Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) mit Umweltbericht sowie die Unterstützung bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm - für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020
Das Land Niedersachsen partizipiert in der laufenden Förderperiode bis 2013 an der Strukturfondsförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Auch in der nächsten EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020 wird Niedersachsen an den EU-Strukturfonds mit voraussichtlich unterschiedlichen Zielgebieten partizipieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Verwaltungsbehörde des EFRE und ESF in Niedersachsen schreibt federführend für die Strukturfonds EFRE und ESF die Begleitung bei der Aufstellung/Programmplanung des Operationellen Programms der Förderperiode 2014-2020 sowie die Ex-ante Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwurfs des künftigen Operationellen Programms aus. Der oder die Auftragnehmer soll(en) eine Ex-ante-Evaluation einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung des Entwurfs des fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programms für den EFRE und den ESF (Multifondsprogramm) im Programmzeitraum 2014-2020 nach den Vorgaben der Art. 32 und 48 des Entwurfs des „Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates“ in der korrigierten Fassung vom 14.3.2012, [COM(2011),615 final/2] (im Folgenden: Entwurf der Allgemeinen Verordnung) – in der jeweils geltenden Fassung - vornehmen. Hinsichtlich Art. 32 des Entwurfs wird zusätzlich auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) – 11027/12 ADD 2 REV des Rates der Europäischen Union vom 20.6.2012 verwiesen, der einen Kompromisstext der Mitgliedsstaaten zu den Finanzinstrumenten enthält [siehe auch unter Ziffer I.3 a) der Leistungsbeschreibung]. Für das zielgebietsübergreifende Multifondsprogramm sind auch die Entwürfe sowie die späteren Endfassungen der einschlägigen EU-Verordnungen und darauf aufbauende Regelungen zu berücksichtigen, insbesondere. — der sog. "Allgemeinen Verordnung" sowie der drei gesonderten Verordnungen für den EFRE, den ESF und den ELER, — der zwei Verordnungen über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), — der zwei Verordnungen über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation sowie, — der verfügbaren und während der Ausführungszeit erlassenen Durchführungsvorschriften, ergänzenden Fiches, Leitfäden usw. der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Ergänzend wird auch auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) des Rats der Europäischen Institutionen vom 20.6.2012: Legislativpaket zur Kohäsionspolitik –Kompromisstext des Vorsitzes zu den Finanzinstrumenten (Abbendum 2), welches u. a. detailliertere Regelungen zu der Ex-Ante –Bewertung von Finanzinstrumenten nach Art. 32 der Allgemeinen Verordnung enthält, verwiesen. Unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Auflistung der zu beachtenden Dokumente enthalten. Der Auftrag umfasst zudem die Begleitung des Auftraggebers bei der Programmaufstellung. Dies beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzipierung und Formulierung des angestrebten Multifondsprogramms. Die durchgehende und einheitliche Basis der Verordnungsentwürfe der Kommission bildet die Strategie „EU-2020“. Maßgeblich für die Endfassungen der jeweiligen Ausarbeitungen sind die endgültigen Verordnungen in der vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten Fassung. Die Ex-ante Evaluierung einschließlich der Strategischen Umweltprüfung bilden dabei Los 1. Die Strategische Umweltprüfung darf von Partnern/einem Partner einer Bietergemeinschaft oder – mit Zustimmung des Auftraggebers – von einem Subunternehmen durchgeführt werden. Die Unterstützung bei der Programmaufstellung bildet Los 2. Der Auftragnehmer soll bei Los 2 in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms. Bieter können sich auf ein Los oder auf beide Lose bewerben. Das von dem jeweiligen Bieter/ der jeweiligen Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegende Konzept muss (für jedes Los) erkennen lassen, auf welche Weise die jeweiligen Aufgaben erfüllt werden sollen. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Auftragsbekanntmachung angesprochenen Punkte müssen hierbei berücksichtigt werden. Das Angebot bzw. das Konzept hat u.a. folgende Bestandteile aufzuweisen: a) Das Angebot soll auf Basis der Beschreibung des Leistungsumfangs (Ziffer II. der Leistungsbeschreibung) sowie der Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung ein schlüssiges, detailliertes Konzept zur Durchführung des Auftrags unter Darstellung der vorgesehenen Methodik liefern. Es muss einen Zeit- und Arbeitsplan beinhalten. b) Bei Angeboten für beide Lose ist eine getrennte Kalkulation unter Angabe sowohl des Aufwandes als auch des zugrunde liegenden Tagessatzes des geplanten Personals abzugeben. Die angegebene Gesamtvergütung für die ausgeschriebenen Leistungen versteht sich als Endpreis einschließlich sämtlicher Reisekosten, Kosten für die Kommunikation und eventuelle Recherche etc. c) Für ggf. zusätzlich zu vergütende Ergänzungsleistungen und Nacharbeiten nach Ende der bis zum 30.6.2014 vorgesehenen Vertragslaufzeit [siehe unter Ziffer II. 3. der Leistungsbeschreibung] ist der Tagessatz des geplanten Personals aufzuführen. Das Angebot muss auch erkennen lassen, welche Vergütung im Falle einer Vertragsverlängerung zu zahlen wäre [siehe unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie unter Ziffer II.3. der Leistungsbeschreibung]. Wenn der Bieter/ die Bietergemeinschaft sich auf mehrere Lose bewirbt, sind die Angaben für jedes Los gesondert vorzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) sowie die Unterstützung bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm – für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020. Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch ausführliche Auflistung unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung).Eventuell sind über die geplante Vertragslaufzeit hinaus aufgrund von Anforderungen der EU-Kommission weitere Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, den Ausführungszeitraum zu gleichen Konditionen zu verlängern. Hierüber kann erst zum Ende der Vertragslaufzeit entschieden werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereits mit Angebotsabgabe mit einer gegebenenfalls erforderlichen Vertragsverlängerung einverstanden.180 000,00240 000,00
Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) sowie die Unterstützung bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm – für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020. Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch ausführliche Auflistung unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung).Eventuell sind über die geplante Vertragslaufzeit hinaus aufgrund von Anforderungen der EU-Kommission weitere Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, den Ausführungszeitraum zu gleichen Konditionen zu verlängern. Hierüber kann erst zum Ende der Vertragslaufzeit entschieden werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereits mit Angebotsabgabe mit einer gegebenenfalls erforderlichen Vertragsverlängerung einverstanden.180 000,00240 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Friedrichswall 1
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de🌏
E-Mail: lars.wiesehahn@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5111205741📞
Fax: +49 511120995741 📠
Die vollständigen, schriftlichen und unterzeichneten Angebotsunterlagen sind bis zu der unter Ziffer IV.3.4) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber, der die Aufschrift: "Bitte nicht öffnen! – Sofort weiterleiten an Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn“ sowie der Vergabenummer und dem Ende der Angebotsfrist beschriftet ist, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn – Friedrichswall 1, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND. Die Angebote müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Es sind nur Angebote in deutscher Sprache zugelassen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder der Auftraggeber sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Land Niedersachsen übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch den Auftraggeber beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird gebeten, den schriftlichen Angebotsunterlagen eine CD-ROM beizufügen, auf der die Angebotsdokumente in einem allgemein lesbaren Dateiformat (z. B. PDF) gespeichert sind (freiwillige Leistung der Bieter). Maßgebend ist allein das schriftliche Angebot.
Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen. (Es wird insoweit ergänzend auf die Ausführungen unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.).
Die Bieter werden gebeten, bei Abruf der Ausschreibungsunterlagen von der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung für den elektronischen Zugang zu Informationen angegebenen Internetadresse, der Vergabestelle unter Nutzung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kommunikationsdaten zeitnah ihre Kontaktdaten (z.B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es der Vergabestelle, alle Bieter über die Beantwortung von eventuellen Bieterfragen in Bieterrundschreiben per E-Mail zu informieren. Antworten auf eventuelle Bieterfragen werden in Form von Bieterrundschreiben auch allen Bietern auf der unter Ziffer I. 1) dieser Auftragsbekanntmachung (Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.eu-foerdert.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31152&article_id=108124&_psmand=18) genannten Internetseite zeitnah zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden daher gebeten diese Internetseite regelmäßig zu konsultieren.
Eventuelle Bieterfragen bzw. angeforderte Auskünfte nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A sind ausschließlich schriftlich oder in Textform (bevorzugt per E-Mail) an die Vergabestelle unter Verwendung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kontaktdaten bzw. an den dort angegebenen Ansprechpartner (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten. Die Vergabestelle weißt daraufhin, dass Bieterfragen bzw. die Anforderung von Auskünften nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A spätestens bis zum 26.9.2012, 24.00 Uhr an die Vergabestelle (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten sind.
Die Bieter werden ausdrücklich auf das Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB und die Obliegenheit der Bieter nach § 111 Abs. 2 GWB zur Kennzeichnung von Unterlagen insbesondere zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hingewiesen. (Vordruck: Anlage 6 zum Angebotsvordruck).
Die Vergabestelle macht außerdem ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wissentlich falsche Angaben bei den geforderten Nachweisen und Erklärungen den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben.
Die vollständigen, schriftlichen und unterzeichneten Angebotsunterlagen sind bis zu der unter Ziffer IV.3.4) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber, der die Aufschrift: "Bitte nicht öffnen! – Sofort weiterleiten an Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn“ sowie der Vergabenummer und dem Ende der Angebotsfrist beschriftet ist, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn – Friedrichswall 1, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND. Die Angebote müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Es sind nur Angebote in deutscher Sprache zugelassen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder der Auftraggeber sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Land Niedersachsen übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch den Auftraggeber beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird gebeten, den schriftlichen Angebotsunterlagen eine CD-ROM beizufügen, auf der die Angebotsdokumente in einem allgemein lesbaren Dateiformat (z. B. PDF) gespeichert sind (freiwillige Leistung der Bieter). Maßgebend ist allein das schriftliche Angebot.
Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen. (Es wird insoweit ergänzend auf die Ausführungen unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.).
Die Bieter werden gebeten, bei Abruf der Ausschreibungsunterlagen von der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung für den elektronischen Zugang zu Informationen angegebenen Internetadresse, der Vergabestelle unter Nutzung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kommunikationsdaten zeitnah ihre Kontaktdaten (z.B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es der Vergabestelle, alle Bieter über die Beantwortung von eventuellen Bieterfragen in Bieterrundschreiben per E-Mail zu informieren. Antworten auf eventuelle Bieterfragen werden in Form von Bieterrundschreiben auch allen Bietern auf der unter Ziffer I. 1) dieser Auftragsbekanntmachung (Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.eu-foerdert.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31152&article_id=108124&_psmand=18) genannten Internetseite zeitnah zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden daher gebeten diese Internetseite regelmäßig zu konsultieren.
Eventuelle Bieterfragen bzw. angeforderte Auskünfte nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A sind ausschließlich schriftlich oder in Textform (bevorzugt per E-Mail) an die Vergabestelle unter Verwendung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kontaktdaten bzw. an den dort angegebenen Ansprechpartner (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten. Die Vergabestelle weißt daraufhin, dass Bieterfragen bzw. die Anforderung von Auskünften nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A spätestens bis zum 26.9.2012, 24.00 Uhr an die Vergabestelle (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten sind.
Die Bieter werden ausdrücklich auf das Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB und die Obliegenheit der Bieter nach § 111 Abs. 2 GWB zur Kennzeichnung von Unterlagen insbesondere zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hingewiesen. (Vordruck: Anlage 6 zum Angebotsvordruck).
Die Vergabestelle macht außerdem ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wissentlich falsche Angaben bei den geforderten Nachweisen und Erklärungen den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen partizipiert in der laufenden Förderperiode bis 2013 an der Strukturfondsförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Auch in der nächsten EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020 wird Niedersachsen an den EU-Strukturfonds mit voraussichtlich unterschiedlichen Zielgebieten partizipieren.
Das Land Niedersachsen partizipiert in der laufenden Förderperiode bis 2013 an der Strukturfondsförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Auch in der nächsten EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020 wird Niedersachsen an den EU-Strukturfonds mit voraussichtlich unterschiedlichen Zielgebieten partizipieren.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Verwaltungsbehörde des EFRE und ESF in Niedersachsen schreibt federführend für die Strukturfonds EFRE und ESF die Begleitung bei der Aufstellung/Programmplanung des Operationellen Programms der Förderperiode 2014-2020 sowie die Ex-ante Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwurfs des künftigen Operationellen Programms aus.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Verwaltungsbehörde des EFRE und ESF in Niedersachsen schreibt federführend für die Strukturfonds EFRE und ESF die Begleitung bei der Aufstellung/Programmplanung des Operationellen Programms der Förderperiode 2014-2020 sowie die Ex-ante Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Entwurfs des künftigen Operationellen Programms aus.
Der oder die Auftragnehmer soll(en) eine Ex-ante-Evaluation einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung des Entwurfs des fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programms für den EFRE und den ESF (Multifondsprogramm) im Programmzeitraum 2014-2020 nach den Vorgaben der Art. 32 und 48 des Entwurfs des „Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates“ in der korrigierten Fassung vom 14.3.2012, [COM(2011),615 final/2] (im Folgenden: Entwurf der Allgemeinen Verordnung) – in der jeweils geltenden Fassung - vornehmen. Hinsichtlich Art. 32 des Entwurfs wird zusätzlich auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) – 11027/12 ADD 2 REV des Rates der Europäischen Union vom 20.6.2012 verwiesen, der einen Kompromisstext der Mitgliedsstaaten zu den Finanzinstrumenten enthält [siehe auch unter Ziffer I.3 a) der Leistungsbeschreibung].
Der oder die Auftragnehmer soll(en) eine Ex-ante-Evaluation einschließlich einer Strategischen Umweltprüfung des Entwurfs des fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programms für den EFRE und den ESF (Multifondsprogramm) im Programmzeitraum 2014-2020 nach den Vorgaben der Art. 32 und 48 des Entwurfs des „Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates“ in der korrigierten Fassung vom 14.3.2012, [COM(2011),615 final/2] (im Folgenden: Entwurf der Allgemeinen Verordnung) – in der jeweils geltenden Fassung - vornehmen. Hinsichtlich Art. 32 des Entwurfs wird zusätzlich auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) – 11027/12 ADD 2 REV des Rates der Europäischen Union vom 20.6.2012 verwiesen, der einen Kompromisstext der Mitgliedsstaaten zu den Finanzinstrumenten enthält [siehe auch unter Ziffer I.3 a) der Leistungsbeschreibung].
Für das zielgebietsübergreifende Multifondsprogramm sind auch die Entwürfe sowie die späteren Endfassungen der einschlägigen EU-Verordnungen und darauf aufbauende Regelungen zu berücksichtigen, insbesondere.
— der sog. "Allgemeinen Verordnung" sowie der drei gesonderten Verordnungen für den EFRE, den ESF und den ELER,
— der zwei Verordnungen über das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ und den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ),
— der zwei Verordnungen über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) und das Programm für sozialen Wandel und soziale Innovation sowie,
— der verfügbaren und während der Ausführungszeit erlassenen Durchführungsvorschriften, ergänzenden Fiches, Leitfäden usw. der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung.
Ergänzend wird auch auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) des Rats der Europäischen Institutionen vom 20.6.2012: Legislativpaket zur Kohäsionspolitik –Kompromisstext des Vorsitzes zu den Finanzinstrumenten (Abbendum 2), welches u. a. detailliertere Regelungen zu der Ex-Ante –Bewertung von Finanzinstrumenten nach Art. 32 der Allgemeinen Verordnung enthält, verwiesen. Unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Auflistung der zu beachtenden Dokumente enthalten.
Ergänzend wird auch auf das interinstitutionelle Dossier 2011/0276 (COD) des Rats der Europäischen Institutionen vom 20.6.2012: Legislativpaket zur Kohäsionspolitik –Kompromisstext des Vorsitzes zu den Finanzinstrumenten (Abbendum 2), welches u. a. detailliertere Regelungen zu der Ex-Ante –Bewertung von Finanzinstrumenten nach Art. 32 der Allgemeinen Verordnung enthält, verwiesen. Unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Auflistung der zu beachtenden Dokumente enthalten.
Der Auftrag umfasst zudem die Begleitung des Auftraggebers bei der Programmaufstellung. Dies beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzipierung und Formulierung des angestrebten Multifondsprogramms.
Die durchgehende und einheitliche Basis der Verordnungsentwürfe der Kommission bildet die Strategie „EU-2020“. Maßgeblich für die Endfassungen der jeweiligen Ausarbeitungen sind die endgültigen Verordnungen in der vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten Fassung.
Die durchgehende und einheitliche Basis der Verordnungsentwürfe der Kommission bildet die Strategie „EU-2020“. Maßgeblich für die Endfassungen der jeweiligen Ausarbeitungen sind die endgültigen Verordnungen in der vom Rat und Europäischen Parlament verabschiedeten Fassung.
Die Ex-ante Evaluierung einschließlich der Strategischen Umweltprüfung bilden dabei Los 1. Die Strategische Umweltprüfung darf von Partnern/einem Partner einer Bietergemeinschaft oder – mit Zustimmung des Auftraggebers – von einem Subunternehmen durchgeführt werden.
Die Ex-ante Evaluierung einschließlich der Strategischen Umweltprüfung bilden dabei Los 1. Die Strategische Umweltprüfung darf von Partnern/einem Partner einer Bietergemeinschaft oder – mit Zustimmung des Auftraggebers – von einem Subunternehmen durchgeführt werden.
Die Unterstützung bei der Programmaufstellung bildet Los 2. Der Auftragnehmer soll bei Los 2 in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms.
Die Unterstützung bei der Programmaufstellung bildet Los 2. Der Auftragnehmer soll bei Los 2 in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms.
Bieter können sich auf ein Los oder auf beide Lose bewerben.
Das von dem jeweiligen Bieter/ der jeweiligen Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegende Konzept muss (für jedes Los) erkennen lassen, auf welche Weise die jeweiligen Aufgaben erfüllt werden sollen. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Auftragsbekanntmachung angesprochenen Punkte müssen hierbei berücksichtigt werden. Das Angebot bzw. das Konzept hat u.a. folgende Bestandteile aufzuweisen:
Das von dem jeweiligen Bieter/ der jeweiligen Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegende Konzept muss (für jedes Los) erkennen lassen, auf welche Weise die jeweiligen Aufgaben erfüllt werden sollen. Die in dieser Leistungsbeschreibung und in der Auftragsbekanntmachung angesprochenen Punkte müssen hierbei berücksichtigt werden. Das Angebot bzw. das Konzept hat u.a. folgende Bestandteile aufzuweisen:
a) Das Angebot soll auf Basis der Beschreibung des Leistungsumfangs (Ziffer II. der Leistungsbeschreibung) sowie der Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung ein schlüssiges, detailliertes Konzept zur Durchführung des Auftrags unter Darstellung der vorgesehenen Methodik liefern. Es muss einen Zeit- und Arbeitsplan beinhalten.
a) Das Angebot soll auf Basis der Beschreibung des Leistungsumfangs (Ziffer II. der Leistungsbeschreibung) sowie der Angaben in der Ausschreibungsbekanntmachung ein schlüssiges, detailliertes Konzept zur Durchführung des Auftrags unter Darstellung der vorgesehenen Methodik liefern. Es muss einen Zeit- und Arbeitsplan beinhalten.
b) Bei Angeboten für beide Lose ist eine getrennte Kalkulation unter Angabe sowohl des Aufwandes als auch des zugrunde liegenden Tagessatzes des geplanten Personals abzugeben. Die angegebene Gesamtvergütung für die ausgeschriebenen Leistungen versteht sich als Endpreis einschließlich sämtlicher Reisekosten, Kosten für die Kommunikation und eventuelle Recherche etc.
b) Bei Angeboten für beide Lose ist eine getrennte Kalkulation unter Angabe sowohl des Aufwandes als auch des zugrunde liegenden Tagessatzes des geplanten Personals abzugeben. Die angegebene Gesamtvergütung für die ausgeschriebenen Leistungen versteht sich als Endpreis einschließlich sämtlicher Reisekosten, Kosten für die Kommunikation und eventuelle Recherche etc.
c) Für ggf. zusätzlich zu vergütende Ergänzungsleistungen und Nacharbeiten nach Ende der bis zum 30.6.2014 vorgesehenen Vertragslaufzeit [siehe unter Ziffer II. 3. der Leistungsbeschreibung] ist der Tagessatz des geplanten Personals aufzuführen. Das Angebot muss auch erkennen lassen, welche Vergütung im Falle einer Vertragsverlängerung zu zahlen wäre [siehe unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie unter Ziffer II.3. der Leistungsbeschreibung].
c) Für ggf. zusätzlich zu vergütende Ergänzungsleistungen und Nacharbeiten nach Ende der bis zum 30.6.2014 vorgesehenen Vertragslaufzeit [siehe unter Ziffer II. 3. der Leistungsbeschreibung] ist der Tagessatz des geplanten Personals aufzuführen. Das Angebot muss auch erkennen lassen, welche Vergütung im Falle einer Vertragsverlängerung zu zahlen wäre [siehe unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie unter Ziffer II.3. der Leistungsbeschreibung].
Wenn der Bieter/ die Bietergemeinschaft sich auf mehrere Lose bewirbt, sind die Angaben für jedes Los gesondert vorzunehmen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ex-Ante-Evaluierung und Strategische Umweltprüfung (SUP)
Kurze Beschreibung:
„Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung und einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß Art. 32 und 48 des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 zur Vorbereitung eines niedersächsischen fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmes für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm- für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020“.
„Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung und einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß Art. 32 und 48 des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 zur Vorbereitung eines niedersächsischen fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmes für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm- für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014-2020“.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000,00 💰
120 000,00 💰
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch detailliertere Aufzählung der Regelungen unter Ziffer I.3. der…
… Leistungsbeschreibung).Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen.Zum geplanten zeitlichen Ablauf wird auf die Ausführungen unter Ziffer III. der Leistungsbeschreibung verwiesen.
… Leistungsbeschreibung).
Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen.
Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen.
Zum geplanten zeitlichen Ablauf wird auf die Ausführungen unter Ziffer III. der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Programmerstellung
Kurze Beschreibung:
Los 2 „Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm- für die EU-Strukturfondsförderperiode…
… 2014-2020“.Dies beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzipierung und Formulierung des angestrebten Multifondsprogramms. Der Auftragnehmer soll in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms.
… 2014-2020“.
Dies beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzipierung und Formulierung des angestrebten Multifondsprogramms. Der Auftragnehmer soll in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms.
Dies beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Konzipierung und Formulierung des angestrebten Multifondsprogramms. Der Auftragnehmer soll in Absprache mit dem Auftraggeber ein Indikatoren- und Monitoringsystem entwickeln sowie einen Evaluierungsplan aufstellen. Ziel ist es, ein effizientes und gut handhabbares Indikatoren- und Monitoringsystem zur Leistungskontrolle zu erstellen. Der Auftraggeber hat weiterhin Programmbausteine des Operationellen Programms nach Vorgaben des Auftraggebers zu formulieren. Die technische Umsetzung bei der Programmerstellung – in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber- gehört im Rahmen dieses Loses ebenfalls zu den vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen. Dies umfasst u.a. die Erstellung der Gliederung und die Formatierung des Textes des Operationellen Programms.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch detailliertere Aufzählung der Regelungen unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung).Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen.Zum geplanten zeitlichen Ablauf wird auf die Ausführungen unter III. der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch detailliertere Aufzählung der Regelungen unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung).Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen.Zum geplanten zeitlichen Ablauf wird auf die Ausführungen unter III. der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zum geplanten zeitlichen Ablauf wird auf die Ausführungen unter III. der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Menge oder Umfang:
Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) sowie die Unterstützung bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm – für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020. Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch ausführliche Auflistung unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung).
Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) sowie die Unterstützung bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm – für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020. Die unter Ziffer II.1.5) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Regelungen der EU sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten (siehe auch ausführliche Auflistung unter Ziffer I.3. der Leistungsbeschreibung).
Eventuell sind über die geplante Vertragslaufzeit hinaus aufgrund von Anforderungen der EU-Kommission weitere Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, den Ausführungszeitraum zu gleichen Konditionen zu verlängern. Hierüber kann erst zum Ende der Vertragslaufzeit entschieden werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereits mit Angebotsabgabe mit einer gegebenenfalls erforderlichen Vertragsverlängerung einverstanden.
Eventuell sind über die geplante Vertragslaufzeit hinaus aufgrund von Anforderungen der EU-Kommission weitere Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, den Ausführungszeitraum zu gleichen Konditionen zu verlängern. Hierüber kann erst zum Ende der Vertragslaufzeit entschieden werden. Der Auftragnehmer erklärt sich bereits mit Angebotsabgabe mit einer gegebenenfalls erforderlichen Vertragsverlängerung einverstanden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 180 000,00 💰
240 000,00 💰
Referenznummer: 14-46105/0080/0033
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operatives Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Niedersachsen in der Strukturfondsförderperiode 2014-2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen [zu Ziffer III.2.1) – III.2.3) dieser Auftragsbekanntmachung]
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Aufragsbekanntmachung aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter/ die Bietergemeinschaften haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Aufragsbekanntmachung aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter/ die Bietergemeinschaften haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde [gemäß den Anforderungen unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) dieser Aufgagsbekanntmachung] gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritter) in seinem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) dieser Auftragsbekanntmachung bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eigenerklärungen und sonstigen Erklärungen und Nachweise jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Die unter Ziffer III.2.1) - III.2.3) genannten Unterlagen müssen allerdings dann nicht von dem Dritten vorliegen, wenn im jeweiligen Vordruck ausdrücklich vorgesehen ist, dass der Bieter selbst die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung durch den benannten Dritten gewährleistet. Eine Ausnahme besteht weiterhin für die Eigenerklärung zum Umsatz, die nur von den Bietern selbst für ihr Unternehmen beizubringen ist. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde [gemäß den Anforderungen unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) dieser Aufgagsbekanntmachung] gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritter) in seinem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) dieser Auftragsbekanntmachung bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eigenerklärungen und sonstigen Erklärungen und Nachweise jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Die unter Ziffer III.2.1) - III.2.3) genannten Unterlagen müssen allerdings dann nicht von dem Dritten vorliegen, wenn im jeweiligen Vordruck ausdrücklich vorgesehen ist, dass der Bieter selbst die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung durch den benannten Dritten gewährleistet. Eine Ausnahme besteht weiterhin für die Eigenerklärung zum Umsatz, die nur von den Bietern selbst für ihr Unternehmen beizubringen ist. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und im Angebot den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Ziffer III.2.1) dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn in einem Vordruck ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Bieter selbst die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer gewährleistet.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und im Angebot den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Ziffer III.2.1) dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer vorzulegen, es sei denn in einem Vordruck ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Bieter selbst die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer gewährleistet.
Sofern Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer durchgeführt werden sollen oder sich der Bieter zur Auftragserfüllung eines benannten Dritten im Wege der Eignungsleihe bedienen will, ist mit Angebotseinreichung eine Erklärung jedes Unterauftragnehmers/benannten Dritten einzureichen, aus der hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bzw. benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Die Erbringung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer bedarf stets der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Sofern Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer durchgeführt werden sollen oder sich der Bieter zur Auftragserfüllung eines benannten Dritten im Wege der Eignungsleihe bedienen will, ist mit Angebotseinreichung eine Erklärung jedes Unterauftragnehmers/benannten Dritten einzureichen, aus der hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bzw. benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Die Erbringung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer bedarf stets der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Ziffer III.2.1) dieser Leistungsbeschreibung im Einzelnen:
1. Name, Adresse und Hauptsitz des Unternehmens, ggf. auch der Partner der Bietergemeinschaft [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck],
2. Angabe einer Kontaktperson mit Telefonnummer und Kommunikationsdaten [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck],
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über die generelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und –struktur, Gesellschafterstruktur einschließlich Vertretungsbefugnis und Standorte für jeden Partner der Bietergemeinschaft [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation); Anlage 3 zum Angebotsvordruck],
3. Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere über die generelle Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiterzahl und –struktur, Gesellschafterstruktur einschließlich Vertretungsbefugnis und Standorte für jeden Partner der Bietergemeinschaft [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation); Anlage 3 zum Angebotsvordruck],
4. Beschreibung des Kompetenzprofils des Unternehmens [ggf. unter Bezug auf das/die weiter(en) Mitglied(er) der Bietergemeinschaft], insbesondere in Bezug auf die Begleitung von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung von Strukturfondsmaßnahmen. Hierzu gehören auch ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, da die relevanten EU-Dokumente nicht immer in deutschen Fassungen vorliegen. [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck],
4. Beschreibung des Kompetenzprofils des Unternehmens [ggf. unter Bezug auf das/die weiter(en) Mitglied(er) der Bietergemeinschaft], insbesondere in Bezug auf die Begleitung von Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung von Strukturfondsmaßnahmen. Hierzu gehören auch ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache, da die relevanten EU-Dokumente nicht immer in deutschen Fassungen vorliegen. [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck],
5. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Wohnsitzes oder des Unternehmenssitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, durch entsprechenden Registerauszug (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft),
5. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Wohnsitzes oder des Unternehmenssitzes nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, durch entsprechenden Registerauszug (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft),
6. Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A ((Vordruck: Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), Anlage 4 zum Angebotsvordruck),
6. Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A ((Vordruck: Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), Anlage 4 zum Angebotsvordruck),
7. Erklärung zur Unabhängigkeit des Bieters (Die zur Auftragserfüllung handelnden Personen und die Geschäftsführung müssen von der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde und der Prüfbehörde - Referate 14, 34 und Z 2 des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – funktionell unabhängig sein; Verwendung des Vordruck gemäß Anlage 5 zum Angebotsvordruck),
7. Erklärung zur Unabhängigkeit des Bieters (Die zur Auftragserfüllung handelnden Personen und die Geschäftsführung müssen von der Verwaltungsbehörde, der Bescheinigungsbehörde und der Prüfbehörde - Referate 14, 34 und Z 2 des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – funktionell unabhängig sein; Verwendung des Vordruck gemäß Anlage 5 zum Angebotsvordruck),
8. Erklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck: Anlage 6 zum Angebotsvordruck),
9. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft einschließlich Angaben zur gewählten Rechtsform und der vorgesehenen Arbeitsteilung bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (Dieser Vordruck ("Erklärung der Bietergemeinschaft", Anlage 7 zum Angebotsvordruck) ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben.),
9. Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft einschließlich Angaben zur gewählten Rechtsform und der vorgesehenen Arbeitsteilung bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (Dieser Vordruck ("Erklärung der Bietergemeinschaft", Anlage 7 zum Angebotsvordruck) ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben.),
10. Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, Anlage 8 zum Angebotsvordruck (Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern von entsprechenden Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben.),
10. Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern, Anlage 8 zum Angebotsvordruck (Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern von entsprechenden Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben.),
11. Ggf. Verpflichtungserklärung bei Unterauftragnehmereinsatz, Anlage 9 zum Angebotsvordruck (Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vom entsprechenden Unterauftragnehmer auszufüllen und zu unterschreiben.),
12. Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten, Anlage 10 zum Angebotsvordruck (Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten von jedem Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben.).
12. Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten, Anlage 10 zum Angebotsvordruck (Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten von jedem Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterschreiben.).
13. Ggf. Verpflichtungserklärung bei Inanspruchnahme eignungsrelevanter Dritter, Anlage 11 zum Angebotsvordruck (Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten von diesen auszufüllen und zu unterschreiben.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A (Vordruck: Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), Anlage 4 zum Angebotsvordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A) über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A (Vordruck: Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A), Anlage 4 zum Angebotsvordruck).
2. Angaben über die Zahl der Mitarbeiter (fest angestellte und freie) im Jahresdurchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre) [Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck].
3. Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal einschließlich der entsprechenden Qualifikation
Erläuterung: Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit ausreichend und qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die Arbeiten kontinuierlich auszuführen und u.U. auch kurzfristig zusätzliche Arbeiten auszuführen.
Es wird davon ausgegangen, dass für die Durchführung der Evaluierung mehrere wissenschaftliche sowie weitere Fachkräfte erforderlich sind.
Die dafür eingesetzten wissenschaftlichen Fachkräfte müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium besitzen und über empirische Forschungserfahrung verfügen. Dies ist zu belegen (z.B. Nachweise über Hochschulstudienabschlüsse, Arbeitsproben).
Erfahrungen im Bereich der Evaluierung von EU-Programmen (EFRE und ESF) werden vorausgesetzt und sind zu belegen (z.B. in Form von Referenzen und Arbeitsproben).
Für die hier unter 3. geforderten Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal einschließlich der entsprechenden Qualifikation ist der Vordruck: "Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation)" (Anlage 3 zum Angebotsvordruck) zu verwenden. Die Qualifikation der Mitarbeiter (Hochschulstudienabschlüsse etc. sowie die Nachweise über empirische Forschungserfahrung, Erfahrungen im Bereich der Evaluierung von EU-Programmen, Arbeitsproben,etc.) sind mit gesonderten Unterlagen zu belegen, die im Vordruck "Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation)" ausdrücklich zu bennen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die hier unter 3. geforderten Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal einschließlich der entsprechenden Qualifikation ist der Vordruck: "Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation)" (Anlage 3 zum Angebotsvordruck) zu verwenden. Die Qualifikation der Mitarbeiter (Hochschulstudienabschlüsse etc. sowie die Nachweise über empirische Forschungserfahrung, Erfahrungen im Bereich der Evaluierung von EU-Programmen, Arbeitsproben,etc.) sind mit gesonderten Unterlagen zu belegen, die im Vordruck "Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation)" ausdrücklich zu bennen sind.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und den Umsatz mit Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen oder die damit vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Diese Erklärung ist von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterzeichnen. (Vordruck: Eigenerklärung zum Umsatz, Anlage 12 zum Angebotsvordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und den Umsatz mit Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen oder die damit vergleichbar sind, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Diese Erklärung ist von jedem Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen und zu unterzeichnen. (Vordruck: Eigenerklärung zum Umsatz, Anlage 12 zum Angebotsvordruck).
5. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft benennt eine geeignete Fachkraft als verantwortliche Projektleitung und erläutert deren Qualifikation. (Entsprechende Nachweise über die berufliche Qualifikation sind beizufügen, sofern diese noch nicht anderweitig im Rahmen der Ausschreibung belegt ist. Die entsprechenden Nachweise sind im Vordruck ["Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation)", Anlage 3 zum Angebotsvordruck] ausdrücklich zu benennen.) Der/die Projektleiter/in verpflichtet sich, bei Bedarf an Projektbesprechungen teilzunehmen und die evtl. erforderlichen weiteren Mitarbeiter hinzu zu ziehen. Sofern von Seiten der Auftragnehmer weitere Unternehmen an der Projektausführung beteiligt werden, sorgt der/die Projektleiter/in für eine reibungslose Koordination. [insgesamt zu verwendender Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck]
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft benennt eine geeignete Fachkraft als verantwortliche Projektleitung und erläutert deren Qualifikation. (Entsprechende Nachweise über die berufliche Qualifikation sind beizufügen, sofern diese noch nicht anderweitig im Rahmen der Ausschreibung belegt ist. Die entsprechenden Nachweise sind im Vordruck ["Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation)", Anlage 3 zum Angebotsvordruck] ausdrücklich zu benennen.) Der/die Projektleiter/in verpflichtet sich, bei Bedarf an Projektbesprechungen teilzunehmen und die evtl. erforderlichen weiteren Mitarbeiter hinzu zu ziehen. Sofern von Seiten der Auftragnehmer weitere Unternehmen an der Projektausführung beteiligt werden, sorgt der/die Projektleiter/in für eine reibungslose Koordination. [insgesamt zu verwendender Vordruck: Angaben zum Unternehmen (einschließlich Personal sowie dessen Qualifikation), Anlage 3 zum Angebotsvordruck]
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung, einer umfassenden Unterstützung der niedersächsischen Verwaltungsbehörde für den EFRE und den ESF und der termingerechten Leistungserbringung sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation (einschließlich der Fähigkeit zur Auswertung und Bewertung soziokökonomischer Daten), im Bereich der EU-Strukturfonds und der Förderung aus dem EFRE und dem ESF sowie bei der Beschaffung statistischer Daten erforderlich.
Zur Sicherstellung einer möglichst hochwertigen Aufgabenbearbeitung, einer umfassenden Unterstützung der niedersächsischen Verwaltungsbehörde für den EFRE und den ESF und der termingerechten Leistungserbringung sind fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Evaluation (einschließlich der Fähigkeit zur Auswertung und Bewertung soziokökonomischer Daten), im Bereich der EU-Strukturfonds und der Förderung aus dem EFRE und dem ESF sowie bei der Beschaffung statistischer Daten erforderlich.
Aus diesem Grund sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:
Referenzliste: Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers und des Rechnungswertes – mindestens 70 000 EUR - innerhalb der letzten acht Jahre; Kenntnisse bzw. ein Überblick über die Förderlandschaft in Niedersachsen und der Förderprogramme anderer Bundesländer sind dabei von Vorteil):
Referenzliste: Vorlage von jeweils mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers und des Rechnungswertes – mindestens 70 000 EUR - innerhalb der letzten acht Jahre; Kenntnisse bzw. ein Überblick über die Förderlandschaft in Niedersachsen und der Förderprogramme anderer Bundesländer sind dabei von Vorteil):
— im Zusammenhang mit der Durchführung strategischer Umweltprüfungen von EFRE-Programmen (Los 1),
— im Zusammenhang mit Evaluierungen im Bereich der EU-Strukturfonds EFRE und ESF, möglichst auch im Hinblick auf die neue Förderperiode 2014-2020 (jeweils für Lose 1 und 2),
— über die Erfahrungen des Projektleiters insbesondere in der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission sowie mit öffentlichen Verwaltungen wie Bundes- oder Landesministerien (Los 2),
— bei Bietergemeinschaften auch: über die Zusammenarbeit in Bietergemeinschaften und Koordination von größeren Projekten (jeweils für Los 1 und Los 2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Los 1 „Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß Art. 32 und 48 des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 zur Vorbereitung eines niedersächsischen fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm – für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020“.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Los 1 „Erstellung einer Ex-ante-Evaluierung, einer Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß Art. 32 und 48 des Entwurfes der Allgemeinen Verordnung in Verbindung mit der Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001 zur Vorbereitung eines niedersächsischen fonds- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm – für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020“.
Nach Auftragserteilung 20 % ca. 11/2012.
Nach Abnahme des 1. Zwischenberichtes (Vorversion des Abschlussberichts) 20 % ca. 02/2013.
Nach Abnahme des 2. Zwischenberichtes (überarbeitete Vorversion des Abschlussberichts) 20 % ca. 06/2013.
Nach Abnahme des Abschlussberichtes = Ex-ante Evaluation einschließlich SUP.
(Unterlage für den Genehmigungsantrag für das Operationelle Programm bei der EU-Kommission) 30 % ca. 09/2013.
Nach Genehmigung des Operationellen Programms durch die EU-Kommission 10 % ca. 06/2014.
Los 2 „Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm- für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020“.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Los 2 „Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Programmerstellung für ein niedersächsisches fonds- und zielgebietsübergreifendes Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – Multifondsprogramm- für die EU-Strukturfondsförderperiode 2014 – 2020“.
Nach Abnahme des 3. Abschlußberichtes = Operationelles Programm.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) in der Fassung vom 30. April 2001 zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.2011 (Nds. GVBl. S. 210) sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV) finden Anwendung.
Auf Anhang 1 zu Nr. 3 der Anlage zur VV Nr. 1.3 zu § 55 LHO wird hingewiesen.
Weitere Bedingungen:
— Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen,
— Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZBV) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen,
— Besondere Vertragsbedingung: Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation (Vordruck: Anlage 2 zum Angebotsvordruck), die von jedem Bieter/ Mitglied einer Bietergemeinschaft zu unterzeichnen ist,
— Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 30 Tage Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Inhaltliche Qualität des Konzepts und methodischer Ansatz (Die inhaltliche Qualität des Konzepts und der methodische Ansatz werden zu je 25 % berücksichtigt.) (50)
3. Zeit- und Arbeitsplan (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-11-06 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-46105/0080/0033
Zusätzliche Informationen
Die vollständigen, schriftlichen und unterzeichneten Angebotsunterlagen sind bis zu der unter Ziffer IV.3.4) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber, der die Aufschrift: "Bitte nicht öffnen! – Sofort weiterleiten an Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn“ sowie der Vergabenummer und dem Ende der Angebotsfrist beschriftet ist, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn – Friedrichswall 1, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND. Die Angebote müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Es sind nur Angebote in deutscher Sprache zugelassen.
