Gegenstand des Auftrages ist eine Evaluation der Förderaktivität „Genomanalyse im biologischen System Pflanze (GABI)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie in zweiter Priorität eine Erarbeitung von Vorschlägen für zukünftige Förderinstrumente auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt der Evaluation soll auf der Bewertung der Zielerreichung und Wirksamkeit sowie des geschaffenen Mehrwerts liegen. Der Förderschwerpunkt GABI, namentlich fortgeführt als „Pflanzenbiotechnologie der Zukunft“ soll nun mit Beginn der vierten nationalen Förderphase (seit Mitte 2011) einer externen Evaluation (retrospektiv als auch prognostizierend) mit dem Fokus auf der Bewertung der erreichten Ziele und Ergebnisse unterzogen werden. Die Evaluation soll eine Einschätzung der mittelbaren und unmittelbaren positiven Effekte unter Berücksichtigung der verschiedenen Wirkungsebenen ermöglichen, aber auch Defizite und ggf. nicht-intendierte Wirkungen aufzeigen (SWOT). Der Forschungsschwerpunkt GABI soll dabei auch anhand geeigneter Indikatoren mit den Entwicklungen und Ergebnissen der internationalen Pflanzengenomforschung, insbesondere der französischen Initiative Génoplante, verglichen werden (Kontrollgruppenvergleich/Benchmarking). Dazu ist es notwendig, geeignete Parameter zur qualitativen und quantitativen Erfolgsbewertung zu definieren. Darüber hinaus soll im Rahmen der Evaluierung geprüft werden, inwieweit sich die GABI-spezifischen Fördermodalitäten bewährt haben, d.h. die Regelungen aus den Merkblättern und die besonderen Nebenbestimmungen. Eine besondere Rolle kommt der Bewertung der Aufgaben und der Effizienz der Organisations- und Kooperationsstruktur von GABI zu. Dazu zählt die Prüfung der einzelnen GABI-Gremien: Lenkungsausschuss, Wissenschaftlicher Beirat, Wissenschaftliches Koordinierungskomitee, Geschäftsstelle, sowie Patent- und Lizenzagentur für GABI und Wirtschaftsverbund Pflanzengenomforschung GABI e.V. Abschließend sind auch vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen generelle Handlungsempfehlungen - ggf. differenziert nach einzelnen Themenbereichen oder Anwendungsfeldern - für künftige Förderinstrumente auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung zu geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5;Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Hannoversche Straße 28-30
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist eine Evaluation der Förderaktivität „Genomanalyse im biologischen System Pflanze (GABI)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie in zweiter Priorität eine Erarbeitung von Vorschlägen für zukünftige Förderinstrumente auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt der Evaluation soll auf der Bewertung der Zielerreichung und Wirksamkeit sowie des geschaffenen Mehrwerts liegen.
Gegenstand des Auftrages ist eine Evaluation der Förderaktivität „Genomanalyse im biologischen System Pflanze (GABI)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie in zweiter Priorität eine Erarbeitung von Vorschlägen für zukünftige Förderinstrumente auf diesem Gebiet. Der Schwerpunkt der Evaluation soll auf der Bewertung der Zielerreichung und Wirksamkeit sowie des geschaffenen Mehrwerts liegen.
Der Förderschwerpunkt GABI, namentlich fortgeführt als „Pflanzenbiotechnologie der Zukunft“ soll nun mit Beginn der vierten nationalen Förderphase (seit Mitte 2011) einer externen Evaluation (retrospektiv als auch prognostizierend) mit dem Fokus auf der Bewertung der erreichten Ziele und Ergebnisse unterzogen werden. Die Evaluation soll eine Einschätzung der mittelbaren und unmittelbaren positiven Effekte unter Berücksichtigung der verschiedenen Wirkungsebenen ermöglichen, aber auch Defizite und ggf. nicht-intendierte Wirkungen aufzeigen (SWOT). Der Forschungsschwerpunkt GABI soll dabei auch anhand geeigneter Indikatoren mit den Entwicklungen und Ergebnissen der internationalen Pflanzengenomforschung, insbesondere der französischen Initiative Génoplante, verglichen werden (Kontrollgruppenvergleich/Benchmarking). Dazu ist es notwendig, geeignete Parameter zur qualitativen und quantitativen Erfolgsbewertung zu definieren.
Der Förderschwerpunkt GABI, namentlich fortgeführt als „Pflanzenbiotechnologie der Zukunft“ soll nun mit Beginn der vierten nationalen Förderphase (seit Mitte 2011) einer externen Evaluation (retrospektiv als auch prognostizierend) mit dem Fokus auf der Bewertung der erreichten Ziele und Ergebnisse unterzogen werden. Die Evaluation soll eine Einschätzung der mittelbaren und unmittelbaren positiven Effekte unter Berücksichtigung der verschiedenen Wirkungsebenen ermöglichen, aber auch Defizite und ggf. nicht-intendierte Wirkungen aufzeigen (SWOT). Der Forschungsschwerpunkt GABI soll dabei auch anhand geeigneter Indikatoren mit den Entwicklungen und Ergebnissen der internationalen Pflanzengenomforschung, insbesondere der französischen Initiative Génoplante, verglichen werden (Kontrollgruppenvergleich/Benchmarking). Dazu ist es notwendig, geeignete Parameter zur qualitativen und quantitativen Erfolgsbewertung zu definieren.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Evaluierung geprüft werden, inwieweit sich die GABI-spezifischen Fördermodalitäten bewährt haben, d.h. die Regelungen aus den Merkblättern und die besonderen Nebenbestimmungen. Eine besondere Rolle kommt der Bewertung der Aufgaben und der Effizienz der Organisations- und Kooperationsstruktur von GABI zu. Dazu zählt die Prüfung der einzelnen GABI-Gremien: Lenkungsausschuss, Wissenschaftlicher Beirat, Wissenschaftliches Koordinierungskomitee, Geschäftsstelle, sowie Patent- und Lizenzagentur für GABI und Wirtschaftsverbund Pflanzengenomforschung GABI e.V.
Darüber hinaus soll im Rahmen der Evaluierung geprüft werden, inwieweit sich die GABI-spezifischen Fördermodalitäten bewährt haben, d.h. die Regelungen aus den Merkblättern und die besonderen Nebenbestimmungen. Eine besondere Rolle kommt der Bewertung der Aufgaben und der Effizienz der Organisations- und Kooperationsstruktur von GABI zu. Dazu zählt die Prüfung der einzelnen GABI-Gremien: Lenkungsausschuss, Wissenschaftlicher Beirat, Wissenschaftliches Koordinierungskomitee, Geschäftsstelle, sowie Patent- und Lizenzagentur für GABI und Wirtschaftsverbund Pflanzengenomforschung GABI e.V.
Abschließend sind auch vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen generelle Handlungsempfehlungen - ggf. differenziert nach einzelnen Themenbereichen oder Anwendungsfeldern - für künftige Förderinstrumente auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung zu geben.
Abschließend sind auch vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen generelle Handlungsempfehlungen - ggf. differenziert nach einzelnen Themenbereichen oder Anwendungsfeldern - für künftige Förderinstrumente auf dem Gebiet der Pflanzengenomforschung zu geben.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5;
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 617 – 72640-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen.
Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen.
Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer vorgelegt werden. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer vorgelegt werden. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters.
— Beschreibung des Anbieters und seiner Struktur, ggf. auch der beteiligten Partner (Organisations-/Gesellschaftsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
— Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Falls zutreffend, Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit notwendigen Unterauftragnehmern im Falle eines Zuschlags. In dieser Erklärung sind die Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist von den vorgesehenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen, vorzulegen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
— Im Falle von Bietergemeinschaften ist von den vorgesehenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Eigenerklärung über die Absicht, im Falle eines Zuschlags einen Konsortialvertrag zu schließen, vorzulegen. In dieser Erklärung sind die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einer der Partner als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung europaweites Verfahren“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/ Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung europaweites Verfahren“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/ Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
— Angaben zur Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen (anzugeben für Bieter/Konsortialpartner/Unterauftragnehmer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis von Kenntnissen zur Forschungs- und Wirtschaftsstruktur im Bereich der Pflanzenforschung, insbesondere der Genomforschung in Pflanzen und der Pflanzenbiotechnologie, auch auf internationaler Ebene, z. B. anhand abgeschlossener Projekte und Publikationen,
— Nachweis von Kenntnissen zur Forschungs- und Wirtschaftsstruktur im Bereich der Pflanzenforschung, insbesondere der Genomforschung in Pflanzen und der Pflanzenbiotechnologie, auch auf internationaler Ebene, z. B. anhand abgeschlossener Projekte und Publikationen,
— Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Evaluation von Forschungsförderung, insbesondere bezüglich des Anforderungsaspekts eines nachweisbaren Wissenstransfers zwischen akademischer, eher grundlagenorientierter Forschung und anwendungsorienten Wirtschaftsunternehmen (Stichwort „Public-Private-Partnerships“),
— Nachweis von Erfahrungen im Bereich der Evaluation von Forschungsförderung, insbesondere bezüglich des Anforderungsaspekts eines nachweisbaren Wissenstransfers zwischen akademischer, eher grundlagenorientierter Forschung und anwendungsorienten Wirtschaftsunternehmen (Stichwort „Public-Private-Partnerships“),
— Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams unter Angabe des/der Auftragsverantwortlichen, Benennung der Mitglieder des Projektteams und Angabe, wer welche Leistung erbringt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Mustervertrages geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere de allgemeinen Vertragsbedingungen für die AUsführung von Leistungen (VOL/B), die "Verordnung Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR 30/53), die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF in der jeweils gültigen Fassung, die Leistungsbeschreibung sowie das Angebot der/des AN.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des beigefügten Mustervertrages geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere de allgemeinen Vertragsbedingungen für die AUsführung von Leistungen (VOL/B), die "Verordnung Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen" (VO PR 30/53), die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF in der jeweils gültigen Fassung, die Leistungsbeschreibung sowie das Angebot der/des AN.
Die AGBs der/des AN werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Angemessenheit der Methodik, Inhaltliche Qualität und Vollständigkeit des Konzeptes (30)
3. Klarheit und Zielorientiertheit der Vorgehensweise (20)
4. Konsistenz der zeitlichen und sachlichen Zuordnung der Arbeitsschritte (Balkendiagramm) (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 617 – 72640-4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23, Vergabeprüfstelle
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 22899573558📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 137-229122 (2012-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postleitzahl: 10115 Berlin
Kontakt
E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 617-72640-4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 2. Angemessenheit der Methodik, inhaltliche Qualität und Vollständigkeit des Konzeptes (30)
3. Klarheit und Zielorientierheit der Vorgehensweise (20)
4. Kosistenz der zeitlichen und sachlichen Zuordnung der Arbeitsschritte (Balkendiagramm) (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-07 📅
Name: Capgemini Deutschland GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können§§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können§§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.