Fachberatungsleistungen in aufsichtsrechtlichen Themenschwerpunkten der KWG Anwendung des Abschnitts II (§§ 10-31) und verwandter bankaufsichtsrechtlicher Normen
1. Auftragsgegenstand und Umfeld, in dem die Leistungen zu erbringen sind Auftragsgegenstand ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über Fachberatungsleistungen in aufsichtsrechtlichen Themenschwerpunkten der KWG Anwendung des Abschnitts II (§§ 10-31) und verwandter bankaufsichtsrechtlicher Normen. Verwaltungsrat und Vorstand der KfW Bankengruppe haben die Anwendung der Vorschriften des zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§ 10-31 KWG) sowie der daraus resultierenden Begleitwerte (MaRisk, SolvV u.a.) für die KfW Bankengruppe initiiert. Zur Vorbereitung der Entscheidung, welche KWG-Normen die KfW ab Januar 2016 voll oder teilweise anwenden wird, wurde ein Projekt unter der Leitung des Bereichs Organisation und Consulting aufgesetzt. In der 2011 abgeschlossenen Analysephase wurden die Handlungsfelder der KfW für die Umsetzung der KWG Anwendung identifiziert und ausgewertet. Verwaltungsrat und Vorstand haben in Abstimmung mit der Aufsicht der KfW beschlossen, dass die KfW – mit selektiven Ausnahmen– die Regelungen des Kreditwesengesetzes zur Eigenmittelausstattung, zum Kreditgeschäft, zur Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie der Offenlegung – im Wesentlichen also die Regelungen des Zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§10-31)- entsprechend anwendet. Das Projekt befindet sich seit Ende 2011 in der Umsetzungsphase. Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiteren Veränderungen, wie sie insb. aus der Umsetzung von Basel III zu erwarten sind, resultiert für die Jahre 2013ff. ein umfangreiches Aufgabenspektrum in der Analyse, Bewertung und Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister. Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt von Einzelabrufen aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages beauftragen. Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung schließen, auf dessen Grundlage die KfW über Einzelabrufe Leistungen beauftragen kann. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 3 Jahre betragen, die erstmals nach 18 Monaten einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber dem Rahmenvertragspartner einmalig um ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern. Da die Umsetzung des KWG und der verwandten Normen derzeit im Projekt erfolgt, jedoch zu gegebener Zeit von einer Linienfunktion fortgeführt wird, können die Abrufe aus dem Rahmenvertrag zu gegebenem Zeitpunkt durch eine andere Organisationseinheit als den Bereich Organisation und Consulting erfolgen. 2.Aufgabenstellung mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der KWG-Anforderungen zum Erstanwendungszeitpunkt 2016 und bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des regulatorischen Umfelds (KWG Novelle, MaRisk Novelle, etc.), ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen. Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen. Des Weiteren ist eine enge Abstimmung zu anderen aufsichtsrechtlichen Fachprojekten (z.B. Basel III) essentiell. Einzelne noch notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden durch die entsprechenden Projektgremien (Lenkungsausschuss, ggf. Vorstand) auf Basis von Handlungsoptionen entschieden. In allen Phasen des Projektes sind auch die künftigen KWG-Anforderungen oder weitere aufsichtsrechtliche Neuerungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und umzusetzen, die eine regelmäßige und reibungslose Implementierung der aufsichtsrechtlichen Änderungen ermöglichen und sicherstellen. 2.1.Thematische Schwerpunkte der Beratungsleistung Die fachlichen Bereiche der Beratungsleistung liegen in der Bereitstellung aufsichtsrechtlicher Expertise sowie relevanter Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer Arbeiten in anderen Förderinstituten und Banken sowie der Fachberatung und Unterstützung von Umsetzungsmaßnahmen und des Projektmanagements für das interne Consulting der KfW. Dies umfasst insb. organisatorische, prozessuale, methodische und technische Aspekte, die aus folgenden thematischen Schwerpunkten resultieren: — Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen im Risikomanagement/Risikoreporting (bspw. Meldewesen, Reporting, Eigenkapitalberechnung), — Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen in den Kreditprozessen (bspw. Rating- und Votierungsprozesse, Offenlegung, Sicherheitenmgmt, KNE Bildung), — Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen in den Handelsprozessen (bspw. Klimaschutzfonds, Inflation Linked Products, ABS, CDS), — Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen in übergreifenden Themen (bspw. Organkredite, Evidenzliste, Satzungsänderung). 2.2. Aufgaben der Beratungsleistung Im Kontext der vorhergehend genannten thematischen Schwerpunkte kommen dem Auftragnehmer insb. folgende funktionalen Aufgaben zu: — Sicherstellung der vollumfänglichen Identifikation der heutigen und zukünftigen aufsichtsrechtlichen Regularien (insbesondere aus KWG, SolvV, GroMiKV, LiqV, Basel III) in den oben genannten Bereichen, — Analyse, Identifikation und Dokumentation der fachlichen-prozessualen, aufbauorganisatorischen, methodischen und sonstigen Anforderungen an die Bank, die sich aus der Anwendung der relevanten Regularien ergeben, — Validierung des auf der Grundlage des Ist-Zustandes identifizierten und aus regulatorischen Vorgaben abgeleiteten Handlungsbedarfs, insbesondere mit Hilfe von Anforderungskatalogen und Checklisten für einen Vollständigkeitscheck, — Vergleichende Darstellung mit Praxisbeispielen aus der Anwendung von relevanten aufsichtsrechtlichen Normen, insbesondere bei anderen Förderinstituten, — Ableitung von Handlungsoptionen zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder der Anforderungen der relevanten Stakeholder (z.B. Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche) sowie Gegenüberstellung der entsprechenden Kosten-Nutzen-Verhältnisse, — Priorisierung und Begleitung der fachlichen und IT-technischen Umsetzung und Sicherstellung der Konformität zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder den Anforderungen der relevanten Stakeholder (Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche). Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer durch Übernahme von Aufgaben im. Projektmanagement. Dies beinhaltet insbesondere: — Dokumentation, Reporting und Qualitätssicherung, — Überwachung der Ist-Aufwände, Abgleich gegen Planwert, — Teilnahme an Projektbesprechungen und Protokollierung, — Unterstützung der Planungsaufgaben im Projekt, — Zusammenarbeit mit dem Zentralen Projekt Management Office (ZPMO) (Bereitstellung von Reports, Zulieferung Unterlagen für Lenkungsausschuss, Bereitstellung sonstiger Unterlagen), — Organisation der Projektmeetings (Lenkungsausschuss und Fachbeirat). 3. Anforderungen an einzelne Leistungserbringer Für die Leistungserbringung im Rahmen des Rahmenvertrages werden nachfolgende unterschiedliche Profile benötigt. Anforderungen/Definitionen der drei Beratertypen bzw. Skillklassen: a) Partner b) Senior Consultant c) Consultant
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Finanzverwaltung
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden, da die Änderungen im Aufsichtsrecht und die Anforderungen durch weitere regulatorische Themen und der damit verbundene Arbeitsaufwand nur schwer abgeschätzt werden kann.Der geschätzte Bedarf an externer Unterstützung ist hier in Beratertagen und nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:a) für Partner 0 - 40 Beratertage (p.a.)b) für Senior Consultant 0 - 880 Beratertage (p.a.)d) für den Consultant 0 - 880 Beratertage (p.a.)Pro Einzelabruf wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelabrufes aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt.Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden, da die Änderungen im Aufsichtsrecht und die Anforderungen durch weitere regulatorische Themen und der damit verbundene Arbeitsaufwand nur schwer abgeschätzt werden kann.Der geschätzte Bedarf an externer Unterstützung ist hier in Beratertagen und nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:a) für Partner 0 - 40 Beratertage (p.a.)b) für Senior Consultant 0 - 880 Beratertage (p.a.)d) für den Consultant 0 - 880 Beratertage (p.a.)Pro Einzelabruf wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelabrufes aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt.Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Finanzverwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974312368📞
Fax: +49 6974313106 📠
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einem leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht im Original unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Es werden insgesamt maximal 3 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Leistungen abzugeben.
Beabsichtigt der Bewerber sich auf Sub- oder Nachunternehmer zu beziehen oder einzuschalten gilt Folgendes:
A. Wenn sich der Bewerber Sub- oder Nachunternehmen
— zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder fachlichen Eignung benötigt oder,
— sie im Rahmen von aufgeführten Referenzen benennt.
Hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
— die Namen dieser Sub- oder Nachunternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen).
Der Nachweis kann mit dem in dem entsprechend zugesandten Formblatt geführt werden.
B. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll an der entsprechenden Stelle der zugesandten Formblätter erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einem leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht im Original unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Es werden insgesamt maximal 3 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Leistungen abzugeben.
Beabsichtigt der Bewerber sich auf Sub- oder Nachunternehmer zu beziehen oder einzuschalten gilt Folgendes:
A. Wenn sich der Bewerber Sub- oder Nachunternehmen
— zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder fachlichen Eignung benötigt oder,
— sie im Rahmen von aufgeführten Referenzen benennt.
Hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
— die Namen dieser Sub- oder Nachunternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen).
Der Nachweis kann mit dem in dem entsprechend zugesandten Formblatt geführt werden.
B. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll an der entsprechenden Stelle der zugesandten Formblätter erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftragsgegenstand und Umfeld, in dem die Leistungen zu erbringen sind
Auftragsgegenstand ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über Fachberatungsleistungen in aufsichtsrechtlichen Themenschwerpunkten der KWG Anwendung des Abschnitts II (§§ 10-31) und verwandter bankaufsichtsrechtlicher Normen.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über Fachberatungsleistungen in aufsichtsrechtlichen Themenschwerpunkten der KWG Anwendung des Abschnitts II (§§ 10-31) und verwandter bankaufsichtsrechtlicher Normen.
Verwaltungsrat und Vorstand der KfW Bankengruppe haben die Anwendung der Vorschriften des zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§ 10-31 KWG) sowie der daraus resultierenden Begleitwerte (MaRisk, SolvV u.a.) für die KfW Bankengruppe initiiert.
Zur Vorbereitung der Entscheidung, welche KWG-Normen die KfW ab Januar 2016 voll oder teilweise anwenden wird, wurde ein Projekt unter der Leitung des Bereichs Organisation und Consulting aufgesetzt.
In der 2011 abgeschlossenen Analysephase wurden die Handlungsfelder der KfW für die Umsetzung der KWG Anwendung identifiziert und ausgewertet.
Verwaltungsrat und Vorstand haben in Abstimmung mit der Aufsicht der KfW beschlossen, dass die KfW – mit selektiven Ausnahmen– die Regelungen des Kreditwesengesetzes zur Eigenmittelausstattung, zum Kreditgeschäft, zur Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie der Offenlegung – im Wesentlichen also die Regelungen des Zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§10-31)- entsprechend anwendet.
Verwaltungsrat und Vorstand haben in Abstimmung mit der Aufsicht der KfW beschlossen, dass die KfW – mit selektiven Ausnahmen– die Regelungen des Kreditwesengesetzes zur Eigenmittelausstattung, zum Kreditgeschäft, zur Einhaltung organisatorischer Anforderungen sowie der Offenlegung – im Wesentlichen also die Regelungen des Zweiten Abschnitts des Kreditwesengesetzes (§§10-31)- entsprechend anwendet.
Das Projekt befindet sich seit Ende 2011 in der Umsetzungsphase.
Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiteren Veränderungen, wie sie insb. aus der Umsetzung von Basel III zu erwarten sind, resultiert für die Jahre 2013ff. ein umfangreiches Aufgabenspektrum in der Analyse, Bewertung und Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister.
Aus den bereits beschlossenen Maßnahmen sowie evtl. weiteren Veränderungen, wie sie insb. aus der Umsetzung von Basel III zu erwarten sind, resultiert für die Jahre 2013ff. ein umfangreiches Aufgabenspektrum in der Analyse, Bewertung und Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Hierfür benötigt die KfW Unterstützung externer Dienstleister.
Die benötigten Leistungen wird die KfW über einen längeren Zeitraum in Gestalt von Einzelabrufen aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages beauftragen.
Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung schließen, auf dessen Grundlage die KfW über Einzelabrufe Leistungen beauftragen kann. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 3 Jahre betragen, die erstmals nach 18 Monaten einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber dem Rahmenvertragspartner einmalig um ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.
Zur Bewältigung oben genannter Aufgaben möchte die KfW mit einem qualifizierten Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung schließen, auf dessen Grundlage die KfW über Einzelabrufe Leistungen beauftragen kann. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen wird 3 Jahre betragen, die erstmals nach 18 Monaten einseitig von der KfW gekündigt werden kann. Die KfW ist berechtigt, die geschlossenen Rahmenvereinbarungen durch Erklärung gegenüber dem Rahmenvertragspartner einmalig um ein weiteres Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.
Da die Umsetzung des KWG und der verwandten Normen derzeit im Projekt erfolgt, jedoch zu gegebener Zeit von einer Linienfunktion fortgeführt wird, können die Abrufe aus dem Rahmenvertrag zu gegebenem Zeitpunkt durch eine andere Organisationseinheit als den Bereich Organisation und Consulting erfolgen.
Da die Umsetzung des KWG und der verwandten Normen derzeit im Projekt erfolgt, jedoch zu gegebener Zeit von einer Linienfunktion fortgeführt wird, können die Abrufe aus dem Rahmenvertrag zu gegebenem Zeitpunkt durch eine andere Organisationseinheit als den Bereich Organisation und Consulting erfolgen.
2.Aufgabenstellung mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der KWG-Anforderungen zum Erstanwendungszeitpunkt 2016 und bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des regulatorischen Umfelds (KWG Novelle, MaRisk Novelle, etc.), ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen.
2.Aufgabenstellung mit Blick auf eine zeitgerechte Umsetzung der KWG-Anforderungen zum Erstanwendungszeitpunkt 2016 und bei gleichzeitiger Weiterentwicklung des regulatorischen Umfelds (KWG Novelle, MaRisk Novelle, etc.), ist die KfW auf externe Unterstützung angewiesen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen. Des Weiteren ist eine enge Abstimmung zu anderen aufsichtsrechtlichen Fachprojekten (z.B. Basel III) essentiell. Einzelne noch notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden durch die entsprechenden Projektgremien (Lenkungsausschuss, ggf. Vorstand) auf Basis von Handlungsoptionen entschieden.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen eines (Projekt-)Teams die laufenden Tätigkeiten zu unterstützen und seine Arbeitsergebnisse mit internen Mitarbeitern/Führungskräften der KfW abzustimmen. Des Weiteren ist eine enge Abstimmung zu anderen aufsichtsrechtlichen Fachprojekten (z.B. Basel III) essentiell. Einzelne noch notwendige Umsetzungsmaßnahmen werden durch die entsprechenden Projektgremien (Lenkungsausschuss, ggf. Vorstand) auf Basis von Handlungsoptionen entschieden.
In allen Phasen des Projektes sind auch die künftigen KWG-Anforderungen oder weitere aufsichtsrechtliche Neuerungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und umzusetzen, die eine regelmäßige und reibungslose Implementierung der aufsichtsrechtlichen Änderungen ermöglichen und sicherstellen.
In allen Phasen des Projektes sind auch die künftigen KWG-Anforderungen oder weitere aufsichtsrechtliche Neuerungen zu berücksichtigen. Insbesondere sind Konzeptionen zu entwickeln und umzusetzen, die eine regelmäßige und reibungslose Implementierung der aufsichtsrechtlichen Änderungen ermöglichen und sicherstellen.
2.1.Thematische Schwerpunkte der Beratungsleistung
Die fachlichen Bereiche der Beratungsleistung liegen in der Bereitstellung aufsichtsrechtlicher Expertise sowie relevanter Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer Arbeiten in anderen Förderinstituten und Banken sowie der Fachberatung und Unterstützung von Umsetzungsmaßnahmen und des Projektmanagements für das interne Consulting der KfW. Dies umfasst insb. organisatorische, prozessuale, methodische und technische Aspekte, die aus folgenden thematischen Schwerpunkten resultieren:
Die fachlichen Bereiche der Beratungsleistung liegen in der Bereitstellung aufsichtsrechtlicher Expertise sowie relevanter Erfahrungen aus der Umsetzung vergleichbarer Arbeiten in anderen Förderinstituten und Banken sowie der Fachberatung und Unterstützung von Umsetzungsmaßnahmen und des Projektmanagements für das interne Consulting der KfW. Dies umfasst insb. organisatorische, prozessuale, methodische und technische Aspekte, die aus folgenden thematischen Schwerpunkten resultieren:
— Umsetzung aufsichtsrechtlicher Vorgaben des KWG sowie verwandter Normen…
… im Risikomanagement/Risikoreporting (bspw. Meldewesen, Reporting, Eigenkapitalberechnung),
… in den Kreditprozessen (bspw. Rating- und Votierungsprozesse, Offenlegung, Sicherheitenmgmt, KNE Bildung),
… in den Handelsprozessen (bspw. Klimaschutzfonds, Inflation Linked Products, ABS, CDS),
… in übergreifenden Themen (bspw. Organkredite, Evidenzliste, Satzungsänderung).
2.2. Aufgaben der Beratungsleistung
Im Kontext der vorhergehend genannten thematischen Schwerpunkte kommen dem Auftragnehmer insb. folgende funktionalen Aufgaben zu:
— Sicherstellung der vollumfänglichen Identifikation der heutigen und zukünftigen aufsichtsrechtlichen Regularien (insbesondere aus KWG, SolvV, GroMiKV, LiqV, Basel III) in den oben genannten Bereichen,
— Analyse, Identifikation und Dokumentation der fachlichen-prozessualen, aufbauorganisatorischen, methodischen und sonstigen Anforderungen an die Bank, die sich aus der Anwendung der relevanten Regularien ergeben,
— Validierung des auf der Grundlage des Ist-Zustandes identifizierten und aus regulatorischen Vorgaben abgeleiteten Handlungsbedarfs, insbesondere mit Hilfe von Anforderungskatalogen und Checklisten für einen Vollständigkeitscheck,
— Vergleichende Darstellung mit Praxisbeispielen aus der Anwendung von relevanten aufsichtsrechtlichen Normen, insbesondere bei anderen Förderinstituten,
— Ableitung von Handlungsoptionen zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder der Anforderungen der relevanten Stakeholder (z.B. Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche) sowie Gegenüberstellung der entsprechenden Kosten-Nutzen-Verhältnisse,
— Ableitung von Handlungsoptionen zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder der Anforderungen der relevanten Stakeholder (z.B. Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche) sowie Gegenüberstellung der entsprechenden Kosten-Nutzen-Verhältnisse,
— Priorisierung und Begleitung der fachlichen und IT-technischen Umsetzung und Sicherstellung der Konformität zu den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und/oder den Anforderungen der relevanten Stakeholder (Aufsicht, Vorstand, Fachbereiche).
Des Weiteren unterstützt der Auftragnehmer durch Übernahme von Aufgaben im.
Projektmanagement. Dies beinhaltet insbesondere:
— Dokumentation, Reporting und Qualitätssicherung,
— Überwachung der Ist-Aufwände, Abgleich gegen Planwert,
— Teilnahme an Projektbesprechungen und Protokollierung,
— Unterstützung der Planungsaufgaben im Projekt,
— Zusammenarbeit mit dem Zentralen Projekt Management Office (ZPMO) (Bereitstellung von Reports, Zulieferung Unterlagen für Lenkungsausschuss, Bereitstellung sonstiger Unterlagen),
— Organisation der Projektmeetings (Lenkungsausschuss und Fachbeirat).
3. Anforderungen an einzelne Leistungserbringer
Für die Leistungserbringung im Rahmen des Rahmenvertrages werden nachfolgende unterschiedliche Profile benötigt.
Anforderungen/Definitionen der drei Beratertypen bzw. Skillklassen:
a) Partner
b) Senior Consultant
c) Consultant
Menge oder Umfang:
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden, da die Änderungen im Aufsichtsrecht und die Anforderungen durch weitere regulatorische Themen und der damit verbundene Arbeitsaufwand nur schwer abgeschätzt werden kann.
Der Bedarf an Unterstützung kann nur ansatzweise und unverbindlich geschätzt werden, da die Änderungen im Aufsichtsrecht und die Anforderungen durch weitere regulatorische Themen und der damit verbundene Arbeitsaufwand nur schwer abgeschätzt werden kann.
Der geschätzte Bedarf an externer Unterstützung ist hier in Beratertagen und nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:
Der geschätzte Bedarf an externer Unterstützung ist hier in Beratertagen und nachfolgend aufgeteilt auf die einzelnen Mitarbeiterprofile dargestellt. Darüber hinaus ist der Fortgang und Entwicklung der einzelnen Projekte und der jeweilige Bedarf an externer Unterstützung nicht absehbar und kann daher auch nicht annähernd angegeben werden:
a) für Partner 0 - 40 Beratertage (p.a.)
b) für Senior Consultant 0 - 880 Beratertage (p.a.)
d) für den Consultant 0 - 880 Beratertage (p.a.)
Pro Einzelabruf wird jeweils ein Berater abgerufen. Der Beratungsbedarf im Rahmen eines Einzelabrufes aus dem hier ausgeschriebenen Rahmenvertrag wird auf ein Volumen zwischen 20 und 220 Beratertagen geschätzt.
Der jeweilige Einzelabruf kann von der KfW einmalig um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Rahmenvereinbarung um ein Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: VSt 77/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist zu unterzeichnen.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert:
Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags, dass.
— er den Teilnahmeantrag durchgearbeitet, lückenlos gelesen und auf Vollständigkeit hin geprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlen,
— der Teilnahmeantrag verständlich und eindeutig ist,
— bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende und ausreichende Klärung erfolgte,
— er sämtliche im Teilnahmeantrag und den darin in Bezug genommenen Verfahrensbedingungen anerkennt,
— er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge hat,
— er mit dem zur Verfügung gestellten Teilnahmeantrag vertraulich umgegangen ist. Insbesondere hat er Inhalte aus den Unterlagen nicht ohne Einverständnis der KfW Dritten zur Kenntnis gegeben und,
— er mit der Verarbeitung und Speicherung im Rahmen des Vergabeverfahrens von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten einverstanden ist,
— er sich verpflichtet, die beigefügte Vertraulichkeitserklärung inklusive dem Merkblatt zum Datenschutz und Datengeheimnis anzuerkennen,
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, sofern diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
— er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, nicht in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht hat oder diese Auskünfte unberechtigter Weise nicht erteilt,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat.
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
— und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er im Auftragsfall die geforderte Betriebshaftpflicht-/Vermögensschadensversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit abschließt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, siehe Ziffer VI.3 der Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, siehe Ziffer VI.3 der Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben.).
Die Anforderung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bewerber und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Angaben zu den Gesamtnettoumsätzen, die der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010 und 2011) bezüglich der Beratung von Banken erzielt hat. Diese müssen im Durchschnitt jährlich mindestens 21 Mio. EUR betragen.
2. Angaben zu den Nettoumsätzen, die der Bewerber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010 und 2011) bezüglich vergleichbaren Leistungen bei der Beratung von Banken erzielt hat.
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese gemäß § 5 Abs. 3 VOF bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Mindeststandards: Siehe Eintragung in der Spalte neben an bzw. in obiger Spalte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen.
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, siehe Ziffer VI.3 der Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben.).
(Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung/Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; bei Einsatz von Subunternehmern, auf die sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft, siehe Ziffer VI.3 der Bekanntmachung unter zusätzliche Angaben.).
Die Anforderung an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen bzw. muss bei Einsatz von Subunternehmern durch Bewerber und Subunternehmer zusammen erfüllt werden.
1. Zum Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber nachfolgende Angaben zur Kurzdarstellung ihres Unternehmens zu machen:
1.1. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter/innen in der Beratung von Banken sowie die Gesamtanzahl der Mitarbeiter/innen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010 und 2011) und
1.1. Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter/innen in der Beratung von Banken sowie die Gesamtanzahl der Mitarbeiter/innen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010 und 2011) und
1.2. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Beratung von Banken)
(Hinweis: Es wird von einer Darstellung in ca. 3000 Zeichen ausgegangen. Eine maximale Anzahl von 6000 Zeichen ist unbedingt einzuhalten, da darüber hinausgehende Darstellungen nicht berücksichtigt werden. Das Einfügen von Graphiken ist nicht zugelassen, da diese ebenfalls nicht berücksichtigt werden.).
(Hinweis: Es wird von einer Darstellung in ca. 3000 Zeichen ausgegangen. Eine maximale Anzahl von 6000 Zeichen ist unbedingt einzuhalten, da darüber hinausgehende Darstellungen nicht berücksichtigt werden. Das Einfügen von Graphiken ist nicht zugelassen, da diese ebenfalls nicht berücksichtigt werden.).
Und.
1.3. Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
(Hinweis: Es wird von einer Darstellung in ca. 1000 Zeichen ausgegangen. Eine maximale Anzahl von 2000 Zeichen ist unbedingt einzuhalten, da darüber hinausgehende Darstellungen nicht berücksichtigt werden. Das Einfügen von Graphiken ist nicht zugelassen, da diese ebenfalls nicht berücksichtigt werden.).
(Hinweis: Es wird von einer Darstellung in ca. 1000 Zeichen ausgegangen. Eine maximale Anzahl von 2000 Zeichen ist unbedingt einzuhalten, da darüber hinausgehende Darstellungen nicht berücksichtigt werden. Das Einfügen von Graphiken ist nicht zugelassen, da diese ebenfalls nicht berücksichtigt werden.).
2. Es werden nur Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die an personellen Kapazitäten über mindestens 42 Berater (davon 20 Consultant, 20 Senior Consultant, 2 Partner) mit den nachfolgend dargestellten Qualifikation verfügen – (ggf. in Verbindung mit eingesetzten Subunternehmern).
2. Es werden nur Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die an personellen Kapazitäten über mindestens 42 Berater (davon 20 Consultant, 20 Senior Consultant, 2 Partner) mit den nachfolgend dargestellten Qualifikation verfügen – (ggf. in Verbindung mit eingesetzten Subunternehmern).
Die KfW benötigt Berater in nachfolgend dargestellten drei (3) verschiedenen Ausprägungen (Beratertypen).
Die Profile der eingesetzten Mitarbeiter müssen übereinstimmend bestimmte persönliche Grundkompetenzen aufweisen und unterscheiden sich darin, dass sie in Bezug auf das Leistungsspektrum über ein unterschiedliches Maß an praktischer Erfahrung verfügen. Dabei kommen dem Consultant vorwiegend Themenstellungen in der Fachberatung und dem Projektmanagement zu, während der Senior Consultant maßgeblich verantwortlich für das vollständige Einbringen der benötigten Fachexpertise sowie die Gewährleistung der aufsichtsrechtlichen Konformität ist. Der Partner übernimmt die Aufgabe einer übergeordneten Qualitätssicherungsinstanz, steht dem Auftraggeber in Fragen der strategischen Ausrichtung des Projektes beratend zur Seite und präsentiert Projektergebnisse bei Bedarf auf der oberen Führungsebene der KfW.
Die Profile der eingesetzten Mitarbeiter müssen übereinstimmend bestimmte persönliche Grundkompetenzen aufweisen und unterscheiden sich darin, dass sie in Bezug auf das Leistungsspektrum über ein unterschiedliches Maß an praktischer Erfahrung verfügen. Dabei kommen dem Consultant vorwiegend Themenstellungen in der Fachberatung und dem Projektmanagement zu, während der Senior Consultant maßgeblich verantwortlich für das vollständige Einbringen der benötigten Fachexpertise sowie die Gewährleistung der aufsichtsrechtlichen Konformität ist. Der Partner übernimmt die Aufgabe einer übergeordneten Qualitätssicherungsinstanz, steht dem Auftraggeber in Fragen der strategischen Ausrichtung des Projektes beratend zur Seite und präsentiert Projektergebnisse bei Bedarf auf der oberen Führungsebene der KfW.
Es werden folgende zwingende Anforderungen an die vier Beratertypen gestellt:
2.1. Consultant
(A) Ausbildung:
Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder vergleichbare Ausbildung (z.B. BA, VWA).
