Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben: — Los 1: Lieferung eines für den Aufbau geeigneten Fahrgestells, — Los 2: Lieferung eines Drehleiteraufbaus DLA (K) 23–12 GL, — Los 3: Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung. Weitere vertragliche Nebenleistung in Los 1: Der Fahrgestellhersteller hat das Bedienpersonal des Auftraggebers nach Lieferung zu schulen bzw. einzuweisen. Weitere vertragliche Nebenleistung in Los 2: Der Aufbauhersteller hat eine Rohbaubesprechung durchzuführen und das Bedienpersonal des Auftraggebers nach der Lieferung zu schulen bzw. einzuweisen. Zudem ist vom Aufbauhersteller die jährliche Prüfung gemäß § 57 UVV BGV D29 des gesamten Feuerwehrfahrzeugs in den ersten fünf Betriebsjahren durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge mit Drehleiter
Menge oder Umfang: 460 000,00500 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge mit Drehleiter📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Attendorn
Postanschrift: Kölner Straße 12
Postleitzahl: 57439
Postort: Attendorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.attendorn.de🌏
Fax: +49 272264421 📠
— Los 1: Lieferung eines für den Aufbau geeigneten Fahrgestells,
— Los 2: Lieferung eines Drehleiteraufbaus DLA (K) 23–12 GL,
— Los 3: Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung.
Weitere vertragliche Nebenleistung in Los 1:
Der Fahrgestellhersteller hat das Bedienpersonal des Auftraggebers nach Lieferung zu schulen bzw. einzuweisen.
Weitere vertragliche Nebenleistung in Los 2:
Der Aufbauhersteller hat eine Rohbaubesprechung durchzuführen und das Bedienpersonal des Auftraggebers nach der Lieferung zu schulen bzw. einzuweisen. Zudem ist vom Aufbauhersteller die jährliche Prüfung gemäß § 57 UVV BGV D29 des gesamten Feuerwehrfahrzeugs in den ersten fünf Betriebsjahren durchzuführen.
Der Aufbauhersteller hat eine Rohbaubesprechung durchzuführen und das Bedienpersonal des Auftraggebers nach der Lieferung zu schulen bzw. einzuweisen. Zudem ist vom Aufbauhersteller die jährliche Prüfung gemäß § 57 UVV BGV D29 des gesamten Feuerwehrfahrzeugs in den ersten fünf Betriebsjahren durchzuführen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines für den Aufbau geeigneten Fahrgestells
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.5).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Drehleiteraufbaus DLA (K) 23–12 GL
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 460 000,00 💰
500 000,00 💰
Beschreibung der Optionen: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Attendorn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände,
— Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen bei Vorliegen der Voraussetzungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR,
— Auf gesonderte Anforderung Versicherungsschein,
— Auf gesonderte Anforderung Solvenznachweise.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1:
— Nachweis über die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2000,
— Erklärung, die bestätigt, dass das Fahrgestell uneingeschränkt für einen Drehleiteraufbau, Typ DLA (K) 23-12 GL geeignet ist,
— Referenzen über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Drehleiteraufbauten oder andere Feuerwehraufbauten.
Los 2:
— Referenzen über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Drehleiteraufbauten.
Los 3:
— Referenzen über die Lieferung vergleichbarer feuerwehrtechnischer Ausrüstungskomponenten.
Mindeststandards:
Los 1:
— Nachweis über die Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2000,
— Erklärung, die bestätigt, dass das Fahrgestell uneingeschränkt für einen Drehleiteraufbau, Typ DLA (K) 23-12 GL geeignet ist,
— Referenzen über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Drehleiteraufbauten oder andere Feuerwehraufbauten an Feuerwehren in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011, unter Angabe der entsprechenden Kontaktadressen und Telefonnummern.
— Referenzen über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Fahrgestellen für Drehleiteraufbauten oder andere Feuerwehraufbauten an Feuerwehren in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011, unter Angabe der entsprechenden Kontaktadressen und Telefonnummern.
Los 2:
— Referenzen über die Lieferung von baugleichen oder ähnlichen Drehleiteraufbauten an Feuerwehren in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011, unter Angabe der entsprechenden Kontaktadressen und Telefonnummern.
Los 3:
— Referenzen über die Lieferung vergleichbarer feuerwehrtechnischer Ausrüstungskomponenten an Feuerwehren in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2011, unter Angabe der entsprechenden Kontaktadressen und Telefonnummern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-05-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt für öffentliche Ordnung
Herrn Karl-Josef Hammer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 014-022179 (2012-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-05-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1: Kaufpreis. (80)
2. Los 1: Qualität. (20)
3. Los 2: Kaufpreis. (70)
4. Los 2: Qualität. (30)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-21 📅
Name: Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH.
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit: