Erneuerung und Umbau einer Lichtzeichenanlage

Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG

In Neuss wird die Floßhafenstraße, die Hauptverkehrsstraße im Neusser Hafen, an den Willy-Brandt-Ring angeschlossen, um die zuvor fehlenden Abfahrten vom Willy-Brandt-Ring in den Hafenbereich und die fehlende Autobahnauffahrt Neuss- Hafen (Autobahn A 57) zu schaffen. Die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG beabsichtigt im Zuge des Neubaus der Anschlussstelle Willy-Brandt-Ring/ Floßhafenstraße Umstellungen der Lichtzeichenanlage im Bereich der Eisenbahninfrastruktur. Geplant ist eine Umstellung der vorhandenen Lichtzeichenanlagen Königsberger Straße und Tilsiter Straße von der Zugein- und Zugausschaltung auf Infrarotzugein- und automatische Zugausschaltung in Verbindung mit einer Straßenverkehrsampel (SVA). Der Bahnübergang soll eine rechnergesteuerte, vollelektronische Lichtzeichenanlage mit Fußgängerakustik erhalten, entsprechend den Regelzeichnungen und Anschaltsprinzipien genehmigt vom Eisenbahn-Bundesamt sowie nach der Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen (BÜV-NE).
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hammer Landstraße 3
Postleitzahl: 41460
Postort: Neuss
Kontakt
Internetadresse: http://www.nd-haefen.de 🌏
E-Mail: khcremerius@nd-haefen.de 📧
Telefon: +49 21315323112 📞
Fax: +49 21315323105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 129-213923
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
1. Die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Weiter haben die Bieter sich gem. § 18 Abs. 2 TVgG-NRW mit ihrem Angebot schriftlich zu verpflichten, bei der Durchführung des Bauauftrags nur solche Baustoffe zu verwenden, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. 2. Die auftragsgenständlichen Leistungen sind öffentlich gefördert. Die europaweite Vergabe des Auftrags nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts trotz erheblicher Unterschreitung des einschlägigen Schwellenwerts erfolgt rein vorsorglich, aufgrund des funktionalen Zusammenhangs mit weiteren von der Stadt Neuss vergebenen Bauleistungen zum Anschluss Floßhafenstraße.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Neuss wird die Floßhafenstraße, die Hauptverkehrsstraße im Neusser Hafen, an den Willy-Brandt-Ring angeschlossen, um die zuvor fehlenden Abfahrten vom Willy-Brandt-Ring in den Hafenbereich und die fehlende Autobahnauffahrt Neuss- Hafen (Autobahn A 57) zu schaffen. Die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG beabsichtigt im Zuge des Neubaus der Anschlussstelle Willy-Brandt-Ring/ Floßhafenstraße Umstellungen der Lichtzeichenanlage im Bereich der Eisenbahninfrastruktur. Geplant ist eine Umstellung der vorhandenen Lichtzeichenanlagen Königsberger Straße und Tilsiter Straße von der Zugein- und Zugausschaltung auf Infrarotzugein- und automatische Zugausschaltung in Verbindung mit einer Straßenverkehrsampel (SVA). Der Bahnübergang soll eine rechnergesteuerte, vollelektronische Lichtzeichenanlage mit Fußgängerakustik erhalten, entsprechend den Regelzeichnungen und Anschaltsprinzipien genehmigt vom Eisenbahn-Bundesamt sowie nach der Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen (BÜV-NE).
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuss.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage vorzulegen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 6a Abs. 1 Nr. 1, 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A (in Angebotsvordruck enthalten); auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind Bescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe vorzulegen;
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2. Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (in Angebotsvordruck enthalten);
3. Eigenerklärung, dass bei der Ausführung des Auftrags das allgemeine Gleichbehandlungsrecht beachtet wird (in Angebotsvordruck enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot folgende Angaben/ Unterlagen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste), möglichst mit Angaben zum Umfang und Auftragswert sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer; die vergleichbaren Leistungen sollten mind. 80 % der Gesamtleistung betragen;
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2. Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen;
3. Angaben zur Zulassung durch das Eisenbahn-Bundesamt für den Bau von Lichtzeichenanlagen für Bahnsicherungsanlagen
Mindeststandards:
Der Bieter/ zumindest ein Mitglied einer Bietergemeinschaft oder ein vorgesehener Nachunternehmer muss vom Eisenbahn-Bundesamt für den Bau von Lichtzeichenanlagen für Bahnsicherungsanlagen zugelassen sein. Die Zulassung ist durch Bescheinigung des EBA vor Auftragsvergabe nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von jeweils 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-21 📅
Öffnungsort: Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG, Hammer Landstraße 3, 41460 Neuss.
Ort des Eröffnungstermins: Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG, Hammer Landstraße 3, 41460 Neuss.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter sowie deren bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebietsleiter Einkauf
Herrn Cremerius
Internetadresse: www.nd-haefen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2012-11-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 TVgG-NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Weiter haben die Bieter sich gem. § 18 Abs. 2 TVgG-NRW mit ihrem Angebot schriftlich zu verpflichten, bei der Durchführung des Bauauftrags nur solche Baustoffe zu verwenden, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
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2. Die auftragsgenständlichen Leistungen sind öffentlich gefördert. Die europaweite Vergabe des Auftrags nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts trotz erheblicher Unterschreitung des einschlägigen Schwellenwerts erfolgt rein vorsorglich, aufgrund des funktionalen Zusammenhangs mit weiteren von der Stadt Neuss vergebenen Bauleistungen zum Anschluss Floßhafenstraße.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Soweit der zu vergebende Auftrag überhaupt dem Anwendungssbereich der §§ 97 ff. GWB unterfällt, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber fristgerecht gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen). Der Auftraggeber sieht eine Rüge als "unverzüglich" im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB an, wenn sie innerhalb von 6 Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters vom vermeintlichen Verstoß gegen Vergabevorschriften erfolgt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziff. VI.4.1
Quelle: OJS 2012/S 129-213923 (2012-07-04)