(B) Berufserfahrung:
Eine zweijährige Erfahrung in der hauptberuflichen Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute (insb. Förderbanken) bezüglich aufsichtsrechtlicher, fachlich-methodischer, aufbauorganisatorischer und/oder prozessualer Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Eine zweijährige Erfahrung in der hauptberuflichen Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute (insb. Förderbanken) bezüglich aufsichtsrechtlicher, fachlich-methodischer, aufbauorganisatorischer und/oder prozessualer Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Die thematischen Inhalte der als Berufserfahrung angerechneten Fachprojekte im Kreditwesen sollten mindestens einen der nachfolgend genannten Bereiche abdecken:
— Risikomanagement/Risikoreporting,
— Kreditprozesse,
— Handelsprozesse,
— Umsetzung aufsichtsrechtlicher Anforderungen.
Die Tätigkeitsschwerpunkte des Mitarbeiters in der Projektarbeit sollen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
— Analyse von regulatorischen oder fachlichen Anforderungen sowie Gegenüberstellung mit der Ist-Situation,
— Ausarbeitung von Lösungsalternativen und Abstimmung mit den Projektbeteiligten,
— Verantwortliche Erstellung von Fachkonzepten und Projektdokumentationen,
— Mitarbeit bei der initialen und/oder fortlaufenden Planung und Steuerung des Projektes.
(C) fachliche Skills:
Je nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Einzelabrufes können idealerweise entweder alle oder einzelne Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Gebieten nachgewiesen werden:
— fachliche Themen, wie in Ziffer II.1.5 unter den Unterpunkten 2.1 und 2.2 benannt,
— Standardprodukte: SAP-BI und SAP-PPM,
— Betriebssysteme/Tools: Windows XP, Word, Excel, PowerPoint, Access,
— Kommunikation: Internet, Intranet, Outlook.
(D) persönliche Kompetenzen
Sprachen: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und klar zu dokumentieren und Erfahrung in der Problemidentifikation und –strukturierung und sehr gute Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten und sehr gute Präsentationsfähigkeiten und sehr gute Fähigkeit, eigenständig Informationen einzuholen und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhältnisse adressatenspezifisch zu vermitteln und Fertigkeit sich an die relevanten Rahmenbedingungen der Bank zu halten (eigenverantwortlich zu ermitteln) und Eigenverantwortliche, selbständige und strukturierte Arbeitsweise (starker Eigenantrieb) und Fertigkeit tragfähige Lösungen in schwierigem Umfeld zu erarbeiten und Sicheres Auftreten sowie Zielorientiertheit.
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz: Teamkompetenz und Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und klar zu dokumentieren und Erfahrung in der Problemidentifikation und –strukturierung und sehr gute Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten und sehr gute Präsentationsfähigkeiten und sehr gute Fähigkeit, eigenständig Informationen einzuholen und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhältnisse adressatenspezifisch zu vermitteln und Fertigkeit sich an die relevanten Rahmenbedingungen der Bank zu halten (eigenverantwortlich zu ermitteln) und Eigenverantwortliche, selbständige und strukturierte Arbeitsweise (starker Eigenantrieb) und Fertigkeit tragfähige Lösungen in schwierigem Umfeld zu erarbeiten und Sicheres Auftreten sowie Zielorientiertheit.
2.2. Senior Consultant
(B) Managementkompetenz:
Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Leitung von Fachprojekten (Umfang ca. 400 Personentage oder ca. 3 Mitarbeiter pro Projekt) in der Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute.
Verantwortung für die Erfüllung von Projektaufträgen unter Einhaltung von Zeitplan, Kosten- und Qualitätssicherungs-Vorgaben. Koordination des Projektteams und Integration von Projektmitarbeitern.
Im Rahmen der Projektleitungsfunktion müssen insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen worden sein:
— Projektplanung/ -controlling und,
— Koordination der Projektarbeiten sowie des Zusammenspiels mit anderen Projekten und,
— Projektreporting.
(C) Berufserfahrung
Eine vierjährige Erfahrung in der hauptberuflichen Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute (insb. Förderbanken) bezüglich aufsichtsrechtlicher, fachlich-methodischer, aufbauorganisatorischer und prozessualer Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Eine vierjährige Erfahrung in der hauptberuflichen Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute (insb. Förderbanken) bezüglich aufsichtsrechtlicher, fachlich-methodischer, aufbauorganisatorischer und prozessualer Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Die thematischen Inhalte der als Berufserfahrung angerechneten Fachprojekte im Kreditwesen sollten je Projekt mindestens einen und in der Summe über alle Projekte mindestens drei der nachfolgend genannten Bereiche abdecken:
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an.
— Übergreifende Prozesse (z. B. Organkredite, Evidenzliste, zentrale Stellen,...).
Die Tätigkeitsschwerpunkte in der Projektarbeit sollen bezogen auf das jeweilige Projekt mindestens eines der nachfolgend aufgeführten Aufgabengebiete abdecken:
— Analyse von regulatorischen und fachlichen Anforderungen sowie Gegenüberstellung mit der Ist-Situation,
— Coaching von Fachkräften.
(D) fachliche Skills:
Je nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Einzelabrufes können idealerwei-se entweder alle oder einzelne Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Ge-bieten nachgewiesen werden:
— fachliche Themen, wie in Ziffer II.1.5 unter den Unterpunkten 2.1 und 2.2 benannt. Insbesondere tiefe aufsichtsrechtliche Expertise,
(E) persönliche Kompetenzen
Allgemeine methodische und soziale Kompetenz:
Teamkompetenz und Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und klar zu dokumentieren und Erfahrung in der Problemidentifikation und –strukturierung und sehr gute Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten und sehr gute Präsentationsfähigkeiten und sehr gute Fähigkeiten im Konfliktmanagement und sehr gute Fähigkeit, eigenständig Informationen einzuholen und Fähigkeit den Gesamtkontextes des Projektes, sowie die angestrebten Projektziele im Blick zu behalten und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhältnisse adressatenspezifisch zu vermitteln und Fertigkeit sich an die relevanten Rahmenbedingungen der Bank zu halten (eigenverantwortlich zu ermitteln) und eigenverantwortliche, selbständige und strukturierte Arbeitsweise (starker Eigenantrieb) und Fertigkeit tragfähige Lösungen in schwierigem Umfeld zu erarbeiten und sicheres Auftreten sowie Zielorientiertheit.
Teamkompetenz und Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und klar zu dokumentieren und Erfahrung in der Problemidentifikation und –strukturierung und sehr gute Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten und sehr gute Präsentationsfähigkeiten und sehr gute Fähigkeiten im Konfliktmanagement und sehr gute Fähigkeit, eigenständig Informationen einzuholen und Fähigkeit den Gesamtkontextes des Projektes, sowie die angestrebten Projektziele im Blick zu behalten und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhältnisse adressatenspezifisch zu vermitteln und Fertigkeit sich an die relevanten Rahmenbedingungen der Bank zu halten (eigenverantwortlich zu ermitteln) und eigenverantwortliche, selbständige und strukturierte Arbeitsweise (starker Eigenantrieb) und Fertigkeit tragfähige Lösungen in schwierigem Umfeld zu erarbeiten und sicheres Auftreten sowie Zielorientiertheit.
2.3. Partner
Mindestens 8 Jahre Erfahrung in der Leitung von Fachprojekten (Umfang ca. 1.000 Personentage oder ca. 10 Mitarbeiter pro Projekt) in der Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute.
Gesamtverantwortung für die Auftragserfüllung und Erreichung der Kundenanforderungen. Entwicklung von innovativen Gesamtlösungsstrategien für komplexe Problemstellungen. Ansprechpartner auf Top Management Ebene.
(C) Berufserfahrung:
Eine zehnjährige Erfahrung in der hauptberuflichen Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute (insb. Förderbanken) bezüglich aufsichtsrechtlicher, fachlich-methodischer, aufbauorganisatorischer und prozessualer Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Eine zehnjährige Erfahrung in der hauptberuflichen Beratung landesweit, national und/oder international tätiger Kreditinstitute (insb. Förderbanken) bezüglich aufsichtsrechtlicher, fachlich-methodischer, aufbauorganisatorischer und prozessualer Fragestellungen sollte vorhanden sein.
Die thematischen Inhalte der als Berufserfahrung angerechneten Fachprojekte sollten je Projekt mindestens eines und in der Summe über alle Projekte alle der nachfolgend genannten Bereiche abdecken:
— Verantwortliche Erstellung von Fachkonzepten und Projektdokumentationen.
(D) fachliche- Skills
Je nach der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Einzelabrufes können idealerweise entweder alle oder einzelne Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf folgenden Ge-bieten nachgewiesen werden:
— fachliche Themen, wie in Ziffer II.1.5 unter den Unterpunkten 2.1 und 2.2 benannt. Insbesondere herausragende aufsichtsrechtliche Expertise,
— Betriebssysteme/Tools: Windows XP, Word, Excel, PowerPoint,
Sprachen: Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift und und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift.
Teamkompetenz und Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und klar zu dokumentieren und Erfahrung in der Problemidentifikation und –strukturierung und sehr gute Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten und sehr gute Präsentationsfähigkeiten und Sehr gute Fähigkeiten im Konfliktmanagement und Fähigkeit den Gesamtkontextes des Projektes, sowie die angestrebten Projektziele im Blick zu behalten und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhältnisse adressatenspezifisch zu vermitteln und Fertigkeit sich an die relevanten Rahmenbedingungen der Bank zu halten (eigenverantwortlich zu ermitteln) und Fertigkeit tragfähige Lösungen in schwierigem Umfeld zu erarbeiten und Sicheres Auftreten auf Top Management Ebene sowie Zielorientiertheit.
Teamkompetenz und Ausgeprägte Fähigkeit, komplexe Vorgänge zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und klar zu dokumentieren und Erfahrung in der Problemidentifikation und –strukturierung und sehr gute Moderations- und Kommunikationsfähigkeiten und sehr gute Präsentationsfähigkeiten und Sehr gute Fähigkeiten im Konfliktmanagement und Fähigkeit den Gesamtkontextes des Projektes, sowie die angestrebten Projektziele im Blick zu behalten und Fähigkeit, eigene Fachkenntnisse und Sachverhältnisse adressatenspezifisch zu vermitteln und Fertigkeit sich an die relevanten Rahmenbedingungen der Bank zu halten (eigenverantwortlich zu ermitteln) und Fertigkeit tragfähige Lösungen in schwierigem Umfeld zu erarbeiten und Sicheres Auftreten auf Top Management Ebene sowie Zielorientiertheit.
Es ist anzugeben in wieweit die vorgenannte geforderte Anzahl an 42 Beratern mit eigenen Mitarbeitern und/oder mit fremden Ressourcen abgedeckt werden. Falls Subunternehmer vorgesehen sind, sind diese zu benennen und anzugeben wie viele Berater der jeweilige Subunternehmer bereitstellen wird.
Es ist anzugeben in wieweit die vorgenannte geforderte Anzahl an 42 Beratern mit eigenen Mitarbeitern und/oder mit fremden Ressourcen abgedeckt werden. Falls Subunternehmer vorgesehen sind, sind diese zu benennen und anzugeben wie viele Berater der jeweilige Subunternehmer bereitstellen wird.
Wenn dem Bewerber über die geforderte Mindestkapazität von 42 Beratern hinausgehende Kapazitäten an Beratern in den jeweiligen Skills zur Verfügung stehen, fließt dies in die Bewertung wie folgt mit ein.
Die Mindestanzahl an qualifiziertem Personal wird um mehr als…
… 50 % überschritten, d.h. aufgerundet erreicht der Bewerber/Bewerbergemeinschaft mindestens 64 qualifizierte Berater, dann erhält er 20 Punkte.
… 30 % überschritten, d.h. aufgerundet erreicht der Bewerber/Bewerbergemeinschaft mindestens 56 qualifizierte Berater, dann erhält er 10 Punkte.
3. Angaben zu Unternehmensreferenzen:
Der Bewerber erklärt, folgende Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2009 liegt:
Unternehmensreferenzen in diesem Sinne sind Projekte, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit eigenen Beratern und/oder unter Einschaltung von Subunternehmen durchgeführt hat.
Wertungsfähig ist eine Unternehmensreferenz dann, wenn alle geforderten Angaben gemäß der Anlage „Bewertungskriterien für die Auswertung der Teilnahmeanträge“ für diese Unternehmensreferenz in den nachfolgenden Tabellen vollständig dargestellt wurden und nachfolgende Voraussetzungen der Referenz vorliegen.
Wertungsfähig ist eine Unternehmensreferenz dann, wenn alle geforderten Angaben gemäß der Anlage „Bewertungskriterien für die Auswertung der Teilnahmeanträge“ für diese Unternehmensreferenz in den nachfolgenden Tabellen vollständig dargestellt wurden und nachfolgende Voraussetzungen der Referenz vorliegen.
— Es müssen mindestens 3 Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten oder aktuellen Leistungen vorgelegt werden,
— Die referenzierten Leistungen müssen in der jeweiligen Referenz mit den in der Bekanntmachung aufgeführten zu erbringenden Aufgaben und fachlichem und technischem Umfeld vergleichbar sein und.
O Einen der unter Ziffer II.1.5.2 genannten thematischen Schwerpunkte und mindestens fünf der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben sowie wesentliche Unterstützungsleistungen im Projektmanagement des Kunden.
Oder.
O Zwei der unter Ziffer II.1.5.2 genannten thematischen Schwerpunkte und mindestens…
… vier der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben sowie wesentliche Unterstützungsleistungen im Projektmanagement des Kunden.
… fünf der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben.
O Drei der unter Ziffer II.1.5.2 genannten thematischen Schwerpunkte und mindestens…
… drei der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben sowie wesentliche Unterstützungsleistungen im Projektmanagement des Kunden.
… vier der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben.
O Alle der unter Ziffer II.1.5.2 genannten thematischen Schwerpunkte und mindestens…
… zwei der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben sowie wesentliche Unterstützungsleistungen im Projektmanagement des Kunden.
… drei der unter Ziffer II.1.5.2 genannten funktionalen Aufgaben.
Hinreichend abdecken.
— Die referenzierten Leistungen müssen für ein landesweit, national und/oder international tätiges Kreditinstitut erbracht worden sein, wobei Tätigkeiten im Auftrag von Förderbanken in der Bewertung besonders gewürdigt werden,
— Der Umfang der geleisteten Beratertage in den abgeschlossenen Projekten muss jeweils mindestens 200 Beratertage betragen,
— Die referenzierten Leistungen dürfen nicht vor dem Jahr 2009 abgeschlossen worden sein,
— Das Projektende der referenzierten Leistungen kann noch in der Zukunft liegen, wobei bis zum 30.9.2012 mindestens 150 Beratertage im Projekt erbracht sein müssen.
Falls Sie nicht in der Lage sind, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Unternehmens-referenz zu machen, müssen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Unternehmensreferenz zu entscheiden. Bleiben Felder unausgefüllt, ohne dass sie in diesem Sinne von Ihnen gekennzeichnet wurden, wird die Unternehmensreferenz nicht gewertet, wenn die KfW nicht von ihrer Möglichkeit der Nachforderung der Angaben Gebrauch macht. Fordert die KfW die Angaben vom Teilnehmer nach und werden sie nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereicht, wird die betroffene Referenz endgültig nicht gewertet.
Falls Sie nicht in der Lage sind, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Unternehmens-referenz zu machen, müssen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Die KfW behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Unternehmensreferenz zu entscheiden. Bleiben Felder unausgefüllt, ohne dass sie in diesem Sinne von Ihnen gekennzeichnet wurden, wird die Unternehmensreferenz nicht gewertet, wenn die KfW nicht von ihrer Möglichkeit der Nachforderung der Angaben Gebrauch macht. Fordert die KfW die Angaben vom Teilnehmer nach und werden sie nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereicht, wird die betroffene Referenz endgültig nicht gewertet.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nicht mindestens drei wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorlegen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht; sie werden vom weiteren Vergabeverfahren, ggf. nach einer erfolglosen Nachforderung ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften die nicht mindestens drei wertungsfähige Unternehmensreferenzen vorlegen, haben in Bezug auf ihre Eignung nicht alle geforderten Angaben gemacht; sie werden vom weiteren Vergabeverfahren, ggf. nach einer erfolglosen Nachforderung ausgeschlossen. Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von Referenzen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.
Es können max. 4 Unternehmensreferenzen angegeben werden; bei Angabe von mehr als 4 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen „1“, „2“, „3“ und „4“ bezeichnet hat. Damit sind insgesamt maximal 80 Punkte für 4 eingereichte Referenzen erreichbar.
Es können max. 4 Unternehmensreferenzen angegeben werden; bei Angabe von mehr als 4 Unternehmensreferenzen werden für die Eignungsprüfung ausschließlich die Referenzen berücksichtigt, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in den folgenden Eintragungsfeldern dieses Teilnahmeantrages als Unternehmensreferenzen „1“, „2“, „3“ und „4“ bezeichnet hat. Damit sind insgesamt maximal 80 Punkte für 4 eingereichte Referenzen erreichbar.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zusammengerechnet über die geforderte Anzahl an wertungsfähigen Referenzen verfügen.
Im Übrigen bestimmt sich die Eignung danach, wie viele Punkte der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft für die von ihm/ihr vorgelegten Referenzen insgesamt erreicht.
Zur Angebotsabgabe werden 3 der bestplatzierten Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgefordert.
(Hinweis zur Befüllung des Feldes „Darstellung“ in nachfolgenden Unternehmensreferenzen:
Es wird von einer Darstellung in ca. 6000 Zeichen ausgegangen. Eine maximale Anzahl von 8000 Zeichen ist unbedingt einzuhalten, da darüber hinausgehende Darstellungen nicht berücksichtigt werden. Das Einfügen von Graphiken ist nicht zugelassen, da diese ebenfalls nicht berücksichtigt werden.).
Es wird von einer Darstellung in ca. 6000 Zeichen ausgegangen. Eine maximale Anzahl von 8000 Zeichen ist unbedingt einzuhalten, da darüber hinausgehende Darstellungen nicht berücksichtigt werden. Das Einfügen von Graphiken ist nicht zugelassen, da diese ebenfalls nicht berücksichtigt werden.).
Folgende Angaben sind bei den Unternehmensreferenzen zu machen:
— Name des Bewerber (bzw. bei Bewerbergemeinschaften Mitglied),
— Bezeichnung der Unternehmensreferenz,
— Falls Leistungserbringung (ganz oder teilweise) durch Subunternehmer erfolgt ist: Name der/des Subunternehmer(s) und Benennung der von ihm erbrachte Leistungen (Art und Umfang),
— Name des Kunden (Soweit der Name nicht benannt werden darf, reicht aussagekräftige Formulierung wie z.B. „deutsche Großbank“ oder Ähnliches aus (die KfW behält sich in Einzelfällen vor, dass ein Ansprechpartner und Tel. Nummer aus dem referenzierten Unternehmen benannt wird.)),
— Name des Kunden (Soweit der Name nicht benannt werden darf, reicht aussagekräftige Formulierung wie z.B. „deutsche Großbank“ oder Ähnliches aus (die KfW behält sich in Einzelfällen vor, dass ein Ansprechpartner und Tel. Nummer aus dem referenzierten Unternehmen benannt wird.)),
— Branchenumfeld, in dem die Projektleistungen durchgeführt wurden (Förderinstitut oder sonstige Kreditinstitute),
— Darstellung: Welche der in Ziffer II.1.5 aufgeführten thematischen Schwerpunkte werden durch die Unternehmensreferenz abgedeckt und welche Aspekte wurden in den jeweiligen Schwerpunkten bearbeitet? Welche der in Ziffer II.1.5 genannten funktionalen Aufgaben wurden in der Unternehmensreferenz erbracht?? Welche der in Ziffer II.1.5 genannten wesentlichen Unterstützungsleistungen im Projektmanagement wurden in der Unternehmensreferenz erbracht?
— Darstellung: Welche der in Ziffer II.1.5 aufgeführten thematischen Schwerpunkte werden durch die Unternehmensreferenz abgedeckt und welche Aspekte wurden in den jeweiligen Schwerpunkten bearbeitet? Welche der in Ziffer II.1.5 genannten funktionalen Aufgaben wurden in der Unternehmensreferenz erbracht?? Welche der in Ziffer II.1.5 genannten wesentlichen Unterstützungsleistungen im Projektmanagement wurden in der Unternehmensreferenz erbracht?
— Anzahl der im Projekt geleisteten Beratertage,
— Durchführungszeitraum der Referenzprojektaktivitäten (von – bis MM/JJJJ).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt anhand der Bewertungskriterien nachfolgenden Kriterien. Insgesamt können durch 4 eingereichte Referenzen maximal 80 Punkte erreicht werden.
Bei jeder eingereichten Unternehmensreferenz ist maßgebend für deren Bewertung ihre Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen in hinsichtlich folgender Kriterien.
a) Branchenumfeld,
b) thematischen Schwerpunkt/en,
c) konkreten funktionalen Aufgaben/Tätigkeiten und Aufgaben/Tätigkeiten im Projektmanagement des Kunden,
d) Anzahl der geleisteten Beratertage und Durchführungszeitraum der Projektaktivitäten.
Je Unternehmensreferenz sind maximal 20 Einzelpunkte erreichbar.
Hiervon entfallen hinsichtlich der Abdeckung der fachlichen Schwerpunkte sowie der Aufgaben und Tätigkeiten der erbrachten Dienstleistungen max. 12 Einzelpunkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bewerbers zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag.
