Erstellung und Überarbeitung von Prüfanweisungen für wiederkehrende Prüfungen (WKP) in der HDB

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs- GmbH (WAK)

Die WAK GmbH bündelt alle Rückbauaktivitäten an stillgelegten kerntechnischen Versuchs- und Prototypanlagen sowie die Verarbeitung radioaktiver Abfälle und Reststoffe auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Campus Nord.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Erstellung und Überarbeitung von Prüfanweisungen zur WKP, Teilnahme an fachlichen Diskussionen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dokumentationsdienste
Menge oder Umfang: Leistungszeitraum. 1.4.2013 - 31.12.2014.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dokumentationsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau- und Entsorgungs- GmbH (WAK)
Postanschrift: Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
Postleitzahl: 76344
Postort: Eggenstein-Leopoldshafen
Kontakt
E-Mail: doris.walter@wak-gmbh.de 📧
Telefon: +49 7247882578 📞
Fax: +49 7247882240 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 241-396783
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Preis: 60% Qualität = 30%, wie folgt gewichtet: technisch orientierte Ausbildung, Kenntnisse im Bereich QS insbesondere bei der Erstellung von Prüfanweisungen Verfügbarkeit = 10% Absicherung des Leistungsbeginn 1.4.2013.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WAK GmbH bündelt alle Rückbauaktivitäten an stillgelegten kerntechnischen Versuchs- und Prototypanlagen sowie die Verarbeitung radioaktiver Abfälle und Reststoffe auf dem Gelände des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) Campus Nord.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Erstellung und Überarbeitung von Prüfanweisungen zur WKP, Teilnahme an fachlichen Diskussionen.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 12/911/18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eggenstein - Leopoldshafen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde (VOL/ A §7 Absatz(6), das Tatbestände gemäß VOL/A EG 2009 §6 Absatz (4) nicht vorliegen;
— Eigenerklärungen gemäß VOL/A EG §7 Absatz(7), dass Tatbestände gemäß VOL/A EG §6 Absatz(6) nicht vorliegen;
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft gem. VOL/A §7 Absatz (9).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Angebotsunterlagen sind entsprechend den aufgeführten Kriterien unter III.2.1 bis III.2.3 vollständig auf dem direkten Postweg in einem verschlossenem Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Unvollständige, per Email oder Fax übermittelte Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
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- entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
- Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben
ist.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der
Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Angebotsunterlagen sind entsprechend den aufgeführten Kriterien unter III.2.1 bis III.2.3 vollständig auf dem direkten Postweg in einem verschlossenem Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Unvollständige, per Email oder Fax übermittelte Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
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Nachweis/Erklärungen für den Bieter:
- Nachweis über Berufserfahrung im Bereich QS, insbesondere bei der Erstellung von Prüfanweisungen in kerntechnischen Anlagen und Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzen der letzten 3 Jahre mit folgenden Angaben:
betreutes Volumen
Auftrags- und Rechnungswert
Benennung der Einsatzkapazitäten an Personal einschließlich
Qualifizierungsdarstellung
- Benennung zuverlässigkeitsüberprüftes Personal (nach § 12b, AtG) soweit vorhanden
- Nachunternehmer sind mit der Angebotsabgabe zu benennen und haben die gleichen Kriterien wie der Bieter nachzuweisen.
- Angaben über das technische Leitungs- und Aufsichtspersonal
- Nachweis einer gültigen Genehmigung (nach §15 StrSchV), hierzu ist nach Auftragserteilung ein Abgrenzungsvertrag mit der WAK GmbH abzuschließen.
Nachweis/Erklärungen für das Einsatzpersonal:
- Nachweise einer technischen Ausbildung als Techniker oder Ingenieur ( Verfahrenstechnik, Maschinenbau und/oder E/L – Technik).
- Nachweis von Erfahrungen in kerntechnischen Anlagen
- Nachweis über eine aktuelle medizinische Untersuchung ( gem. §§60, 61 StrlSchV).
- Nachweis Personal – Atemschutztauglichkeit und eine aktuelle G 26.2 Untersuchung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Vorlage mit dem Angebot:
1. Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindliche unterschriebene Erklärung, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften,
2. Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Vollmacht für einen Vertreter, der legitimiert ist, für die Bietergemeinschaft das Vergabeverfahren durchzuführen.

Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2013-02-18 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Qualität (30)
3. Verfügbarkeit, Vertragsbeginn 1.4.2013 (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Doris Walter

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 12/911/18
Zusätzliche Informationen
Preis: 60%
Qualität = 30%, wie folgt gewichtet:
technisch orientierte Ausbildung, Kenntnisse im Bereich QS insbesondere bei der Erstellung von Prüfanweisungen
Verfügbarkeit = 10% Absicherung des Leistungsbeginn 1.4.2013.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt 1. Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §
101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 241-396783 (2012-12-12)