Fachberatungsleistungen in aufsichtsrechtlichen Themenschwerpunkten der KWG Anwendung des Abschnitts II (§§ 10-31) und verwandter bankaufsichtsrechtlicher Normen

KfW

1. Auftragsgegenstand und Umfeld, in dem die Leistungen zu erbringen sind
Auftragsgegenstand ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über Fachberatungsleistungen in aufsichtsrechtlichen Themenschwerpunkten der KWG Anwendung des Abschnitts II (§§ 10-31) und verwandter bankaufsichtsrechtlicher Normen.
Verwaltungsrat und Vorstand der KfW Bankengruppe haben die Anwendung der Vorschriften des zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§ 10-31 KWG) sowie der daraus resultierenden Begleitwerte (MaRisk, SolvV u.a.) für die KfW Bankengruppe initiiert.
Zur Vorbereitung der Entscheidung, welche KWG-Normen die KfW ab Januar 2016 voll oder teilweise anwenden wird, wurde ein Projekt unter der Leitung des Bereichs Organisation und Consulting aufgesetzt.
In der 2011 abgeschlossenen Analysephase wurden die Handlungsfelder der KfW für die Umsetzung der KWG Anwendung identifiziert und ausgewertet.
Verwaltungsrat und Vorstand haben in Abstimmung mit der Aufsicht der KfW beschlossen, dass die KfW – mit selektiven Ausnahmen– die Regelungen des Kreditwesengesetzes zur Eigenmittelausstattung, zum Kreditgeschäft, zur Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie der Offenlegung – im Wesentlichen also die Regelungen des Zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§10-31)- entsprechend anwendet.
Das Projekt befindet sich seit Ende 2011 in der Umsetzungsphase.
Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiteren Veränderungen, wie sie insb. aus der Umsetzung von Basel III zu erwarten sind, resultiert für die Jahre 2013ff. ein umfangreiches Aufgabenspektrum in der Analyse, Bewertung und Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt von Einzelabrufen aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages beauftragen.
Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung schließen, auf dessen Grundlage die KfW über Einzelabrufe Leistungen beauftragen kann. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 3 Jahre betragen, die erstmals nach 18 Monaten einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber dem Rahmenvertragspartner einmalig um ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.
Da die Umsetzung des KWG und der verwandten Normen derzeit im Projekt erfolgt, jedoch zu gegebener Zeit von einer Linienfunktion fortgeführt wird, können die Abrufe aus dem Rahmenvertrag zu gegebenem Zeitpunkt durch eine andere Organisationseinheit als den Bereich Organisation und Consulting erfolgen.
2.Aufgabenstellung mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der KWG-Anforderungen zum Erstanwendungszeitpunkt 2016 und bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des regulatorischen Umfelds (KWG Novelle, MaRisk Novelle, etc.), ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen. Des Weiteren ist eine enge Abstimmung zu anderen aufsichtsrechtlichen Fachprojekten (z.B. Basel III) essentiell. Einzelne noch notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden durch die entsprechenden Projektgremien (Lenkungsausschuss, ggf. Vorstand) auf Basis von Handlungsoptionen entschieden.
In allen Phasen des Projektes sind auch die künftigen KWG-Anforderungen oder weitere aufsichtsrechtliche Neuerungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und umzusetzen, die eine regelmäßige und reibungslose Implementierung der aufsichtsrechtlichen Änderungen ermöglichen und sicherstellen.
2.1.Thematische Schwerpunkte der Beratungsleistung
Die fachlichen Bereiche der Beratungsleistung liegen in der Bereitstellung aufsichtsrechtlicher Expertise sowie relevanter Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer Arbeiten in anderen Förderinstituten und Banken sowie der Fachberatung und Unterstützung von Umsetzungsmaßnahmen und des Projektmanagements für das interne Consulting der KfW. Dies umfasst insb. organisatorische, prozessuale, methodische und technische Aspekte, die aus folgenden thematischen Schwerpunkten resultieren:
— Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen im Risikomanagement/Risikoreporting (bspw. Meldewesen, Reporting, Eigenkapitalberechnung),
— Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen in den Kreditprozessen (bspw. Rating- und Votierungsprozesse, Offenlegung, Sicherheitenmgmt, KNE Bildung),
— Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen in den Handelsprozessen (bspw. Klimaschutzfonds, Inflation Linked Products, ABS, CDS),
— Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen in übergreifenden Themen (bspw. Organkredite, Evidenzliste, Satzungsänderung).
2.2. Aufgaben der Beratungsleistung
Im Kontext der vorhergehend genannten thematischen Schwerpunkte kommen dem Auftragnehmer insb. folgende funktionalen Aufgaben zu:
— Sicherstellung der vollumfänglichen Identifikation der heutigen und zukünftigen aufsichtsrechtlichen Regularien (insbesondere aus KWG, SolvV, GroMiKV, LiqV, Basel III) in den oben genannten Bereichen,
— Analyse, Identifikation und Dokumentation der fachlichen-prozessualen, aufbauorganisatorischen, methodischen und sonstigen Anforderungen an die Bank, die sich aus der Anwendung der relevanten Regularien ergeben,
— Validierung des auf der Grundlage des Ist-Zustandes identifizierten und aus regulatorischen Vorgaben abgeleiteten Handlungsbedarfs, insbesondere mit Hilfe von Anforderungskatalogen und Checklisten für einen Vollständigkeitscheck,
— Vergleichende Darstellung mit Praxisbeispielen aus der Anwendung von relevanten aufsichtsrechtlichen Normen, insbesondere bei anderen Förderinstituten,
— Ableitung von Handlungsoptionen zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder der Anforderungen der relevanten Stakeholder (z.B. Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche) sowie Gegenüberstellung der entsprechenden Kosten-Nutzen-Verhältnisse,
— Priorisierung und Begleitung der fachlichen und IT-technischen Umsetzung und Sicherstellung der Konformität zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder den Anforderungen der relevanten Stakeholder (Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche).
Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer durch Übernahme von Aufgaben im.
Projektmanagement. Dies beinhaltet insbesondere:
— Dokumentation, Reporting und Qualitätssicherung,
— Überwachung der Ist-Aufwände, Abgleich gegen Planwert,
— Teilnahme an Projektbesprechungen und Protokollierung,
— Unterstützung der Planungsaufgaben im Projekt,
— Zusammenarbeit mit dem Zentralen Projekt Management Office (ZPMO) (Bereitstellung von Reports, Zulieferung Unterlagen für Lenkungsausschuss, Bereitstellung sonstiger Unterlagen),
— Organisation der Projektmeetings (Lenkungsausschuss und Fachbeirat).
3. Anforderungen an einzelne Leistungserbringer
Für die Leistungserbringung im Rahmen des Rahmenvertrages werden nachfolgende unterschiedliche Profile benötigt.
Anforderungen/Definitionen der drei Beratertypen bzw. Skillklassen:
a) Partner
b) Senior Consultant
c) Consultant

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-18.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-18 Auftragsbekanntmachung
2013-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge