Die AOK NORDWEST beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre bereitzuhalten sind, vom Abrechnungsmonat Januar 2013 an für eine Gesamtlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Archivierung
Menge oder Umfang:
Durchschnittlich werden von den Abrechnungszentren insgesamt ca. 1 916 000 Verordnungen pro Monat abgerechnet.Zusätzlich werden von der Auftraggeberin zu Prüfzwecken monatlich ca. 600 Arzneimittel- sowie Sprechstundenbedarfs-Verordnungen (7 200 Verordnungen/Jahr) benötigt. Diese werden grundsätzlich zweimal monatlich, in besonderen Fällen auch separat angefordert.
Durchschnittlich werden von den Abrechnungszentren insgesamt ca. 1 916 000 Verordnungen pro Monat abgerechnet.Zusätzlich werden von der Auftraggeberin zu Prüfzwecken monatlich ca. 600 Arzneimittel- sowie Sprechstundenbedarfs-Verordnungen (7 200 Verordnungen/Jahr) benötigt. Diese werden grundsätzlich zweimal monatlich, in besonderen Fällen auch separat angefordert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Archivierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, DEUTSCHLAND;
(2) Angebote sind an den AOK Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten;
(3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2 und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, DEUTSCHLAND;
(2) Angebote sind an den AOK Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten;
(3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2 und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK NORDWEST beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre bereitzuhalten sind, vom Abrechnungsmonat Januar 2013 an für eine Gesamtlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.
Die AOK NORDWEST beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre bereitzuhalten sind, vom Abrechnungsmonat Januar 2013 an für eine Gesamtlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.
Menge oder Umfang:
Durchschnittlich werden von den Abrechnungszentren insgesamt ca. 1 916 000 Verordnungen pro Monat abgerechnet.
Zusätzlich werden von der Auftraggeberin zu Prüfzwecken monatlich ca. 600 Arzneimittel- sowie Sprechstundenbedarfs-Verordnungen (7 200 Verordnungen/Jahr) benötigt. Diese werden grundsätzlich zweimal monatlich, in besonderen Fällen auch separat angefordert.
Zusätzlich werden von der Auftraggeberin zu Prüfzwecken monatlich ca. 600 Arzneimittel- sowie Sprechstundenbedarfs-Verordnungen (7 200 Verordnungen/Jahr) benötigt. Diese werden grundsätzlich zweimal monatlich, in besonderen Fällen auch separat angefordert.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 1.2.2013 und ist auf 23 Monate, zzgl. dem Zeitraum bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht der zuletzt eingelagerten Verordnungen, beschränkt (Vertragsende: 31.12.2014, Leistungsende: 2020). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 47 Monaten (zzgl. Zeitraum bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht der zuletzt eingelagerten Verordnungen).
Die Vertragslaufzeit beginnt ab dem 1.2.2013 und ist auf 23 Monate, zzgl. dem Zeitraum bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht der zuletzt eingelagerten Verordnungen, beschränkt (Vertragsende: 31.12.2014, Leistungsende: 2020). Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung nach 47 Monaten (zzgl. Zeitraum bis zum Ablauf der Aufbewahrungspflicht der zuletzt eingelagerten Verordnungen).
Die Auftraggeberin behält sich, gem. § 3 Abs. 4 lit. g) VOL/A-EG die Möglichkeit der Anwendung des Verhandlungsverfahrens vor.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland (Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate); Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(1) Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate); Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
(3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Sachschäden (500.000 Euro); Personenschäden (1 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (250 000 EUR); alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Sachschäden (500.000 Euro); Personenschäden (1 000 000 EUR); Vermögensschäden inkl. Datenschutz (250 000 EUR); alternativ, falls keine Betriebshaftpflichtversicherung in genannter Höhe besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe von drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der Einlagerung, des Mengenvolumens des Auftrags sowie der Reaktionszeiten bei ungeplanten Ziehungen darzustellen. Entsprechende Präsentations- oder Projektunterlagen können zur Verdeutlichung beigefügt werden. Erforderlich sind ferner Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer).
(1) Angabe von drei Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Dabei ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der Einlagerung, des Mengenvolumens des Auftrags sowie der Reaktionszeiten bei ungeplanten Ziehungen darzustellen. Entsprechende Präsentations- oder Projektunterlagen können zur Verdeutlichung beigefügt werden. Erforderlich sind ferner Angaben zu Ansprechpartnern in den Referenzprojekten (inkl. Telefonnummer).
(2) Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach)personelle Ausstattung.
(3) Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit
Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, DEUTSCHLAND;
(2) Angebote sind an den AOK Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Frau Kathrin Penack, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten;
(3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2 und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblickauf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2 und Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(4) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs.3 Satz1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hier gegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Ziffer I.1. der Bekanntmachung unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs.3 Satz1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hier gegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Quelle: OJS 2012/S 226-372145 (2012-11-19)
Ergänzende Angaben (2012-12-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR handelte im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin.
(1) Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Litsch, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund, Deutschland.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-31 📅
Name: VitaData Zentrale Archiv- und Lagerlogistik GmbH
Postanschrift: Diepenbroich 8
Postort: Overath
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2013/S 027-041241 (2013-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Kontakt
E-Mail: agnieszka.jestel@nw.aok.de📧