Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) mit Umweltbericht sowie die Unterstützung bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm - für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Das Land Niedersachsen partizipiert in der laufenden Förderperiode bis 2013 an der Strukturfondsförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Auch in der nächsten EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020 wird Niedersachsen an den EU-Strukturfonds mit voraussichtlich unterschiedlichen Zielgebieten partizipieren.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Verwaltungsbehörde des EFRE und ESF in Niedersachsen schreibt federführend für die Strukturfonds EFRE und ESF die Begleitung bei der Aufstellung/Programmplanung des Operationellen Programms der Förderperiode 2014-2020 sowie die Ex-ante Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwurfs des künftigen Operationellen Programms aus.
Der oder die Auftragnehmer soll(en) eine Ex-ante-Evaluation einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung des Entwurfs des fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programms für den EFRE und den ESF (Multifondsprogramm) im Programmzeitraum 2014-2020 nach den Vorgaben der Art. 32 und 48 des Entwurfs des „Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates“ in der korrigierten Fassung vom 14.3.2012, [COM(2011),615 final/2] (im Folgenden: Entwurf der Allgemeinen Verordnung) – in der jeweils geltenden Fassung - vornehmen. Hinsichtlich Art. 32 des Entwurfs wird zusätzlich auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) – 11027/12 ADD 2 REV des Rates der Europäischen Union vom 20.6.2012 verwiesen, der einen Kompromisstext der Mitgliedsstaaten zu den Finanzinstrumenten enthält [siehe auch unter Ziffer I.3 a) der Leistungsbeschreibung].
Für das zielgebietsübergreifende Multifondsprogramm sind auch die Entwürfe sowie die späteren Endfassungen der einschlägigen EU-Verordnungen und darauf aufbauende Regelungen zu berücksichtigen, insbesondere.
— der sog. "Allgemeinen Verordnung" sowie der drei gesonderten Verordnungen für den EFRE, den ESF und den ELER,
— der zwei Verordnungen über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ),
— der zwei Verordnungen über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation sowie,
— der verfügbaren und während der Ausführungszeit erlassenen Durchführungsvorschriften, ergänzenden Fiches, Leitfäden usw. der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung.
Ergänzend wird auch auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) des Rats der Europäischen Institutionen vom 20.6.2012: Legislativpaket zur Kohäsionspolitik –Kompromisstext des Vorsitzes zu den Finanzinstrumenten (Abbendum 2), welches u. a. detailliertere Regelungen zu der Ex-Ante –Bewertung von Finanzinstrumenten nach Art. 32 der Allgemeinen Verordnung enthält, verwiesen. Unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Auflistung der zu beachtenden Dokumente enthalten.
Der Auftrag umfasst zudem die Begleitung des Auftraggebers bei der Programmaufstellung. Dies beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzipierung und Formulierung des angestrebten Multifondsprogramms.
Die durchgehende und einheitliche Basis der Verordnungsentwürfe der Kommission bildet die Strategie „EU-2020“. Maßgeblich für die Endfassungen der jeweiligen Ausarbeitungen sind die endgültigen Verordnungen in der vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten Fassung.
Die Ex-ante Evaluierung einschließlich der Strategischen Umweltprüfung bilden dabei Los 1. Die Strategische Umweltprüfung darf von Partnern/einem Partner einer Bietergemeinschaft oder – mit Zustimmung des Auftraggebers – von einem Subunternehmen durchgeführt werden.
Die Unterstützung bei der Programmaufstellung bildet Los 2. Der Auftragnehmer soll bei Los 2 in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms.
Bieter können sich auf ein Los oder auf beide Lose bewerben.
Das von dem jeweiligen Bieter/ der jeweiligen Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegende Konzept muss (für jedes Los) erkennen lassen, auf welche Weise die jeweiligen Aufgaben erfüllt werden sollen. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Auftragsbekanntmachung angesprochenen Punkte müssen hierbei berücksichtigt werden. Das Angebot bzw. das Konzept hat u.a. folgende Bestandteile aufzuweisen:
a) Das Angebot soll auf Basis der Beschreibung des Leistungsumfangs (Ziffer II. der Leistungsbeschreibung) sowie der Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung ein schlüssiges, detailliertes Konzept zur Durchführung des Auftrags unter Darstellung der vorgesehenen Methodik liefern. Es muss einen Zeit- und Arbeitsplan beinhalten.
b) Bei Angeboten für beide Lose ist eine getrennte Kalkulation unter Angabe sowohl des Aufwandes als auch des zugrunde liegenden Tagessatzes des geplanten Personals abzugeben. Die angegebene Gesamtvergütung für die ausgeschriebenen Leistungen versteht sich als Endpreis einschließlich sämtlicher Reisekosten, Kosten für die Kommunikation und eventuelle Recherche etc.
c) Für ggf. zusätzlich zu vergütende Ergänzungsleistungen und Nacharbeiten nach Ende der bis zum 30.6.2014 vorgesehenen Vertragslaufzeit [siehe unter Ziffer II. 3. der Leistungsbeschreibung] ist der Tagessatz des geplanten Personals aufzuführen. Das Angebot muss auch erkennen lassen, welche Vergütung im Falle einer Vertragsverlängerung zu zahlen wäre [siehe unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie unter Ziffer II.3. der Leistungsbeschreibung].
Wenn der Bieter/ die Bietergemeinschaft sich auf mehrere Lose bewirbt, sind die Angaben für jedes Los gesondert vorzunehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-31.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-31 Auftragsbekanntmachung
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge