Fertigung, Lieferung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung, Lieferung und Montage von Kompensationsspulen für den Anschluss von Offshore-Windparks
Fertigung, Lieferung und Verlegung eines AC-Seekabelsystems (inkl. Kompensation, LWL-Kabel, Sekundärtechnik, Kabelaufführung etc.) zwischen OWP Deutsche Bucht und BorWin beta, ausgelegt für eine Übertragungsleistung von bis zu 160 MW und eine Spannungsebene von ca. 155 kV und Anschluss an die elektrische Einrichtung der Plattform.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-05.
Auftragsbekanntmachung (2012-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Seekabel
Menge oder Umfang:
“Fertigung, Lieferung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung, Lieferung und Montage von Kompensationsspulen...”
Menge oder Umfang
Fertigung, Lieferung und Verlegung von Seekabeln für den Anschluss von Offshore-Windparks sowie Herstellung, Lieferung und Montage von Kompensationsspulen für den Anschluss von Offshore-Windparks.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Seekabel📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DC Netz BorWin4 GmbH
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.tennettso.de🌏
E-Mail: florian.butnar@tennet.eu📧
Telefon: +49 92150740-4463📞
Fax: +49 92150740-4452 📠
“Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich...”
Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2012/S 195-320912 (2012-10-05)