Die vollständigen, schriftlichen und unterzeichneten Angebotsunterlagen sind bis zu der unter Ziffer IV.3.4) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber, der die Aufschrift: "Bitte nicht öffnen! – Sofort weiterleiten an Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn“ sowie der Vergabenummer und dem Ende der Angebotsfrist beschriftet ist, von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Referat 14, zu Händen Herrn Lars Wiesehahn – Friedrichswall 1, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND. Die Angebote müssen rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß verschlossene oder nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten Vergabestelle eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der oben genannten Vergabestelle maßgebend. Eine elektronische Angebotsabgabe (auch per Telefax) ist nicht zugelassen. Es sind nur Angebote in deutscher Sprache zugelassen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder der Auftraggeber sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder der Auftraggeber sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Land Niedersachsen übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch den Auftraggeber beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Land Niedersachsen übernimmt hierfür - soweit rechtlich zulässig - keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch den Auftraggeber beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird gebeten, den schriftlichen Angebotsunterlagen eine CD-ROM beizufügen, auf der die Angebotsdokumente in einem allgemein lesbaren Dateiformat (z. B. PDF) gespeichert sind (freiwillige Leistung der Bieter). Maßgebend ist allein das schriftliche Angebot.
Es wird gebeten, den schriftlichen Angebotsunterlagen eine CD-ROM beizufügen, auf der die Angebotsdokumente in einem allgemein lesbaren Dateiformat (z. B. PDF) gespeichert sind (freiwillige Leistung der Bieter). Maßgebend ist allein das schriftliche Angebot.
Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen. (Es wird insoweit ergänzend auf die Ausführungen unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.).
Die bei der Bearbeitung zu beachtenden Regelungen der EU für die Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 liegen in ihrer endgültigen Fassung noch nicht vor. Wann diese vorliegen werden, ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund muss der Auftragnehmer bereit sein, auch über die geplante Vertragslaufzeit hinaus bis zur Genehmigung des geplanten operationellen Multifondsprogrammes durch die Kommission für ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Verfügung zu stehen. (Es wird insoweit ergänzend auf die Ausführungen unter Ziffer II.2.1) dieser Auftragsbekanntmachung verwiesen.).
Die Bieter werden gebeten, bei Abruf der Ausschreibungsunterlagen von der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung für den elektronischen Zugang zu Informationen angegebenen Internetadresse, der Vergabestelle unter Nutzung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kommunikationsdaten zeitnah ihre Kontaktdaten (z.B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es der Vergabestelle, alle Bieter über die Beantwortung von eventuellen Bieterfragen in Bieterrundschreiben per E-Mail zu informieren. Antworten auf eventuelle Bieterfragen werden in Form von Bieterrundschreiben auch allen Bietern auf der unter Ziffer I. 1) dieser Auftragsbekanntmachung (Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.eu-foerdert.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31152&article_id=108124&_psmand=18) genannten Internetseite zeitnah zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden daher gebeten diese Internetseite regelmäßig zu konsultieren.
Die Bieter werden gebeten, bei Abruf der Ausschreibungsunterlagen von der unter Ziffer I.1) dieser Auftragsbekanntmachung für den elektronischen Zugang zu Informationen angegebenen Internetadresse, der Vergabestelle unter Nutzung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kommunikationsdaten zeitnah ihre Kontaktdaten (z.B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen. Dies ermöglicht es der Vergabestelle, alle Bieter über die Beantwortung von eventuellen Bieterfragen in Bieterrundschreiben per E-Mail zu informieren. Antworten auf eventuelle Bieterfragen werden in Form von Bieterrundschreiben auch allen Bietern auf der unter Ziffer I. 1) dieser Auftragsbekanntmachung (Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.eu-foerdert.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31152&article_id=108124&_psmand=18) genannten Internetseite zeitnah zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden daher gebeten diese Internetseite regelmäßig zu konsultieren.
Eventuelle Bieterfragen bzw. angeforderte Auskünfte nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A sind ausschließlich schriftlich oder in Textform (bevorzugt per E-Mail) an die Vergabestelle unter Verwendung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kontaktdaten bzw. an den dort angegebenen Ansprechpartner (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten. Die Vergabestelle weißt daraufhin, dass Bieterfragen bzw. die Anforderung von Auskünften nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A spätestens bis zum 26.9.2012, 24.00 Uhr an die Vergabestelle (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten sind.
Eventuelle Bieterfragen bzw. angeforderte Auskünfte nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A sind ausschließlich schriftlich oder in Textform (bevorzugt per E-Mail) an die Vergabestelle unter Verwendung der unter Ziffer I.1) der Auftragsbekanntmachung angegebenen Kontaktdaten bzw. an den dort angegebenen Ansprechpartner (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten. Die Vergabestelle weißt daraufhin, dass Bieterfragen bzw. die Anforderung von Auskünften nach § 12 Abs. 8 EG VOL/A spätestens bis zum 26.9.2012, 24.00 Uhr an die Vergabestelle (Herrn Lars Wiesehahn) zu richten sind.
Die Bieter werden ausdrücklich auf das Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB und die Obliegenheit der Bieter nach § 111 Abs. 2 GWB zur Kennzeichnung von Unterlagen insbesondere zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hingewiesen. (Vordruck: Anlage 6 zum Angebotsvordruck).
Die Bieter werden ausdrücklich auf das Akteneinsichtsrecht nach § 111 GWB und die Obliegenheit der Bieter nach § 111 Abs. 2 GWB zur Kennzeichnung von Unterlagen insbesondere zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hingewiesen. (Vordruck: Anlage 6 zum Angebotsvordruck).
Die Vergabestelle macht außerdem ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wissentlich falsche Angaben bei den geforderten Nachweisen und Erklärungen den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 170-281549 (2012-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Inhaltliche Qualität des Konzepts und methodischer Ansatz (Die inhaltliche Qualität des Konzepts und der methodische Ansatz werden zu je 25 % berücksichtigt.). (50)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-08 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrichstraße 140
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.de.ey.com🌏
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1