen. Die im Bundesgebiet tätigen Beratungs-, Hilfe- und Informationsstellen sollen den Inhalt des Portals – Fachinformationen, Datenbanken mit Adressen, Nennung von lokalen Besonderheiten u.a. – generieren bzw. pflegen. Perspektivisch sollte das Portal von der Beratungsszene selber getragen werden können. Hierfür müssen Vorbereitungs- und Vernetzungstreffen organisiert und eine webgestützte Struktur zur Verfügung gestellt werden. Koordinierung und fachliche Kontrolle des Portals obliegen dem Unabhängigen Beauftragten bzw. der das Portal tragenden Stelle. Die Tätigkeit der für das Portal arbeitenden Fachkräfte sowie Online-Zugriffe sollen später dokumentiert und zur Qualitätssicherung sowie zum Wissenstransfer genutzt werden. Ergänzende Informationen zum Teilnahmeantrag sind unter Punkt VI.3) der Bekanntmachung zu finden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Website-Gestaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Geschäftsstelle Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Postanschrift: Glinkastr. 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.beauftragter-missbrauch.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— ergänzende Unterlagen sind nicht vorhanden,
— dem Teilnahmeantrag ist kein Konzept und kein Kostenplan beizufügen,
— senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Online-Hilfe-Portal UBSKM" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Fragen sind schriftlich bis zum 29.5.2012, per Fax oder per E-Mail an die genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zu dieser Bekanntmachung im EU-Supplement und zusätzlich auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— ergänzende Unterlagen sind nicht vorhanden,
— dem Teilnahmeantrag ist kein Konzept und kein Kostenplan beizufügen,
— senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Online-Hilfe-Portal UBSKM" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Fragen sind schriftlich bis zum 29.5.2012, per Fax oder per E-Mail an die genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zu dieser Bekanntmachung im EU-Supplement und zusätzlich auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, knüpft mit seiner Arbeit an die Empfehlungen seiner Amtsvorgängerin Dr. Christine Bergmann und des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ an. Während bisher die Aufarbeitung der Thematik und die Erarbeitung von Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen im Vordergrund standen, geht es nun insbesondere um den Ausbau von und verbesserten Zugang zu Anlauf- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene, um die Aufbereitung von Informationen sowie die unterstützende Begleitung der Umsetzung der Vielzahl der empfohlenen Maßnahmen in der Praxis.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, knüpft mit seiner Arbeit an die Empfehlungen seiner Amtsvorgängerin Dr. Christine Bergmann und des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ an. Während bisher die Aufarbeitung der Thematik und die Erarbeitung von Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen im Vordergrund standen, geht es nun insbesondere um den Ausbau von und verbesserten Zugang zu Anlauf- und Hilfemöglichkeiten für Betroffene, um die Aufbereitung von Informationen sowie die unterstützende Begleitung der Umsetzung der Vielzahl der empfohlenen Maßnahmen in der Praxis.
Der Unabhängige Beauftragte schreibt daher die Entwicklung eines datenbankgestützten Internetportals aus. Das Online-Hilfeportal soll spezifisch auf die Thematik sexualisierter Gewalt ausgerichtet werden, und folgende Leistungen umfassen:
— Informationen und Wissen zur Thematik bereitstellen,
— die Auffindbarkeit bereits bestehender Angebote vor Ort unterstützen (allgemeine und spezialisierte Beratungseinrichtungen, Jugendämter, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Ambulanzen, Rechtsanwälte, Polizei etc.),
— Lotsenfunktion für Fragen der Prävention, Intervention und Aufarbeitung,
— gute Beispiele für Handlungs- bzw. Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt in Einrichtungen darstellen (zu denen auch der Runde Tisch Empfehlungen formuliert hat).
Es soll jedoch nicht die Beratung und Hilfestellung vor Ort ersetzen. Optional ist der Aufbau einer internen Austauschplattform vorgesehen, um so den Wissens- und Hilfetransfer der verschiedenen Nutzergruppen (Fachkräfte) zu befördern.
Zielgruppen des Portals sind:
— von sexualisierter Gewalt Betroffene (Jugendliche und Erwachsene, die im Kindesalter sexualisierte Gewalt erfahren haben, sowie ältere Kinder mit diesen Erfahrungen),
— deren Angehörige oder Kontaktpersonen,
— Fachkräfte (aus allen relevanten Bereichen),
— sowie an der Thematik Interessierte.
Im Hilfeportal sollen diese Personen Fach- und Hilfeinformation online auffinden bzw. mündlich (per Telefon) oder schriftlich (per E-Mail und Brief) individuelle Informationen und Hilfen erhalten können. Es sollen auch Hilfsangebote für jüngere Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, durch deren Eltern, Kontaktpersonen etc. auffindbar sein. Bereits bestehende Online-Beratungsangebote oder Hotlines mit ähnlichen Zielgruppen sowie die telefonische Anlaufstelle beim Unabhängigen Beauftragten (TAL) sollen integriert werden. Das Hilfeportal übernimmt damit eine für das gesamte Bundesgebiet geltende Lotsenfunktion im Themenfeld sexuelle Gewalt.
Im Hilfeportal sollen diese Personen Fach- und Hilfeinformation online auffinden bzw. mündlich (per Telefon) oder schriftlich (per E-Mail und Brief) individuelle Informationen und Hilfen erhalten können. Es sollen auch Hilfsangebote für jüngere Kinder, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, durch deren Eltern, Kontaktpersonen etc. auffindbar sein. Bereits bestehende Online-Beratungsangebote oder Hotlines mit ähnlichen Zielgruppen sowie die telefonische Anlaufstelle beim Unabhängigen Beauftragten (TAL) sollen integriert werden. Das Hilfeportal übernimmt damit eine für das gesamte Bundesgebiet geltende Lotsenfunktion im Themenfeld sexuelle Gewalt.
Das Portal soll zunächst vom Unabhängigen Beauftragten in Absprache mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) entwickelt werden. Ob das Portal selber auch bei ihm angesiedelt werden soll oder z.B. beim BMFSFJ, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Das Portal soll zunächst vom Unabhängigen Beauftragten in Absprache mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) entwickelt werden. Ob das Portal selber auch bei ihm angesiedelt werden soll oder z.B. beim BMFSFJ, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Daher ist Gegenstand der Beauftragung zunächst nur die inhaltliche und redaktionelle Entwicklung bzw. Konzeption des Portals unter enger Einbindung der zuständigen Akteure; dies sind namentlich Betroffene, Fachgesellschaften und Kammern (z.B. Bundespsychotherapeuten- und Bundesärztekammer, Deutscher Anwaltsverein), kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen, Ministerien (BMG, BMAS, BMJ, BMFSFJ, BMBF), die bereits genannten Akteure vor Ort (allgemeine und spezialisierte Beratungseinrichtungen, Jugendämter, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Ambulanzen, Rechtsanwälte, Polizei etc.), sowie andere Expertinnen und Experten zum Thema, um deren Wissen und jahrelangen Erfahrungen zu integrieren, aber auch um einen zwischen den Akteuren abgestimmten Leistungsumfang des Portals zu bestimmen. Die für das Portal erforderlichen Daten und Inhalte sollen von der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren recherchiert und aufgearbeitet werden.
Daher ist Gegenstand der Beauftragung zunächst nur die inhaltliche und redaktionelle Entwicklung bzw. Konzeption des Portals unter enger Einbindung der zuständigen Akteure; dies sind namentlich Betroffene, Fachgesellschaften und Kammern (z.B. Bundespsychotherapeuten- und Bundesärztekammer, Deutscher Anwaltsverein), kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen, Ministerien (BMG, BMAS, BMJ, BMFSFJ, BMBF), die bereits genannten Akteure vor Ort (allgemeine und spezialisierte Beratungseinrichtungen, Jugendämter, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Ambulanzen, Rechtsanwälte, Polizei etc.), sowie andere Expertinnen und Experten zum Thema, um deren Wissen und jahrelangen Erfahrungen zu integrieren, aber auch um einen zwischen den Akteuren abgestimmten Leistungsumfang des Portals zu bestimmen. Die für das Portal erforderlichen Daten und Inhalte sollen von der Auftragnehmerin/ dem Auftragnehmer in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren recherchiert und aufgearbeitet werden.
Dieser Prozess muss bis spätestens Anfang November 2012 umgesetzt sein und soll in visualisierter Form in einer für Ende 2012 geplanten Bilanzsitzung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ präsentiert werden können. Die sich daraus ergebenden etwaigen Änderungen müssen bis Ende des Jahres 2012 in das Konzept eingearbeitet werden. Von den Bietern ist ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan bis zu diesem Zeitpunkt vorzulegen.
Dieser Prozess muss bis spätestens Anfang November 2012 umgesetzt sein und soll in visualisierter Form in einer für Ende 2012 geplanten Bilanzsitzung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ präsentiert werden können. Die sich daraus ergebenden etwaigen Änderungen müssen bis Ende des Jahres 2012 in das Konzept eingearbeitet werden. Von den Bietern ist ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan bis zu diesem Zeitpunkt vorzulegen.
Ergebnis des Prozesses ist die Grundstruktur eines Online-Hilfe-Portals, das aber noch erweiterungsfähig ist. Die Vergabe der Programmierung sowie evtl. der Pflege und des Hosting des Portals erfolgt dann in einem erneuten Verfahren. Die Umsetzung der Konzeption im Wege der Programmierung und Realisierung darf maximal vier Monate betragen.
Ergebnis des Prozesses ist die Grundstruktur eines Online-Hilfe-Portals, das aber noch erweiterungsfähig ist. Die Vergabe der Programmierung sowie evtl. der Pflege und des Hosting des Portals erfolgt dann in einem erneuten Verfahren. Die Umsetzung der Konzeption im Wege der Programmierung und Realisierung darf maximal vier Monate betragen.
Die im Bundesgebiet tätigen Beratungs-, Hilfe- und Informationsstellen sollen den Inhalt des Portals – Fachinformationen, Datenbanken mit Adressen, Nennung von lokalen Besonderheiten u.a. – generieren bzw. pflegen. Perspektivisch sollte das Portal von der Beratungsszene selber getragen werden können. Hierfür müssen Vorbereitungs- und Vernetzungstreffen organisiert und eine webgestützte Struktur zur Verfügung gestellt werden. Koordinierung und fachliche Kontrolle des Portals obliegen dem Unabhängigen Beauftragten bzw. der das Portal tragenden Stelle. Die Tätigkeit der für das Portal arbeitenden Fachkräfte sowie Online-Zugriffe sollen später dokumentiert und zur Qualitätssicherung sowie zum Wissenstransfer genutzt werden.
Die im Bundesgebiet tätigen Beratungs-, Hilfe- und Informationsstellen sollen den Inhalt des Portals – Fachinformationen, Datenbanken mit Adressen, Nennung von lokalen Besonderheiten u.a. – generieren bzw. pflegen. Perspektivisch sollte das Portal von der Beratungsszene selber getragen werden können. Hierfür müssen Vorbereitungs- und Vernetzungstreffen organisiert und eine webgestützte Struktur zur Verfügung gestellt werden. Koordinierung und fachliche Kontrolle des Portals obliegen dem Unabhängigen Beauftragten bzw. der das Portal tragenden Stelle. Die Tätigkeit der für das Portal arbeitenden Fachkräfte sowie Online-Zugriffe sollen später dokumentiert und zur Qualitätssicherung sowie zum Wissenstransfer genutzt werden.
Ergänzende Informationen zum Teilnahmeantrag sind unter Punkt VI.3) der Bekanntmachung zu finden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen);
b. Art der Agentur/des Unternehmens mit Angaben zu den Schwerpunkten;
c. Personalstruktur (fest Angestellte, Zeitverträge, freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsfeldern;
d. Nennung der für die Agentur/das Unternehmen verantwortlichen Personen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) – d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a) – d) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a. Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
c. Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind;
d. Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
e. Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a. Der/Die Bewerber/in hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b. Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c. Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d. Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) auf dem Gebiet des Auftragsgegenstandes mit Angaben des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e. Zusicherung, dass zur Leistungserbringung vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen;
f. Zusicherung, dass bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Engpässe im Rahmen der Unterstützung entstehen;
g. Zusicherung, dass die Präsentation durch die Personen erfolgt, die im Falle des Zuschlags zuständig sein werden;
h. Zusicherung, dass es bei Zuschlag einen/eine festen/feste Ansprechpartner/in gibt und dass diese Person kontinuierlich und kurzfristig zur Verfügung steht;
i. Detaillierte Mitarbeiter-/Mitarbeiterinnenprofile des vorgesehen Personals unter konkreter Benennung des beruflichen Werdeganges;
j. Nachweis über Kenntnisse des Styleguides der Bundesregierung;
k. Nachweis über Kenntnisse hinsichtlich Barrierefreiheit (gemäß BITV);
l. Nachweis über Kenntnissen und Erfahrungen in der Entwicklung und dem Aufbau eines fachgebundenen Internetportals mit Dialogfunktionen;
m. Nachweis über Kenntnisse hinsichtlich aller relevanten Maßnahmen/Vorgaben zur IT-Sicherheit (gemäß IT-Grundschutz-Kataloge des BSI und BSI-Standards);
n. Nachweis von Erfahrungen und Arbeiten auf dem Gebiet der Erstellung von Datenbanken und Auswertungsprogrammen;
o. Nachweis über Erfahrungen in der Konzeption, Produktion und Bereitstellung von Beiträgen (Text, Bilder, Videos) für das Internet;
p. Nachweis der Fähigkeit, zwischen Partnern abgestimmte Maßnahmen zu koordinieren und transparent zu halten sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung einschlägiger Instrumente zur multilateralen Projektsteuerung mit mehreren Partnern;
q. Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen in der zeitnahen und eigenständigen Organisation von Abstimmungsprozessen;
r. Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen in politischer Gremien- und Verbandsarbeit;
s. Nachweis über Erfahrungen in der bundesweiten Kommunikation im gesellschaftspolitischen Bereich;
t. Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen in der Umsetzung gesellschaftlich sensibler und/oder tabuisierter Themen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Frau Claßen-Sielaff
Internetadresse: www.beauftragter-missbrauch.de🌏
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-08-15 📅
Datum des Endes: 2013-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
— der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift),
— ergänzende Unterlagen sind nicht vorhanden,
— dem Teilnahmeantrag ist kein Konzept und kein Kostenplan beizufügen,
— senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Online-Hilfe-Portal UBSKM" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopiervorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Online-Hilfe-Portal UBSKM" an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln,
— maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Teilnahmeanträge innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bewerber zugerechnet,
— Teilnahmeanträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Fragen sind schriftlich bis zum 29.5.2012, per Fax oder per E-Mail an die genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zu dieser Bekanntmachung im EU-Supplement und zusätzlich auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— Fragen sind schriftlich bis zum 29.5.2012, per Fax oder per E-Mail an die genannte Kontaktstelle zu stellen. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zu dieser Bekanntmachung im EU-Supplement und zusätzlich auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht,
— mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2012/S 091-150714 (2012-05-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastraße 24
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de🌏
Telefon: +49 22136734050📞