Externe Lagerung von Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen für die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
Die AOK NORDWEST beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre bereitzuhalten sind, vom Abrechnungsmonat Januar 2013 an für eine Gesamtlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-11-19
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Auftragsbekanntmachung
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2012-12-18
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Ergänzende Angaben
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2013-02-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2016-01-08
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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