Hiervon entfallen hinsichtlich der Abdeckung der fachlichen Schwerpunkte sowie der Aufgaben und Tätigkeiten der erbrachten Dienstleistungen max. 12 Einzelpunkte auf den Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und der Darstellung des Bewerbers zur jeweiligen Unternehmensreferenz im Teilnahmeantrag.
Die Unternehmensreferenzen werden jeweils anhand folgender Fragen beurteilt:
A, In welchem Branchenumfeld wurde die Leistung erbracht?
Für Leistungen im Umfeld von Förderinstituten werden 3 Einzelpunkte, von sonstigen Kreditinstituten werden 0 Einzelpunkte vergeben.
B, Welche der in Ziffer II.1.5 aufgeführten thematischen Schwerpunkte wurden mit der vorgelegten Unternehmensreferenz abgedeckt?
C, Welche der in Ziffer II.1.5 genannten funktionalen Aufgaben/Tätigkeiten und Aufgaben/Tätigkeiten im Projektmanagement hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in der von ihm/ihr dargestellten Unternehmensreferenz übernommen?
Je größer der Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und den Darstellungen in der Unternehmensreferenz ist, umso besser wird die jeweilige Referenz bewertet. bei herausragender Deckungsgrad = max. 12 Einzelpunkte, bei sehr hohem Deckungsgrad = max. 9 Einzelpunkte, bei hohem Deckungsgrad = max. 6 Einzelpunkte, bei ausreichendem Deckungsgrad = 0 Einzelpunkte vergeben.
Je größer der Deckungsgrad zwischen der Beschreibung im Bekanntmachungstext und den Darstellungen in der Unternehmensreferenz ist, umso besser wird die jeweilige Referenz bewertet. bei herausragender Deckungsgrad = max. 12 Einzelpunkte, bei sehr hohem Deckungsgrad = max. 9 Einzelpunkte, bei hohem Deckungsgrad = max. 6 Einzelpunkte, bei ausreichendem Deckungsgrad = 0 Einzelpunkte vergeben.
a) Wie viele Beratertage wurden im Rahmen der Unternehmensreferenz geleistet und in welchem Zeitraum wurden die Projektaktivitäten durchgeführt? Auf die Anzahl der erbrachten Beratertage entfallen max. 30 Einzelpunkte. Bei folgender Anzahl der im Projekt geleisteten Beratertage: 300 - 500 Beratertage (1 Einzelpunkt), > 500 - 800 Beratertage (3 Einzelpunkte), > 800 - 1000 Beratertage (4 Einzelpunkte), > 1000 Beratertage (5 Einzelpunkte)
a) Wie viele Beratertage wurden im Rahmen der Unternehmensreferenz geleistet und in welchem Zeitraum wurden die Projektaktivitäten durchgeführt? Auf die Anzahl der erbrachten Beratertage entfallen max. 30 Einzelpunkte. Bei folgender Anzahl der im Projekt geleisteten Beratertage: 300 - 500 Beratertage (1 Einzelpunkt), > 500 - 800 Beratertage (3 Einzelpunkte), > 800 - 1000 Beratertage (4 Einzelpunkte), > 1000 Beratertage (5 Einzelpunkte)
Die Gesamtbewertung ergibt sich somit aus der hier dargestellten Beurteilung der Unternehmensreferenzen sowie ggf. vergebenen Zusatzpunkten für eine Überschreitung der Mindestanzahl an qualifiziertem Personal. Die höchste erreichbare Punktzahl bei vier eingereichten Referenzen und einer Überschreitung der Mindestanzahl an qualifiziertem Personal um über 50 % beträgt somit 100 Punkte.
Die Gesamtbewertung ergibt sich somit aus der hier dargestellten Beurteilung der Unternehmensreferenzen sowie ggf. vergebenen Zusatzpunkten für eine Überschreitung der Mindestanzahl an qualifiziertem Personal. Die höchste erreichbare Punktzahl bei vier eingereichten Referenzen und einer Überschreitung der Mindestanzahl an qualifiziertem Personal um über 50 % beträgt somit 100 Punkte.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung abzugeben,
— dass sie, falls sie zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, in der Angebotsphase als Bietergemeinschaft fortbestehen wird,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hierzu wird ein Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ von der KfW zur Verfügung gestellt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Zinner
Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist es, mit einem leistungsfähigen Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung zu schließen.
Die in Abschnitt III geforderten Angaben und Erklärungen werden unter anderem im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
Es werden nur die Teilnahmeanträge solcher Bewerber gewertet, die ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend dieser Anforderungen nachgewiesen haben.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Soweit aus stichhaltigen Gründen von dem Bewerber keine Angaben möglich sind, ist dies entsprechend von diesem zu erläutern. Die KfW behält sich in diesem Fall vor, anhand der Erläuterung über eine weitere Teilnahme des Bewerbers am Verfahren zu entscheiden.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Werden geforderte Erklärungen und Nachweise nicht vollständig bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt, können diese bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist von der KfW nachgefordert werden. Die Entscheidung über die Nachforderung steht im Ermessen der KfW.
Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Für die Abgabe ihres Teilnahmeantrages haben Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaften zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich (z.B. per e-mail oder Fax) bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle anzufordern. Die Formblätter werden den Bewerbern als elektronische Word-Dokumente zur Verfügung gestellt, die sich am PC ausfüllen lassen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sind nach Maßgabe dieser Bekanntmachung an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht im Original unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Die ausgefüllten Formblätter sind in Papierform - bei Bearbeitung am PC also ausgedruckt - zusammen mit den ggf. geforderten sonstigen Nachweisen bei der in Abschnitt I.1) bezeichneten Stelle einzureichen. Das Formblatt "Teilnahmeantrag" und ggf. die zusätzlichen Formblätter "Bewerbergemeinschaftserklärung" sowie "Verpflichtungserklärung des Subunternehmers" sollen in 3-facher Ausfertigung abgegeben werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung eine Kopie des Originals sein kann. Eine der drei Ausfertigungen muss aber unbedingt im Original abgegeben werden, d.h. sie ist als original zu kennzeichnen und muss eine Original-Unterschrift tragen. Wenn der Teilnahmeantrag nicht im Original unterzeichnet wird, wird er ausgeschlossen.
Es werden insgesamt maximal 3 Bewerber aufgefordert, ein Angebot auf Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Leistungen abzugeben.
Beabsichtigt der Bewerber sich auf Sub- oder Nachunternehmer zu beziehen oder einzuschalten gilt Folgendes:
A. Wenn sich der Bewerber Sub- oder Nachunternehmen
— zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder fachlichen Eignung benötigt oder,
— sie im Rahmen von aufgeführten Referenzen benennt.
Hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag.
— die Namen dieser Sub- oder Nachunternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen).
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen).
Der Nachweis kann mit dem in dem entsprechend zugesandten Formblatt geführt werden.
B. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll an der entsprechenden Stelle der zugesandten Formblätter erfolgen.
B. Wenn der Bewerber beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll an der entsprechenden Stelle der zugesandten Formblätter erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bewerber auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bewerber ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.
1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß
Gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
Gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem.
Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber.
Dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 183-301163 (2012-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-26 📅
Name: PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.3.1
Quelle: OJS 2013/S 139-242342 (2013-07-16)